Drucksache 17 / 12 053 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 08. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mai 2013) und Antwort Auswertung des Integrationsmonitoring der Länder Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich der Senat den steigenden Anteil der ausländischen erwerbstätigen Bezieher_innen von Leistungen nach SGB II seit 2006? Ist der Senat mit die- ser Entwicklung zufrieden? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wird der Senat zur Senkung des Anteils durchführen? Zu 1.: Im Zweiten Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder 2011 werden keine Aussagen zum Anteil der ausländischen erwerbstätigen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II getroffen, sondern zum An- teil der ausländischen erwerbsfähigen Bezieherinnen und Bezieher. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu auslän- dischen erwerbstätigen Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach SGB II sind ab Januar 2007 verfügbar (Anlage 1). Hiernach gab es im Januar 2013 insgesamt 126.564 erwerbstätige Leistungsberechtigte im Geltungs- bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Davon haben rund 31 % (39.606 Personen) keine deut- sche Staatsangehörigkeit. Im Januar 2007 betrug der An- teil ausländischer erwerbstätiger Leistungsberechtigter noch rund 27 %. Bei den genannten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass ein Anstieg der Zahl – als ein erster Schritt in Richtung existenzsichernde Erwerbstätigkeit – auch positiv gesehen werden kann. Das Land Berlin verfolgt das Ziel, jede Er- werbstätige/jeden Erwerbstätigen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – in die Lage zu versetzen, ohne Leistungen nach dem SGB II für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen. Am 3. Juli 2012 hat der Senat die Eck- punkte des Programms „BerlinArbeit“ zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Mit diesem Programm wird die Ar- beitsmarkt- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin neu ausgerichtet. Es bildet die Grundlage für einen um- fassenden und kooperativen Politikansatz zur Bekämp- fung der Arbeitslosigkeit in Berlin. Die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund weist eine geringere Erwerbsbeteiligung auf als die Grup- pe der Personen ohne Migrationshintergrund. Um hier auf längere Sicht zu einer Angleichung zu gelangen, wird sich das Land Berlin dafür einsetzen, integrationshemmenden Defiziten im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifikation vorzubeugen beziehungsweise sie abzubau- en, die Beherrschung der deutschen Sprache zu fördern, Potenziale, die sich aus dem Migrationshintergrund erge- ben, wie zum Beispiel Mehrsprachigkeit und interkultu- relle Kompetenzen, stärker zu nutzen, gezielte sowie niedrigschwelligen Angebote für Personen mit besonde- rem Unterstützungsbedarf zu entwickeln und Diskriminie- rungen von Personen mit Migrationshintergrund entgegen zu wirken. Zur verstärkten Integration von Migrantinnen und Migranten in Ausbildung und Arbeit werden folgende Maßnahmen durchgeführt:  der Anteil von Jugendlichen aus Einwandererfamilien in dualen Ausbildungsgängen wird erhöht. Hierzu wird die Kampagne „Berlin braucht dich!“, die bisher vor allem für die Ausbildungsberufe im öffentlichen Dienst warb, auf die Privatwirtschaft ausgedehnt,  der Anteil von Migrantinnen und Migranten unter den Auszubildenden im öffentlichen Dienst und in Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheit- lich beteiligt ist, wird erhöht (Angestrebt wird eine Erhöhung des Anteils von derzeit 17,5 % bis 2015 auf rd. 25 %.),  das Programm „Ausbildung in Sicht“, das insbesondere auf eine Verbesserung der individuellen Ausbildungsreife der Jugendlichen mit Migrati- onshintergrund zielt, wird weiterentwickelt, um noch wirksamer als bisher die Ausbildungs-und Arbeitsmarktchancen der Jugendlichen zu erhöhen, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 053 2  seit dem 1. Juni 2012 wird eine Erstberatungsstelle zum neuen Bundesgesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen betrieben (Mit dem Beratungsangebot der Erstberatungsstelle, die aus Bundesmitteln finanziert wird, sollen jährlich mindestens 10 % der Antragstellerinnen und Antrag- steller erreicht werden.),  die berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund wird intensiviert und dabei die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen in den Qualifizierungsangeboten berücksichtigt (Durch eine stärkere Zielgruppenorientierung soll in der Arbeitsförderung insgesamt ein höherer Förderan- teil von Migrantinnen und Migranten erreicht wer- den.),  Jugendliche mit Migrationshintergrund und einem erhöhten Unterstützungsbedarf werden während der Ausbildung und beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf intensiv gefördert. Dabei setzt eine pass- genaue Unterstützung voraus, dass verschiedene Trä- ger ihre jeweiligen Kompetenzen und Leistungen mit- einander verknüpfen und auch z.B. Schulen, Unter- nehmen, Bildungsträger und Migrantenorganisationen in Netzwerkstrukturen integriert werden. Dabei sollen auch sozialräumlich orientierte Strategien genutzt werden.  in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit werden in mehreren Berliner Jobcentern Qualitätskri- terien für die interkulturelle Öffnung und für eine wir- kungsvolle Betreuung und Förderung von Migrantin- nen und Migranten entwickelt und erprobt sowie nach Auswertung der Erfahrungen als Standards auf alle Berliner Jobcenter übertragen. 2. Wie erklärt sich der Senat den Rückgang des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im Öf- fentlichen Dienst von 2009 bis 2011? Ist der Senat mit dieser Entwicklung zufrieden? Wenn nein, welche kon- kreten Maßnahmen wird der Senat zur Steigerung des Anteils durchführen? Zu 2.: Der Anteil der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die einen Migrationshintergrund aufweisen, liegt in Berlin 2011 bei 10,7% und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 9,8%. Im Jahr 2005 lag der Wert für Berlin noch bei 9,8% (Bundesdurchschnitt 9,7%). Zwischen 2009 und 2011 hat der Anteil bundesweit abge- nommen: von 10,4% auf 9,8%. Eine deutlich geringfügi- gere Abnahme des Anteils lässt sich auch für Berlin fest- stellen: von 10,9% auf 10,7%. Der Senat fordert in seinen Stellenausschreibungen Personen mit Migrationshintergrund explizit auf, sich zu bewerben. Zugleich wirbt der Senat mit der Kampagne „Berlin braucht Dich!“ für Auszubildende mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst. Daten liegen bis- her nur für die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst vor, nicht für andere Neueinstellungen. Unter den neuen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst hat mittlerweile fast jede/r Fünfte einen Migrati- onshintergrund. Von den im Jahr 2012 neu eingestellten Personen hatten 18,1 % einen Migrationshintergrund, wobei der Anteil mit Migrationshintergrund bei den Aus- zubildenden (19,3%) höher lag als bei den Studierenden. Im Jahr 2012 wurden vom Land Berlin insgesamt 2.452 (Vorjahr: 2.180) Auszubildende und Studierende neu ein- gestellt - davon 1.646 im Öffentlichen Dienst (Vorjahr: 1.458) und 806 bei Betrieben mit Landesbeteiligung (Vor- jahr: 722). 3. Wie erklärt sich der Senat den Anstieg der Armutsrisikoquote der Bevölkerung mit Migrationshinter- grund von 2005 bis 2011? Ist der Senat mit dieser Ent- wicklung zufrieden? Wenn nein, welche konkreten Maß- nahmen wird der Senat zur Senkung des Anteils durch- führen? Zu 3.: Die Armutsrisikoquote der Berliner Bevölke- rung mit Migrationshintergrund lag im Jahr 2011 auf Ba- sis des Landesmedians des Berliner Durchschnittein- kommens bei 28,1% und damit um 2,2 Prozentpunkte unter dem Ausgangswert für 2005 (= 30,3%). Während die Quote in den Jahren 2006 bis 2010 annähernd stabil war und jährlich im Durchschnitt bei 26,4% lag, ist seit 2011 erstmals wieder ein Zuwachs zu verzeichnen. Die Daten für 2012 wurden von den statistischen Ämtern noch nicht veröffentlicht. Die Entwicklung der Armutsrisikoquote für Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin korreliert mit der Entwicklung der Armutsrisikoquote der gesamten Berli- ner Bevölkerung. Beide Quoten spiegeln insbesondere die von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung gepräg- ten vergangenen Wirtschaftsjahre wieder. Um dem im Rahmen der Regelungskompetenz der Berliner Landesre- gierung entgegenzuwirken, hat der Senat eine ressort- übergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ge- meinsam „Leitlinien zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin“ erarbeiten soll. Dabei wird der Fokus auf den besonders von Armut bedrohten Risikogruppen liegen, zu denen auch Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshin- tergrund zählen. 4. Wie erklärt sich der Senat, dass die Arbeitslosenquote von Ausländer_innen mehr als doppelt so hoch ist wie bei Deutschen? Ist der Senat mit dieser Entwicklung zufrieden? