Drucksache 17 / 12 117 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 23. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013) und Antwort Schulverweis für die Bundeswehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist Ihnen bekannt, dass es in dieser Stadt ein Gymnasium gibt (Robert-Blum-Gymnasium in Schöne- berg), in dem die Schulkonferenz die Diskussion mit der Bundeswehr im Rahmen der Politischen Bildung/So- zialkunde ausgeschlossen hat? Zu 1.: Dem Senat ist der Beschluss „Schule ohne Militär “ der Schulkonferenz der Robert-Blum-Oberschule vom 24. März 2011 bekannt. 2. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang den Schulverweis, den die Jugendoffiziere der Bundes- wehr erhalten haben? 3. Gedenkt der Senat von Berlin durch Schulaufsichtsbeamte den Beschluss der Schulkonferenz zu modi- fizieren, so dass Bundeswehroffiziere im Sozialkundeun- terricht mit Schülern diskutieren können oder auch in besonderen Diskussionsveranstaltungen mit freiwilliger Schülerbeteiligung zu Wort kommen, um eine Ausgewogenheit im politischen Unterricht zu erhalten? Zu 2. und 3.: Ob Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr in den Unterricht einbezogen werden, obliegt der pädagogischen Eigenverantwortung der jeweiligen Lehrkraft (§ 67 Abs. 2 Schulgesetz). Die Lehrkraft ge- währleistet eine ausgewogene Auseinandersetzung mit sicherheits- und friedenspolitischen Fragestellungen. Die Schulkonferenz hat insoweit keine Entschei- dungsbefugnis. Daher kann auch durch Beschluss der Schulkonferenz der einzelnen Lehrkraft nicht die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- wehr untersagt werden. Die durch die Schulkonferenz beschlossene grundsätzliche Ablehnung der Zusammen- arbeit hat programmatisch-appelativen Charakter und entfaltet keine bindende Rechtswirkung. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat dies der Schule im August 2011 mitgeteilt. 4. Ist der Senat von Berlin auch der Meinung, dass Schüler in Gymnasien zur Kritikfähigkeit der Gesellschaft und zu allen Formen von Konfliktlösungen erzogen wer- den müssen? Zu 4.: Zu den Bildungs- und Erziehungszielen aller Schulen, nicht nur der Gymnasien, gehört gemäß §§ 1 und 3 Schulgesetz insbesondere die Herausbildung der eige- nen Urteilskraft und die Schülerinnen und Schüler zu be- fähigen, ein selbstbestimmtes, verantwortungsbewusstes Leben auf der Grundlage unserer Werteordnung zu füh- ren. 5. Welche Bedeutung misst der Senat der Arbeit von Jugendoffizieren der Bundeswehr bei? Zu 5.: Der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr ebenso wie der Dialog mit Vertreterin- nen und Vertretern militärkritischer Organisationen unter- stützt die Schülerinnen und Schüler darin, sich eine eige- ne Meinung zu bilden. 6. Sind dem Senat ähnliche oder vergleichbare Vor- fälle bekannt? Zu 6.: Nein. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)