Drucksache 17 / 12 059 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 10. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013) und Antwort „Einschiffung nach Kythera“ – zweimal angekauft – Geld zurück!? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Im Zuge des Urteils des Berliner Landgerichts vom 13. November 2012 (27 O 500/12) wurde bekannt, dass das Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ von Watteau 1926/27 vom Preußischen Staat und 1983 erneut von Bund, Land Berlin und den Freunden der Preußischen Schlösser und Gärten e.V. angekauft wurde. Welche kon- kreten Aktivitäten hat der Berliner Senat bisher wegen dieses Doppelankaufs unternommen? Zu 1.: Die Frage, ob das Gemälde erneut angekauft wurde, ist noch nicht abschließend beantwortet. Neben dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und den betroffenen Einrichtungen Stiftung Preußischer Kulturbe- sitz und Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg der hat Senat dazu bereits seit Bekanntwer- den des unter 2. genannten Aktenfundes umfangreiche Recherchen veranlasst. 2. Ist der Berliner Kulturverwaltung die im Jahr 2007 im Archiv der Alten Nationalgalerie auf der Museumsin- sel entdeckte Abschrift eines Erlasses des preußischen Finanzministeriums von 1928 bekannt, in dem festgestellt wird, dass das Watteau-Gemälde „Einschiffung nach Kythera“ neben anderen Kunstgegenständen ins Eigentum des preußischen Staates übergegangen, von diesem erworben und mit 1,8 Millionen Reichsmark bezahlt worden ist? Falls nicht, stelle ich gerne eine Kopie zur Verfü- gung, wenn ja, welcher konkrete haushaltsrechtliche Handlungsbedarf ergibt sich daraus? Zu 2.: Die zufällig aufgefundene Abschrift ist der Se- natskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten bekannt. Der Aktenfund gibt keinerlei Hinweis auf den tatsächlich vollzogenen Kauf und den dazu erforderlichen zahlungs- begründenden Unterlagen. Die dazu erforderlichen Re- cherchen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ist die damit zusammenhängende Prüfung der komplexen Rechtslage nach den Vermögensauseinandersetzungsver- trägen mit dem Hause der Hohenzollern von 1925/26 ebenfalls noch nicht beendet. 3. Welche konkreten Absprachen gibt es bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit dem Bund und den Freunden der Preußischen Schlösser und Gärten e.V.? Zu 3.: Alle Beteiligten haben sich einvernehmlich auf eine umfassende Recherche verständigt. Weitere Schritte werden nach deren Abschluss verabredet. 4. Wird es angesichts der Faktenlage seitens des Landes Berlin zu einer anteiligen Rückforderung der im Jahr 1983 bezahlten 18 Millionen DM (rund 9,2 Millio- nen Euro) kommen? Falls nicht, was sind die Gründe da- für, dass damit gegen das Haushaltsrecht verstoßen wer- den würde? Zu 4.: Die Faktenlage reicht derzeit noch nicht aus, Entscheidungen zum weiteren Verfahren zu treffen. Berlin, den 21. Mai 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)