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wird der Senat zur Senkung des Anteils durchführen? Zu 4.: Der Zweite Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder 2011 weist die Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen aus, die entspre- chend höher ausfällt als die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, welche ebenso Selb- ständige und mithelfende Familienangehörige berücksich- tigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 053 3 Die Tatsache, dass die Arbeitslosenquote von Auslän- derinnen und Ausländern etwa doppelt so hoch ist wie die der Deutschen, ist nicht zufriedenstellend. Allerdings ist im Zeitraum von 2006 bis 2011, der für den Bericht zum Integrationsmonitoring relevant ist, ein Sinken der Ar- beitslosenquote bei den Ausländerinnen und Ausländern von 9 Prozentpunkten festzustellen. Diese positive Ten- denz hielt auch im Jahr 2012 weiter an. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sank die Arbeitslosenquo- te 2012 bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbsper- sonen ohne deutsche Staatsangehörigkeit um weitere 2,3 Prozentpunkte auf jahresdurchschnittlich 30,6 % (Anlage 3). Zwischen Juni 2005 und Juni 2012 stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländerin- nen und Ausländer von 62.585 Personen auf 95.659 Per- sonen und damit um 53%. Das Programm „BerlinArbeit“ und die konkreten Maßnahmen, die das Land Berlin verfolgt, um die Er- werbsbeteiligung von Menschen mit Migrationshinter- grund zu erhöhen, wurden bereits bei der Beantwortung der Frage 1 erläutert. 5. Wie erklärt sich der Senat, dass die Quote von ausländischen Auszubildenden nur einem Drittel der deut- schen Auszubildenden beträgt? Ist der Senat mit dieser Entwicklung zufrieden? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wird der Senat zur Steigerung des Anteils durchführen? Zu 5.: Die Quote der ausländischen Auszubildenden war zu Beginn der 1990er Jahre vor dem Hintergrund der Konkurrenz von Jugendlichen aus dem Ostteil der Stadt und dem Umland deutlich zurückgegangen. In den ver- gangenen Jahren ist der Anteil von ausländischen Auszu- bildenden wieder angestiegen. Zu berücksichtigen ist, dass der vorliegende Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder sich auf den Anteil der 18- bis unter 21- jährigen ausländischen und deutschen Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung bezieht und damit nur einen Teil aller Auszubildenden in Berlin erfasst. Hinzuweisen sei auch darauf, dass in Berlin unter den Jugendlichen aus Zuwandererfamilien im Alter von 18-25 Jahren 48% die deutsche Staatsangehörigkeit haben und damit in der Sta- tistik nicht abgebildet werden. Mit einer Reihe von Projekten und Maßnahmen zur Förderung von Berufsorientierung und Berufsausbildung zielt der Senat darauf ab, dass – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger, einschließlich der unversorgten Altbe- werberinnen und Altbewerber, eine Berufsausbildung absolvieren: Denn der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung ist Ausbildung. Einige der Maßnahmen zielen speziell auf die Unterstützung von Jugendlichen mit Migrationshin- tergrund ab. So ist es durch die Kampagne „Berlin braucht Dich!“ gelungen, den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst und in den Betrieben mit Landesbeteiligung deutlich zu erhöhen. Weitere Ausführungen zur verstärkten Integration von Migrantinnen und Migranten in Ausbildung wurden be- reits bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 gemacht. 6. Wie erklärt sich der Senat, dass der Anteil ausländischer Abgänger_innen allgemeinbildender Schulen oh- ne Hauptschulabschluss doppelt so hoch ist wie bei deut- schen Absolvent_innen? Ist der Senat mit dieser Entwick- lung zufrieden? Wenn nein, welche konkreten Maßnah- men wird der Senat zum Erreichen qualifizierter Ab- schlüsse durchführen? Zu 6.: Der Anteil ausländischer Abgängerinnen und Abgänger ohne Hauptschulabschluss ist in Berlin ausge- sprochen hoch. Dies liegt zum Teil an den schwierigen sozialen und aufenthaltsrechtlichen Verhältnissen. Die Politik des Landes Berlin richtet sich einerseits auf ver- besserte Bedingungen an den Schulen und auf eine Sen- kung der Abbruchquote, andererseits auf die Schaffung von Möglichkeiten, um den Schulabschluss nachzuholen bzw. zu verbessern. Seit dem Schuljahr 2009/10 ist der Anteil der Schul- abgängerinnen und Schulabgänger nichtdeutscher Her- kunftssprache ohne Schulabschluss jedoch kontinuierlich gesunken. Blieben im Schuljahr 2009/10 noch 14,9% die- ser Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, sank diese Quote im Schuljahr 2010/11 auf 13,9% und konnte im Schuljahr 2011/12 auf 12,1% reduziert werden. Ob- wohl diese Quoten deutlich über den vergleichbaren Er- gebnissen deutscher Schulabgängerinnen und Schulab- gänger liegen, wird eine positive Entwicklung deutlich. Im Rahmen ihres Bildungsauftrags, für jede Schülerin und jeden Schüler den individuell bestmöglichen Schulab- schluss zu ermöglichen, setzen die Schulen eigenverant- wortlich standortspezifische Unterstützungskonzepte um. Schulen, deren Anteil an Schulabgängerinnen und Schulabgängern nichtdeutscher Herkunftssprache über 40% liegt, werden mit zusätzlichen Lehrerstunden unter- stützt. Zudem können die Integrierten Sekundarschulen (ISS) im Rahmen des Dualen Lernens z.B. Praxislern- gruppen einrichten. Dieses Bildungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstu- fe, deren Schulabschluss gefährdet ist und die durch ein besonders praxisnahes Unterrichtsangebot bestmöglich beim Erwerb schulabschlussbezogener Kompetenzen un- terstützt werden können. Darüber hinaus bieten sich im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zusätzliche Möglichkeiten, Lerndefizite aufzuarbeiten, um einen Schulabschluss zu erreichen. Für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulab- schlusses stehen in Berlin vielfältige Angebote zur Verfü- gung: So gibt es neben vier Volkshochschulen, welche Abendkurse anbieten, sieben Integrierte Sekundarschulen (ISS) mit einem Abendschulbetrieb. An den Berliner Oberstufenzentren (OSZ) werden darüber hinaus berufs- qualifizierende Lehrgänge (BQL) angeboten, die das Er- reichen des Hauptschulabschlusses (Berufsbildungsreife) bzw. weiterer Schulabschlüsse ermöglichen. Der Haupt- schulabschluss (Berufsbildungsreife), der erweiterte Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 053 4 Hauptschulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife) und der mittlere Schulabschluss (MSA) können auch im Rah- men einer Nichtschülerprüfung erworben werden. Eine genaue Übersicht der Kontaktdaten der einzelnen Einrich- tungen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/zweiter_b ildungsweg/ 7. Wie erklärt sich der Senat, dass die Einbürgerungsquote in Berlin aktuell nicht mehr an der Spitze der Bundesländer liegt? Zu 7.: In Berlin lag die Einbürgerungsquote (Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen und der Zahl der Aus- länderinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer ab 8 Jahren) nach einer Berechnung des Statistischen Bun- desamts im Jahr 2011 bei 2,2%. Damit entsprach sie in etwa der Einbürgerungsquote in Deutschland von insge- samt 2,1%. (Zum Vergleich 2009: Berlin: 2,1 %, Deutsch- land insgesamt: 2,0 %, 2005: Berlin: 2,6 %, Deutschland insgesamt: 2, 6 %.) Abschließende Zahlen für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor. Die Einbürgerungsquote in Berlin entspricht über den genannten Zeitraum demzufol- ge in etwa dem bundesweiten Trend und liegt deutsch- landweit in der oberen Hälfte. Einen Spitzenplatz hat Ber- lin im Vergleich der Bundesländer in dem genannten Zeit- raum entgegen der Annahme in der betreffenden Frage bisher nicht eingenommen. Der Senat strebt weiterhin die Steigerung der Einbür- gerungsquote an. Ziel der aktuellen Einbürgerungskam- pagne „Deine Stadt. Dein Land. Dein Pass“ von 2013 ist es, ein einbürgerungsfreundliches Klima zu schaffen. Die Kampagne richtet sich an die Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die bereits die Vo- raussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und soll Überzeugungsarbeit leisten, damit sich auch Personen für die Einbürgerung entscheiden, die bisher unschlüssig sind, ob sie den deutschen Pass beantragen sollen. 