Drucksache 17 / 12 079 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Möller (LINKE) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Zukunft der Stadtteilzentren als kieznahe Infrastruktur zur Familienförderung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert haben für den Senat die Berliner Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren geför- dert werden, für die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien? Zu 1.: Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist im Aufgabenprofil der Nachbarschafts- einrichtungen im Infrastrukturförderprogramm Stadtteil- zentren (IFP STZ) verankert. Der Personenkreis gehört zur unmittelbaren Zielgruppe. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft ist unter anderem deshalb im Kooperationsgre- mium Stadtteilzentren vertreten. 2. Welche Einrichtungen in jeweils welcher Trägerschaft werden gegenwärtig in jeweils welchem finanziel- len Umfang im Rahmen der o.g. Kooperationsvereinba- rung gefördert (bitte Einrichtungen bezirklich zuordnen)? Zu 2.: Die den Bezirken zugeordneten Einrichtungen, deren Trägerschaft und die Zu-wendungshöhe sind Be- standteil der Anlage 1. 3. In welcher Höhe stehen im Landeshaushalt 2012/13 Mittel zur Förderung der in der o.g. Kooperati- onsvereinbarung erfassten Einrichtungen insgesamt zur Verfügung und in welchem Umfang werden für 2012 und 2013 weitere Mittel aus Bundes- und anderen Program- men zur Finanzierung herangezogen? Zu 3.: Im Landeshaushalt 2012/13 stehen jährlich je- weils 3,7 Mio. € zur Förderung der Ein-richtungen im IFP STZ zur Verfügung. Im Rahmen der „Zukunftsinitiative Stadtteil (ZIS)“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird das Teilprogramm Stadtteilzentren in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zusätzlich gefördert. Dafür standen in der Förderperiode 7 Mio. Euro zur Verfügung. Durch die vorfristige Bindung der Mittel entstand ein fachplanerischer Mehrbedarf, der durch nicht gebundene Mittel aus einem anderen Teilpro- gramm i. H. v. zusätzlich 1,1 Mio. Euro in 2013 ausgegli- chen werden konnte. Damit standen insgesamt 8,1 Mio. Euro für die Förderperiode zur Verfügung. 4. Welche Veränderungen haben sich im Finanzierungsumfang für das Infrastrukturförderprogramm Stadt- teilzentren 2012 und 2013 im Vergleich zu 2010 und 2011 ergeben und wie sind diese begründet? Zu 4.: Es haben sich keine Veränderungen ergeben. 5. Wie sind Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die Familienförderung der in der Kooperationsverein- barung für die Stadtteilzentren erfassten Einrichtungen konzeptionell mit dem Programm des Senats für die Etab- lierung von Familienzentren abgestimmt? Wie hat sich nach Einschätzung des Senats das Kooperationsgremium bei der ressortübergreifenden Planung und Koordinierung bewährt? Zu 5.: Familienzentren verfolgen ebenso wie die Stadtteilzentren einen beteiligungsorientierten und akti- vierenden Ansatz. Sie haben jedoch ihr ganz eigenes Pro- fil durch die enge Anbindung an Kindertagesstätten. Die Arbeit der Familienzentren sorgt für eine Öffnung von Kindertagesstätten in den Sozialraum und eine qualitative Weiterentwicklung der Elternarbeit. Das Konzept für die Etablierung von Familienzentren wurde im Jahr 2012 in Kenntnis und mit Berücksichti- gung des Angebots der Stadtteilzentren erarbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 079 2 Das Kooperationsgremium bewährt sich im Hinblick auf die inhaltliche Weiterentwicklung der Stadtteilzen- tren. Seit mehr als zehn Jahren ist die Beteiligung von Dach- und Fachverbänden sowie einer Vertretung der für Familien zuständigen Senats-verwaltung geübte Praxis. 