Drucksache 17 / 12 069 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann und Alexander J. Herrmann (CDU) vom 14. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Mai 2013) und Antwort Grundwasserschäden an öffentlichen Gebäuden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft zu weiten Teilen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zu- ständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter sowie die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH um Mit- wirkung gebeten. Soweit dort in eigener Verantwortung eine Stellungnahme erstellt und dem Senat übermittelt wurde, wird sie nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Auf Grund der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgegebenen Fristen hat sich der Senat auf eine Abfrage bei den Berliner Bezirken sowie der BIM GmbH für das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) beschränkt. 1. Wie viele und welche öffentlichen Gebäude und Verwaltungsgebäude in Berlin weisen, unterteilt nach dem Bezirk der Liegenschaft, wegen des Grund- oder Schichtenwassers Vernässungsschäden und damit zu- sammenhängende Schäden auf oder drohen bei diesen Gebäuden in den nächsten zehn Jahren (unter Berücksichtigung der prognostizierten Grundwasserstände) zu ent- stehen? 2. Welche Gebäude davon stehen, unterteilt nach dem Bezirk der Liegenschaft, im (teilweisen) Eigentum des Bundes, des Landes Berlin oder der Bezirke? Zu 1. und 2: Für folgende im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Immobilien sind aktuell Vernäs- sungsschäden bekannt bzw. zu erwarten: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 069 2 Bezirk Objekt Vermögensverwalter Charlottenburg-Wilmersdorf Albrecht-Achilles-Str. 61 - 64 SILB Charlottenburg-Wilmersdorf Bismarckstr. 111 SILB Charlottenburg-Wilmersdorf Kaiserdamm 1 SILB Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichstr. 219 SILB Friedrichshain-Kreuzberg Mehringdamm 22 SILB Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstr. 128-130 SILB Friedrichshain-Kreuzberg Wedekindstr. 10 SILB Lichtenberg Magdalenenstr. 25 SILB Lichtenberg Parkaue 23-29 SILB Mitte Jüdenstraße 1 SILB Mitte Brunnenstr. 188-190 SILB Mitte Potsdamer Str. 61-65 SILB Mitte Turmstr. 21 SILB Mitte Schönstedtstr. 5 SILB Mitte Bernhard-Weiß-Str. 6 SILB Mitte Jagowstr. 31 SILB Mitte Albrechtstr. 20 SILB Mitte Gendarmenmarkt 3-4 SILB Mitte Parochialstr. 1-3 SILB Mitte Klosterstr. 68 SILB Mitte Turmstr. 86 SILB Neukölln Juliusstr. 67 SILB Neukölln Leinestr. 37-45 SILB Pankow Straßburger Str. 56 SILB Pankow Prenzlauer Allee 80 SILB Pankow Buschallee 23a SILB Pankow Mandelstr. 6-8 SILB Reinickendorf Am Nordgraben 6,7,8 SILB Reinickendorf Auguste-Viktoria-Allee 37 BA Reinickendorf Reinickendorf Auguste-Viktoria-Allee 50 a BA Reinickendorf Reinickendorf Berliner Str. 35 SILB Reinickendorf Breitkopfstr. 68-80 BA Reinickendorf Reinickendorf Eichborndamm 208 SILB Reinickendorf Eichborndamm 215-239 BA Reinickendorf Reinickendorf Gerlindeweg 11-23 BA Reinickendorf Reinickendorf Namslaustr. 49-57 BA Reinickendorf Reinickendorf Place Moliére 2-4 BA Reinickendorf Reinickendorf Ruppiner Chaussee 240,268 SILB Reinickendorf Treskowstr. 26-31 BA Reinickendorf Spandau Nonnendammallee 21 SILB Spandau Charlottenburger Chaussee 67,75 SILB Spandau Radelandstr. 21 SILB Spandau Schmidt-Knobelsdorf-Str. 27 SILB Steglitz-Zehlendorf Schloßstr. 58,59 SILB Steglitz-Zehlendorf Gallwitzallee 87,95 SILB Tempelhof-Schöneberg Belziger Str. 52-58 SILB Tempelhof-Schöneberg Potsdamer Str. 140 SILB Tempelhof-Schöneberg Potsdamer Str. 186 SILB Tempelhof-Schöneberg Rubensstr. 111 SILB Tempelhof-Schöneberg Gothaer Straße 19 SILB Treptow-Köpenick Seelenbinderstr. 