8. Welche Maßnahmen wird Berlin aus anderen Bundesländern übernehmen, um die Integration voranzubrin- gen? Zu 8.: Das Land Berlin steht in regelmäßigem Aus- tausch mit den für Integration zuständigen Verwaltungen der anderen Länder. Im Rahmen der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister / Se- natorinnen und Senatoren unterbreitet das Land Berlin Vorschläge zur Verbesserung der Integrationspolitik und schließt sich Anträgen aus anderen Ländern an. In länder- offenen Arbeitsgruppen diskutiert Berlin Maßnahmen mit anderen Ländern. Eine Übernahme von Maßnahmen an- derer Länder erfolgt unter Berücksichtigung der spezifi- schen Situation in Berlin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Berlin, den 13. Juni 2013 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juni 2013) Empfänger: Auftragsnummer: 160692 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 16.05.2013 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Ost Friedrichstraße 34 10969 Berlin E-Mail: Statistik-Service-Ost@arbeitsagentur.de Hotline: 030/555599-7373 Fax: 030/555599-7375 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Zeitreihe ab 2007 http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik- nach-Themen-Nav.html Erwerbstätige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit Land Berlin Impressum ZLP Herr Werber Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Land Berlin (Gebietsstand April 2013) Zeitreihe ab 2007, Datenstand: April 2013 Ergänzung durch SenAIF II A 33 Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Prozentanteil Ausländerinnen und Ausländer an Gesamt 1 2 3 4 Jan. 07 86.771 63.414 23.264 26,8 Feb. 07 89.142 65.035 24.009 26,9 Mrz. 07 92.209 67.334 24.770 26,9 Apr. 07 94.400 68.911 25.381 26,9 Mai. 07 96.480 70.280 26.090 27,0 Jun. 07 98.501 71.664 26.716 27,1 Jul. 07 101.262 73.810 27.313 27,0 Aug. 07 102.794 75.193 27.445 26,7 Sep. 07 105.051 76.348 28.542 27,2 Okt. 07 107.190 77.906 29.119 27,2 Nov. 07 107.333 77.835 29.327 27,3 Dez. 07 107.777 78.210 29.399 27,3 Jan. 08 107.101 77.791 29.113 27,2 Feb. 08 106.863 77.494 29.167 27,3 Mrz. 08 108.405 78.635 29.542 27,3 Apr. 08 110.109 79.809 30.033 27,3 Mai. 08 111.595 80.761 30.541 27,4 Jun. 08 113.150 81.747 31.079 27,5 Jul. 08 115.305 83.473 31.467 27,3 Aug. 08 115.672 84.079 31.218 27,0 Sep. 08 117.496 84.924 32.177 27,4 Okt. 08 118.588 85.621 32.562 27,5 Nov. 08 116.688 84.021 32.270 27,7 Dez. 08 117.113 84.518 32.180 27,5 Jan. 09 115.585 83.522 31.633 27,4 Feb. 09 115.013 82.947 31.627 27,5 Mrz. 09 115.859 83.584 31.814 27,5 Apr. 09 116.512 83.788 32.240 27,7 Mai. 09 116.759 83.734 32.535 27,9 Jun. 09 117.930 84.446 32.949 27,9 Jul. 09 119.791 85.923 33.292 27,8 Aug. 09 119.233 85.841 32.797 27,5 Sep. 09 120.644 86.380 33.635 27,9 Okt. 09 121.860 87.149 34.063 28,0 Nov. 09 122.043 87.219 34.142 28,0 Dez. 09 123.025 88.043 34.293 27,9 Jan. 10 121.252 86.673 33.873 27,9 Feb. 10 120.699 86.460 33.549 27,8 Mrz. 10 121.559 86.951 33.924 27,9 Apr. 10 123.535 88.268 34.566 28,0 Mai. 10 124.780 88.778 35.263 28,3 Jun. 10 126.266 89.732 35.777 28,3 Jul. 10 127.246 90.533 35.938 28,2 Aug. 10 127.392 90.832 35.794 28,1 Sep. 10 127.995 90.906 36.309 28,4 Erwerbstätige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit Insgesamt darunter Monat / Jahr Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Land Berlin (Gebietsstand April 2013) Zeitreihe ab 2007, Datenstand: April 2013 Ergänzung durch SenAIF II A 33 Deutsche Ausländerinnen und Ausländer Prozentanteil Ausländerinnen und Ausländer an Gesamt 1 2 3 4 Erwerbstätige Leistungsberechtigte nach Staatsangehörigkeit Insgesamt darunter Monat / Jahr Okt. 10 128.257 90.814 36.630 28,6 Nov. 10 127.740 90.133 36.800 28,8 Dez. 10 128.049 90.416 36.844 28,8 Jan. 11 125.561 88.566 36.248 28,9 Feb. 11 123.487 87.142 35.592 28,8 Mrz. 11 123.999 87.199 36.043 29,1 Apr. 11 124.373 87.321 36.284 29,2 Mai. 11 124.876 87.544 36.541 29,3 Jun. 11 125.402 87.763 36.847 29,4 Jul. 11 126.049 88.441 36.808 29,2 Aug. 11 126.992 88.859 37.321 29,4 Sep. 11 128.110 89.344 37.932 29,6 Okt. 11 129.017 89.856 38.313 29,7 Nov. 11 128.558 89.182 38.527 30,0 Dez. 11 128.287 89.138 38.307 29,9 Jan. 12 126.766 88.117 37.819 29,8 Feb. 12 125.818 87.386 37.623 29,9 Mrz. 12 126.127 87.444 37.866 30,0 Apr. 12 126.742 87.633 38.279 30,2 Mai. 12 127.731 87.990 38.895 30,5 Jun. 12 128.572 88.437 39.288 30,6 Jul. 12 129.063 88.857 39.354 30,5 Aug. 12 129.089 88.467 39.747 30,8 Sep. 12 128.673 87.992 39.796 30,9 Okt. 12 128.459 87.653 39.916 31,1 Nov. 12 127.694 86.850 39.975 31,3 Dez. 12 127.647 86.870 39.916 31,3 Jan. 13 126.564 86.135 39.606 31,3 Erstellungsdatum: 16.05.2013, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 160692 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erwerbstätige Leistungsberechtigte nach Staatszugehörigkeit, Berlin, Mai 2013 Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher werden definiert als erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Begriffe "Erwerbstätige Leistungsbezieher in der Grundsicherung" oder kürzer "erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher" sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Leistungsanspruch in der Grundsicherung, die gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger und/oder selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen. Datengrundlagen Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsstatistik) basiert auf administrativen Geschäftsdaten, die zum Zweck der Leistungsgewährung bei den Jobcentern erfassten Daten über Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder, welche wiederum auf den Angaben der Antragsteller beruhen. In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) und den Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) wird das administrative IT-Fachverfahren der BA zur Leistungsgewährung A2LL eingesetzt. Zugelassene kommunale Träger (zkT), sowie kommunale Träger in getrennter Aufgabenwahrnehmung (kTgAw), verwenden eigene IT-Verfahren und übermitteln ihre Einzeldaten nach dem Datenübermittlungsstandard XSozial-BA-SGB II. Daneben werden Daten aus der Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung (Beschäftigungsstatistik) verwendet. Erhoben werden Informationen über Personen, die sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt sind und für die aus diesem Grund im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung entsprechende Meldungen durch den Arbeitgeber zu erstatten sind. Gemäß der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sind die Arbeitgeber auskunftspflichtig. Sie müssen an die Träger der Sozialversicherung Meldungen über die in ihren Betrieben sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Arbeitnehmer erstatten. Methode Den Ausgangspunkt bilden erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit SGB II-Leistungsanspruch aus der Grundsicherungsstatistik (Arbeitslosengeld II-Bezieher). Arbeitslosengeld II-Bezieher, die in der Grundsicherungsstatistik ein Bruttoeinkommen aus abhängiger und/oder selbstständiger Erwerbstätigkeit aufweisen, werden kurz als „erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher“ bezeichnet. Über eine integrierte Auswertung der Grundsicherungsstatistik und der Beschäftigungsstatistik werden Arbeitslosengeld IIBezieher identifiziert, die sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Für diese beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher können ergänzende Strukturinformationen u.a. zu Berufen, Wirtschaftszweigen, Qualifikationen und Arbeitszeiten gewonnen werden. Es kann vorkommen, dass sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Bezieher kein Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit aufweisen. Gründe dafür sind insbesondere Beschäftigungsverhältnisse ohne Lohnzahlung (z. B. Krankengeld oder Elternzeit), zeitweiliger Lohnausfall sowie verzögerte Abmeldungen von Beschäftigungsverhältnissen, aber auch das Auseinanderfallen von Beschäftigungszeitraum und monatlichem Einkommenszufluss. Über solche Arbeitslosengeld II-Bezieher, für die zwar gemäß der Beschäftigungsstatistik ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, aber in der Grundsicherungsstatistik kein Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit angegeben wurde, wird lediglich nachrichtlich berichtet. Jedoch werden diese berücksichtigt, wenn Arbeitslosengeld II-Bezieher mit einer gültigen Beschäftigungsmeldung auf alle Beschäftigten bezogen werden. Die sozialversicherungspflichtigen und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik werden analog zu den Arbeitslosengeld II-Beziehern ebenfalls nach dem Wohnort ausgewertet. Ausschlaggebend für die regionale Zuordnung der erwerbsfähigen Arbeitslosengeld II-Bezieher ist der Wohnort der Bedarfsgemeinschaft des Leistungsberechtigten, der im Rahmen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende ermittelt wird. Datenverfügbarkeit Eine zuverlässige Differenzierung nach Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist für Daten aus A2LL ab dem Berichtsmonat Januar 2007, für Daten über XSozial-BA-SGB II ab Juni 2009 möglich. Fehlende oder unvollständige Informationen werden für Bundesund Länderangaben durch ein lineares Hochrechnungsverfahren ausgeglichen. Auswertungsmonat Auswertungen aus der Grundsicherungsstatistik stehen nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Auswertungen aus der integrierten Auswertung zu Merkmalen der Beschäftigungsstatistik mit einer Wartezeit von 6 Monaten zur Verfügung. Um eine Vergleichbarkeit mit den Beschäftigungsdaten herzustellen, erfolgt die Verknüpfung von Grundsicherungs- und Beschäftigungsdaten nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Detaillierte methodische Erläuterungen und wichtige statistische Ergebnisse finden