Drucksache 17 / 12 072 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 30. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2013) und Antwort „Bello-Dialog“ von Senator Heilmann: Ergebnisse, Maßnahmen und Umsetzung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen 9 und 10 der Kleinen An- frage betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eige- ner Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Darum wurden die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die in der Beantwortung wieder- gegeben wurde. 1. Wer waren die Teilnehmer/innen des „Bello-Dialogs “, welche Teilnahmekriterien gab es, wer war für die Auswahl der Teilnehmer/innen verantwortlich und wer nahm seitens des Senats an welchen Treffen teil? 2. Wie häufig trafen sich die Teilnehmer/innen des „Bello-Dialogs“? 3. Welche Kosten sind für die Durchführung des „Bello -Dialogs“ entstanden? 4. Welche Fragestellungen waren Grundlage des „Bello -Dialogs“, welche Zielsetzung war mit dem Dialog verbunden und welche Themen wurden inwiefern behandelt? 5. Zu welchen konkreten Ergebnissen und Maßnah- men ist der „Bello-Dialog“ mit seinen Teilnehmer/innen gekommen und wie soll die Einhaltung der neuen Rege- lungen kontrolliert werden? 6. In welchem Rahmen (z.B. durch welche Änderung welchen Landesgesetzes) und bis wann sollen die konkre- ten Ergebnisse und Maßnahmen umgesetzt werden und in welchem Zeitrahmen wird das Abgeordnetenhaus von Berlin daran beteiligt? 7. Inwiefern wurde das Hundekot-Problem im Rah- men des „Bello-Dialogs“ diskutiert und zu welcher Lösung sind die Teilnehmer/innen gekommen und wenn keine Einigung auf konkrete Ergebnisse oder Maßnahmen erzielt worden ist, weshalb nicht? Zu 1. bis 7.: Zur Umsetzung der Koalitionsvereinba- rung zwischen der SPD und CDU hat die Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz Ende vergangenen Jahres einen Prozess zur Evaluierung und Weiterentwick- lung des Berliner Hundegesetzes begonnen. Dieser Prozess wird mit einer umfänglichen bürger- schaftlichen Beteiligung im Rahmen des sogenannten „Bello-Dialogs“ durchgeführt. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Fortentwicklung gesetzlicher, das Zusammenleben in der Stadt beeinflussender Regeln hat es in dieser Form in Berlin bisher nicht gegeben. Der Senat ist bewusst ergebnisoffen an den „Bello-Dialog “ herangegangen. Er hat keinen neuen Gesetzentwurf zur Diskussionsgrundlage gemacht und auch keine spezi- fische Themen vorgeschrieben. Es wurden in einem eigens geschalteten Internetfo- rum, auf Bürgerversammlungen und in Sondierungsrun- den zahlreiche Themen angesprochen. Am „Bello-Dialog “ waren Bürgerinnen und Bürger, politische Akteure (zumeist die tierpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin), die Gewährsleute der Stiftung Zukunft Berlin, die Senatsver- waltung für Justiz und Verbraucherschutz und ein unab- hängiges Moderatorenteam beteiligt. Die Abgeordneten und die Senatsverwaltung hatten im „Bello-Dialog“ nur einen Beobachterstatus. Das Wort lag, abgesehen von Verständnisfragen oder organisatorischen Dingen, aus- schließlich bei der interessierten Bürgerin bzw. dem inte- ressierten Bürger. Eine Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern musste im Rahmen des „Bello-Dialogs“ nur zur Zusammenstellung der Sondierungsrunde getroffen werden. Die- ses Gremium sollte auf ca. 30 Teilnehmerinnen und Teil- nehmer begrenzt sein. Die Auswahl wurde zusammen mit der unabhängigen Stiftung Zukunft Berlin getroffen. Die Stiftung wurde für Ihre Dienste nicht entlohnt, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Um dem kleinsten An- schein von Einflussnahme und Lenkung der Diskussion durch den Senat zu begegnen, wurde die Stiftung Zukunft Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 072 2 Berlin von Beginn an beteiligt. Alle Phasen der Organisa- tion sowie Entscheidungs- und Auswahlprozesse wurden einvernehmlich mit der Stiftung getroffen. Überdies wur- de der Sondierungsrunde ein Moderatorenteam zur Struk- turierung, Organisation