Drucksache 17 / 12 080 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort DDR-Folklore oder Opferbeleidigung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den martialischen Aufzug von Waffen tragenden Männern in NVA-Uniformen bzw. mit Uniformen des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ im Umfeld des sowjetischen Ehrenmals im Treptower Park am Donnerstag, den 9. Mai 2013, und teilt der Senat meinen Standpunkt, dass solche Aktivitäten mit „DDR-Folklore“ völlig unangemessen beschrieben sind? Zu 1.: Der Aufzug am Sowjetischen Ehrenmal in Treptow am 9. Mai 2013 in Uniformen aus der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist rechtlich als Versammlung im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und § 1 Absatz 1 des Ver- sammlungsgesetzes (VersG) anzusehen. 2. War diese Veranstaltung unter Berücksichtigung des Waffen- und Versammlungsgesetzes, mit welchem Ziel und in welchem Umfang, beantragt und von welcher Behörde genehmigt worden? Zu 2.: Für Versammlungen gibt es kein Genehmi- gungsverfahren im eigentlichen Sinne, sie müssen jedoch grundsätzlich bei der Versammlungsbehörde (Der Poli- zeipräsident in Berlin) angemeldet werden. Eine solche Anmeldung der hier behandelten Versammlung ist nicht erfolgt. 3. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach Be- kanntwerden der genaueren Umstände dieses Aufzugs ergriffen und welche Ergebnisse gibt es dazu? Zu 3.: Die für Treptow zuständige Polizeidirektion 6 hat sich auf die Einsatzlage anlässlich des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ besonders vorbereitet. Dazu wurde der Direktionsbereich durch Aufklärungskräfte bestreift, die jedoch zur Versammlung in Uniformen aus der ehe- maligen DDR keine Feststellungen getroffen haben. Nach einem Hinweis durch einen Reporter wurden unverzüg- lich Polizeikräfte zum Ort entsandt, die uniformierten Personen hatten sich zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits wieder entfernt. Nach Auswertung der Presseberichterstattung am 10. Mai 2013 wurden Ermittlungsverfahren wegen des Ver- stoßes gegen das Versammlungsgesetz (fehlende Anmel- dung, Verstoß gegen das Uniformtrageverbot) sowie we- gen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. 4. Gedenkt der Senat, ähnliche Veranstaltungen ins- besondere des „Traditionsverbandes Nationale Volksarmee “ zukünftig tatenlos hinzunehmen? Zu 4.: Der Sachverhalt bietet nach derzeitigem Er- kenntnisstand keine Möglichkeit, derartige Veranstaltun- gen in Gänze zu verbieten. Es ist jedoch möglich, in ver- gleichbaren Fällen künftig zum Schutz der öffentlichen Sicherheit die Verwendung von Utensilien gemäß § 15 Absatz 2 VersG zu untersagen, deren Mitführen bei einer Versammlung Verstöße gegen das VersG (Schutzwaffen, insbesondere Stahlhelme; Blankwaffen wie Säbel, soweit es sich um Waffen im Rechtssinne handelt) oder das Waf- fengesetz (bei Nachbildungen von Sturmgewehren etc.) darstellen. Darüber hinaus kann zum Schutz der öffentli- chen Sicherheit jenes Verhalten untersagt werden, das der Veranstaltung eine besonders martialische Prägung ver- leiht, wie z. B. Stechschritt, Gleichschritt, Marschieren in Formationen und nach militärischen Kommandos, das Verwenden von Trommeln und Fackeln sowie das Into- nieren von Marschmusik. Die Polizeidirektion 6 wird künftig an entsprechenden Jahrestagen einen Schwerpunkt am sowjetischen Ehren- mal als Bezugsort derartiger Veranstaltungen setzen. So- fern Rechtsverstöße zu befürchten sind oder festgestellt werden, wird die Polizei Berlin die erforderlichen Maß- nahmen treffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 080 2 5. Wie hat sich der Senat in Kenntnis der Ereignisse am 9. Mai 2013 gegenüber den DDR-Opferverbänden positioniert? Zu 5.:Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG e.V.) hat sich diesbezüglich an den Senator für Inneres und Sport gewandt. Auf Bundes- ebene wird angestrebt, eine Gesetzesänderung herbeizu- führen, um das Tragen von DDR-Symbolen zu verbieten. Berlin, den 25. Juni 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013)