Drucksache 17 / 12 106 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 21. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort Früheinschulung und Rückstellungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Eltern haben zum Stichtag 21. Mai 2013 für das kommende Schuljahr 2013/2014 einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung entschieden? (sortiert nach Bezirk, Herkunft der Kinder und nach genehmigten und abge- lehnten Anträgen auf Rückstellung) Zu 1.: Die Anträge werden im Rahmen der Schulan- meldung in der zuständigen Grundschule eingereicht und von der regional zuständigen Schulaufsicht bearbeitet. In der jährlichen Statistik der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden die Zahlen der tatsäch- lich zurückgestellten Schülerinnen und Schüler erfasst. Über Anzahl und Gründe abgelehnter Anträge liegen zentral keine Daten vor. 2. Wie hat sich die Zahl der Rückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung entwickelt? (sortiert nach Jahr, Bezirk und nach genehmigte und abgelehnte Anträge auf Rückstellung) Zu 2.: Die Anzahl der Zurückstellungen nach Schul- jahr und Bezirk sind der Anlage zu entnehmen. Eine Zu- sammenstellung nach genehmigten und abgelehnten An- trägen kann nicht erfolgen, da dies, wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, nicht zentral erfasst wird. Nicht zentral erfasst werden im Übrigen auch jene Fälle, in de- nen Eltern, die bei der Schulanmeldung im November noch eine Zurückstellung in Erwägung gezogen haben, sich im Laufe der folgenden Monate dann doch für eine Einschulung entscheiden. 3. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurde die Früheinschulung seinerzeit eingeführt und welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? Zu 3.: Die Einführung der Früheinschulung war da- mals eine Antwort auf die PISA-Ergebnisse und in der Kultusministerkonferenz (KMK) Konsens. Das vorgezo- gene Einschulungsalter greift zudem Erkenntnisse der Lernforschung und der Forschung zur Entwicklung im Kindesalter auf. Schulfähigkeit ist nicht absolut festzule- gen. Sie hängt nicht nur vom Kind, sondern auch von den Lernanregungen und Anforderungen ab, die durch die Lernumgebung (also in diesem Fall von der Kita oder der Schule) an das Kind gestellt werden. Es ist bekannt, dass Zurückstellungen keine Garantie für einen größeren Schulerfolg bieten. Internationale Erfahrungen zeigen vielmehr, dass eine verstärkte individuelle Förderung aller Kinder, gerade aber der leistungsschwächeren - die selbstverständlich nicht zu Lasten der leistungsstärkeren gehen darf - höhere Erfolgsaussichten bietet als Maßnah- men wie Zurückstellungen, Überweisungen auf Sonder- schulen und Klassenwiederholungen, die vor dem Schul- jahr 2005/06 die Regel waren. Die Forschungslage ist ebenso umfangreich wie uneinheitlich. In diesem Zu- sammenhang verweise ich auf eine Übersicht zu For- schungsergebnissen zu Fragen der Zurückstellung von Brügelmann aus dem Jahr 2005 (Brügelmann, Hans, Schule verstehen und gestalten, Regensburg 2005) sowie auf eine aktuelle Analyse des Rheinisch-Westfälisches Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), aus der zu schließen ist, dass eine Zurückstellung kein besseres Bil- dungsergebnis gewährleistet, als auch bei einer früheren Einschulung erzielt worden wäre. (Die Studie ist als Dis- kussionspapier Nr. 27 des Rheinisch-Westfälischen Insti- tuts für Wirtschaftsforschung, RWI Essen, unter dem Ti- tel „The effect of age at school entry on educational attainment in Germany“ erschienen und unter www.rwiessen .de abrufbar.) Der Senat hält die bestehende Einschulungsregelung in Verbindung mit der flexiblen Verweildauer in der Schulanfangsphase für sachgerecht, da sie darauf ausge- richtet ist, den bestmöglichen Förderort für das Kind aus- zuwählen. Für Kinder, bei denen eingeschätzt wird, dass eine angemessene Förderung noch nicht in der Schule Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 106 2 erfolgen kann, wird die Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe als eine bessere Alternative ermöglicht. 4. