Drucksache 17 / 12 111 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 22. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2013) und Antwort Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen erhalten derzeit in Berlin Leis- tungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Zu 1.: Am 31.01.2013 (letzter aktuell verfügbarer Stand) haben ausweislich des Gesundheits- und Informa- tionssystems (GSI) insgesamt 10.194 Menschen Leistun- gen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. 2. Wie viele Menschen erhalten derzeit in Berlin Leis- tungen nach § 2 AsylbLG? Zu 2.: Am 31.01.2013 haben laut GSI insgesamt 3.838 Menschen Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten. 3. Bei wie vielen Menschen wird derzeit eine An- spruchseinschränkung nach a. § 1a AsylbLG Nr. 1 bzw. b. § 1a AsylbLG Nr. 2 vorgenommen (bitte nach Nr. und Bezirken getrennt aufschlüsseln)? 4. Wie viele der unter 3. genannten Personen sind minderjährig? Zu 3. und 4.: Die Anzahl der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nach § 1a AsylbLG ist nicht Bestand- teil der Bundesstatistik. Eine gezielte Auswertung aus dem Datenbestand des GSI hat ergeben, dass am 31.12.2012 insgesamt 1.095 Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänge Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten haben, darunter 175 Minder-jährige. Eine nach den Zif- fern der Vorschrift getrennte Auswertung ist nicht mög- lich. Diese Daten können auch nicht mit vertretbarem Aufwand von den Sozialämtern nacherhoben werden. 5. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Februar 2013 (Aktenzeichen L 15 AY 2/13 B ER), wonach die Berliner Praxis der Leistungskürzung nach § 1a AsylbLG – insbesondere die vollständige Streichung des soziokulturellen Existenzminimumsbedarfs, Bedarfs- gruppen 7 bis 12 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz – gegen die staatliche Pflicht zur Sicherung des menschenwürdi- gen Existenzminimums nach Artikel 1 i.V.m. Artikel 20 Grundgesetz verstößt und die vom Bundesverfassungsge- richt mit Urteil vom 18. Juli 2012 insoweit festgesetzten Bedarfe nicht unterschritten werden dürfen (Aktenzeichen 1 BvL 10/10, Nr. 3b des Urteilstenors)? Zu 5.: Der Senat wird die Urteilsfindung des Landes- sozialgerichts Berlin-Brandenburg ab-warten, bevor die Vorgaben und Empfehlungen zur Umsetzung des § 1a AsylbLG überarbeitet werden. Das Bundesverfassungsge- richt ist in dem zitierten Urteil ausdrücklich nur auf die Gestaltung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG einge- gangen und hat die Anwendbarkeit des § 1a AsylbLG keiner Überprüfung unterzogen. Sowohl in Buch II als auch XII des Sozialgesetzbuchs sind Kürzungen des Regelsatzes unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Daher bedarf es aus Sicht des Senats einer eingehenden Klärung der Bedingungen, unter denen gekürzt werden darf, als dies im Rahmen eines einstweiligen Rechts- schutzverfahrens gewährleistet ist. Zudem ist auch bun- desweit noch keine vorherrschende Rechtsmeinung er- kennbar, da einige Gerichte z. B. prozentuale Kürzungen für zulässig halten. 6. Wie viele Menschen, die in die Zuständigkeit der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) fallen und Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, leben derzeit a. in einer Aufnahmeeinrichtung, b. in einer vertragsgebunden Gemeinschaftsunterkunft oder c. in einer vertragsfreien Gemeinschaftsunterkunft (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 111 2 Vorbemerkungen zu den Fragen 6. bis 13.: Die Fragen werden auf der Grundlage der im Gesundheit- und Sozia- linformationssystem der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (GSI) erfassten Daten beantwortet. Diese Daten basieren auf der Übermittlung durch die zuständi- gen Leistungs-behörden. Die Daten werden zu den beiden Auswertungsstichtagen 29.02.2012 und 31.12.2012 wiedergegeben, wobei der 29.02.2012 an Stelle des Stichtags 31.12.2011 ge- wählt wurde, weil zu diesem Stichtag aus technischen Gründen keine validen Daten im GSI ausgewiesen wer- den konnten und dies erst wieder mit der Februar-Statistik möglich wurde. Da auf Grund der Besonderheiten des Erhebungsver- fahrens die Daten erst mit zeitlicher Verzögerung in das GSI eingestellt werden können, liegt für das laufende Jahr bis Redaktionsschluss nur die Statistik für den Monat Januar