Drucksache 17 / 12 104 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 21. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für Betreuungseinrichtungen von unter Drei- jährigen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die jeweiligen Bundesbeteiligungen an den Betriebskosten für Betreu- ungseinrichtungen von unter Dreijährigen - bitte die Zah- len von 2009 bis einschließlich 2012? 2. Wie hoch werden diese Beteiligungen in 2013 - 2015 sein? Zu 1. bis 2.: Direkte Zahlungen oder Zuschüsse des Bundes für die Betriebskosten von Betreuungseinrichtun- gen von unter Dreijährigen an die Länder existieren nicht. Es liegen daher auch keine konkreten Zahlen für die ge- nannten Zeiträume vor. Die Beteiligung des Bundes er- folgt stattdessen indirekt durch Anpassung der Umsatz- steuerverteilung zwischen Bund und Ländern, indem ent- sprechende Festbeträge vom Bund auf die Länder über- tragen werden. Insgesamt beläuft sich der auf die Länder übertragene Festbetrag auf 100 Mio. € in 2009, 200 Mio. € in 2010, 350 Mio. € in 2011, 500 Mio. € in 2012, 719 Mio. € in 2013, 808 Mio. € in 2014 sowie 845 Mio. € in 2015 ff. Die Verteilung des gesamten Länderanteils unter den Ländern erfolgt gemäß den einschlägigen Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes. Bei der täglichen Umsatzsteu- erverteilung wird dabei für die Länder nunmehr ein ge- ringfügig höherer prozentualer Anteil berücksichtigt als ohne diese Regelung. Das Land Berlin hat an den Festbe- trägen einen rechnerischen Anteil von 5,5%. 3. In welcher Höhe beteiligte sich bzw. wird sich das Land an diesen Kosten beteiligen - die Zahlen bitte von 2009 bis 2015 (geplant)? Zu 3.: Da es sich bei der Bundesbeteiligung um Steu- ereinnahmen handelt, steht diese grundsätzlich dem ge- samten Haushalt ohne Zweckbindung zur Verfügung. Das Land Berlin finanziert daher die Betriebskosten vollstän- dig aus dem Landeshaushalt. Die Kosten, die dem Land Berlin für die Betreuung der unter Dreijährigen entstanden sind, können den Daten der bezirklichen Kosten- und Leistungsrechnung zu den Produkten 79406 bis 79415 entnommen werden. Sie be- liefen sich (ohne Zuschläge für Integration, nicht-deut- sche Herkunftssprache und Sozialraum) in 2009 auf 280,3 Mio. €, in 2010 auf 308,3 Mio. € in 2011 auf 346,4 Mio. € sowie in 2012 auf 378,1 Mio. €. Soweit sich die Frage auf die Regelungen des Geset- zes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tages- betreuung für Kinder bezieht, wird ein Nachweis der Ausgabenentwicklung des Landes für den Platzausbau oder Platzerhalt im Verhältnis zu einer bestimmten Aus- gangsbasis gefordert. Die entsprechenden Ergebnisse lie- gen noch nicht vor. Berlin, den 25. Juni 2013 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Jul. 2013)