und Leitung der Runden zur Ver- fügung gestellt. Dem Team wurde von Beginn an mitge- teilt, dass Sie nicht der Senatsverwaltung unterstehen, sondern ausschließlich zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger engagiert wurden. Es wurden neben dem Internetforum zwei Bürgerver- sammlungen veranstaltet und fünf Sondierungsrunden ausgerichtet. Für das unabhängige Moderatorenteam, Auswertung, Bewirtung und Miete sind insgesamt Kosten in Höhe von 24.419,88 € entstanden. Im Rahmen des „Bello-Dialogs“ gab es kein Gremium das Mehrheitsentscheidung treffen sollte und konnte. Nur in der Sondierungsrunde wurden Maßnahmen/Lösungs- ansätze diskutiert, weitestgehend einvernehmlich auf die Agenda gesetzt und fanden Einzug in die Protokolle der Sondierungsrunde. Das Hundekot-Problem wurde in dem über mehrere Monate währenden „Bello-Dialog“ mehrfach und sehr intensiv besprochen. Die Ergebnisse und Vorschläge des „Bello-Dialogs “ zur Verbesserung der rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für das Halten und Führen von Hunden und des Zusammenlebens von Menschen und Hunden in Berlin wurden durch das Sondierungsgremium zusammengefasst. Neben zahlreichen Vorschlägen zur Änderung und Ergänzung des Hundegesetzes, deren Um- setzungsmöglichkeiten gegenwärtig in der Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz geprüft werden, wurden Vorschläge erarbeitet, die nur unter Beteiligung oder Federführung anderer Senatsverwaltungen oder der Bezirke geprüft und ggf. realisiert werden können. Neben der hauptsächlichen Aufgabe der Evaluierung des Hunde- gesetzes werden deshalb auch andere verantwortliche Stellen auf die Ergebnisse des Dialoges hingewiesen. Für den Senat nahm der Senator für Justiz und Ver- braucherschutz, Thomas Heilmann, bei verschiedenen Gelegenheiten teil. Die Staatssekretärin Sabine Toepfer- Kataw sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Se- natsverwaltung waren bei allen Veranstaltungen anwe- send. Der „Bello-Dialog“ diente dazu, die Parlamentarier und den Senat für die individuell wahrgenommenen und faktisch belegbaren Probleme mit Hunden in der Stadt zu sensibilisieren. Auf den „Bello-Dialog“ folgt selbstverständlich der gewohnte parlamentarische Gesetzgebungs- prozess unter Wahrung aller Rechte des Parlamentes. 8. Inwiefern wird die Einhaltung der Verpflichtung von Hundehalter/innen bzw. -führer/innen, gemäß § 8 Abs. 3 und 4 des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) unverzüglich den Kot vom öffentlichen Straßenland zu beseitigen, kontrolliert und durchgesetzt? Zu 8.: Für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschrif- ten des StrReinG sowie die Ahndung von Verstößen sind die Ordnungsämter originär und die Polizei subsidiär zu- ständig. Allerdings ist eine Kontrolle der Einhaltung des StrReinG problematisch, weil Hundekot in der Regel anonym abgelegt wird. Deshalb passiert es leider nicht häufig genug, dass Hunde bzw. deren Hundeführerinnen und Hundeführer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern der bezirklichen Ordnungsämter oder der Polizei auf „frischer Tat“ ertappt werden, so dass dadurch eine abschreckende Wirkung auf andere Hundehalterinnen bzw. Hundehalter oder Hundeführerinnen bzw. Hundeführer entsteht. 9. Wo im Berliner Stadtgebiet stehen die 52 Stelen mit Tütenspendern und Abfallbehältern im Rahmen des ge- meinsamen Projektes „Dog-Service-Station“ von BSR und der Firma Wall und ist eine Ausweitung geplant und wenn ja, wo bzw. inwiefern? Zu 9.: Die 52 Stelen im Berliner Stadtgebiet sind auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof- Schöneberg und Spandau verteilt. Zurzeit stehen in Charlottenburg-Wilmersdorf 26 Ste- len, in Tempelhof-Schöneberg 18 Stelen und in Spandau 8 Stelen. Es ist geplant, in Marzahn-Hellersdorf weitere 20 Stelen aufzustellen. Die Standorte wurden bereits zwi- schen der Firma Wall und der BSR abgestimmt. Zudem ist eine Ausweitung des Projektes auf die Be- zirke Reinickendorf, Lichtenberg und Pankow vorgese- hen. Hier