Drucksache 17 / 12 070 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Elke Breitenbach (LINKE) vom 13. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2013) und Antwort Gefährdung des Versorgungsangebots von Lesbenberatung und FPZ Balance Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat die Mittelkürzung des Senats bei der Förderung der Lesbenberatung e.V. im laufenden Haushaltsjahr? Welche Zielgruppen sind von dieser Kürzung betroffen und welche Angebotseinschrän- kungen sind die Folge? 2. Welche Auswirkungen hat die Mittelkürzung des Senats bei der Förderung des Familienplanungszentrums Berlin - BALANCE? Welche Zielgruppen sind von dieser Kürzung betroffen und welche Angebotseinschränkungen sind die Folge? Zu 1. und 2.: Um die Kürzungen bei beiden genannten Projekten doch nicht durchsetzen zu müssen, wurden al- ternative Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Inte- grierten Gesundheitsprogramms geprüft. Im Ergebnis sollen die betreffenden Mittel aus anderen Titeln des Ka- pitels 1110 entnommen und die angekündigten Kürzun- gen rückgängig gemacht werden. 3. Warum hat der Senat bei der Beratung seiner Vor- lage „Finanzierung der Betreuung obdachloser Frauen “ (RN 0806) nicht die Karten bezüglich der Auswirkungen und Betroffenen einer Mittelumschichtung aus dem Integrierten Gesundheits- bzw. Sozialprogramm auf den Tisch gelegt? Wären diese Informationen nicht erfor- derlich gewesen, um eine sachkundige Entscheidung über die Finanzierung der Betreuung obdachloser Frauen zu ermöglichen? Zu 3.: Das Parlament hat sich fraktionsübergreifend für die Finanzierung der Psychologischen Beratung woh- nungsloser Frauen stark gemacht und entschieden, dass dafür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sondern die Gegenfinanzierung aus zwei beste- henden Förderprogrammen zu erfolgen hat (Drucksache 17/0789). Da im Integrierten Gesundheitsprogramm (IGP) die Mittel zu 100 % in laufenden Projekten gebunden sind und bekanntermaßen (vgl. z. B. Hauptausschussvorlage 17/0336 C - den Jahresbericht 2011 zum IGP) keine freien Mittel zur Verfügung stehen, kann die erforderliche Summe nur durch Kürzungen bei Projekten erbracht werden . Diese Information wurde keineswegs zurückgehal- ten, sondern als bekannt angesehen. 4. Wann sind im Rahmen der Zuwendungen für Lesbenberatung und FPZ letztmalig Erhöhungen erfolgt, um etwa die erhöhte Inanspruchnahme der Angebote finanzi- ell zu untersetzen oder die Anpassung tariflicher Erhö- hungen zu ermöglichen? Zu 4.: Erhöhungen der Zuwendungssummen hat es ausschließlich temporär und in der Regel für Sachkosten gegeben. Im Gegenteil mussten die Projekte des Integrier- ten Gesundheitsvertrages während dessen Laufzeit wie- derholt Kürzungen hinnehmen. Mittel für Tarifanpassun- gen hat das Abgeordnetenhaus lediglich für die Jahre 2012 und 2013 zur Verfügung gestellt. Projekte mit der Finanzierungsart „Festbetragsfinanzierung“ sind jedoch von der Inanspruchnahme ausgeschlossen. Konkret trifft dies auf das Familien-planungszentrum Balance e. V. zu. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 070 2 5. Wie verträgt sich eine Mittelkürzung für Projekte psychosozialer Betreuung und Aufklärung mit dem er- klärten Ziel des Senats (vgl. nur die Richtlinien der Regie- rungspolitik), die Inhalte aus der Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt „fortzusetzen und weiterzuentwickeln“? Zu 5.: Der Senat ist dem Ziel der Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt verpflichtet. Dieses Ziel gerät nicht in Gefahr, da beide Projekte auch weiterhin gefördert werden sollen. 6. Plant der Senat dauerhaft, d.h. auch für den bevorstehenden Doppelhaushalt 2014/2015, die dringend erfor- derliche Finanzierung der Betreuung obdachloser Frauen zu Lasten der Projekte der Lesbenberatung bzw. des FPZ Balance zu sichern oder wird er im Haushaltsplanentwurf eine Lösung vorschlagen, die sämtliche – ähnliche Zielgruppen und Bedürfnisse treffende – Projekte mindestens auf dem Niveau bis zur Mittelreduzierung finanziert? Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Sozi- ales ist nach wie vor sehr an einer auskömmlichen Finan- zierung der Lesbenberatung und des Familienplanungs- zentrums interessiert. Berlin, den 17. Juni 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013)