Drucksache 17 / 12 083 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (Piraten) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Sind Berliner Polizist*innen gut ausgerüstet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind nach Ansicht des Senats 150 € für Kleidung und Ausrüstung als Jahresbudget für jede Polizist*in im Land Berlin ausreichend? Zu 1.: Ja, die Polizei Berlin hat sich im Rahmen der Kooperation am Vorbild des Landes Brandenburg orien- tiert. Hier lagen bereits Erfahrungswerte vor, die sich be- währt haben. Aus dem Jahresbudget der Dienstkräfte sind lediglich die Einkaufspreise für benötigte Dienstbeklei- dungsstücke, jedoch keine Versand- bzw. Logistikkosten zu finanzieren. Das persönliche Budget dient ausschließ- lich dem Ersatz der allgemeinen Dienstbekleidung, wobei im Dienst beschädigte Dienstbekleidung durch die eigene Dienststelle ersetzt wird. Ebenso werden Sonder- und Einsatzbekleidung den Beschäftigten ohne Anrechnung auf das Jahresbudget durch die Behörde zur Verfügung gestellt. a) Wenn ja, warum kaufen dann viele Polizist*innen zusätzlich Kleidung und Ausrüstung in Fachgeschäften aus eigenen Mitteln? Zu 1. a): Die Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird als eine individuelle Anpassung des be- reits zur Verfügung gestellten Ausstattungsportfolios be- trachtet. Aus Sicht der Beschäftigten wird die Ausstattung dadurch ergänzt und auf die jeweiligen persönlichen Be- dürfnisse abgestimmt (z.B. T-Shirts, Handschuhe oder Taschenlampen). b) Wenn nein, wann und wie soll der Betrag von 150 € erhöht werden? Zu 1. b): Entfällt. c) Welche Informationen und von wem hat sich der Senat eingeholt, um die Frage unter 1. zu beantworten? Zu 1. c): Die Antwort basiert auf eigenen Erfahrungs- werten der Polizei Berlin und denen des Kooperations- partners Zentraldienst der Polizei Brandenburg (ZDPol). Hierzu wurden aktuelle Einkaufspreise sowie mögliche Tragevarianten und -zeiten des gesamten Ausstattungs- portfolios herangezogen. d) Spricht der Senat mit Polizist*innen über die Zu- friedenheit mit der Höhe der Summe, die jeder Polizist*in im Jahr zum Erwerb der Standardausrüstung zur Verfü- gung gestellt wird und wenn ja, welche Erkenntnis- se/Konsequenzen zieht er aus diesen Gesprächen? Zu 1. d): Ja, interne Kommunikation mit den Dienst- kleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträgern findet im Rahmen des behördlichen Beschwerdemanagements, des behördlichen Ideenmanagements, des Begleitgremi- ums Bekleidung oder in persönlichen Gesprächen mit den zuständigen Bekleidungsbereichen statt. Eine Konsequenz daraus war, dass das veranschlagte persönliche Budget jeder Dienstkraft für die allgemeine Dienstbekleidung bereits vor Einführung von ursprünglich geplanten 100€ auf 150€ erhöht wurde. 2. Wie bewertet der Senat die Qualität der Stan- dardausrüstung (z.B. Dicke der Pullover und Jacken, Haltbarkeit der Nähte an den Kleidungsstücken, Aus- bleichschutz der Kleidungsstücke, Regenfestigkeit der Kleidungsstücke, Witterungsschutz der Kleidungsstücke usw.), die jeder Polizist*in zur Verfügung gestellt wer- den? Zu 2.: Die Qualität der Ausstattung wird als den je- weiligen dienstlichen Anforderungen angemessen beur- teilt. a) Welche Informationen und von wem hat sich der Senat eingeholt, um die Frage unter 2. zu beantworten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 083 2 Zu 2. a): Über die bei der Polizei Berlin vorhandene Fachkunde der Textiltechnik hinaus werden im Rahmen der Beschaffung der allgemeinen Dienstbekleidung durch den Kooperationspartner Zentraldienst der Polizei