6. Wann, durch wen und mit welchem Ergebnis wurde die Landschaft der Stadtteilzentren evaluiert und wel- che Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus? Welche Pläne hat der Senat im Hinblick auf die Zukunft des Infra- strukturförderprogramms Stadtteilzentren, wenn lt. Koali- tionsvereinbarung deren Weiterentwicklung politisches Ziel von SPD und CDU ist? Zu 6.: Eine externe Evaluation hat nicht stattgefunden. Intern findet auf der Grundlage der Sachberichte und der regelmäßig vor Ort geführten Gespräche eine Überprü- fung statt. Eine Stärkung des Infrastrukturförderpro- gramms Stadtteilzentren ist gem. der Koalitionsvereinba- rung vorgesehen und wird im Rahmen des derzeit laufen- den Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2014/15 geprüft. 7. Welchen Einrichtungen, die durch die bis 2015 laufende Kooperationsvereinbarung erfasst sind, wurden seit deren Inkrafttreten mit welcher Begründung vorzeitig gekündigt? 8. Wann wird der Senat den Einrichtungen und Trägern , deren Verträge gekündigt wurden, Gewissheit über eine weitere Förderung und deren Höhe geben? Zu 7. und 8.: Kündigungen sind im IFP STZ nicht möglich, da keine Verträge mit den Ein-richtun- gen/Trägern bestehen. Die erfolgten Einstellungen von Förderungen sind darauf zurückzuführen, dass die Träger ihre Angebote aus anderen Mitteln finanzieren können oder durch Zusammenlegung von Angebotsmaßnahmen innerhalb einer Trägerstruktur ausgleichen. 9. Wie sind die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung sowie die Bezirke in den Entschei- dungsprozess über die Zukunft der Stadtteilzentren und ihre familienfördernden Angebote einbezogen? Zu 9.: Über die jeweilige Vertretung im Kooperati- onsgremium Stadtteilzentren erfolgt eine Einbeziehung der für Familie zuständigen Senatsverwaltung und der Bezirke. Die Beteiligungsform wird in einer Geschäfts- ordnung für dieses Gremium näher bestimmt. 10. In welcher Höhe hat der Senat Mittel für die Fortführung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzen- tren für 2014 und 2015 vorgesehen und welche Verände- rungen sind im Vergleich zur Förderung 2012 und 2013 mit welcher Begründung geplant? Zu 10.: Vor der am 18.06.2013 beabsichtigten Be- schlussfassung des Senats zum Haushaltsplanentwurf 2014/2015 können keine abschließenden Aussagen zur beabsichtigten Finanzierung getroffen werden. 