Drucksache 17 / 12 060 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 08. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2013) und Antwort „Fit-for-Fly-Doctors“? – Abschiebungen trotz Krankheit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jah- ren mit welchen Transportmitteln aus dem Land Berlin abgeschoben (bitte nach Jahren und Transportmitteln auf- schlüsseln)? Zu 1.: In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 2.679 Personen aus Berlin abgeschoben (siehe auch un- tenstehende jährliche Aufschlüsselung). Jahr Gesamtzahl der Abschiebungen 2008 719 2009 611 2010 533 2011 453 2012 363 Die bei der Ausländerbehörde geführte Abschiebungs- statistik differenziert nicht nach den jeweiligen Trans- portmitteln. Diese Informationen können jedoch einer Statistik der Berliner Polizei, die für die Transporte der abzuschiebenden Personen zuständig ist, entnommen werden. 2008 2009 2010 2011 2012 Flugzeug (ab Berlin-Tegel bzw. Berlin-Schönefeld) 629 527 427 360 291 Flugzeug (andere Flughäfen bun- desweit) 71 68 73 43 36 Kraftfahrzeug (Kfz) 44 42 60 56 41 Gesamt 744 637 560 459 368 In den letzten fünf Jahren wurden die Betroffenen in 2.525 Fällen mit dem Auto zum Flughafen transportiert und letztlich per Flugzeug abgeschoben. Für insgesamt 243 Personen erfolgte die Abschiebung auf dem Landweg mit dem Auto. Die Zahlen der Polizei sind mit insgesamt 2.768 abge- schobenen Personen höher als die Zahlen der Ausländer- behörde, weil in der Transportstatistik auch Abschie- bungsfälle der Bundespolizei (ohne Beteiligung der Aus- länderbehörde) enthalten sind. 2. Wie viele der in den letzten fünf Jahren abgescho- benen Personen litten zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung unter gesundheitlichen Einschränkungen, posttraumati- schen Belastungsstörungen, anderen psychischen Erkran- kungen oder Suizidgefährdung (bitte nach Jahren und Art der Erkrankung aufschlüsseln)? Zu 2.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst und können auch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 060 2 3. Wie viele Abschiebungen aus dem Land Berlin fanden in Begleitung von medizinischem/ pflegerischem Personal und/oder Sicherheitspersonal statt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Staatsangehörigkeit und Alter der Betroffenen, Krankheitsbefund, Zielland, Transport- mittel sowie Anzahl des Begleitpersonals)? Zu 3.: Die Begleitung von Abschiebungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Nur im Aus- nahmefall werden die Betroffenen von der Berliner Poli- zei begleitet. Die Anzahl dieser Fälle wird statistisch nicht erfasst und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 4. Wie viele Arbeitszeitstunden sind für die medizini- sche/pflegerische Begleitung von Zurückzuschiebenden in den letzten fünf Jahren angefallen (bitte nach Jahren auf- schlüsseln)? Zu 4.: Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Existieren Weisungen, Richtlinien oder Hinweise im Land Berlin, in denen Abschiebungen bei gesundheit- lichen Einschränkungen, posttraumatischen Belastungs- störungen, anderen psychischen Erkrankungen oder Sui- zidgefährdung bzw. die Prüfung der Reisetauglichkeit thematisiert werden (wenn ja, bitte im Originalwortlaut beifügen/verlinken)? Zu 5.: Tragen ausländische Staatsangehörige vor, we- gen einer Erkrankung nicht ins Herkunftsland zurückkeh- ren zu können und belegen dies durch ärztliche Atteste, wird zunächst geprüft, ob es sich um ein zielstaatsbezo- genes Abschiebungshindernis oder ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis (Reiseunfähigkeit) handeln könnte. Über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Ab- schiebungshindernisses entscheidet die Ausländerbehörde gemäß § 72 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nur nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Migra- tion und Flüchtlinge. Für die Prüfung eines inlandsbezo- genen Vollstreckungshindernisses ist die Ausländer- behörde zuständig. Diese kann den Polizeiärztlichen Dienst um Unterstützung in Amtshilfe bitten (siehe auch Antwort auf Frage 6.). Ob nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Untersuchung durch den Polizeiärztlichen Dienst erfolgt, wird einzelfall-bezogen unter Einbezie- hung der aufenthaltsrechtlichen Vorgeschichte sorgfältig geprüft. Bezüglich der konkreten Regelungen wird auf die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin, die auf der Homepage der Ausländerbehörde eingestellt sind, verwiesen. http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?157323 Die für Abschiebungen auf dem Luftweg zuständige Bundespolizei verfährt im Falle gesundheitlicher Beein- trächtigungen einer/eines Betroffenen während einer Ab- schiebung nach den für sie geltenden Vorschriften. 6. Welche Stellen werden von der Ausländerbehörde Berlin zur Prüfung der Reisetauglichkeit von Ausreise- pflichtigen beauftragt? Zu 6.: Untersuchungen zur Überprüfung der Reisefä- higkeit werden im Einzelfall auf Bitten der Ausländerbe- hörde durch den Ärztlichen Dienst der Polizei durchge- führt. Ausgenommen hiervon sind Reisefähigkeitsüber- prüfungen im Rahmen geltend gemachter gynäkologi- scher Erkrankungen; in solchen Fällen erfolgt eine Unter- suchung durch die Frauenklinik der Charité. 7. Wie alt dürfen Reisetauglichkeitsbescheinigungen im Land Berlin zum Zeitpunkt der Abschiebung von er- krankten Personen maximal sein (bitte Rechtsgrundlage angeben)? Zu 7.: Eine konkrete Regelung, wie alt Reisetauglich- keitsbescheinigungen maximal sein dürfen, besteht nicht. 8. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg über Berliner Flughäfen und auf dem Landweg mussten in den letzten fünf Jahren aufgrund medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen, Transportmit- tel und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)? Zu 8.: Diese Daten werden statistisch nicht erfasst und können auch nicht mit vertretbarem Aufwand erhoben werden. 9. Welche Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 9.: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage wa- ren das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegen- heiten – Ausländerbehörde – , der Polizeipräsident in Berlin sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als jeweilige Fachaufsicht der benannten Behörden und die Senatsverwaltung für Finanzen – im Mitzeichnungsverfahren – beteiligt. 10. Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 10.: Nein. Berlin, den 17. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2013)