sich in folgendem Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: - Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher: Begriff, Messung, Struktur und Entwicklung. Nürnberg im März 2010. http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/GenerischePublikationen /SGBII/Erwerbstaetige-AlgII-Empfaenger-Sonderbericht.pdf Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen BerlinArbeit Strategische Neuausrichtung der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin in der Legislaturperiode 2011 – 2016 - E c k p u n k t e - Inhaltsverzeichnis - 1. Ausgangslage 3 2. Ziele von BerlinArbeit 7 Ziel 1: Zahl der Erwerblosen senken 7 Ziel 2: Gute Arbeit als Grundprinzip durchsetzen 7 Ziel 3: Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiterentwickeln 8 Ziel 4: Zusammenspiel der Akteure verbessern, um die Wirksamkeit der Mittel - zu erhöhen 10 3. Handlungsfelder von BerlinArbeit 11 Handlungsfeld 1: Gemeinsames Rahmen-Arbeitsmarktprogramm entwickeln 11 Handlungsfeld 2: Fachkräftesicherung und -entwicklung 14 Handlungsfeld 3: Kooperation und gesamtstädtische Steuerung 16 Handlungsfeld 4: Verstärkte Integration von Migrantinnen und Migranten in den - Arbeitsmarkt 16 Handlungsfeld 5: Stärkung des ordnungspolitischen Rahmens 17 Handlungsfeld 6: Vereinbarung mit den Sozialpartnern 18 4. Organisation von BerlinArbeit 19- 1 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 03. Juli 2012 - Mit dem Programm BerlinArbeit wird die Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin neu ausgerichtet. Es bildet die Grundlage für einen umfassenden und kooperativen Politikansatz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Berlin. Die wesentlichen Ziele von BerlinArbeit sind: - die Zahl der Erwerbslosen in Berlin zu senken, - Gute Arbeit als Grundprinzip durchzusetzen, - Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiter zu entwickeln und - das Zusammenspiel der Akteure zu verbessern, um die Wirksamkeit der Mittel zu er- höhen. Die Umsetzung und Konkretisierung des Programms BerlinArbeit wird in enger Zusammen- arbeit mit den Partnern am Arbeitsmarkt, wie der Bundesagentur für Arbeit und den Wirt- schafts- und Sozialpartnern erfolgen. 2 1. Ausgangslage - Grundlage der Neuausrichtung der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik sind die positi- ven wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre, die sich zunehmend auch in einer steigenden Arbeitskräftenachfrage bemerkbar machen. Die „Gemeinsame Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg“ prognostiziert einen erheblichen Fachkräftebedarf für die Region in den kommenden Jahren. Die Arbeitskräftenachfrage wird sich vor allem auf Fachkräfte mit Berufsabschluss oder Hochschulabschluss richten. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Berlin ist von rd. 1,014 Mio. im Juni 2005 auf rd. 1,151 Mio. im Juni 2011 gestiegen. Parallel dazu ist die Zahl der Arbeitslosen seit 2005 kontinuierlich – mit Ausnahme des Krisenjahres 2009 – auf rd. 228.800 Personen im Jahresdurchschnitt gesunken. Berlin gelingt es, zunehmend seine Entwicklungschancen zu nutzen. Eine positive Dynamik hat die Stadt erfasst. Die Berliner Wirtschaft ist auf Zukunftskurs – auch wenn noch nicht alle strukturellen Probleme nach der Zeit der Teilung Deutschlands überwunden sind. Die Berliner Industrie hat sich in den vergangenen Jahren neu aufgestellt und hat aufgrund ihrer erstarkten Leistungsfähigkeit und engen Anbindung an die Wissenschafts- und For- schungslandschaft deutlich an Wettbewerbsstärke gewonnen. Das Berliner Handwerk blickt nach einem langen Anpassungsprozess ebenfalls wieder mit Zuversicht in die Zukunft. Eine starke Ausdifferenzierung und hohe Kundenorientierung sind kennzeichnend für das Berliner Handwerk. Trotz der eher kleinen bis mittelgroßen Betriebs- strukturen im Handwerk und der überwiegend regionalen Geschäftsausrichtung ist das Handwerk von erheblicher Bedeutung für Beschäftigung in Berlin. Der Dienstleistungsbereich in Berlin wächst weiter. Eine wichtige Säule ist der Tourismus mit seinen positiven Beschäftigungswirkungen im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Kul- turbereich. Die Kreativwirtschaft nimmt in Berlin stetig zu. Die Inbetriebnahme des Flugha- fens Berlin-Brandenburg wird zu einem weiteren Anstieg der Zahl von Besucherinnen und Besuchern aus dem In- und Ausland, von Geschäftsreisenden sowie Messe- und Tagungsgäs- ten führen. Als Basis und Motor der wirtschaftlichen Entwicklung kommt der Industrie wie auch dem Handwerk eine erhebliche Bedeutung zu, der Großteil der Wertschöpfung und Beschäftigung findet jedoch im Dienstleistungssektor statt. Berlin ist eine Dienstleistungsmetropole. Rd. 85 % der Erwerbstätigen in Berlin arbeiten in Dienstleistungsbereichen. Trotz der erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklungen gibt sich Berlin mit der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht zufrieden. Die Arbeitslosenquote in Berlin lag 2011 mit 13,3 % immer noch weit über dem Bundesdurchschnitt von 7,1 %. 3 Bei näherer Betrachtung der Struktur der Arbeitslosigkeit wird insbesondere Folgendes deut- lich (mit Datenstand März 2012): • 49,4 % der Arbeitslosen in Berlin haben keine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Vergleich der Bundesdurchschnitt: 41,0 %). • Die Arbeitslosenquote der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist in Berlin – wie auch bundesweit – ungefähr doppelt so hoch wie die von Personen mit deut- scher Staatsbürgerschaft. • Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren beträgt in Berlin 14,0 %, im Bundesdurchschnitt dagegen nur 6,1 %. • Die Arbeitslosenquote der 55- bis 65 Jährigen beträgt in Berlin 12,6 %, während sie im Bundesdurchschnitt bei 8,7 % l iegt. • In Berlin sind rd. 81,1 % der Arbeitslosen abhängig von Leistungen aus der Grund- sicherung für Arbeitsuchende (SGB I I), im Bundesdurchschnitt sind es nur 68,5 %. Die tatsächliche Unterbeschäftigung ist größer als es die Zahl der Arbeitslosen zum Ausdruck bringt. Die Arbeitslosenzahl erfasst beispielsweise nicht die Personen, die an Arbeitsförder- maßnahmen teilnehmen. Auch das ungenutzte Potenzial von Personen, die zwar nicht ar- beitslos sind, aber doch weit weniger Wochenstunden arbeiten als sie möchten, spiegelt die Arbeitslosenzahl nicht wider. Darüber hinaus haben sich angesichts der schwierigen Ar- beitsmarktsituation in den letzten Jahren vor allem Frauen – wenn das Partnereinkommen es zuließ – vom Arbeitsmarkt zurückgezogen, die bei besserer Wirtschaftslage erwerbstätig sein würden und die künftig auch dringend zur Deckung des Fachkräftebedarfs gebraucht werden. Der Anteil der Erwerbstätigen mit einem befristeten Arbeitsvertrag an allen abhängig Er- werbstätigen (ohne Auszubildende) lag gemäß den Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2010 in Berlin bei rd. 15,5 % und damit über dem Bundesdurchschnitt von rd. 10,7 %. Der höhere Anteil ist zum einen eine Folge der schlechteren Arbeitsmarktsituation in Berlin, zum anderen lässt er sich dadurch erklären, dass u.a. der Hochschul- und Forschungsbereich so- wie die Medien mit einem allgemein hohen Befristungsanteil besonders stark in Berlin ver- treten sind. In Berlin gingen im Juli 2011 rd. 126.000 SGB II-Leistungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nach, davon rd. 29.366 bzw. 21 % einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Voll- zeit (ohne Auszubildende). Insgesamt geben die positiven wirtschaftlichen Entwicklungen Anlass zum Optimismus, dass bei einem entsprechenden Zusammenwirken aller Akteure eine erhebliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Erhöhung des Grades der Erwerbstätigkeit gelingen kann. Selbst für die- jenigen, die bisher nur schwer Arbeit gefunden haben, eröffnen sich jetzt neue Integrations- chancen. 