Drucksache 17 / 12 090 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 14. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013) und Antwort Wie bewertet der Senat den Wettbewerb„Aschulzial“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Aussagen aus dem Buch „Aschulzial“ über das Bildungssystem trifft? Zu 1.: Das Buch „Aschulzial“ enthält im Kern die Aussage, dass Schulbildung und Schulleistungen für ein selbstbestimmtes, auf gesellschaftliche Teilhabe gerich- tetes Leben unbedeutend sind. Diese Auffassung teilt der Senat nicht. 2. Wie bewertet der Senat das Projekt „Bist Du ASCHULZIAL“, das Berlins schlechtesteN SchülerIn sucht und mit bis zu 2000 Euro bar belohnen möchte? Zu 2.: Der sogenannte „Wettbewerb“ richtet sich ausweislich der Homepage des sogenannten „Projekts“ nicht nur an Berliner Schülerinnen und Schüler, sondern an alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland – was das „Projekt“ jedoch nicht seriöser macht. Der ausgeschriebene „Wettbewerb“ entbehrt jeder pädagogischen Kompetenz. Nicht den Anforderungen ent- sprechende Leistungen sind Anlass und Ausgangspunkt für adäquate Fördermaßnahmen zu deren Überwindung, jedoch nicht zu deren positiven Verstärkung durch ein Belohnungssystem. Für den Senat gilt von der Kita bis zur Schule: Stärken auszubauen und Schwächen zu min- dern. 3. Wie bewertet der Senat diesen Wettbewerb in Hin- blick auf § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags so- wie § 6 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes? Zu 3.: Die Kontrolle der Einhaltung der Jugend- schutzbestimmungen in Telemedien auf Basis des Ju- gendmedienschutz-Staatsvertrages obliegt der Kommis- sion für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM wird dabei durch die von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle der Länder für den Jugendschutz im Internet („jugendschutz .net“) unterstützt. Dem Senat steht daher eine Bewertung des Telemedienangebotes von www.aschulzial.de im Hinblick auf § 5 Jugendmedien- schutz-Staatsvertrag nicht zu. 4. Welche Maßnahmen will der Senat konkret ergrei- fen, um die Bewerbung solcher Wettbewerbe an Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen zu vermeiden? Zu 4.: Eine gezielte Werbung an den Schulen ist dem Senat nicht bekannt. Das Grundrecht auf freie Meinungs- äußerung umfasst zudem auch die Freiheit, geschmack- lose Projekte zu initiieren und dafür zu werben. Dem Se- nat stehen dagegen – solange die Projekte nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen – keine rechtlichen Mittel zur Verfügung. Eine aufgeklärte Öffentlichkeit ist gut beraten, einem Projekt wie diesem nicht mehr Aufmerk- samkeit zu schenken als es verdient. 5. Welche konkreten Maßnahmen wird der Senat in diesem speziellen Fall ergreifen? Zu 5.: Keine. 6. Sind dem Senat ähnliche Projekte und/oder Wett- bewerbe dieser Art bekannt? 7. Wenn ja, welche sind das und wie hat sich der Se- nat diesen gegenüber verhalten? Zu 6. und 7.: Nein. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)