11. Wie ordnet sich das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren in die Überlegungen des Senats für ein Stadtentwicklungskonzept 2030 ein und was ergibt sich daraus für den Senat für eine nachhaltige Sicherung dieser kinder-, jugend- und familienfördernden Infrastruktur? Zu 11.: Da sich das genannte Konzept noch in der Entwicklungsphase befindet, kann derzeit zur eventuellen späteren Einordnung des IFP STZ in das Stadtentwick- lungskonzept 2030 noch keine Auskunft erteilt werden. Berlin, den 12. Juni 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013) Anlage 1 Gesamt- summen: 3.745.315,05 € lfd. Nr Bezirk Träger Planung 2013 (STZ und Kofinanzierung EFRE) 1 Charlottenburg Wilmersdorf NBH am Lietzensee e. V. 140.000,00 € 2 Friedrichshain Kreuzberg Kotti e. V. 80.000,00 € 3 Friedrichshain Kreuzberg NBH Urbanstr. e. V. 244.500,00 € 4 Friedrichshain Kreuzberg Volkssolidarität e. V. 82.000,00 € 5 Lichtenberg Kiezspinne FAS e. V. 100.000,00 € 6 Lichtenberg Frei-Zeit-Haus e. V. 73.000,00 € 7 Marzahn- Hellersdorf Kiek in e. V. 81.000,00 € 8 Marzahn- Hellersdorf M.U.T. GmbH 60.000,00 € 9 Marzahn- Hellersdorf Wuhletal gGmbH 80.000,00 € 10 Mitte Fabrik Osloer Str. e. V. 127.000,00 € 11 Mitte Moabiter Ratschlag e. V. 80.000,00 € 12 Mitte Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e. V. 30.000,00 € 13 Mitte StadtRand gGmbH 82.000,00 € 14 Neukölln NBH Neukölln e. V. 158.000,00 € 15 Neukölln Gesundheitszentrum Gropiusstadt e. V. 127.600,00 € 16 Pankow Bürgerhaus e. V. 80.000,00 € 17 Pankow Frei-Zeit-Haus e. V. 95.000,00 € 18 Pankow Pfefferwerk gGmbH 80.000,00 € 19 Pankow Humanistischer Verband 81.000,00 € 20 Reinickendorf Unionhilfswerk 80.000,00 € 21 Reinickendorf Albatros gGmbH 62.000,00 € II B 39 Seite 1 von 3 Anlage 1 lfd. Nr Bezirk Träger Planung 2013 (STZ und Kofinanzierung EFRE) 22 Spandau Sozial-kulturelle Netzwerke casa e. V. 60.000,00 € 23 Spandau Spandauer Selbsthilfetreffpunkte e.V. 82.000,00 € 24 Spandau GWV Haselhorst e. V. 63.000,00 € 25 Spandau GWV Heerstr. Nord e. V. 80.000,00 € 26 Steglitz- Zehlendorf Mittelhof e. V. 192.500,00 € 27 Steglitz- Zehlendorf Stadtteilzentrum Steglitz e. V. 95.000,00 € 28 Tempelhof- Schöneberg NBH Schöneberg e. V. 211.000,00 € 29 Tempelhof- Schöneberg NUSZ UFA-Fabrik e. V. 90.800,00 € 30 Tempelhof- Schöneberg Stadtteilverein Schöneberg e. V. 83.500,00 € 31 Treptow- Köpenick Offensiv 91 e. V. 80.000,00 € 32 Treptow- Köpenick Rabenhaus e.V. 60.000,00 € 33 Treptow- Köpenick ajb GmbH 82.000,00 € 34 Charlottenburg Wilmersdorf Sozialwerk Berlin e. V. Altenselbsthilfezentrum 48.980,00 € II B 39 Seite 2 von 3 Anlage 1 lfd. Nr Bezirk Träger Planung 2013 (STZ und Kofinanzierung EFRE) 35 gesamt- städtisch SEKIS (SELKO e. V.) 100.000,00 € 36 gesamt- städtisch Gemeinschaft der Roller und Latscher e. V. 3.553,48 € 37 gesamt- städtisch Berliner Zentrum für selbstb. Leben beh. Menschen e. V. 8.111,00 € 38 gesamt- städtisch NBH Schöneberg e. V. Theater der Erfahrungen 70.130,54 € 39 gesamt- städtisch Erfahrungswissen älterer Menschen e. V. 3.200,00 € 40 gesamt- städtisch Zeitzeugenbörse e. V. 7.752,92 € 41 gesamt- städtisch Arbeitskreis Berliner Senioren e. V. - Seniorenwoche - 31.200,00 € 42 gesamt- städtisch Die Hilfsbereitschaft e. V. 140.605,11 € 43 gesamt- städtisch Arbeitskreis Berliner Senioren e. V. 18.500,00 € 44 gesamt- städtisch LV Selbsthilfe Berlin e. V. 26.400,00 € 45 gesamt- städtisch Verband für sozial-kulturelle Arbeit e. V. 30.000,00 € 46 Pankow Behindertenvereinigung Prenzlauer Berg e. V. 18.750,00 € 47 Tempelhof- Schöneberg Fördervereinigung für das Werkhaus Anti-Rost e. V. 35.232,00 € II B 39 Seite 3 von 3 ka17-12079 K1712079_Anlage 1