4 Arbeitslosenquoten (bezogen auf zivile Erwerbspersonen in %) - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf (Datenstand: Febr. 2012) Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen in Berlin 350.000 300.000 250.000 200.000 288.285 293.476 306.556 319.178 272.330 236.656 298.661 260.236 264.819 233.322 231.198 Arbeitslose in Berlin 228.823 150.000 100.000 50.000 0 200020012002200320042005200620072008200920102011 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf (Datenstand: Febr. 2012) 5 Erwerbstätigenquote der 20- bis unter 65-Jährigen - Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2012 Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Berlin (jeweils Ende des 2. Quartals) 1.200.000 1.150.000 1.100.000 1.050.000 1.000.000 950.000 900.000 1.139.096 1.125.714 1.103.776 1.065.424 1.042.262 1.013.758 1.024.464 1.047.812 1.081.660 1.106.163 1.123.165 1.151.344 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik Stand: Januar 2012 * Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Daten aus Vorjahren wg. Anpassung der Definition des Erwerbsstatus an internationale Vorgaben 6 2. Ziele von BerlinArbeit - Ziel 1: Zahl der Erwerbslosen in Berlin senken Im Fokus von BerlinArbeit steht die Reduzierung der Zahl der Arbeitslosen. Im Zuge der Um- setzung von BerlinArbeit und der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung in Deutschland, aber auch in Berlin, ist es bei fortgesetztem Trend realistisch, im Jahr 2014 eine Arbeitslosenzahl von weniger als 200.000 in Berlin zu erreichen. In Bezug auf das gesellschaftlich dringende Problem der Jugendarbeitslosigkeit bietet sich die Chance, dass auch diese Quote bis zum Ende der Legislaturperiode auf unter 10 % gesenkt werden kann. Der Senat wird diese Entwicklung aktiv mit den geplanten arbeitsmarktpolitischen Instru- menten, die nachfolgend in den Handlungsfeldern dargestellt sind, befördern und unterstüt- zen. Wenn alle Akteure in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik Hand in Hand arbeiten, werden verstärkt auch Langzeitarbeitslose, Ältere, Frauen, Menschen mit Behinde- rung und Personen mit Migrationshintergrund von den neu entstehenden Beschäftigungs- möglichkeiten profitieren. Die Erfahrungen mit der Berliner Joboffensive zeigen, dass insbesondere mit besseren Be- treuungsschlüsseln und spezifischer Unterstützung höhere Integrationserfolge zu erzielen sind. Das Land Berlin legt dabei besonderen Wert auf die Erreichung einer nachhaltigen In- tegration. Ziel 2: Gute Arbeit als Grundprinzip durchsetzen Der Berliner Senat verfolgt mit hoher Priorität das Ziel, auf „Gute Arbeit“ im Sinne guter Ar- beitsbedingungen hinzuwirken. 7 Charakteristika „Guter Arbeit“ sind insbesondere - Sicherheit des Arbeitsplatzes, - existenzsichernde Entlohnung, - gesunde und humane Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeiten, - Vermeidung jeglicher Diskriminierung am Arbeitsplatz, - gleiche Entlohnung für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit (Equal pay), - Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie - individuelle Entwicklungs- und Aufstiegschancen. Diskriminierungsfreie Zugänge zu Ausbildung und Beruf sind insbesondere unabhängig von - Alter, - Behinderung, - Geschlecht, - ethnischer Herkunft, - sexueller Orientierung oder - Religion zu gewährleisten. Zur Verwirklichung guter Arbeitsbedingungen ist es wichtig, das Prinzip der Sozial- und Tarif- partnerschaft zu stärken und für aktive Interessenvertretungen der Beschäftigten in Unter- nehmen und Verwaltung einzutreten. Wegen ihrer negativen Folgen für die Beschäftigten, aber auch für Wirtschaft und Gesell- schaft muss unvermindert und konsequent gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie Mindestlohnverstöße und sittenwidrige Löhne vorgegangen werden. Gute Arbeitsbedingungen sind wichtige Standortfaktoren für die zukünftige Fachkräftesiche- rung. BerlinArbeit wird helfen, die Bundeshauptstadt Berlin zur „Hauptstadt der guten Ar- beit“ zu entwickeln. Ziel 3: Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiterentwickeln Eine wesentliche Zielstellung von BerlinArbeit ist es darauf hinzuwirken, dass Berlin auch mittel- und langfristig über gut qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Anzahl verfügt. Ein hohes Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region. Für die Fachkräftesicherung und -entwicklung sind Initiativen in sehr unterschiedlichen Be- reichen erforderlich: 8 • Nutzung der Chancen im dualen Ausbildungssystem Das duale Ausbildungssystem ist von zentraler Bedeutung – sowohl zur Sicherung be- ruflicher Perspektiven für den einzelnen Jugendlichen als auch zur allgemeinen Fach- kräftesicherung. Jeder junge Mensch, der eine duale Ausbildung machen möchte und kann, sollte deshalb eine Ausbildungschance erhalten. Die Zahl der Ausbildungsab- brüche sollte verringert werden. Auch die Zahl der Schulabbrecherinnen und - abbrecher in Berlin muss reduziert werden, da der Schulabschluss ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Aus- und Weiterbildung ist. • Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials der Erwerbslosen Unter denen, die gegenwärtig gar nicht (oder nur in einem zeitlich geringem Umfang) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, finden sich viele Fachkräfte bzw. welche, die es werden können. Das bislang ungenutzte Fachkräftepotenzial, insbesondere unter den Älteren, den Frauen, den Menschen mit Behinderung sowie den Migrantinnen und Migranten, ist durch geeignete Maßnahmen der Aktivierung und Qualifizierung zu er- schließen. • Etablierung einer Willkommenskultur und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen Viele Menschen, die aus dem Ausland nach Berlin kommen, haben im Ausland eine Ausbildung absolviert. Für die Erhöhung des Fachkräftepotenzials ist es wichtig, die im Ausland erworbenen Qualifikationen anzuerkennen, Möglichkeiten zur Ergänzung der Qualifikationen zu eröffnen und auf eine qualifikationsentsprechende Beschäfti- gung hinzuwirken. Darüber hinaus ist im Rahmen einer Willkommenskultur die At- traktivität Berlins als Lebens- und Arbeitsort für Migrantinnen und Migranten zu stär- ken. • Stärkung des Weiterbildungsengagement Die berufliche Weiterbildung ist auszubauen, damit die Beschäftigten ihre Kompeten- zen angesichts der rasanten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Ver- änderungen fortlaufend anpassen und weiterentwickeln können. Ein Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung sind wichtig für den Einstieg ins Berufsle- ben, für den dauerhaften Verbleib im Erwerbsleben bedarf es aber der Chance auf kontinuierliche berufliche Weiterbildung. Die Fachkräftesicherung durch Ausbildung im dualen System und die Weiterbildung von Be- schäftigten sind in erster Linie Aufgaben der privaten und öffentlichen Arbeitgeber sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner. Der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik kommt vor al- lem die Rolle zu, gute Ausgangs- und Rahmenbedingungen für die Aufnahme einer Berufs- ausbildung oder einer beruflichen Weiterbildung zu schaffen sowie Transparenz auf dem Ausbildungs- und Weiterbildungsmarkt herzustellen. Die Gewährleistung der Ausbildung des akademischen Nachwuchses als auch die Sicherung einer international anerkannten Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Berlin ist ein zentrales Ziel der Berliner Landespolitik. Die Bedeutung dieses Politikfeldes für wirtschaft- liche Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Berlin ist nicht zu unterschätzen. Eine In- tegration dieses Politikfeldes in BerlinArbeit ist zum gegenwärtigen Zeit aber nicht geplant. 9 Ziel 4: Zusammenspiel der Akteure verbessern, um die Wirksamkeit der Mittel zu - erhöhen Bei einer Vielzahl von Akteuren – wie in der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik – gilt, dass eine hohe Wirksamkeit beim Einsatz der Mittel nur möglich ist, wenn die Zielsetzungen und Instrumente abgestimmt werden. Ein wesentliches Anliegen von BerlinArbeit ist es daher, die Zusammenarbeit insbesondere mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und den Wirt- schafts- und Sozialpartnern sowie innerhalb der Berliner Verwaltung zu intensivieren. Die flankierenden, die Eingliederung unterstützenden Leistungen der Bezirke, wie Kinderbe- treuung, Schuldner- und Suchtberatung, haben neben den direkten Arbeitsförderungsleis- tungen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die schnelle und nachhaltige Integrati- on in Ausbildung und Arbeit. 10 3. Handlungsfelder von BerlinArbeit - Handlungsfeld 1:Gemeinsames Rahmen-Arbeitsmarktprogramm entwickeln Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird mit der Regionaldirektion Ber- lin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit bis Ende des Jahres 2012 ein Rahmen- Arbeitsmarktprogramm erarbeiten. Dieses wird die zwischen Regionaldirektion und Senatsarbeitsverwaltung abgestimmten ar- beitsmarktpolitischen Strategien, Handlungsansätze und Maßnahmen für Berlin enthalten. Insbesondere werden jobcenterübergreifende, gesamtstädtisch relevante Eingliederungs- strategien vereinbart werden, die in die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme der Ber- liner Jobcenter aufgenommen und vor dem Hintergrund der Besonderheiten der Bezirke konkretisiert und ergänzt werden. Eine wesentliche Schwerpunktsetzung wird angesichts der gestiegenen Beschäftigungs- möglichkeiten auf der Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt liegen. Es wird auch festgelegt werden, welche Vorhaben mit Landesmitteln unterstützt werden. Die Landesfinanzierung in der Arbeit- und Ausbildungsförderung wird sich künftig v.a. auf • systematische Qualifizierung für den regulären Arbeitsmarkt, • Coaching zur Begleitung der Arbeitsaufnahme sowie • Integrationsunterstützung von Personen mit besonderen Unterstützungsbedarfen konzentrieren. 