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass viele Bundesländer – dazu zählt auch unser Nachbarland Brandenburg – sich aus pädagogischen Gründen von der Früheinschulung verabschiedet haben? Zu 4.: Der Senat bewertet bildungspolitische Ent- scheidungen anderer Länder grundsätzlich nicht. In Berlin besteht bereits seit dem Schuljahr 2010/11 die Möglichkeit, ein Kind ein Jahr später einzuschulen, wenn sein Entwicklungsstand nach Ansicht der Kita- Erzieherinnen und Kita-Erzieher und/oder der Schulärztin bzw. des Schularztes eine bessere Förderung in der Kita erwarten lässt. Es geht darum, den bestmöglichen Förder- ort ganz gezielt mit Blick auf die individuellen Vorausset- zungen und den spezifischen Förderbedarf des jeweiligen Kindes zu wählen. 5. Wie bewertet der Senat, dass zahlreiche Kinder-, Schulärzte und PsychologInnen die Früheinschulung ne- gativ beurteilen und davon abraten? Zu 5.: Bildungsfragen werden in der Öffentlichkeit ebenso lebhaft wie kontrovers diskutiert. Der Stellenwert, der vorschulischer und schulischer Bildung zugemessen wird, spiegelt sich hierin wider. Dies begrüßt der Senat ausdrücklich. Dem Senat sind viele - zustimmende ebenso wie kriti- sche - Stellungnahmen bekannt. Vonseiten der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste (KJGD) sowie der Schul- psychologie liegen dem Senat allerdings überwiegend positive Stellungnahmen vor. Die zuständigen Referen- tinnen und Referenten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft stehen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung, den KJGD und der Schul- psychologie in diesen Fragen gleichfalls im regelmäßigen fachlichen Austausch. 6. Wird der Senat aufgrund der vielen Klagen über die Früheinschulung von Eltern, Ärzten und dem pädago- gischem Personal eine Rücknahme der Früheinschulung vornehmen? 7. Wenn nein, wieso nicht und wann gedenkt der Se- nat die Früheinschulung endlich zu evaluieren? Zu 6. und 7.: In der Fachwissenschaft wird seit mehre- ren Jahrzehnten hervorgehoben, dass Schulfähigkeit nicht eine Frage des Alters und auch nicht des Geburtsmonats ist, sondern dass Schulbereitschaft in der Kombination aus Kind, Familie, Schule und Kita zu entwickeln ist. Die individuelle Entwicklung ist eine Folge des Zu- sammenspiels von persönlichen Voraussetzungen und Kontextbedingungen. Die Entwicklung von Kindern vari- iert in Wechselwirkung mit den Lernbedingungen. In ih- rer gemeinsamen Aufgabe, Kinder beim Übergang von der vorschulischen zur schulischen Bildung zu unterstüt- zen, arbeiten Kitas und Grundschulen in Berlin daher seit Langem eng zusammen (zum Beispiel mit wechselseiti- gen Besuchen, gemeinsamen Projekten und spielerischen Formen des Lernens). Seit dem Schuljahr 2010/11 ist die- se Zusammenarbeit in § 20 Abs. 7 des Schulgesetzes (SchulG) sowie § 3 Abs. 6 der Grundschulverordnung (GsVO) verpflichtend geregelt. Nationale und internationale Studien zu Auswirkun- gen des Einschulungsalters auf den schulischen Bildungs- erfolg zeigen ein uneinheitliches Bild. Der Senat hat mit dem Ziel einer Versachlichung der öffentlichen Diskussi- on das Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) beauftragt, die im Jahr 2005 erfolgte Absenkung des Einschulungsalters wissenschaftlich zu evaluieren. Dafür soll das ISQ anhand der diesjährigen zentralen Vergleichsarbeiten in den Jahrgangsstufen 3 und 8 überprüfen, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Lebensalter und der Schulleistung gibt. Die Daten der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 8 sind von Inte- resse, da die Schülerinnen und Schüler zum ersten Jahr- gang gehören, deren Einschulung nach der damals neuen Regelung erfolgte. Das ISQ hat hierzu eine repräsentative Stichprobe von rund 120 Schulen aus den zwölf Berliner Bezirken gezogen. Parallel hierzu erfolgen Begleitunter- suchungen bei den diesjährigen Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 an ebenso ca. 120 Schulen, um mögliche Zusammenhänge von Lebensalter, Jahrgangsorganisation und Schulleistung untersuchen zu können. Die wissen- schaftliche Leitung beider Studien hat Prof. Brunner (Freie Universität Berlin). Die Ergebnisse beider Studien sind für das Jahresende 2013 angekündigt. Zudem wertet die Schulverwaltung eventuelle Zusammenhänge zwi- schen Einschulungsalter und Verweilen in der Schulan- fangsphase aus. 8. Berlin ist bundesweit das einzige Bundesland, das immer noch mit 5,5 Jahren einschult. Wieso hält Berlin weiter an der Früheinschulung fest und welche wissen- schaftlichen und pädagogischen