99 SILB Treptow-Köpenick Britzer Str. 5 SILB Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 069 3 Für in der vorhergehenden Übersicht nicht aufgeführte Bezirksämter liegen entweder Fehlanzeigen vor (da u.a. gezielte Erhebungen von Feuchtigkeitsschäden in Bezug auf Veränderungen im Grundwasser / Schichtenwasser nicht geführt werden, Vernässungsschäden nicht bekannt sind oder es dort keine nachhaltigen Erkenntnisse über Vernässungsschäden gibt) oder es erfolgten keine Rückmeldungen Die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Treptow- Köpenick sowie die BIM GmbH haben zudem mitgeteilt, dass mangels belastbarer Erkenntnisse über die in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Veränderungen beim Grund- und Schichtwasserspiegel gegenwärtig keine Einschätzungen darüber möglich sind, bei welchen Ge- bäuden künftig Vernässungsschäden eintreten könnten. 3. Welche dieser Schäden sind auf nicht vorhandene oder unzureichende Abdichtung der Gebäude durch den jeweiligen Eigentümer zurückzuführen? Zu 3.: Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die im SILB befindlichen Immobilien mit keiner bzw. unzureichender Abdichtung: Bezirk Objekt Charlottenburg- Wilmersdorf Albrecht-Achilles-Str. 61 - 64 Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichstr. 219 Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstr. 128-130 Lichtenberg Magdalenenstr. 25 Lichtenberg Parkaue 23-29 Mitte Jüdenstraße 1 Mitte Brunnenstr. 188-190 Mitte Potsdamer Str. 61-65 Mitte Turmstr. 21 Mitte Schönstedtstr. 5 Mitte Klosterstr. 68 Mitte Turmstr. 86 Neukölln Juliusstr. 67 Neukölln Leinestr. 37-45 Pankow Straßburger Str. 56 Pankow Prenzlauer Allee 80 Reinickendorf Am Nordgraben 6,7,8 Reinickendorf Berliner Str. 35 Reinickendorf Ruppiner Chaussee 240,268 Tempelhof-Schöneberg Belziger Str. 52-58 Tempelhof-Schöneberg Potsdamer Str. 140 Tempelhof-Schöneberg Potsdamer Str. 186 Tempelhof-Schöneberg Rubensstr. 111 Treptow-Köpenick Seelenbinderstr. 99 Treptow-Köpenick Britzer Str. 5 Weitergehende konkret betroffene Gebäude sind im Rahmen der Zulieferungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht benannt worden. 4. Welche Maßnahmen treffen die Eigentümer (unter- teilt in Bund, Land und Bezirk sowie gegebenenfalls Pri- vater) zur Vermeidung oder Behebung solcher Schäden? Zu 4.: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: Die Sanierung der Schäden wird im Einzelfall und in Ab- hängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln, den geplanten Sanierungsmaßnahmen, dem Grad der Schädi- gung, dem Flächenbedarf, ggf. einer ausgehenden Ge- sundheitsgefährdung usw. geprüft. Bezirksamt Neukölln: Im Rahmen der zur Vermei- dung oder Behebung derartiger Schäden zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel findet, je nach Dringlichkeit, bedingt durch die Art der Nutzung, standsicherheitsrele- vanten Aspekten sowie wirtschaftlichen Folgeschäden im Rahmen einer Abwägung eine Zuteilung dieser Mittel statt. Es wird dann je nach Erfordernis und Stand der Technik die geeignete Technologie gewählt (z.B. nach- träglich eingebaute „Weiße Wanne“ oder auch nachträglich bituminöse Abdichtung im Außenbereich des Gebäu- des). Bezirksamt Reinickendorf: Grundsätzlich gilt, dass bei einer Grund- und Schichtenwasserproblematik dem Grunde nach Bauwerke immer gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser abgedichtet werden. SILB: Für mehr als die Hälfte der betroffenen Immo- bilien sind derzeit noch keine Maßnahmen eingeleitet. Für die übrigen Gebäude sind Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Horizontal- und Vertikalsperren, Innen- oder Außenab- dichtung, chemische oder elektrische Trocknung eingelei- tet worden. 