vor, auf deren Einbeziehung jedoch wegen der nur geringfügigen Veränderungen zum Vormonat verzichtet wird. Sofern die Addition der einzelnen Prozentwerte einen geringeren Betrag als 100 Prozent ergibt, beruht diese Abweichung auf der Nichtberücksichtigung von Fällen, bei denen eine eindeutige statistische Zuordnung zu einer definierten Fallgruppe nicht möglich ist. Zu 6a - c: Das GSI weist zur Anzahl der Leistungsbe- rechtigten nach § 3 AsylbLG in Zuständigkeit der Zentra- len Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) nach der Art der Unterbringung folgende Daten aus: Stichtag Zu Buchstabe a Zu Buchstabe b Zu Buchstabe c 29.02.2012 492 (13 v. H.) 2.029 (53 v. H.) 0 31.12.2012 922 (17 v. H.) 3.236 (58 v. H.) 3 (0,1 v. H.) 7. Wie viele Menschen, die in die Zuständigkeit der ZLA fallen und Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten, leben nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern in einer privaten Woh- nung (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 7.: Das GSI weist hierzu folgende Daten aus: Stichtag Anzahl der in Wohnungen leben- den Personen 29.02.2012 656 Personen (17 v. H.) 31.12.2012 1.241 Personen (22 v. H.) 8. Wie viele Menschen, die in die Zuständigkeit der ZLA fallen und Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, leben derzeit a. in einer Aufnahmeeinrichtung, b. in einer vertragsgebunden Gemeinschaftsunterkunft oder c. in einer vertragsfreien Gemeinschaftsunterkunft (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 8.: Das GSI weist zu diesen Fragestellungen fol- gende Daten aus: Stichtag Zu Buchstabe a Zu Buchstabe b Zu Buchstabe c 29.02.2012 0 15 (11 v.H.) 0 31.12.2012 0 15 (12 v.H.) 0 9. Wie viele Menschen, die in die Zuständigkeit der ZLA fallen und Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, leben nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern in einer privaten Woh- nung (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 9.: Das GSI weist hierzu folgende Daten aus: Stichtag Anzahl der in Wohnungen leben- den Personen 29.02.2012 112 Personen (83 v. H.) 31.12.2012 102 Personen (80 v. H.) 10. Wie viele Menschen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten und in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, leben a. in einer Aufnahmeeinrichtung, b. in einer vertragsgebunden oder c. in einer vertragsfreien Gemeinschaftsunterkunft (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 10.: Das GSI weist folgende Daten aus: Stichtag Zu Buchstabe a Zu Buchstabe b Zu Buchstabe c 29.02.2012 117 (3 v. H.) 1.031 (26 v. H.) 217 (5 v. H.) 31.12.2012 38 (1 v. H.) 1.117 (27 v. H.) 187 (5 v. H.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 111 3 11. Wie viele Menschen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhalten und in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, leben nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern in einer pri- vaten Wohnung (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absolu- ten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 11.: Das GSI weist folgende Daten aus: Stichtag Anzahl der in Wohnungen lebenden Personen 29.02.2012 2.253 Personen (56 v. H.) 31.12.2012 2.480 Personen (60 v. H.) 12. Wie viele Menschen, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten und in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, leben a. in einer Aufnahmeeinrichtung, b. in einer vertragsgebunden bzw. c. in einer vertragsfreien Gemeinschaftsunterkunft (bitte einzeln für 2011, 2012, und 2013 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 12.: Das GSI weist hierzu folgende Daten aus: Stichtag Zu Buchstabe a Zu Buchstabe b Zu Buchstabe c 29.02.2012 5 (0,1 v. H.) 47 (1 v. H.) 21 (0,5 v. H.) 31.12.2012 2 (0,1 v. H.) 52 (2 v. H.) 16 (0,5 v. H.) 13. Wie viele Menschen, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten und in die Zuständigkeit der Bezirke fallen, leben nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft, sondern in einer pri- vaten Wohnung (bitte für 2011, 2012, und 2013 in absolu- ten Zahlen und in Prozent angeben)? Zu 13.: Das GSI weist hierzu folgende Daten aus: Stichtag Anzahl der in Wohnungen lebenden Personen 29.02.2012 3.702 Personen (91 v. H.) 31.12.2012 3.258 Personen (92 v. H.) Berlin, den 14. Juni 2013 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juni 2013)