Drucksache 17 / 12 109 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 16. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013) und Antwort Ich glaub, es geht schon wieder los – Berliner Polizist*innen im Sommer ohne Kennzeichnung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die Sommerbekleidung (T-Shirt, Weste etc.) von Polizist*innen im Land Berlin so nachgerüstet worden, dass an allen Oberbekleidungsstücken Befestigungsmög- lichkeiten für eine individuelle Kennzeichnung (Na- me/Dienstnummer) bestehen? a) Wenn ja, welche zusätzlichen Kleidungsstücke bzw. Befestigungsmöglichkeiten haben Berliner Poli- zist*innen wann und wie erhalten? b) Wenn nein, warum wurde die Sommeroberbeklei- dung von Berliner Polizist*innen nicht bis jetzt nachge- rüstet? Zu 1., 1. a) und 1. b): Alle Sommerbekleidungsartikel der Allgemeinen Dienstbekleidung (Hemden, Polo-Shirts etc.) verfügen über eine Befestigungsmöglichkeit für die individuelle Kennzeichnung mit Namens- oder Dienst- nummernschild. Die Artikel der Sonderbekleidung verfügen noch nicht alle über eine Befestigungsmöglichkeit für eine individu- elle Kennzeichnung, da das Ausstattungsportfolio in die- sem Bereich sehr umfangreich ist. Eine diesbezügliche Umarbeitung der Körperschutzausstattung der Einsatzein- heiten und der Funktionswesten ist bereits veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen. Zukünftig zu beschaffende Bekleidungsartikel werden mit Befestigungsmöglichkei- ten für eine individuelle Kennzeichnung ausgestattet sein. 2. Gab es im letzten Jahr und besonders vor Beginn der warmen Jahreszeit bestimmte Sensibilisierungsmaß- nahmen für die Berliner Polizist*innen in Hinblick auf das Tragen einer individuellen Kennzeichnung? Zu 2.: Im täglichen Dienst ist eine Sensibilisierung wegen der durchgehenden Kennzeichnung der Artikel der Allgemeinen Dienstbekleidung nicht erforderlich. Den- noch sind, insbesondere in Bezug auf das Tragen von Sonderbekleidung, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt worden. a) Wenn ja, wie sahen diese Maßnahmen im Einzelnen aus? (Schriftstücke bitte mit Originalwortlaut beifügen.) Zu 2. a): Alle Dienstkleidungsträgerinnen und Dienst- kleidungsträger der Polizei Berlin wurden wiederholt - unabhängig von der Wetterlage - auf die geltenden Rege- lungen zur individuellen Kennzeichnungspflicht im Rah- men der internen Kommunikation hingewiesen. Auf die Regelungen der für alle Angehörigen der Polizei Berlin verbindlichen Geschäftsanweisung ZSE Nr. 2/2009 über das Tragen von Namensschildern wurde hingewiesen. b) Welche Maßnahmen ergreift der Senat darüber hin- aus, um das Tragen einer individuellen Kennzeichnung sicherzustellen? Zu 2. b): Weitere Maßnahmen hält der Senat nicht für erforderlich. Berlin, den 17. Juni 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09: Juli 13)