Drucksache 17 / 12 095 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 16. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort Razzia im „Sturgis“ am 20.04.2013 – Treffpunkt der rechtsextremen Szene im Weitlingkiez Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von wie vielen Personen wurde anlässlich der polizeilichen Ladenkontrolle des von Angehörigen der rechtsextremen Szene häufig frequentierten Lokals „Sturgis “ (Margaretenstraße 21, 10317 Berlin) am 20. April 2013 von 22.00 bis 22.30 Uhr die Identität festgestellt? (Bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln.) Sind hierbei auch Personen aus anderen Bundesländern kon- trolliert worden? Zu 1.: Es wurden bei 13 Personen Identitätsfeststel- lungen durchgeführt. Diese betrafen sieben männliche Personen im Alter von 19, 20, 24, 26, 36, 45 und 46 Jah- ren sowie sechs weibliche Personen im Alter von 24, 27, 29, 32 (2) und 33 Jahren. Drei der überprüften Personen sind im Land Brandenburg wohnhaft. 2. Sind amtsbekannte Personen erfasst worden? (Bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln.) Zu 2.: Es wurden vier männliche Personen und eine weibliche Person im Alter von 37, 29, 26, 24 und 23 Jah- ren festgestellt, zu denen Erkenntnisse der politisch moti- vierten Kriminalität (PMK) Rechts vorliegen. 3. Hat die Polizei Erkenntnisse über die rechtsextre- men Strukturen, denen die angetroffenen Personen zuge- hörig sind? Zu 3.: Der Polizei Berlin ist bekannt, dass sich unter den Gästen des Lokals auch Personen befanden, die der Gruppierung „Vandalen“ zugerechnet werden. 4. Sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände festgestellt worden? Wenn ja, welche? Gab es Anzeigen oder Beschlagnahmungen? Zu 4.: Es wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzge- setz gefertigt. Sicherstellungen oder Beschlagnahmen wurden nicht durchgeführt. 5. Welchen Anlass hatte die Ladenkontrolle am 20. April 2013? Zu 5.: Da das Lokal als Treff- und Sammelpunkt von Mitgliedern der rechtsextremen Szene bekannt ist, wurde an diesem für die rechte Szene relevanten Tag die Laden- begehung zur Verhinderung von Rechtsverstößen durch- geführt. 6. Bereits 2011 berichteten Anwohner der Lückstraße von etwa 50 Teilnehmer einer Veranstaltung am 20. April in den Vereinsräumen des Tarnvereins „Sozial engagiert in Berlin e.V.“ in der Lückstraße 58. Wurde zwischen beiden Treffpunkten der rechtsextremen Szene eine Ab- wägung bezüglich der Kontrolle getroffen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 6.: Das Betreten der Vereinsräume wäre im kon- kreten Einzelfall rechtlich nicht zulässig gewesen. Daher stand eine Abwägung zwischen beiden Objekten nicht zur Disposition. 7. Sind dem Senat weitere Vorfälle mit Bezug zur Lokalität „Sturgis“ bekannt? (Bitte näher ausführen, sofern zutreffend.) Zu 7.: Im Jahr 2006 begrüßte ein Gast des „Sturgis “ die übrigen Anwesenden mit der Parole „Sieg Heil“. Im selben Jahr fand in unmittelbarer Nähe des „Sturgis “ eine Demonstration unter dem Motto „Gegen Rassismus und rechtsextreme Gewalt“ statt. Bei einem Anhänger der rechten Szene, der sich an der Aufzugsstrecke der Demonstration aufhielt, stellten Polizeibeamte eine Dose Reizstoff fest. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 095 2 Im Jahr 2009 beklebten unbekannte Täterinnen oder Täter die in der Nähe des „Sturgis“ aufgehängten Wahlplakate der Partei Bündnis 90/Die Grünen mit Aufkle- bern, die die Aufschrift „Die Kriegstreiber von heute – Arier aller Länder vereinigt euch“ trugen. Anlässlich eines Kiezspaziergangs der Bezirksverord- netenversammlung Lichtenberg im Jahr 2009 bedrohte ein Gast des „Sturgis“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Worten: „Ich schlage Euch den Schädel ein“. Des Weiteren trat der Täter in Richtung einer Teilnehmerin und verletzte sie dabei an der Hand. Ein anderer Gast des „Sturgis“ schlug von hinten auf einen der Teilnehmer ein. Am 4. März 2012 kam es innerhalb des Lokals zu ei- ner verbalen Auseinandersetzung von Gästen der rechten Szene, in deren Verlauf ein Geschädigter geschlagen wurde und bewusstlos am Boden liegen blieb. Aufgrund der Alkoholisierung der beteiligten konnte der Sachver- halt nicht eindeutig aufgeklärt werden. Am 21. Oktober 2012 erschien eine stark alkoholi- sierte männliche Person im Lokal und pöbelte die anwe- senden Gäste an. Daraufhin wurde der Mann aus dem Lokal verwiesen. Nunmehr warf der Mann einen Stein gegen die Scheibe des Lokals, hinter der sich drei männli- chen Personen der rechten Szene befanden. Einer der Männer folgte dem Steinewerfer und schlug ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht. Anschließend trat er auf den am Boden liegenden Geschädigten ein. Der Täter wurde vor- läufig festgenommen. 8. Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund eines rechtsextremen Tathintergrundes wurden im und um das „Sturgis“ bereits eingeleitet? Zu 8.: Zu den zur Frage 7 aufgeführten Sachverhalten wurden jeweils strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein- geleitet. 9. Wie schätzt der Senat das Lokal und das dortige Publikum ein? Zu 9.: Bei dem „Sturgis“ handelt es sich um ein Lokal, das häufig auch von Rechtsextremisten überwiegend sub- kultureller Prägung frequentiert wird. 10. Seit wann ist der Polizei bekannt, dass Personen aus der rechtsextremen Szene dort verkehren? Zu 10.: Das Lokal ist seit 2006 als Treffpunkt von Personen der rechten Szene bekannt. Berlin, den 16. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetendienst am 05. Aug. 2013)