Erkenntnisse zwingen den Senat daran festzuhalten? Zu 8.: Gemäß der Einschulungsregelung werden Kin- der frühestens mit 5,7 Jahren schulpflichtig. Weder das Alter der Kinder noch ihr (individuell sehr unterschiedli- cher) Entwicklungsstand erlauben allein eine Entschei- dung über den besten Zeitpunkt der Einschulung: es kommt darauf an, wie die Schule den Anfangsunterricht gestaltet. Es kommt also auf die konkrete Passung von Lernangebot und Entwicklungstand des einzelnen Kindes an. Dieser kann sich aber bei gleichaltrigen Schulanfänge- rinnen und Schulanfängern um 3-4 Jahre unterscheiden (vgl. hierzu z. B. R. Largo / M. Beglinger, Schülerjahre, München 2009). . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 106 3 Die Flexibilisierung der Einschulungsregelung und die Struktur der flexiblen Schulanfangsphase ermöglichen es, die spezifischen individuellen Lernvoraussetzungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zu berücksichti- gen. 9. Laut der Antwort auf die KA 17/10857 sieht der Senat einen erhöhten Verwaltungsaufwand für gerechtfer- tigt an, wenn die vorliegenden Voraussetzungen nicht den Elternwunsch widerspiegeln. Wie häufig ist dies seit Ein- führung der Früheinschulung der Fall gewesen? Zu 9.: Das Zurückstellungsverfahren umfasst im Inte- resse einer bestmöglichen individuellen Förderung des Kindes, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/10857 dargestellt, einen überschaubaren zeitlichen Aufwand. Dass in besonderen Fällen, die nicht die Regel darstellen, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand anfällt, erscheint dem Senat gerechtfertigt, um jedem Kind ge- recht werden zu können. 10. Sind dem Senat Klagen und Beschwerden von Lehrkräften bekannt, die sich mit den so jungen Schüle- rInnen in der Schulanfangsphase überfordert fühlen, und wie beurteilt der Senat dieses und wie wird den betreffen- den Schule und Lehrkräften geholfen? Zu 10.: Darüber, dass sich die Anforderungen an Pä- dagoginnen und Pädagogen - nicht nur in Berlin - verän- dert haben, ist sich der Senat bewusst. Jede Schule muss sich heute der Herausforderung stellen, mit der Verschie- denheit ihrer Schülerinnen und Schüler umzugehen. Indi- vidualisierung des Unterrichts ist eine der zentralen Her- ausforderungen an die Weiterentwicklung der Unter- richtsqualität in den Berliner Grundschulen ebenso wie in den weiterführenden Schulen - nicht nur in der Schulan- fangsphase. In allen Schulstufen gilt es, jede Schülerin und jeden Schüler entsprechend ihren bzw. seinen indivi- duellen Lernmöglichkeiten und Begabungen zu fördern und zu fordern. Das Fortbildungsangebot ist seit 2005 für diese Aufgaben ausgeweitet worden. Die Berichte der Berliner Schulinspektion bestätigen seit Jahren, dass sich variable Unterrichtsformen und ziel- führende Konzepte individueller Förderung gerade vor- rangig in jahrgangsgemischten Klassen der flexiblen Schulanfangsphase finden. Dass zahlreiche Grundschulen in allen Berliner Bezirken in den vergangenen sieben Jah- ren sehr erfolgreich den Weg zu einer veränderten Lehr- und Lernkultur - auch im Anfangsunterricht - beschritten und sich auf die Lernvoraussetzungen der Kinder ihres Sozialraums mit Lehr- und Lernkonzepten und einer ver- änderten Aufgaben- und Förderkultur eingestellt haben, lässt sich bei Besuchen vor Ort feststellen und darauf machten nicht zuletzt auch bundesweite Wettbewerbe aufmerksam. Mit der Möglichkeit, die Schulanfangsphase auf Grundlage eines schulischen Konzepts und eines Be- schlusses der Schulkonferenz ab dem Schuljahr 2013/14 auch jahrgangsbezogen zu organisieren, wurde dem Wunsch zahlreicher Lehrkräfte gefolgt. 11. Was würde eine Rücknahme der Früheinschu- lung für Folgen haben? a.) für die Schulträger und die Verwaltung b.) für die Kita c.) für die Schulanfangsphase d.) für das Lehrpersonal (Lehrkräfte und ErzieherIn- nen) Zu 11.: zu a) Die Rücknahme des Einschulungsalters auf den Status quo ante (Geburtszeitraum 1.7. bis 30.6.) hätte einmalig die Halbierung der Stärke des Einschulungsjahr- gangs zur Folge. Für die Schulträger wäre dies einmalig mit einem geringeren Verwaltungsaufwand im Zusam- menhang mit der Einschulung verbunden. Ob sich die Zahl der Zurückstellungen (und in der Folge der damit verbundene Verwaltungsaufwand) dauerhaft verringern dürfte, ist allerdings