Bran- denburg (ZDPol) Qualitätszertifikate gefordert, die der Polizei Berlin bei Bedarf zur Verfügung gestellt und durch diese geprüft werden. b) Spricht der Senat mit Polizist*innen über die Zu- friedenheit mit der Qualität der Standartausrüstung und wenn ja, welche Erkenntnisse/ Konsequenzen zieht er aus diesen Gesprächen? Zu 2. b): Siehe hierzu Antwort zu 1. d) 3. Wie lang ist die durchschnittliche Haltbarkeit bzw. eine einwandfreie Verwendungsfähigkeit von Kleidungs- stücken und Ausrüstungsgegenständen (Stiefel, Halb- schuhe, Jacken, Overalls usw.), die den Polizist*innen im Land Berlin zur Verfügung gestellt werden? Zu 3.: Die Haltbarkeit ist bei den vielzähligen Artikeln der allg. Dienstbekleidung aufgrund der jeweiligen Be- schaffenheit und Eigenschaften und letztlich auch in Ab- hängigkeit von der Dauer und Intensität des Gebrauchs sehr unterschiedlich (von 6 Monaten bis 5 Jahren). Somit ist die Ermittlung eines Durchschnittswertes nicht sinn- voll möglich. Wann ein Artikel letztlich ersetzt wird, un- terliegt der Entscheidung der Dienstkleidungsträgerinnen und Dienstkleidungsträger selbst bzw. ggf. der Dienstvor- gesetzten. a) Gibt es Erhebungen/ Evaluierungen zur Haltbarkeit bzw. der Länge einer einwandfreien Verwendungsfähig- keit von einzelnen Kleidungsstücken/ Ausrüstungsgegen- ständen und wenn ja, fließen diese dann wieder in die Berechnung der Höhe des Jahresbudgets für Kleidung und Ausrüstung ein? Zu 3. a): Die Trage- bzw. Verwendungszeiten der ver- schiedenen Artikel basieren auf langjährigen Erfahrungs- werten und werden bei der Festlegung der Budgethöhe für die allgemeine Dienstbekleidung sowie im Rahmen der Materialbewirtschaftung für Ausrüstungsgegenstände be- rücksichtigt. b) Wie wird erfasst, wie lange Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände halten bzw. ihre einwandfreie Einsatzbereitschaft bewahren? Zu 3. b): Die Daten der einzelnen Haltbarkeiten bzw. tatsächlichen Nutzungszeiten werden statistisch nicht er- fasst. c) Wie und wie oft wird die Haltbarkeit bzw. die Län- ge einer einwandfreien Verwendungsfähigkeit von ein- zelnen Kleidungs- und Ausrüstungsgegenständen erfasst und ausgewertet? Zu 3. c): Siehe hierzu Antworten zu 3. und 3. b) d) Wie lange halten die jeweiligen Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Berliner Polizei im Durchschnitt? (Bitte Einzelauflistung nach Kleidungstück und Ausrüstungsgegenstand.) Zu 3. d): Siehe hierzu Antworten zu 3. und 3. b) 4. Wie bewertet der Senat die Lieferfristen (z.B. für Halbschuhe, Stiefel, Mundschutz, Schutzwesten usw.) für Kleidung und Ausrüstung für Polizist*innen im Land Ber- lin? Zu 4.: Die gem. Kooperationsvereinbarung mit dem Zentraldienst der Polizei Brandenburg (ZDPol) vereinbar- te Lieferfrist von 10 Werktagen für die allgemeine Dienstbekleidung des täglichen Dienstes ist angemessen. Abweichungen hiervon können insbesondere im Einzel- fall bei nicht vorhersehbaren Lieferproblemen der Her- steller auftreten. Bei speziell an den Bedarfen der Polizei Berlin ausgerichteter und nicht über den ZDPol Branden- burg beschaffter Sonderbekleidung (z.B. Einsatzanzüge und Schutzwesten) kann es aufgrund der hierfür speziell benötigten Materialien sowie erforderlicher Fertigungs- zeiten zu deutlich längeren Lieferfristen kommen, die hingenommen werden müssen. a) Welche Informationen und von wem hat sich der Senat eingeholt, um die Frage unter 4. zu beantworten? Zu 4. a): Die eingeholten Informationen basieren auf Erfahrungswerten in Verbindung mit umfangreicher Marktkenntnis als Ergebnis des jahrelangen öffentlichen Beschaffungswesens der Polizei Berlin. b) Spricht der Senat mit Polizist*innen über die Zu- friedenheit mit den Lieferfristen für Kleidung und Aus- rüstung wenn ja, welche Erkenntnisse/ Konsequenzen zieht er aus diesen Gesprächen? Zu 4. b): Siehe hierzu Antwort zu 1. d). 