Drucksache 17 / 12 064 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 29. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013) und Antwort Schulsanitäranlagen in Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat zu den Zuständen von Sanitäranlagen an Berliner Schulen? 2. Ist dem Senat bekannt, dass in vielen Berliner Schulen die Sanitäranlagen nicht benutzt werden können, weil der Zustand und der Gestank Schüler/-innen von der Benutzung der Anlagen fernhält? 3. Ist dem Senat bekannt, in wie vielen Schulen die schulischen Sanitäranlagen stark reparaturbedürftig sind und bei wie vielen Schulen die Sanitäranlagen derzeit nicht benutzbar sind? (sortiert nach Bezirk, Schultyp und Schule) 6. Wie oft wurden die Sanitäranlagen in den Berliner Schulen in den letzten zehn Kalenderjahren saniert bzw. renoviert? (sortiert nach Schulart und Bezirk) 7. Wer kommt für die Kosten einer solchen Renovierung oder Sanierung auf? 10. Wie viele Haushaltsmittel wurden in den letzten fünf Jahren in die Instandsetzung der Schulsanitäranlagen investiert (sortiert nach Bezirk, Schultyp und Schule) Zu 1., 2., 3., 6., 7.und 10.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt grundsätzlich den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Aus- stattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhal- tet auch den Bau, die Sanierung und die Pflege der Sani- täranlagen an den Standorten. Über Kenntnisse der Zu- stände der Sanitäranlagen verfügen demzufolge – von Ausnahmen abgesehen – ausschließlich die zuständigen Bezirke. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt gleichfalls grundsätzlich durch die bezirklichen Schulträger. Darüber hinaus können Sanierungsmaßnahmen aus Sonderpro- grammen – insbesondere dem Schulanlagensanierungsprogramm – finanziert werden. Die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang die Bezirke Haushaltsmittel für entsprechende Maßnahmen eingesetzt haben, wäre erst durch eine Abfrage möglich. Im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen An- frage zur Verfügung stehenden Zeit sowie des damit ver- bundenen Verwaltungsaufwandes und der dafür erforderlichen personellen Ressourcen ist dies nicht möglich. 4. Welche Vorgaben, Mindest- und/oder Hygienestan- dards gibt es für Sanitäranlagen in Schulen? Zu 4.: In der DIN 77400 „Anforderungen an die Reinigung von Schulgebäuden“ sind die entsprechenden Standards definiert. Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz müssen Ge- meinschaftseinrichtungen, so auch Schulen, Hygienepläne festlegen. In dem Hygieneplan, der jährlich fortgeschrie- ben wird, sind die speziell für diese Schule erforderlichen Reinigungsintervalle nach dem Musterhygieneplan des Landes Berlin Stand: 2009 zu dokumentieren. Durch den Hygieneplan sollen optimale Bedingungen geschaffen werden, die das Lernen begünstigen und das Wohlbefin- den auch während eines ganztägigen Aufenthaltes in der Einrichtung ermöglichen. Die „Überwachungspflicht“ obliegt den zuständigen Gesundheitsämtern. 5. Welche Vorgaben gibt es, wie häufig und in wel- chem Umfang schulische Sanitäranlagen saniert werden müssen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 064 2 Zu 5.: Keine. 8. Welche Möglichkeiten haben Schulen in besonders dringlichen Fällen Sanierungen zu veranlassen, wenn eine Finanzierung durch die Schule nicht ausreicht? Zu 8.: Wie zuvor ausgeführt, obliegen die Durchfüh- rung und die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an Schulen ausschließlich den Schulträgern. Eine Finanzie- rung durch die Schulen ist nicht vorgesehen. 11. Ist dem Senat bewusst, was es für Schüler/- innen, insbesondere Grundschüler/-innen bedeutet, stun- denlang die Sanitäranlagen – oft bis zum Unterrichtschluss zu - meiden um Zuhause ihr Bedürfnis zu verrich- ten? 12. Mit welchen Auswirkungen auf den Lernerfolg ist zu rechnen, wenn Schüler/-innen stundenlang mit Druck auf der Blase verharren müssen? 13. Was gedenkt der Senat hiergegen zu tun, um den Lernerfolg der Schüler/-innen nicht zu beeinträchtigen und die Gesundheit der Schüler/-innen zu schützen? Zu 11., 12. und 13.: Dem Senat liegen keine Informa- tionen darüber vor, ob und in welchem Umfang Schüle- rinnen und Schüler die Sanitäranlagen der Schulen benutzen oder nicht und wenn nicht, aus welchen Gründen. Ebenso liegen keine Informationen über nationale oder internationale Studien vor, aus denen Erkenntnisse abge- leitet werden können, ob und wenn ja welche Auswirkun- gen auf den Lernerfolg einzelner Schülerinnen und Schü- ler ggf. daraus resultieren, dass sie (aus welchen Gründen auch immer) keine schulische Toilette benutzen. 14. Sind in diesem Zusammenhang dem Senat die Zustände an den Sanitäranlagen der Anna-LindhGrundschule bekannt? Zu 14.: Nein. 15. Was wurde bisher auf die Beschwerden der Eltern und der Schüler/-innen unternommen? 16. Was gedenkt der Senat in Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Schulträger zu unternehmen, um die Sanitäranlagen der Anna-Lindh-Grundschule endlich in einen Zustand zu bringen, damit eine Benutzung ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist? Zu 15. und 16.: Der für die Anna-Lindh-Grundschule zuständige Bezirk Mitte hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Die Baukoordinatorin des Schulamtes hat die Toilet- ten baufachlich begutachtet und hält ständigen Kontakt mit der Schulleitung und informiert entsprechend. An- sprechpartner des Schulträgers sind die Schulleitungen. Die Schulleitungen informieren die Elternvertreter. Die Sanitäranlagen der Anna-Lindh-Grundschule befinden sich, so wie die Sanitäranlagen sehr vieler Schulen im Bezirk Mitte, in einem verbesserungswürdigen Zu- stand. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel können die Sanitäranlagen nur Zug um Zug instandgesetzt werden. Es lässt sich zzt. nicht absehen, wann bei der Anna-Lindh-Grundschule entsprechende Sanierungsmaßnahmen erfolgen können. Die Maßnahme ist in der bezirklichen Vormerkliste. Ergänzend zu der Stellungnahme des Bezirks wird da- rauf hingewiesen, dass der Bezirk im Rahmen seiner Prioritätensetzung über die Verwendung eigener Mittel ent- scheidet und die Berücksichtigung seiner Anliegen im Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms beantra- gen kann. 17. Sind dem Senat der Handlungsdruck und der Bedarf an dieser und anderen betroffenen Schulen bewusst? Zu 17.: Ja. 18. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus solchen Fällen wie dem der Anna-Lindh-Schule? Zu 18.: Die Situation der Sanitäranlagen einiger Berli- ner Schulen ist aus den unterschiedlichsten Gründen ver- besserungswürdig. Neben erforderlicher Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind auch mangelnde Hygie- ne und Vandalismus ursächlich. Wie dargestellt, liegt die Zuständigkeit bei den Bezir- ken; eine Eingriffsmöglichkeit des Senats besteht nicht. Unabhängig davon wird die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft erneut den Schwerpunkt der Maßnahmen des Schulanlagensanierungsprogramms 2014 auf die Sanierung der Sanitäranlagen legen. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2013)