Drucksache 17 / 12 085 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 15. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Mietwucher bei Berliner Kindertageseinrichtungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Kindertageseinrichtungen sind auf Grund zu hoher Mieten von der Schließung bedroht bzw. mussten bereits geschlossen werden? 2. Welche Bezirke sind am häufigsten von diesem Szenario betroffen? Zu 1. und 2.: Die Träger von Tageseinrichtungen ha- ben gegenüber der Einrichtungsaufsicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBild- JugWiss) nach § 47 SGB VIII die Verpflichtung, die be- vorstehende Schließung einer Kindertagesstätte zu mel- den. Im Einzelfall werden der SenBildJugWiss in diesem Zuge auch die Schließungsgründe mitgeteilt. Die Einrich- tungsaufsicht berät und unterstützt die Träger von Kinder- tageseinrichtungen in dem Bemühen, eine bevorstehende Schließung abzuwenden. Bekannt ist, dass die Verlänge- rung von auslaufenden Mietverträgen häufig mit Neuaus- handlungen des Mietzinses einhergeht. Dies führt insbe- sondere in verdichteten Gebieten des Innenstadtbereiches zu im Einzelfall nicht unwesentlichen Drucksituationen. Dem Senat ist ein Fall bekannt, in dem die Weiterführung des Kitabetriebes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nicht mehr tragbar war. Selbstverständlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere in begehrten Innenstadtlagen manche Gewerbefläche an Gewerbetrei- bende vermietet wird, die höhere Mietkosten zu tragen in der Lage sind. 3. Welche Gegenmaßnahmen existieren oder plant der Senat um die Verdrängung von Kindertageseinrichtungen aus bestimmten Bezirken zu verhindern? Zu 3.: Zur Vermietungspraxis an Kitaträger wurden die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt um eine Stellungnahme gebeten. Alle sechs Gesell- schaften antworteten, dass sie sich im Rahmen ihrer so- zialen Verantwortung in den Quartieren bei den Mieten für Kitas an der mit dem Nutzungszweck verbundenen begrenzten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientie- ren. Aus diesem Grunde werden Kooperationen mit sozia- len Trägern (also auch Kitas) auf verschiedenen Ebenen, z.B. durch Verzicht auf maximal mögliche Mieteinnah- men, unterstützt. Die regelmäßige Aushandlung der erforderlichen Ausgestaltung von Personal- und Sachkosten (Kostenblät- ter) zur Sicherstellung des Leistungsangebots ist Bestand- teil der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrts- pflege (LIGA) sowie dem Dachverband der Berliner Kin- der- und Schülerläden (DaKS e.V.). Mit Blick auf das Jahr 2014 werden im 3. Quartal 2013, entsprechend der Regelungen der Rahmenvereinbarung, Neuverhandlun- gen aufgenommen. Die Antragslage im Landesprogramm zum Kitaausbau als auch im Investitionsprogramm des Bundes macht aber auch deutlich, dass erfahrene als auch neue Träger regel- mäßig neue Kindertageseinrichtungen in allen Bezirken, auch in Innenstadtlagen, eröffnen. Seit Jahresbeginn konnten ca. 50 neue Einrichtungen durch die Kita- Aufsicht zum Betrieb zugelassen werden. Berlin, den 12. Juni 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013)