5. Welche Lieferfristen hält der Senat für Kleidung und Ausrüstung für Polizist*innen im Land Berlin für angemessen? Zu 5.: Siehe hierzu Antwort zu 4. 6. Trifft es zu, dass den Polizist*innen aus den Ein- satzhundertschaften jeweils nur ein Einsatzoverall zur Verfügung gestellt wird? Zu 6.: Nein, die Angehörigen der Einsatzhundert- schaften verfügen neben der allgemeinen Dienstbeklei- dung aktuell über zwei zweiteilige Einsatzanzüge. a) Wenn ja, wie soll nach Ansicht des Senats, nur ein zur Verfügung gestellter Overall den vielseitigen Alltags- belastungen im Dienst von Polizist*innen standhalten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 083 3 Zu 6. a): Entfällt. b) Wenn ja, was würde es kosten, jede Polizist*in in der Einsatzhundertschaft mit zwei bis drei Overalls aus- zustatten? Zu 6. b): Entfällt. 7. Teilt der Senat die weit verbreitete Ansicht, dass mehrere im Wechsel getragene Kleidungsstücke und ge- nutzte Ausrüstungsgegenstände eine längere einwandfreie Haltbarkeit und Verwendungsbereitschaft aufweisen, als solche, die immer ausschließlich getragen oder genutzt werden? Zu 7.: Ja. 8. Hat der Senat Erhebungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, inwiefern Kleidungsstücke und Ausrüs- tungsgegenstände, die jeweils im Wechsel getragen oder genutzt werden, die Haltbarkeit und einwandfreiere Ver- wendungsbereitschaft verlängern? Zu 8.: Nein, aufgrund der Erfahrungen und im Rah- men der sparsamen Ressourcenverwendung wird dies als entbehrlich betrachtet. 9. Trifft es zu, dass der Einsatzoverall, der den Ein- satzhundertschaften in Berlin zur Verfügung gestellt wird, nicht regenabweisend (zumindest nicht bei starkem Regen und über einen längeren Zeitraum) ist? Zu 9.: Nein, jede Einsatzkraft der Einsatzeinheiten verfügt über zwei verschiedene Modelle von Einsatzan- zügen, beide sind regenabweisend. 10. Trifft es zu, dass Polizist*innen im Land Berlin nur eine Einsatzoberjacke zur Verfügung gestellt bekom- men, die diese das ganze Jahr in den verschiedenen Jah- reszeiten (auch im Hochsommer und im tiefsten Winter) tragen müssen, und dass diese nicht gefüttert und regen- dicht ist? Zu 10.: Nein, jede Einsatzbeamtin und jeder Einsatz- beamte in den Einsatzeinheiten verfügt über zwei Ein- satzanzugjacken, beide sind regenabweisend. Beide Ein- satzjacken sind jedoch nicht gefüttert. 11. Werden Objektschützer*innen, die gerade im Win- ter oft sehr lange draußen stehen mit anderen, wärmeren Jacken ausgestattet? Zu 11.: Zur Verbesserung des Kälteschutzes konnten bisher zusätzlich Winterunterwäsche und Handschuhe zur Verfügung gestellt werden. Adäquate Fellmützen sind bereits in der Beschaffung. Derzeit wird geprüft, eine weiterführende Optimierung der Bekleidung bzw. des Bekleidungsportfolios (auch in Bezug auf mögliche wär- mende Jacken) noch vor Anfang der kalten Jahreszeit umzusetzen. 12. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 12.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erhoben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open-Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. 13. Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Zu 13.: Die Bemessung der Kosten der Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage ist nicht leistbar. Berlin, den 10. Juni 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013)