Drucksache 17 / 12 099 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 21. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort Inklusion auch im Wahlrecht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen wurden in den letzten fünf Jah- ren im Land Berlin auf Grundlage der §§ 13 Bundeswahl- gesetz (BWahlG), 2 Landeswahlgesetz Berlin (LWG) und 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausge- schlossen? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahren.) Zu 1.: Am 31.12 2012 waren 664 mit Hauptwohnung in Berlin melderechtlich registrierte Deutsche vom akti- ven Wahlrecht ausgeschlossen. In den letzten fünf Jahren schwankte die Zahl der Wahlausschlüsse zwischen 654 und 681, wie folgender Übersicht entnommen werden kann: Datum Anzahl 31.12.2012 664 31.12.2011 666 31.12.2010 681 31.12.2009 672 31.12.2008 654 2. Welche Hilfestellungen und Unterstützungsange- bote (Fahrdienste, Ankreuzhilfe, Vorleser*in etc.) gibt es im Land Berlin für Menschen mit Behinderungen (geis- tig/körperlich), die nicht unter die §§ 13, Bundeswahlge- setz (BWahlG), 2 Landeswahlgesetz Berlin (LWG) und 6a Europawahlgesetz (EuWG) fallen, damit diese ihr Wahlrecht ausüben können? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach einzelnen Hilfestellungen und Unterstützungsange- boten.) a) Gibt es insbesondere bestimmte Vorgaben oder Richtlinien, die festlegen wie Menschen mit Behinderun- gen, die in Einrichtungen leben, die Ausübung des Wahl- rechts ermöglicht bzw. erleichtert wird? b) Wie werden Menschen mit Behinderungen im Land Berlin über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufgeklärt bzw. informiert? Zu 2.: Die Ermöglichung der gleichberechtigten Teil- nahme von Menschen mit Behinderung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag, dem Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen sowie dem Europäischen Parlament erfordert ein Zusammen- wirken staatlicher Stellen, der Zivilgesellschaft und des persönlichen Umfelds von Menschen mit Behinderung. § 57 Absatz 1 der Bundeswahlordnung und § 52 Ab- satz 4 der Landeswahlordnung erlauben es Wählerinnen und Wählern mit Leseschwierigkeiten oder körperlicher Beeinträchtigung, sich im Wahllokal einer Hilfsperson für die Stimmabgabe zu bedienen. Auch Mitglieder der Wahlvorstände im Wahllokal (umgangssprachlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bezeichnet) dürfen Wählerinnen und Wähler auf entsprechenden Wunsch bei der Stimmabgabe behilflich sein. Auf die Bedeutung die- ses Unterstützungsangebots werden die Mitglieder der Wahlvorstände im Rahmen der in allen Bezirken vor dem Wahltag stattfindenden Schulungen hingewiesen; ihnen werden in diesem Zusammenhang auch weitergehende Hinweise zur Unterstützung von Wählerinnen und Wäh- lern mit Behinderung im Wahllokal vermittelt. Um Wahlberechtigte mit Behinderungen die Ent- scheidung zu ermöglichen, ihr Wahlrecht mittels Stimm- abgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl auszuüben, enthalten die an alle Wahlberechtigten versandten Wahl- benachrichtigungen die Angabe, ob der Zugang zu ihrem jeweiligen Wahllokal „barrierefrei“, „barrierefrei mit Hilfsperson“ oder „nicht barrierefrei“ ist. Zudem sind auf der Wahlbenachrichtigung eine Telefonnummer und die Adresse einer Internetseite abgedruckt, unter denen weite- re Angaben zur Barrierefreiheit der Wahllokale abgerufen werden können. Sofern ein Wahllokal als nicht barriere- frei eingestuft ist, enthält die Wahlbenachrichtigung fol- genden Zusatz: „Wir empfehlen daher Menschen mit Behinderungen , einen Wahlschein zur Wahl in einem ande- ren geeigneten Wahllokal ihres Wahlkreises anzufor- dern“. Die Anforderung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen wird auf der Wahlbenachrichtigung in allgemein verständlicher Sprache erklärt. Zudem ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 099 2 gedruckt, mit dem Briefwahlunterlagen oder ein Wahl- schein für die Wahl in einem anderen Wahllokal beantragt werden können. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Briefwahl in Krankenhäusern, Seniorenheimen, sozialtherapeutischen Anstalten und vergleichbaren Einrichtungen wird auf die Antwort zu 8. und 9. verwiesen. In besonderem Maße tragen die Träger der Behinder- tenhilfe (und speziell die Träger von voll- und teilstatio- nären Einrichtungen) Sorge dafür, dass Menschen mit Behinderungen insbesondere durch Begleitung von Wahlberechtigten in das Wahllokal oder Hilfestellung bei der Briefwahl die Wahlteilnahme ermöglicht oder erleich- tert wird. Eine umfassende Erhebung der Wahlunterstüt- zungs- und -informationsangebote der Träger der Behin- dertenhilfe war in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Beispielhaft können folgende Unterstützungs- und In- formationsangebote hervorgehoben werden, die auch sol- che der Träger der Behindertenhilfe umfassen:  Zur bevorstehenden Bundestagswahl hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landes- zentrale für politische Bildungsarbeit Berlin und dem „Blauen Kamel – Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen“ als Zusammenschluss der Berliner Träger der Behindertenhilfe eine Informationsbroschüre in leichter Sprache veröffentlicht. Diese Broschüre mit dem Titel „Klar geh’ ich wählen!“ ist im Rahmen einer Pressekonferenz am 21. Juni 2013 der Öffentlichkeit vor- gestellt worden. Sie erklärt die Bedeutung der Bundes- tagswahl und schildert anhand von Abbildungen und kur- zen Texten das Wahlgeschehen. Sie enthält zudem den Abdruck eines beispielhaften Stimmzettels. Die Broschü- re wird durch das „Blaue Kamel“ verteilt und kann dort und bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit angefordert werden. Außerdem ist die Broschüre seit En- de Juni 2013 auch auf dem Internetangebot der Landes- wahlleiterin abrufbar.  Zudem veranstaltet das „Blaue Kamel“ – wie schon zu den Berliner Wahlen 2011 – auch für die bevorstehende Bundestagswahl eine Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderungen am 29. August 2013. In diesem Rahmen wird die Landeswahlleiterin den Anwe- senden in leichter Sprache erklären, wie sie an der Bun- destagswahl teilnehmen können.  Gemeinsam mit Menschen mit und ohne Behinderung hat die „Lebenshilfe Berlin“ gGmbH für die bevorstehende Bundestagswahl den Informationsfilm „Politik geht uns alle etwas an“ produziert, der in leichter Sprache Menschen mit Behinderung dabei helfen soll, Möglichkeiten der politischen Mitwirkung für sich zu entdecken und zu nutzen. Dieser Film ist auch im Internet abrufbar. Am 12. Mai 2013 wurde der Film im Rahmen einer in leichter Sprache abgehaltenen öffentlichen Infor- mationsveranstaltung der Lebenshilfe Berlin zur Bundes- tagswahl vorgestellt. 3. Welche Hilfestellungen und Unterstützungsange- bote (Fahrdienste, Ankreuzhilfe, Vorleser*in etc.) gibt es im Land Berlin für Menschen mit einer stark einge- schränkten Sichtfähigkeit bzw. einer Blindheit, damit diese ihr Wahlrecht ausüben können? (Bitte Einzelauf- schlüsselung nach einzelnen Hilfestellungen und Unter- stützungsangeboten.) 4. Wie werden Menschen mit einer stark einge- schränkten Sichtfähigkeit bzw. einer Blindheit im Land Berlin über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufgeklärt bzw. informiert? Zu 3. und 4.: Seit der Europawahl 1994 werden blin- den und hochgradig sehbehinderten Menschen im Land Berlin kostenfrei Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt. Für die bevorstehende Bundestagswahl wird der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) e. V. diese Schablonen zusammen mit einer Au- dio-CD ab Mitte August 2013 an seine Mitglieder versen- den. Die CD enthält eine Anleitung zur Benutzung der Schablone und ein Ton-Dokument mit den vorgelesenen Inhalten der Berliner Stimmzettel für die zwölf Berliner Wahlkreise. Damit blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen die Schablone ohne fremde Hilfe benutzen können, ist die obere rechte Ecke aller Berliner Stimmzet- tel abgeschnitten. Auf diese Weise können die Betroffe- nen erfühlen, wo bei dem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Wahlbenachrichtigungen, die an alle Wahlberech- tigten rund fünf Wochen vor den Wahlen versandt wer- den, enthalten zudem mehrere Hinweise für Menschen mit Behinderungen. So sind die Telefonnummer und die Internetadresse des Allgemeinen Blinden- und Sehbehin- dertenvereins Berlin (ABSV) e. V. aufgedruckt, unter der die Stimmzettelschablonen kostenfrei angefordert werden können. Erfahrungsgemäß sind blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen nicht sehbehinderte Personen bei der Bewältigung der Tagespost behilflich, so dass die Informationen auf der Wahlbenachrichtigung blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte auch erreicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. 