5. Gab es in den Jahren 2011, 2012 und 2013 bereits bauliche Arbeiten bzw. durchgeführte Bauaufträge zur Sanierung, Behebung oder Vermeidung von Vernässungs- schäden und damit zusammenhängenden Schäden an die- sen Gebäuden in Berlin und sind solche baulichen Arbeiten bzw. Bauaufträge in Planung? Zu 5.: Bezirksamt Neukölln: In den zurückliegenden 3 Jahren wurden in 10 Immobilien Baumaßnahmen zur nachträglichen Abdichtung / Trockenlegung durchgeführt. Gegenwärtig befinden sich weitere 15 Maßnahmen in der langfristigen Planung. Bezirksamt Reinickendorf: An dem Filialgebäude der Humboldt-Oberschule in der Ziekowstr. 161 in 13509 Berlin wurden im Jahr 2012 Maßnahmen zur Abdichtung gegen drückendes und nichtdrückendes Grundwasser durchgeführt. SILB: Bei 17 Immobilien wurden in der genannten Zeitspanne bauliche Arbeiten zur Behebung und Vermei- dung von Vernässungsschäden durchgeführt. Für eine weitere Immobilie befinden sich derzeit Maßnahmen in der Planungsphase. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 069 4 6. Welche Kosten sind den Eigentümern Bund, Land und Bezirke in den letzten fünf Jahren für die Abdichtung von Gebäuden und Beseitigung bereits eingetretener Schäden, unterteilt nach dem Bezirk der Liegenschaft, entstanden? Zu 6.. Vermögensträger Kosten in € BA Reinickendorf 160.000 BA Neukölln 1.000.000 SILB 2.810.000 7. Welche Kosten werden unter Berücksichtigung der nach Nr. 1 prognostizierten Entwicklung den Eigentü- mern Bund, Land und Bezirke konkret oder schätzungs- weise in den nächsten zehn Jahren für die Abdichtung von Gebäuden und Beseitigung bereits eingetretener oder zu erwartender Schäden, unterteilt nach dem Bezirk der Lie- genschaft, entstehen? Zu 7.: Bezirksamt Neukölln: Für die 15 in der langfristigen Planung befindlichen Baumaßnahmen (siehe Antwort zu 5.) sind ca. 2 Mio. € zu veranschlagen. Baukostenschätzungen hinsichtlich der in den nächsten Jahren zu erwartenden Grundwasserstände liegen auf Grund der unterschiedlichen geographischen Lagen und fehlenden Untersuchungsergebnissen zurzeit nicht vor. Bezirksamt Reinickendorf: Der Bezirk schätzt seinen diesbezüglichen Sanierungsbedarf auf ca. 1.470 T€. SILB: Mangels belastbarer Erkenntnisse über die in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Veränderungen beim Grund- und Schichtwasserspiegel sind gegenwärtig auch keine Einschätzungen darüber möglich, in welchem Umfang Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Vernässungsschäden durchzuführen sind und welche Kosten dadurch entstehen werden. 8. Welche wasserrechtlichen Erlaubnisse bzw. Bewil- ligungen zur Entnahme von Grundwasser nach § 8 WHG wurden, neben den Berliner Wasserbetrieben, Dritten in den letzten zehn Jahren erteilt? Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat insoweit mitgeteilt, dass die erteilten Erlaub- nisse zur Entnahme von Grundwasser bei durchschnittlich ca. 260 Stück pro Jahr lägen. Eine Auflistung der erteilten Erlaubnisse sei nicht möglich, weil keine diesbezügliche Statistik geführt werde. 9. Welche Begründung lag den erteilten Erlaubnissen bzw. Bewilligungen jeweils zugrunde? 10. Welche rechtlichen Überlegungen lagen diesen Er- laubnissen/Bewilligungen jeweils zugrunde bzw. welche rechtlichen Abwägungen waren jeweils im Vorfeld zu treffen? Zu 9. und 10.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt lagen bezüglich der dort eingereichten Anträge keine Versagungsgründe nach § 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor. Das Bewirt- schaftungsermessen sei ordnungsgemäß ausgeübt und das Verwaltungsverfahren sei unter Berücksichtigung der Gesetze über die Berliner Verwaltung durchgeführt worden . Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013)