wurden seitens der Firma Wall bereits Vor- schläge für mögliche Standorte unterbreitet, die jedoch noch nicht mit der BSR abgestimmt worden sind. 10. Welche weiteren von engagierten Bürger/innen organisierten Projekte dieser Art sind dem Senat bekannt und wie unterstützt der Senat ihre Arbeit? Zu 10.: Die BSR stellt den Ordnungsämtern Hunde- kottüten bei ihren öffentlichkeitswirksamen Initiativen gegen Verschmutzungen durch Hundekot zur Verfügung. Zudem werden private Initiativen engagierter Bürgerin- nen und Bürger, wie z. B. der Verein der Gartenfreunde Spandau-Hakenfelde 1962 e.V. bei der zweimal jährli- chen Reinigung der Grünanlagen und Spielplätze im Um- feld (vorwiegend Hundekotbeseitigung) oder das Quar- tiersmanagement Richardplatz-Süd bei der Beseitigung von Hundekot und Anpassung der Hundekottouren in diesem Gebiet von der BSR unterstützt. Mit der berlin- weiten Initiative "Stadt und Hund" kooperiert die BSR durch die Anpassung der Standorte ihrer Abfallbehälter und das Anbringen von Hinweisen auf diesen Behältern. 11. Plant der Senat die Pflicht für Hundehalter/innen bzw. -führer/innen einzuführen, beim Gassigehen einen Hundekot-Beutel zur unverzüglichen Beseitigung des Kots vom öffentlichen Straßenland mitführen zu müssen? Zu 11.: Die federführende Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt prüft eine Mitführpflicht von Hundekotbeuteln. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 072 3 12. Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin, wie hoch waren die Hundesteuereinnahmen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 und inwiefern wird die offizielle Regist- rierung von Hunden beim Finanzamt kontrolliert? Zu 12.: Die Hundesteuer beträgt in Berlin für den ers- ten Hund jährlich 120 € und für jeden weiteren Hund jährlich 180 €. Die Hundesteuereinnahmen betrugen im Kalenderjahr 2010 10.571.622 €, 2011 10.588.125 €, 2012 10.655.341 €. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die Finanzäm- ter im Wege der Amtshilfe eng mit den Ordnungsbehör- den zusammen. Bis zum Kalenderjahr 2005 wurden die Kontrollmaßnahmen zur Hundesteuer ausschließlich durch die Polizei durchgeführt. Seit dem Kalenderjahr 2006 sind zusätzlich die Berliner Ordnungsämter im We- ge der Amtshilfe für die Finanzämter tätig. Soweit den Ordnungsbehörden bei ihren laufenden Kontrollen Hunde ohne Steuermarke zur Kenntnis gelan- gen, werden Kontrollmitteilungen für die örtlich zustän- digen Finanzämter gefertigt und von diesen laufend für steuerliche Zwecke ausgewertet. Ferner werden zwischen der Senatsverwaltung für Fi- nanzen und den Berliner Finanzämtern jährlich Vereinba- rungen über zu erreichende Ziele getroffen. Auch für das Jahr 2013 wurde mit den Finanzämtern vereinbart, ge- meinsame Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit Poli- zei oder Ordnungsamt durchzuführen. 13. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 von welchen bezirklichen Ordnungsämtern Bußgelder bei Missachtung des § 8 Abs. 3 und 4 Str- ReinG vereinnahmt? Zu 13.: Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter achtet im Rahmen seines Außendienstes auf die Einhaltung der Vorschriften des StrReinG, zu denen vorrangig auch die Unterlassung durch Verunreinigungen der Straßen gehört. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der Pflicht der Hundehal- terinnen bzw. Hundehalter und Hundeführerinnen bzw. Hundeführer zur Entfernung der Hundeexkremente ge- achtet. Die Einnahmen der bezirklichen Ordnungsämter aus Bußgeldern, die wegen der unterlassenen Beseitigung von Hundekot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (gemäß § 8 Abs. 3 und 4 StrReinG in den letzten drei Jahren ver- hängt wurden, belaufen sich für 2010 auf 5.015,50 €, für 2011 auf 3.260 € und für 2012 auf 1.653,50 €. Allerdings liegen aus zwei Bezirken keine Angaben vor, weil dort keine gesonderten statistischen Erfassungen über die An- lässe der verhängten Bußgelder erfolgen. Berlin, den 02. Juli 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013)