Drucksache 17 / 12 107 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Kugler (SPD) vom 08. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2013) und Antwort Sanierung des Steglitzer Kreisel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Weshalb wurden die, für das erste Quartal 2013 geplanten Sanierungsmaßnahmen am Steglitzer Kreisel noch nicht begonnen? 2. Wann beginnt die Schadstoffsanierung des Steglitzer Kreisel tatsächlich? Zu 1. und 2.: Mit der Schadstoffsanierung des Steglit- zer Kreisels wurde bereits im November 2012, zu diesem Zeitpunkt im Innenbereich des Gebäudes, begonnen. Im März und April 2013 wurde die Rüstung an den Sockel- geschossen gestellt und eine Hängerüstung montiert, so dass die Bautätigkeit auch von außen wahrnehmbar ist. 3. Wie lange und in welchen Bauabschnitten wird die Sanierung dauern? Zu 3.: Der Abschluss der Sanierungsarbeiten war bis- her für Mitte 2015 vorgesehen. Allerdings könnte ein bei der Vergabekammer seit Januar 2013 anhängiges Nachprüfungsverfahren für das Los 2 (Schadstoffsanierung der Regelgeschosse) zu Verzögerungen im geplanten Bauab- lauf führen. Eine Entscheidung der Vergabekammer steht derzeit noch aus. 4. Welche verkehrlichen Einschränkungen sind während der Bauarbeiten zu erwarten? Zu 4.: Die verkehrlichen Einschränkungen sind be- grenzt auf den Bereich der Gerüststellung entlang der Schlossstraße. Hierfür wurden Haltestellen der BVG ver- legt, der Radweg über die Busspur geführt und ein Ge- rüsttunnel für den Gehweg errichtet. Diese Einschränkun- gen werden voraussichtlich bis September 2013 bestehen. 5. Wie hoch werden die Kosten der Sanierung voraussichtlich sein? Zu 5.: Im Ergebnis der zwischenzeitlich erfolgten EU- weiten Ausschreibungen und der dadurch erzielten güns- tigen Preise sowie des durchdachten Sanierungskonzeptes der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) werden sich die Kosten der Schadstoffsanierung voraussichtlich auf unter 20 Mio. € reduzieren. 6. In welchem baulichen und optischen Zustand wird das Gebäude nach der Sanierung sein? Zu 6.: Die äußere Ansicht des Hochhausturmes wird eine ähnliche Optik wie die aktuelle Ansicht aufweisen. Die Fenster bleiben im Bestand erhalten. Das Brüstungs- element wird demontiert. Für den Witterungsschutz des Gebäudes wird ein provisorisches Brüstungselement in ähnlicher Optik eingesetzt. Im Inneren des Gebäudes werden das statische Gerüst aus Stahlbeton und die Ge- schossdecken bestehen bleiben und die für die Leer- standsbewirtschaftung zwingend notwendigen techni- schen Anlagen in Betrieb sein. 7. Welche Nutzungen werden für die Zeit nach der Sanierung angestrebt? Zu 7.: Bisher ist das betreffende Areal als Mischgebiet ausgewiesen. Ob anderweitige Nutzungen möglich sind, wird derzeit vom zuständigen Bezirk Steglitz-Zehlendorf geprüft. 8. Wird es Einschränkungen für die zahlreichen Gewerbetreibenden geben? Zu 8.: Einschränkungen für die Gewerbetreibenden im Gebäudekomplex (Mieter des Miteigentümers B. und K.) werden soweit wie möglich minimiert und mit den Be- troffenen einvernehmlich abgestimmt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 107 2 9. Wenn ja, wie werden diese kompensiert? Zu 9.: Beispielsweise hat das Hotel SI einen Sicht- schutzzaun zu den an die Baustelle angrenzenden Hotel- zimmern erhalten. Der Autovermietung S. wurde die Werbung am Baugerüst ermöglicht. Der Ausrüster G. erhält nach Sanierung die Möglichkeit, im Bereich der Fenster des Landes Berlin im Erdgeschoss zu werben. 10. Inwieweit ist der Miteigentümer des Gebäudekomplexes , die Firma B. und K., an Planung, Durch- führung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen beteiligt? Zu 10.: Mit dem Miteigentümer B. und K. wurde ein Vertrag über die Sanierung der Flächen des Landes Berlin geschlossen. Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen zwi- schen den Eigentümerinnen und Eigentümern ist darin eine Mitwirkung von B. und K. vereinbart. Eine Planung, Durchführung und Finanzierung durch B. und K. für die Flächen des Landes Berlin ist damit nicht verbunden. Für die Schadstoffsanierung der Wohnungseigentumsgesetz- Flächen wird aktuell eine Vereinbarung mit B. und K. erarbeitet. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juni 2013)