11 Fokus auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt Der Fokus wird künftig klar auf die Integration in den regulären Arbeitsmarkt gerichtet. Auch die Vermittlung von Arbeitslosen, die aufgrund ihrer geringen beruflichen Qualifikati- on, ihrer eingeschränkten Deutsch-Sprachkenntnisse, ihres Alters, ihrer Behinderung, ge- sundheitlicher Probleme und/oder begrenzter zeitlicher Flexibilität in der Vergangenheit geringe Integrationschancen hatten, wird auf den regulären Arbeitsmarkt fokussiert. Hierzu wird insbesondere als notwendig erachtet: Eine intensive Begleitung und Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbung sowie bei der Arbeitsaufnahme und Stabilisierung des Ar- beitsverhältnisses, kombiniert mit Qualifizierungsangeboten und Hilfestellungen bei der Be- wältigung individueller und/oder familiärer Problemlagen, die die Integration hemmen könnten. Für die Sicherung der Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration wird vor allem dem Coaching-Ansatz besondere Bedeutung beigemessen. Die Senatsverwaltung für Arbeit, In- tegration und Frauen wird deshalb Coaching-Maßnahmen für die Begleitung der Arbeits- aufnahme fördern und jedem Berliner Jobcenter ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Das Coaching kann von den Jobcentern für die Begleitung der Arbeitsaufnahme im Rahmen der Berliner Joboffensive, der Arbeitsaufnahme von marktferneren Arbeitslosen und der Aufnahme einer Beschäftigung in mit Eingliederungszuschüssen oder nach § 16e SGB II ge- förderten Arbeitsverhältnissen in Betrieben in Anspruch genommen werden. Das Coaching erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von 6-12 Monaten nach Beginn der Arbeits- aufnahme. Die Wirkungen und Erfolgsfaktoren der Berliner Joboffensive werden analysiert werden. Auf Basis der Erkenntnisse wird die Berliner Joboffensive anschließend fortentwickelt werden um die Integrationserfolge in quantitativer wie qualitativer Hinsicht weiter zu verbessern. Im Doppelhaushalt 2012/2013 spiegelt sich die verstärkte Ausrichtung der Förderung auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt bereits wider. Die Förderung von Qualifizierung, Coaching und direkter Integrationsunterstützung erhält Vorrang und korrespondiert mit der Instrumentenreform des Bundes, durch die eine Vielzahl von Beschäftigungsmaßnahmen weggefallen sind. Unterstützung von Existenzgründungen Die Existenzgründung kann für einige Arbeitslose ein Weg zurück ins Erwerbsleben sein. Das Land Berlin setzt sich daher dafür ein, dass Existenzgründungswillige bei der Entwicklung und Umsetzung eines tragfähigen Gründungskonzeptes durch Beratung und finanzielle Hilfen unterstützt werden. Dazu existiert ein vielfältiges und gut ausgebautes Hilfsangebot der Wirtschaftsförderung des Landes Berlin, der Kammern, der Investitionsbank Berlin und wei- terer Institutionen (www.gruenden-in-berlin.de). Sowohl im SGB III als auch im SGB II stehen Instrumente zur Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosen zur Verfügung. Im Rahmen von Neugründungen entstehen häufig auch neue Arbeitsplätze im sozial- versicherungspflichtigen Bereich. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 12 wird verstärkt die Einstellung von Arbeitslosen in neu gegründeten Unternehmen mit einem Lohnkostenzuschuss fördern. Umbau der Qualifizierungsförderung Die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme erhöht vor allem dann die Chancen auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt, wenn die Qualifizierung auf die individuellen Vo- raussetzungen gut abgestimmt ist, auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Kompetenzen erwor- ben werden und wenn der Erwerb dieser Kompetenzen mit einer anerkannten Bescheini- gung/einem Zertifikat nachgewiesen werden kann. Die Qualifizierungsangebote in finanzieller Verantwortung des Landes werden sich grund- sätzlich an der Bildungszielplanung der Berliner Jobcenter und Arbeitsagenturen, den Ergeb- nissen der „Gemeinsamen Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg“ und den Erkenntnissen aus dem Fachkräftemonitoring der IHK orientieren. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen befürwortet die Ausrichtung der Bildungszielplanung an den qualifikatorischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmark- tes. Die Bildungszielplanung deckt eine große Breite von Qualifizierungsnotwendigkeiten ab. So können zu einem Berufsabschluss führende Qualifizierungen ebenso wie der Erwerb von zertifizierten Teilqualifikationen u.a. im gewerblich-technischen, kaufmännisch- verwaltenden, sozialpflegerischen und informationstechnischen Bereich gefördert werden. Die Bundesagentur für Arbeit bezieht Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den Prozess zur Aufstellung der Bildungszielplanung ein. Für die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist besonders wichtig, dass auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Qualifizierungsangebote auch für Personen mit einer gerin- gen Ausgangsqualifikation angeboten werden. Auch die Förderung von Qualifizierungsangeboten durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen für Personen, die eine öffentliche geförderte Beschäftigung wahr- nehmen, wird entsprechend umgebaut werden. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist grundsätzlich freiwillig und erfolgt außerhalb der Arbeitszeit der öffentlich geförderten Be- schäftigungsmaßnahme. Künftig wird es zeitlich umfangreichere Qualifizierungsangebote auch für Personen in Beschäftigungsmaßnahmen geben, um ihre Chancen auf dem Arbeits- markt durch komplexere und intensivere Qualifizierungen zu erhöhen. Neuorientierung in der öffentlich geförderten Beschäftigung Berlin braucht aufgrund der Arbeitsmarktlage und der Schwere der Eingliederungs- hemmnisse einiger Arbeitslose weiterhin öffentlich geförderte Beschäftigung. Stärker als bisher wird künftig jedoch im Vordergrund stehen, dass die Maßnahmen der öf- fentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen dazu dienen, die Chancen auf Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hierzu tragen auch zusätzliche Coaching- und Quali- fizierungsangebote für die Beschäftigten bei. 13 Bei der Auswahl der geförderten Beschäftigungsfelder ist der Nutzen der Tätigkeit für die Allgemeinheit ein wichtiges, aber kein zentrales Kriterium. Zu beachten ist auch, dass geför- derte Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinnützigen Trägern keine regulären Beschäfti- gungsverhältnisse verdrängen dürfen. Bei der notwenigen Fokussierung auf den regulären Arbeitsmarkt verschließt der Berliner Senat nicht die Augen davor, dass die Vermittlungshemmnisse einiger Arbeitsloser so schwerwiegend sind, dass sie auch bei guter Arbeitsmarktlage und zielgerichteter Qualifizie- rung äußerst geringe Chancen auf Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt haben. Auch diese Menschen darf eine Gesellschaft nicht aufgeben. Hier müssen neue Wege – durch den Bundesgesetzgeber – gefunden werden, um diesen Menschen gesellschaftliche Teilhabe, Zugehörigkeit und Anerkennung durch „Arbeit“ zu ermöglichen. Handlungsfeld 2:Fachkräftesicherung und -entwicklung Zur Fachkräftesicherung und -entwicklung sowie zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit in Berlin wird u.a. Folgendes unternommen: a) Die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I wird ausgebaut. Die berufsorientierende Maßnahme „Komm auf Tour“, die den Jugendlichen bei der Erkennung ihrer Stär- ken unterstützt, soll in den kommenden Jahren jährlich rd. 10.000 Schüler und Schü- lerinnen der 7. Jahrgangsstufe erreichen. Das Berliner Programm zur vertieften Be- rufsorientierung für Schülerinnen (BVBO) soll ausgeweitet werden, so dass 2016 rd. 15 % (zurzeit rd. 10 %) aller Schüler/innen der Sekundarstufe I und II erreicht werden. b) Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung wird ihre Vorhaben (u.a. besondere Organisationsform des Dualen Lernens an den Integrierten Sekundarschulen, Maßnah- men gegen Schuldistanz) fortführen, um den Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss weiter zu reduzieren. c) Durch verstärkte Mentoring-Angebote sowohl am Übergang Schule-Beruf als auch während der Ausbildung sollen Jugendliche bei ihrer Berufswahlentscheidung und bei eventuellen Problemen im Betrieb unterstützt werden, um die Zahl der Ausbildungs- abbrüche zu reduzieren. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 und in der Fi- nanzplanung jährlich zusätzlich 1 Mio. € zur Verfügung. Die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen soll von fast 27 % im Jahr 2010 auf unter 23 % im Jahr 2016 ge- senkt werden (Berechnung nach dem sog. Schichtenmodell des Bundesinstituts für Berufsbildung). d) Zur Verbesserung der individuellen Berufsperspektiven und der Fachkräftesituation in der Zukunft müssen mehr Jugendliche und junge Erwachsene als bisher zum erfolg- reichen Berufsabschluss geführt werden. Dabei setzen wir auf: • Erhöhung des betrieblichen Ausbildungsplatzangebots in Berlin, • Verringerung der Mismatch-Problematik auf dem Ausbildungsmarkt, um die an- gebotenen Ausbildungsplätze mit Jugendlichen zu besetzen, 14 • Stärkere Öffnung der Betriebe für Jugendliche mit schwierigen Startbedingun- gen, • Stärkere Nutzung des von der BA geförderten Instruments der Einstiegs- qualifizierung zur Heranführung von Jugendlichen an eine Ausbildung, • Werbung für die Inanspruchnahme der ausbildungsbegleitende Hilfen der Bun- desagentur zur Sicherung des Ausbildungserfolges, • Ergänzende Förderung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen durch das Land Berlin, insb. durch Förderung der Verbundausbildung, • Stärkere Nutzung von Nachqualifizierungsmöglichkeiten für ältere Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung. e) Durch die Förderung von Transparenz, Beratung und Qualität auf dem Weiterbildungsmarkt trägt das Land Berlin zu guten Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen und Effektivität in der beruflichen Weiterbildung bei. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, ihr Engagement bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten weiter zu erhöhen. f) Das Land Berlin setzt sich dafür ein, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, um mehr Frauen als bisher eine eigen- ständige Einkommenssicherung und mehr Männern die Wahrnehmung von Familien- aufgaben zu ermöglichen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu- gleich von großer Bedeutung für die Erschließung zusätzlichen Erwerbs- personenpotenzials zur Fachkräftesicherung. Das Land Berlin wirkt daher im Rahmen seiner Möglichkeiten u.a. auf eine Veränderung der Rollenbilder in der familiären Ar- beitsteilung, auf familienfreundliche Arbeitszeiten, Unterstützung von Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie auf ein quantitativ ausreichendes, qualitativ gutes und flexibles Kinderbetreuungsangebot hin. Im Bereich des Kinder- betreuungsangebots nimmt Berlin bereits jetzt in Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Den mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen wird für die Fach- kräftesicherung und -entwicklung am Standort Berlin große Bedeutung beigemessen. Besonders hervorzuheben sind hier • die „Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung für Unternehmen durch Ausbildung“, die innerhalb des Geltungszeitraums 2011-2014 umzusetzen ist, und • der „Masterplan Qualifizierung“, der gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozial- partnern konsequent weiterentwickelt wird, damit die strategische Bedeutung der Qualifizierung als Standortfaktor und die Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe al- ler Bürgerinnen und Bürger am Erwerbsleben durch berufliche Bildung verbessert wird. 15 � � � � Handlungsfeld 3:Kooperation und gesamtstädtische Steuerung Zur Verbesserung der Kooperation und der gesamtstädtischen Steuerung auf dem Gebiet der Integrationsförderung wird sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einsetzen, a) die gesamtstädtische Steuerung in der Arbeitsmarktpolitik zu verbessern und dafür auch die Möglichkeiten von Zielvereinbarungssystemen zu nutzen, b) die Kooperationsstrukturen zur Abstimmung der Ziele und Aktivitäten der arbeitsmarkt - und berufsbildungspolitischen Akteuren weiterzuentwickeln, c) den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den Bezirken bei der Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit auszubauen. Empfehlungen zur gesamtstädtischen Steuerung werden gemäß Senatsbeschluss vom 2.11.2010 bis zum Ende des 4. Quartals 2012 vorgelegt werden. Handlungsfeld 4: Verstärkte Integration von Migrantinnen und Migranten in den Ar- beitsmarkt Die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund weist eine geringere Erwerbsbeteili- gung auf als die Gruppe der Personen ohne Migrationshintergrund. Um hier auf längere Sicht zu einer Angleichung zu gelangen, wird sich das Land Berlin dafür einsetzen, integrationshemmende Defizite im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifika- tion sowie der Beherrschung der deutschen Sprache vorzubeugen bzw. sie abzubau- en, Potenziale, die sich aus dem Migrationshintergrund ergeben, wie z.B. Mehrsprachig- keit und interkulturelle Kompetenzen, stärker zu nutzen gezielte sowie niedrigschwelligen Angebote für Personen mit besonderem Unterstüt- zungsbedarf zu entwickeln und Diskriminierungen von Personen mit Migrationshintergrund entgegen zu wirken. Zur verstärkten Integration von Migrantinnen und Migranten in Ausbildung und Arbeit wer- den u.a. a) der Anteil von Jugendlichen aus Einwandererfamilien in dualen Ausbildungsgängen erhöht. Hierzu wird die Kampagne „Berlin braucht dich!“ auf die Privatwirtschaft aus- gedehnt, b) der Anteil von Migrantinnen und Migranten unter den Auszubildenden im öffentlichen Dienst und in Unternehmen, an denen das Land Berlin mehrheitlich beteiligt ist, erhöht (Angestrebt wird eine Erhöhung des Anteils von derzeit 17,5 % bis 2015 auf rd. 25 %.), 16 c) das Programm „Ausbildung in Sicht“, das insbesondere auf eine Verbesserung der individuellen Ausbildungsreife der Jugendlichen mit Migrationshintergrund zielt, wei- terentwickelt, um noch wirksamer als bisher die Ausbildungs- und Arbeitsmarktchan- cen der Jugendlichen zu erhöhen, d) eine Erstberatungsstelle zum neuen Bundesgesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eingerichtet (Mit dem Beratungsangebot der Erst- beratungsstelle, die aus Bundesmitteln finanziert wird, sollen jährlich mindestens 10 % der Antragstellerinnen und Antragsteller erreicht werden.), e) die berufliche Qualifizierung von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund intensiviert und dabei die Vermittlung von berufsbezogenen Deutschkenntnissen in den Qualifi- zierungsangeboten berücksichtigt (Durch eine stärkere Zielgruppenorientierung soll in der Arbeitsförderung insgesamt ein höherer Förderanteil von Migrantinnen und Migranten erreicht werden.), f) Jugendliche mit Migrationshintergrund und einem erhöhten Unterstützungsbedarf während der Ausbildung und beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf inten- siv gefördert. Dabei setzt eine passgenaue Unterstützung voraus, dass verschiedene Träger ihre jeweiligen Kompetenzen und Leistungen miteinander verknüpfen und auch z.B. Schulen, Unternehmen, Bildungsträger und Migrantenorganisationen in Netzwerkstrukturen integriert werden. Dabei sollen auch sozialräumlich orientierte Strategien genutzt werden. g) in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit in mehreren Berliner Jobcentern Qualitätskriterien für die interkulturelle Öffnung und für eine wirkungsvolle Betreu- ung und Förderung von Migrantinnen und Migranten entwickelt und erprobt sowie nach Auswertung der Erfahrungen als Standards auf alle Berliner Jobcenter übertra- gen. Handlungsfeld 5:Stärkung des ordnungspolitischen Rahmens Der Berliner Senat tritt ein für existenzsichernde und faire Arbeitsbedingungen. Prekäre Be- schäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat als oberste Arbeitsbehörde des Landes Berlin die Verpflichtung, zur Einhaltung der Regeln am Arbeitsmarkt und zur Siche- rung der Tarifautonomie beizutragen. Dieser Aufgabe wird künftig im Land Berlin ein größe- rer Stellenwert beigemessen. Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern, beabsichtigt die Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen u.a. a) sich über den Bundesrat für Korrekturen des arbeitsrechtlichen Rahmens einzusetzen (u.a. in Bezug auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Scheinwerkverträge zur 17 Umgehung der Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Equal Pay in der Zeitarbeit, Beschäftigtendatenschutz und den Schutz von Hinweisgebern/innen), b) mit den Sozialpartnern zur verstärkten Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zusammenzuwirken, c) gegen Scheingewerkschaften vorzugehen, d) die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Mindestlohnverstößen nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz, sittenwidrigen Löhnen und sonstigen Arbeitsdelikten fortzuführen, e) auf ein konsequentes Vorgehen der Berliner Jobcenter – nach dem Vorbild des JC Stralsund – gegen Arbeitgeber hinzuwirken, die SGB II-Leistungsberechtigte zu sit- tenwidrigen oder gegen Mindestlohnvorgaben verstoßenden Löhnen beschäftigen, f) die Informations- und Kommunikationsstrukturen zur Information von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über ihre Rech- te und Pflichten und zum öffentlichen Diskurs über Bedingungen guter Arbeit auszu- bauen. Handlungsfeld 6:Vereinbarung mit den Sozialpartnern Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen strebt mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner in Berlin eine Vereinbarung zu gemeinsamen Initiativen zur Stärkung von Sozialpartnerschaft und Tarifsystem sowie einen regelmäßigen Austausch zu aktuellen Fra- gen der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik an. Inhalt der Sozialpartnervereinbarung könnte aus Sicht der Senatsarbeitsverwaltung insbe- sondere Folgendes sein: - Gemeinsames Bekenntnis zur Bedeutung der Tarifautonomie, - Appell zur Stärkung des Tarifvertragssystems (vermehrter Abschluss von Tarif- verträgen, Erhöhung des Tarifbindungsgrades), - Bekenntnis zu weiteren Themen, wie z.B. Guter Arbeit, Förderung der Vielfalt (Diversi- ty), Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, gleichberechtigter Zugang von Migranten/innen in Ausbildung und Be- ruf, Frauen in Führungspositionen. Ziel ist es, den Abstimmungsprozess zur Sozialpartnervereinbarung bis Ende 2012 abzu- schließen. 