5. Wie viele Analphabet*innen gibt es im Land Ber- lin? Zu 5.: Für das Land Berlin liegen diesbezüglich keine genauen Zahlen sondern nur Schätzungen vor. Gemäß diesen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass rund 14 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18- 64 Jahre) in Berlin von funktionalem Analphabetismus betroffen sind, d h. dass sie zwar teilweise einzelne Sätze lesen oder schreiben können, nicht jedoch zusammenhän- gende Texte wie etwa Arbeitseinweisungen, Behörden- briefe, Zeitungen oder Bücher. Diese Daten leiten sich aus den Ergebnissen der leo.Level-One-Studie ab, einer bun- desweiten repräsentativen Erhebung aus dem Jahr 2011. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 099 3 Analphabetismus im engeren Sinne betrifft mehr als vier Prozent der erwerbsfähigen deutschen Bevölkerung (Lage auf Alpha-Level 1 - 2, 18 - 64 Jahre). Davon wird bei Unterschreiten der Satzebene gesprochen, d.h., dass eine Person zwar einzelne Wörter lesend verstehen bzw. schreiben kann, nicht jedoch ganze Sätze. Bei der Be- trachtung der Alpha-Levels im Einzelnen zeigt sich, dass nur ein halbes Prozent der erwachsenen Bevölkerung auf dem untersten Alpha-Level 1 liegt, also die Wortebene beim Lesen und Schreiben nicht erreicht (0.6 % bzw. rund 0,3 Mio. des genannten Bevölkerungssegments). Weitere 3,9 Prozent liegen auf Alpha-Level 2, erreichen nicht die Satzebene, sondern können nur einige Wörter lesen und schreiben. Das entspricht zwei Millionen Personen aus der oben genannten Bevölkerungsgruppe. Insgesamt be- finden sich auf diesen unteren Ebenen (Level 1 und 2) 2,3 Mio. Menschen (vgl. hierzu leo.Level-One Studie). 6. Welche Hilfestellungen und Unterstützungsange- bote gibt es im Land Berlin für Analphabet*innen (An- kreuzhilfe, Vorleser*in etc.), damit diese ihr Wahlrecht ausüben können? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach ein- zelnen Hilfestellungen und Unterstützungsangeboten.) 7. Wie werden Analphabet*innen über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufge- klärt bzw. informiert? Zu 6. und 7.: Wahlberechtigten mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen haben die Möglichkeit, sich im Wahllokal zur Stimmabgabe einer Hilfsperson ihrer Wahl – beispielsweise auch eines Mitglieds des jeweiligen Wahlvorstands vor Ort – zu bedienen; diesbezüglich wird auf die Antwort zu 2. verwiesen. Das Land Berlin hält über die Volkshochschulen in den Bezirken ein seit Jahrzehnten etabliertes Angebot an Alphabetisierungs- und Grundbildungskursen vor. Dar- über hinaus werden Kurse durch eine Reihe freier Träger und Vereine angeboten (u.a. durch den Arbeitskreis Ori- entierungs- und Bildungshilfe (AOB) e.V. und Lesen und Schreiben e.V.). Fester Bestandteil dieses Kursangebots ist die Information über und Auseinandersetzung mit dem Thema Wahlrecht und Wahlen vor Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahlen. So werden in den Kursen vorab, soweit erhältlich, die Stimmzettel besprochen, um Hemm- schwellen zu senken. Für Menschen mit geringen Lese- und Schreibkompe- tenzen hat die Landeswahlleiterin für Berlin zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Ber- lin und dem „Blauen Kamel – Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen“ am 21. Juni 2013 zudem eine Broschüre in leichter Sprache zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. Auf die Antwort zu 2. wird diesbezüglich verwiesen. 8. Welche Hilfestellungen und Unterstützungsange- bote gibt es im Land Berlin für Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, einer therapeutischen Einrichtung, einem psychiatrischen Krankenhaus, einem Alten- und Pflege- heim etc. befinden, damit diese ihr Wahlrecht ausüben können? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach einzelnen Hil- festellungen und Unterstützungsangeboten.) 9. Wie werden Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl und/oder für längere Zeit in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, einer therapeutischen Einrich- tung, einem psychiatrischen Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim etc. befinden im Land Berlin über beste- hende Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote aufgeklärt bzw. informiert? Zu 8. und 9.: Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, einer therapeutischen Einrichtung, einem psychiatrischen Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim o. ä. befin- den, üben ihr Wahlrecht erfahrungsgemäß überwiegend durch Briefwahl aus. Diesbezüglich verpflichten § 66 Absatz 4 der Bundeswahlordnung und § 55 Absatz 2 der Landeswahlordnung diese Einrichtungen