Drucksache 17 / 12 074 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD vom 30. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2013) und Antwort Zur Umsetzung des Landesprogramms „Aufbau der Berliner Familienzentren“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zielsetzung verfolgt der Senat mit der Förderung und dem flächendeckenden Aufbau von 26 Familienzentren (2 pro Bezirk) im Land Berlin? 2. Wie viele neue Familienzentren werden in den Be- zirken bereits gefördert? (Bitte nach folgenden Merkma- len auflisten: Bezirk, am Standort Kita, nicht am Standort Kita) 3. Was sind die wesentlichen Gründe, dass Familien- zentren außerhalb von Kita-Standorten angeboten werden können? Zu 1. bis 3.: Die sozialpolitische Zielsetzung ist in den Förderleitlinien „Aufbau der Berliner Familienzentren“ in der Fassung von Juli 2012 wie folgt beschrieben: „Im Rahmen des ressortübergreifenden Handelns für Familien in Berlin will der Senat die sozialräumlich ausgerichtete Entwicklung von Familienzentren, insbesondere an Kin- dertagesstätten, als Anlaufpunkte für Familien unterstüt- zen. Der Aufbau von Familienzentren unter Berücksichti- gung der bestehenden Angebots- und Versorgungsstrukturen in Berlin ist verbunden mit dem Ziel der: - Verbesserung der Infrastruktur für Familien, damit Familien, insbesondere mit jüngeren Kindern bes- ser erreicht und unterstützt und Angebote besser aufeinander abgestimmt werden, - Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Eltern, - Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer im Interesse einer optima- len Nutzung der vorhandenen Ressourcen.“ Im Rahmen des Landesprogramms „Aufbau der Berliner Familienzentren“ werden seit dem 01.10.2012 24 Einrichtungen gefördert. Die als Anlage beigefügte Übersicht gibt Auskunft über die Einrichtungen, Einrichtungsstan- dorte und Träger, sortiert nach Bezirken. Alle Familienzentren arbeiten gemäß Förderleitlinien „am Standort Kita“. Der Anspruch „am Standort Kita“ ist dabei nicht mit der konkreten Bestimmung „in einer Kita“ gleichzusetzen. Diese Form der Anbindung wäre unter den gegebenen Rahmenbedingungen vieler Berliner Kindertagesstätten weder realisierbar noch sinnvoll. Der Bildungsauftrag ist von Kindertagesstätten ebenso wie der Arbeitsauftrag der Familienzentren auf eine Orientierung in den Sozialraum und auf Kooperation ausgerichtet, was sich mit einem „Standort“ in Gebäuden, die sich in räumlicher Nähe befinden, vereinbaren lässt. 4. Wie viele der neu geförderten Familienzentren waren vorher von den Bezirken als Kinder-, Jugend- und Familienzentren (KJFZ) finanziert? (Bitte nach Bezirken auflisten.) 5. Wie, wann und in welchem Umfang wird der Se- nat die Arbeit der Familienzentren evaluieren, und wird geprüft, dass mit der Förderung der Familienzentren zu- sätzliche Leistungen, Beratungen und Hilfs- bzw. Unter- stützungsangebote für die Zielgruppen angeboten wird? Zu 4. und 5.: Alle Berliner Familienzentren sind im Rahmen des Landesprogramms konzeptionell neu ge- schaffen und vorher nicht anderweitig als Familienzent- rum gefördert worden. Die Träger der Familienzentren haben zuvor bereits familienunterstützende Leistungen angeboten, die sie als Anbieter von Familienzentren im Sinne des Förderzwecks qualifizieren. Mit der Förderung im Rahmen des Landesprogramms ist der Auftrag und Anspruch verbunden, zusätzliche Angebote zu entwi- ckeln. Die Arbeit der Berliner Familienzentren wird seit ih- rem Start durch ein qualifiziertes und detailliertes Monitoring -Verfahren begleitet und ausgewertet, indem vor al- lem auch die Zusätzlichkeit der Angebote berücksichtigt wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 074 2 Alle Träger von Familienzentren sind als Zuwen- dungsempfänger verpflichtet, sich an diesem Programm- Monitoring, das flankierend die Qualität sichert, zu betei- ligen. Dies beinhaltet eine regelmäßige Berichterstattung einschließlich der dafür notwendigen Datenzulieferung. Im Zusammenhang mit der Evaluierung des Förderpro- gramms werden Informationen zu Projektzielen, -inhalten und -ergebnissen aufbereitet und gesamtstädtisch ausge- wertet. Für 2014 ist eine externe wissenschaftliche Evalu- ation vorgesehen. Berlin, den 10. Juni 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013) ka17-12074 K1712074-Anl