18 4. Organisation von BerlinArbeit - Die Erreichung der Ziele von BerlinArbeit erfordert den engagierten Einsatz vieler Akteure über mehrere Jahre. BerlinArbeit wird erfolgreich sein, wenn alle wichtigen arbeitsmarkt- und berufsbildungs- politischen Akteure in Berlin sich im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten für BerlinArbeit einsetzen und es zu ihrem Anliegen machen. BerlinArbeit ist ein Prozess, in dem die Kräfte gebündelt, die Ziele gemeinsam verfolgt und die Umsetzungsschritte begleitet werden. Hierzu werden wir einen Beirat einrichten. Geplant ist zudem, eine gemeinsame Kommunikationskampagne der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Senatskanzlei, um – zusammen mit Bündnispartnern von BerlinArbeit – auch in der breiten Öffentlichkeit Transparenz bezüglich des Umsetzungs- prozesses von BerlinArbeit herzustellen und den Berlinerinnen und Berlinern eine Beteili- gung zu ermöglichen. 19 Arbeitsmarktstatistik Arbeitslose Ausländer nach Ländern - Jahreszahlen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Arbeitslose Ausländer im Bestand - Jahresdurchschnitt 1991 221.884 4.981 9.999 18.866 3.569 73.074 18.690 7.153 2.985 28.275 23.472 843 1.724 18.909 1.914 2.100 5.332 1992 269.772 5.805 9.510 21.289 3.915 83.747 24.027 8.537 3.246 40.173 30.543 1.012 1.786 26.563 1.983 2.348 5.288 1993 359.449 6.634 10.658 27.374 4.933 110.162 33.199 12.286 4.169 63.192 45.491 873 1.473 30.394 2.024 1.949 4.639 1994 420.903 7.708 12.712 33.076 5.677 129.083 41.477 14.707 4.668 76.890 54.336 718 1.391 31.723 1.812 1.562 3.362 1995 436.261 8.487 14.920 35.294 5.815 132.568 43.439 15.228 4.825 76.645 55.558 773 1.417 34.679 1.889 1.546 3.177 1996 495.956 10.140 17.023 40.802 6.803 147.490 49.432 18.189 5.432 85.646 65.632 1.078 1.651 38.637 2.430 1.788 3.785 1997 547.816 11.634 19.225 44.653 7.571 161.553 55.742 20.404 6.021 92.193 72.039 1.405 2.082 43.041 3.170 2.183 4.900 1998 529.621 12.033 19.454 43.928 7.585 157.430 54.744 19.775 5.768 82.849 66.272 1.653 2.401 44.172 3.661 2.380 5.516 1999 503.341 11.688 18.147 41.991 7.547 152.391 50.652 19.127 5.654 74.550 59.624 1.888 2.743 44.601 4.309 2.335 6.094 2000 465.660 10.952 16.470 39.581 7.210 144.259 44.842 17.773 5.531 63.254 52.045 2.114 3.067 44.600 4.618 2.506 6.838 2001 459.643 10.885 15.568 40.372 7.099 142.505 42.383 17.741 5.536 59.569 51.747 2.191 3.354 45.751 4.779 2.645 7.519 2002 499.433 11.418 16.469 42.065 7.355 150.792 44.986 19.229 5.789 68.039 62.785 2.074 3.849 48.684 4.916 3.046 7.936 2003 542.966 12.423 17.860 43.026 7.753 160.764 50.439 20.174 6.043 76.409 72.740 2.332 4.509 51.278 5.154 3.298 8.764 2004 545.080 12.310 17.560 41.391 7.757 161.771 52.141 20.173 5.697 76.799 73.316 2.422 4.880 50.806 5.245 3.557 9.255 2005 672.801 16.455 21.529 55.355 9.780 202.418 64.598 24.806 7.188 91.163 89.227 3.677 5.554 59.515 6.236 4.395 10.905 2006 645.150 14.511 22.534 51.032 9.439 199.208 66.049 23.543 6.936 83.070 80.313 3.810 5.353 57.941 5.855 4.154 11.404 2007 555.845 12.888 19.943 44.019 8.560 175.631 56.853 19.828 6.187 65.496 64.872 3.713 5.184 52.681 5.403 3.845 10.743 2008 495.386 11.745 18.102 39.790 7.806 161.488 50.922 17.511 5.466 55.775 53.330 3.244 4.916 46.783 5.046 3.445 10.016 2009 522.027 11.634 18.715 39.327 8.117 167.083 50.534 18.885 5.455 68.746 59.800 2.953 4.588 48.147 4.706 3.453 9.885 2010 500.831 11.215 17.979 38.050 8.210 161.148 47.981 17.859 5.370 64.906 55.900 2.785 4.134 48.301 4.278 3.095 9.620 2011 470.218 10.977 17.739 36.250 8.072 153.099 46.030 16.739 5.037 55.133 49.157 2.686 4.096 49.059 3.938 2.887 9.318 2012 474.283 10.751 17.524 36.197 8.238 157.574 46.240 17.289 5.212 55.249 49.750 2.760 4.233 47.365 4.092 2.910 8.900 Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen - in Prozent - 1991 . 15,4 15,0 16,4 17,4 14,0 8,5 10,4 19,5 6,6 6,9 . . . . . . 1992 . 16,6 13,5 17,4 18,6 14,9 10,2 11,3 21,0 8,7 8,2 . . . . . . 1993 . 16,7 14,5 20,3 21,8 18,3 12,8 14,4 25,2 12,5 10,9 . . . . . . 1994 . 17,4 15,9 21,8 23,4 19,4 14,4 15,0 23,7 13,8 11,7 . . . . . . 1995 . 18,9 18,2 22,8 23,5 19,6 14,8 15,2 23,0 13,8 11,9 . . . . . . 1996 . 22,1 20,6 26,2 27,4 21,7 17,0 18,0 25,8 15,5 14,0 . . . . . . 1997 . 24,8 22,9 28,2 30,0 23,6 19,0 19,9 28,4 16,7 15,4 . . . . . . 1998 20,1 25,2 22,9 27,4 29,3 22,6 18,5 18,9 26,5 15,0 14,2 37,2 30,3 32,8 41,7 34,3 30,9 1999 19,0 24,3 21,2 25,9 28,9 21,6 17,1 18,0 25,4 13,5 12,9 39,3 33,4 33,3 45,0 32,5 33,0 2000 17,1 21,6 18,2 23,3 25,8 19,7 14,7 15,8 22,3 11,2 11,2 39,6 33,1 33,3 42,1 31,8 33,8 2001 17,2 22,1 17,6 24,1 25,4 19,9 14,1 15,6 23,2 10,8 11,6 41,1 36,2 34,9 42,7 33,2 38,6 2002 18,8 23,3 18,8 25,1 26,0 21,4 15,1 16,9 24,7 12,4 14,2 35,4 37,5 37,1 41,0 32,8 39,8 2003 20,2 24,6 20,3 25,2 27,0 22,7 16,8 17,6 25,1 13,8 16,0 39,3 39,9 37,9 43,4 35,1 42,4 2004 20,3 24,3 20,1 24,4 26,9 23,0 17,5 17,6 23,3 13,9 16,0 40,0 40,6 37,4 44,2 38,8 42,6 2005 25,1 32,5 24,8 32,7 34,0 28,9 21,7 21,6 29,6 16,7 19,6 55,5 42,3 44,1 48,9 45,5 46,4 2006 23,7 27,5 25,4 28,9 31,8 27,8 22,0 20,0 27,5 15,2 17,3 49,6 39,3 41,9 42,8 39,9 45,0 2007 20,1 24,7 21,6 24,8 28,0 24,2 18,6 16,7 23,7 12,0 13,9 44,9 34,4 37,2 39,4 36,0 40,0 2008 18,1 23,3 19,6 22,9 25,6 22,4 16,7 14,8 20,9 10,3 11,5 38,3 31,8 33,0 37,0 31,8 36,5 NordrheinWestfalen Hessen Bayern BerlinSaarland BadenWürttem - berg Mecklenburg - Vor- pommern Brandenburg SachsenThüringenBerichtsjahr Deutschland SchleswigHolstein Bremen RheinlandPfalzHamburg Niedersachsen SachsenAnhalt Arbeitsmarktstatistik Arbeitslose Ausländer nach Ländern - Jahreszahlen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 NordrheinWestfalen Hessen Bayern BerlinSaarland BadenWürttem - berg Mecklenburg - Vor- pommern Brandenburg SachsenThüringenBerichtsjahr Deutschland SchleswigHolstein Bremen RheinlandPfalzHamburg Niedersachsen SachsenAnhalt 2009 19,1 23,5 20,4 22,9 26,8 23,3 16,6 15,9 20,9 12,7 12,8 34,9 29,7 34,3 34,5 31,5 35,4 2010 18,2 22,6 19,3 22,0 27,1 22,5 15,7 14,8 20,5 11,9 11,8 32,4 26,5 33,5 31,8 27,5 34,1 2011 16,9 21,9 18,8 20,6 26,3 21,3 15,0 13,6 19,0 10,0 10,2 31,2 26,1 32,9 29,3 25,1 32,3 2012 16,5 20,8 18,1 19,6 26,3 21,5 14,6 13,7 19,0 9,8 9,9 30,0 25,0 30,6 29,4 23,8 29,4 Arbeitsmarktstatistik Arbeitslose Ausländer nach Ländern - Jahreszahlen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 NordrheinWestfalen Hessen Bayern BerlinSaarland BadenWürttem - berg Mecklenburg - Vor- pommern Brandenburg SachsenThüringenBerichtsjahr Deutschland SchleswigHolstein Bremen RheinlandPfalzHamburg Niedersachsen SachsenAnhalt Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen - in Prozent - 1991 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1992 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1993 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1994 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1995 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1996 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1997 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1999 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2000 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2008 15,8 19,9 16,8 19,8 22,4 20,1 14,7 12,6 18,4 9,4 9,8 25,3 24,0 25,9 28,4 24,5 25,7 2009 16,6 19,8 17,5 19,6 23,2 20,8 14,7 13,5 18,2 11,6 10,9 23,3 22,8 26,6 26,0 22,6 24,5 2010 15,7 18,9 16,2 18,7 23,7 20,0 14,0 12,6 18,1 10,8 10,0 22,0 19,0 25,4 23,9 20,2 23,9 2011 14,6 18,4 15,7 17,6 23,9 18,9 13,2 11,8 16,0 9,1 8,7 20,2 19,0 25,2 23,6 19,4 22,8 2012 14,3 17,7 14,9 16,9 24,0 19,0 13,0 12,0 16,5 8,9 8,5 20,3 18,8 23,4 22,7 18,1 20,7 Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Datenstand: Februar 2013 (DZ/AM) ka17-12053 Anlage 1 aufstockende SGB II_D_A Anlage 1 aufstockende SGB II_D_A2 Anlage 1 aufstockende SGB II_D_A3 Anlage 2_berlinarbeit BerlinArbeit - Strategische Neuausrichtung der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik des Landes Berlin in der Legislaturperiode 2011 - 2016 Inhaltsverzeichnis Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 03. Juli 2012 1. Ausgangslage 2. Ziele von BerlinArbeit Ziel 1: Zahl der Erwerbslosen in Berlin senken Ziel 2: Gute Arbeit als Grundprinzip durchsetzen Ziel 3: Berlin zu einem TOP-Standort mit guten Fachkräften weiterentwickeln Ziel 4: Zusammenspiel der Akteure verbessern, um die Wirksamkeit der Mittel zu erhöhen 3. Handlungsfelder von BerlinArbeit Handlungsfeld 1:Gemeinsames Rahmen-Arbeitsmarktprogramm entwickeln Handlungsfeld 2:Fachkräftesicherung und -entwicklung Handlungsfeld 3:Kooperation und gesamtstädtische Steuerung Handlungsfeld 4: Verstärkte Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt Handlungsfeld 5:Stärkung des ordnungspolitischen Rahmens Handlungsfeld 6:Vereinbarung mit den Sozialpartnern 4. Organisation von BerlinArbeit Anlage 3_BA-Auszug_Arbeitslosenquote