Drucksache 17 / 12 077 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 13. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Widerspruchsfreie Aussagen und Regelungen zum angespannten Wohnungsmarkt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Senat die Rechtsverordnung zur Kappung der Mieterhöhungen bei 15 Prozent innerhalb von drei Jahren deshalb für die gesamte Stadt Berlin er- lassen, weil die ausreichende Versorgung der Bevölke- rung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin besonders gefährdet ist? Antwort zu 1.: Die maßgebliche Datengrundlage hat die Anwendungsnotwendigkeit der Verordnung für die gesamte Stadt Berlin ergeben. Frage 2: Wird die geplante Verordnung zum Zweck- entfremdungsverbot ebenfalls für ganz Berlin erlassen? Frage 3: Warum soll die Kündigungsschutzklausel- Verordnung (Verordnung über den verlängerten Kündi- gungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung, bisher für die Bezirke Charlotten- burg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pan- kow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg) nicht auf das ganze Stadtgebiet ausgeweitet werden? Frage 4: Welche Bezirke sollen in den Geltungsbe- reich der Kündigungsschutzklausel-Verordnung zusätz- lich aufgenommen werden und mit welcher Begründung? Antwort zu 2., 3 und 4.: Sollte es sich im Rahmen der Einführung des Zweckentfremdungsverbotes in Berlin datentechnisch ergeben, dass ein Zweckentfremdungsver- bot für die gesamte Stadt Berlin notwendig wird, wird der Senat auch die gesamte Stadt einbinden. Gleiches gilt hinsichtlich der Kündigungsschutzklau- sel-Verordnung, deren Geltungsbereich vom Senat über- prüft wird. Frage 5: Wie erklärt der Senat gegebenenfalls ein widerspruchsfreies und rechtssicheres Nebeneinander der Verordnungen zur Kappung der Mieterhöhungen, zum Verbot von Zweckentfremdung und zum verlängerten Kündigungsschutz mit jeweils unterschiedlichen Gel- tungsbereichen, wenn Grundlage der jeweiligen Verord- nung stets die Feststellung ist, dass die ausreichende Ver- sorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu ange- messenen Bedingungen gefährdet ist? Antwort zu 5.: Der Senat geht davon aus, dass sich die Wohnungsmarktlage in Berlin mittlerweile dahingehend fortentwickelt hat, dass in allen drei genannten Rege- lungsbereichen die Grundlage zum Erlass einer entspre- chenden Rechtsverordnung besteht. Der räumliche Gel- tungsbereich wird derzeit überprüft (siehe Antwort zu 2. bis 4.). Berlin, den 24. Mai 2013 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mai 2013)