zur Gewährleis- tung der unbeobachteten Kennzeichnung der Stimmzettel im Rahmen der Briefwahl zu ermöglichen. Die Bundes- wahlordnung enthält eine ausdrückliche Verpflichtung dieser Einrichtungen, einen geeigneten Raum für die Durchführung der Briefwahl zur Verfügung zu stellen und die betroffenen Wahlberechtigten über die Möglichkeit der Nutzung dieses Raumes zu informieren. Auch im Rahmen der Briefwahl können sich Wahlberechtigte mit Leseschwierigkeiten oder körperlichen Beeinträchtigun- gen einer Hilfsperson bei der Kennzeichnung des Stimm- zettels bedienen. Für die Berliner Krankenhäuser gilt zudem § 3 Absatz 4 Nummer 2 und 3 des Landeskrankenhausgesetzes, wo- nach diese darauf hinwirken sollen, Belange für eine be- hindertengerechte Versorgung zu berücksichtigen sowie die ärztliche und pflegerische Versorgung auf Wunsch durch besondere Hilfen und Maßnahmen, die sich auf die soziale Situation der Patientinnen und Patienten beziehen, zu ergänzen. Dementsprechend sind in Berliner Kranken- häusern im Rahmen ihres Versorgungsauftrages kranken- hausinterne Sozialdienste eingerichtet, deren Personal sich um die persönlichen und sozialen Probleme der Pati- entinnen und Patienten kümmert. In diesem Rahmen stel- len die Sozialdienste auch Hilfe zur Ausübung des Wahl- rechts zur Verfügung. Auf die Hilfsangebote ihrer Sozial- dienste weisen die Krankenhäuser die Patientinnen und Patienten hin. 10. Wie bewertet der Senat eine mögliche Einführung von Wahlzetteln mit Bildern (Logos etc.), um Menschen (z.B. mit Leseschwierigkeiten) das Lesen der Wahlzettel zu erleichtern? Zu 10.: Eine Einführung von Stimmzetteln mit Partei- logos und Abbildungen der der Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten bei Bundestagswahlen ist Ge- genstand eines Gesetzesantrags der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 17/12380 vom 19. Februar 2013), der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Am 3. Juni 2013 fand eine öffentliche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 099 4 Sachverständigenanhörung zu diesem Antrag vor dem Innenausschuss des Bundestags statt. Den Meinungsbil- dungsprozess auf Bundesebene gilt es abzuwarten und sodann gegebenenfalls gebotene Anpassungen des Berli- ner Landeswahlrechts zu prüfen. Die für das Berliner Wahlrecht ministeriell zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport sieht Vorschläge zur Einführung von Stimmzetteln mit Parteilogos und Abbildungen der Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreis- kandidaten allerdings kritisch. Insbesondere ein gut er- kennbarer Abdruck der Fotos der um die Erststimmen konkurrierenden Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreis- kandidaten wäre nur auf wesentlich größeren Stimmzet- teln möglich, was die Übersichtlichkeit und Handhabbar- keit der Stimmzettel – insbesondere für ältere Wahlberechtigte – beeinträchtigen und diesem Personenkreis die Stimmabgabe erschweren würde. Bezüglich der Überle- gung, auf Stimmzetteln Parteilogos abzudrucken, ist zu- dem zu berücksichtigen, dass sowohl Direktkandidatinnen und Direktkandidaten als auch die Listen der Parteien, die um Zweitstimmen konkurrieren, auf den Stimmzetteln vorrangig unter selbst gewählten Kurzbezeichnungen auf- treten (§ 45 Absatz 1 der Bundeswahlordnung, § 49 Ab- satz 2 und 3 der Landeswahlordnung). Diese stimmen überwiegend mit den in der Wahlwerbung verwendeten Kurzbezeichnungen überein und dürften daher auch für funktionale Analphabetinnen und Analphabeten im Rah- men ihrer Stimmabgabe lesbar und (wieder-)erkennbar sein. 11. Was kann nach Ansicht des Senates insgesamt noch verbessert bzw. verändert werden, damit Menschen, die in den vorstehenden Fragen genannt wurden, ihr Wahlrecht ausüben können? 12. Hat der Senat eigene Ideen, wie Menschen, die in den vorstehenden Fragen genannt wurden besser über bestehende Hilfsangebote und Unterstützungsmöglich- keiten informiert werden können? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der Ideen? c) Wenn es einen Zeitplan gibt, wie sieht dieser aus? Zu 11. und 12.: Im Rahmen der derzeit von Senat er- arbeiteten „Leitlinien für ein barrierefreies Berlin“ strebt der Senat eine weitere Steigerung des Anteils barrierefrei- er Wahllokale an der Gesamtzahl der Wahllokale bei Wahlen in Berlin an, um insbesondere Wahlberechtigten mit Behinderung die Teilnahme an den Wahlen zu er- leichtern. Berlin, den 03. Juli 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013)