schwer einschätzbar, da auch vor der Vorverlegung des Einschulungsalters Zurückstellungen in nennenswertem Umfang vorgenommen wurden und da auch Länder wie Bayern, die einen Stichtag 30.9. haben, im Jahr 2011/12 Rückstellungsquoten von 11,3 % zu ver- zeichnen hatten. Zu b) Eine konkrete Folgenabschätzung ist mit einem hohen Aufwand verbunden, der den Rahmen einer Klei- nen Anfrage übersteigt. Es wird daher vereinfachend da- von ausgegangen, dass ca. ein halber Jahrgang am 30.6. noch nicht das 6. Lebensjahr vollendet hat. Bezogen auf die Anzahl der aktuell in einer Einrichtung der Jugendhil- fe betreuten Kinder würde das bedeuten, dass über 14.000 Kinder ein weiteres volles Jahr in der Kita verblieben. Eine Rücknahme der Früheinschulung würde einen erhöhten Kitaplatzbedarf bedingen. Zu c) Bei jahrgangsgemischter Organisation der Schulanfangsphase wären minderfrequente Lerngruppen für einen Zeitraum von 2 Jahren zu erwarten (bis zum „Herauswachsen“ des halben Einschulungsjahrgangs). Bei jahrgangshomogener Organisation würden weniger Klassen gebildet werden (z. B. zwei anstatt vier), wobei allerdings in vielen Fällen ebenfalls unterfrequente Klas- sen zu erwarten wären (z. B. müsste eine dreizügige Grundschule die halbierte Schulanfängerzahl auf zwei Klassen verteilen). Zu d) Eine Rücknahme der Früheinschulung hätte für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher in Bezug auf ihre fachlich-pädagogischen Aufgaben keine Folgen, denn sie müssen ihren Unterricht weiterhin darauf aus- richten, dass sich die Entwicklungsunterschiede von Kin- dern beim Eintritt in die Schule - ungeachtet eines um einige Monate früher oder später erfolgenden Schulein- tritts - de facto über 3 - 4 Jahre streuen (vgl. Antwort zu Frage 8.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 106 4 Die Heterogenität innerhalb von Jahrgangsklassen, die seit ca. 30 Jahren empirisch belegt ist, würde somit wei- terhin einen individualisierenden Unterricht und eine Ab- kehr vom gleichschrittigen Lernen im Bereich des Schriftspracherwerbs ebenso wie im Bereich der Mathe- matik und eine Öffnung des Unterrichts für die individu- ellen Lernbedürfnisse und Kompetenzen erfordern (vgl. Hans Brügelmann, Kinder auf dem Weg zur Schrift, Lengwil 1983, S. 200-201). 12. Welche Kostenersparnis ist mit der Rücknahme der Früheinschulung verbunden? a.) für die Bezirke b.) für die Schulverwaltung Zu 12.: Zu a) Eine Kostenersparnis für die Schulträger ist nur in geringem Umfang zu erwarten, da der Aufwand für die Bewirtschaftung der Schulen weitgehend gleich bleibt. Hinsichtlich der von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler abhängigen Zuweisungen wären vielmehr ent- sprechende Einbußen auf der Einnahmeseite zu befürch- ten. Zu b) Die verringerte Schülerzahl würde sich natur- gemäß bei der Berechnung des Lehrerstundenbedarfs nie- derschlagen, so dass hier mit entsprechenden Einsparun- gen zu rechnen wäre. Da die Anzahl der zu versorgenden Klassen und Lerngruppen nicht im gleichen Maße sinken würde wie die Anzahl der Einschulungen und vorrangig der Regelunterricht abgesichert werden muss, wäre mit einer Verringerung des für pädagogische Schwerpunkt- setzungen verfügbaren Stundenpools zu rechnen. Ein ver- ringerter Lehrkräftebedarf könnte sich auch auf die An- zahl von Neueinstellungen auswirken. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013) SenBildJugWiss I C 2.1 11.09.2012 Kinder, für die die Schulbesuchspflicht ausgesetzt wurde 1) - an öffentlichen Grundschulen und Gesamtschulen mit Grundstufe bzw. Integrierten Sekundarschulen mit Grundstufe 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Mitte 129 144 160 199 39 FriedrichshainKreuzberg 108 134 150 207 57 Pankow 143 174 228 385 157 CharlottenburgWilmersdorf 39 94 112 159 47 Spandau 69 134 177 212 35 Steglitz-Zehlendorf 97 142 145 184 39 Tempelhof-Schöneberg 132 176 224 206 -18 Neukölln 151 178 201 219 18 Treptow-Köpenick 151 210 200 199 -1 Marzahn-Hellersdorf 147 192 261 265 4 Lichtenberg 78 204 245 243 -2 Reinickendorf 99 148 156 159 3 Zusammen: 1343 1930 2259 2637 378 1) im Schuljahr 2012/13: Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Bezirk Veränderung von Schuljahr 2011/12 zu 2012/13 Kinder, für die die Schulbesuchspflicht ausgesetzt wurde 1) im Schuljahr ... ka17-12106 K1712106-Anl