Drucksache 17 / 12 119 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Lederer und Evrim Sommer (LINKE) vom 23. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013) und Antwort Vorstandsbesetzung und „Optimierungsprogramm“ bei den Berliner Wasserbetrieben BWB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten unternehmerischen, betriebswirtschaftlichen und stadtpolitischen Ziele in welcher zeitlichen Schrittfolge verfolgen die Berliner Wasserbe- triebe (BWB) mit dem „Optimierungsprogramm“ „Neo“, über dessen Existenz Frau Senatorin Yzer in der Haupt- ausschusssitzung vom 15. Mai 2013 informiert hat? a. Welche Instrumente sind für die Umsetzung dieses Programms vorgesehen, welche Folgen für die Beschäf- tigten der BWB wird es haben? b. Welche Optimierungs- und Rationalisierungspro- gramme haben die BWB seit der Teilprivatisierung 1999 für welche Laufzeit aufgelegt und was waren jeweils die Ergebnisse? Sind die Ziele, Instrumente und Ergebnisse dieser Programme zwischenzeitlich evaluiert worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zu 1.: Im Rahmen der ständigen Bemühungen der Berliner Wasserbetriebe um Effizienzsteigerung zur Sta- bilisierung der Tarife für Wasser und Abwasser hat der Vorstand eine externe Benchmarkstudie beauftragt, wel- che die operativen Kosten und Investitionen mit anderen großen Wasserversorgern Deutschlands verglichen hat. Die Studie hat ermittelt, dass das Kostenniveau im Wesentlichen im Durchschnitt der Branche liegt, in einzelnen Feldern aber noch Handlungsbedarf besteht. Als wesentliche Effizienzsteigerungspotentiale wurden vor allem die spezifischen Investitionskosten und die Straffung der Unternehmensorganisation identifiziert. Dabei wurden unternehmensspezifische Besonderheiten, wie der gegenüber dem Branchendurchschnitt deutlich höhere Altersdurchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infolge des langjährigen Abbaus der Mitarbeiterzahl in der Vergangenheit berücksichtigt und eine gezielte Neueinstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere von Spezialistinnen und Spezialisten und Ingenieurinnen und Ingenieuren, zur Erhaltung des Erfahrungspotentials der BWB vorge- schlagen. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich gerade auf das Projekt „NEO“ verständigt. Dieses Projekt umfasst unter anderem die Schaffung einer effizienteren Unternehmensstruktur. Mit einer Um- organisation im Unternehmen (Zusammenführung der Vorstandsbereiche Betrieb und Technik) sollen hindernde Doppelzuständigkeiten beseitigt und spezifische Investiti- onskosten, insbesondere der Aufwand für Planung und Projektierung, gesenkt werden. Insgesamt sollen so Effi- zienzen gehoben werden. Die weitere Ausgestaltung von „NEO“ wird aktuell diskutiert und der Aufsichtsrat erwartet vom Vorstand bis spätestens zum November dieses Jahres eine weitere Konkretisierung einschließlich eines Vorschlags für die endgültige Organisationsstruktur. 2. Für welche Laufzeit und mit Geltung bis zu wel- chem Datum war der vorhergehende Vertrag des Vor- standsvorsitzenden der BWB vor seiner Neubestellung mit erweitertem Zuständigkeitsbereich abgeschlossen worden? a. Wann, für welche Laufzeit und mit Geltung bis zu welchem Datum ist der neue Vertrag des Vorstandsvorsit- zenden mit erweitertem Zuständigkeitsbereich abge- schlossen worden? b. Welche Aufgaben sind hinzugekommen und welche Aufgaben werden ggf. von den verbleibenden Vorstands- mitgliedern wahrgenommen? Zu 2.: Die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden der BWB war bis zum 31.10.2014 erfolgt. Der Vorstandsvor- sitzende ist in der Aufsichtsratssitzung vom 30.04.2013 bis zum 30.06.2016 wiederbestellt worden. Mit der ebenfalls in der genannten Sitzung beschlossenen Ver- kleinerung des Vorstands hat der Vorstandsvorsitzende kommissarisch das Ressort Technik zusätzlich zu seinem Ressort übernommen, um eine einheitliche Führung und Verantwortung der im Rahmen des Projekts vorgesehenen Prozessoptimierungen zu gewährleisten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 119 2 3. Ist mit dem neu abgeschlossenen Vertrag des Vor- standsvorsitzenden der BWB eine Erhöhung der Ver- gütung verbunden? Wenn ja: von welcher bisherigen auf welche mit der Neubestellung verbundene jährliche Vergütung? Zu 3.: Mit der Wiederbestellung erhält der Vorstands- vorsitzende der BWB eine Erhöhung seiner fixen und ergebnisabhängigen Vergütung von jeweils 25 TEUR jährlich. Die jährliche Vergütung erhöht sich insgesamt auf maximal 374 TEUR, wobei die fixe Vergütung bei den BWB auf die fixe Vergütung bei der Berlinwasser Holding AG (BWH) vollständig angerechnet wird. 4. Sind auch mit den beiden verbleibenden Vor- standsmitgliedern neue Verträge abgeschlossen worden? Wenn ja, zu welchen Konditionen? Zu 4.: Nein. 5. Welche Gründe hatten der Senat und seine Ver- treter/-innen im Aufsichtsrat der BWB, dem auf kon- sortialvertraglichen Vorschlag des Anteilseigners Veolia berufenen BWB-Vorstandsmitglied – vor Abschluss der Verhandlungen über einen Anteilsrückkauf – einen neuen Vertrag mit erweitertem Zuständigkeitsbereich und einer Laufzeitverlängerung anzudienen? Wie verbindet sich das mit dem bereits angesichts des RWE-Anteilsrückkaufs verkündeten Ziel, den „Einfluss des Landes Berlin auf die BWB zu erhöhen“? Zu 5.: Die Frage, welcher Gesellschafter nach dem Konsortialvertrag das Vorschlagsrecht für eine Vorstands- position hat, ist nach dem Ausstieg von RWE und dem Einstieg Berlins in die RVB GmbH für das Kräfte- verhältnis der Gesellschafter untereinander ohne Bedeu- tung. Entscheidend für die Bestellung ist allein die Eignung eines Vorstands für seine Aufgaben bei den BWB. Der Einfluss des Landes Berlin ist über den Aufsichtsrat sowie die Gewährträgerversammlung sicher- gestellt. 6. Welche strategischen Veränderungen in den Zielen und der Ausrichtung der BWB-Unternehmenspolitik betreiben die Vertreter/-innen des Senats in der Gewähr- trägerversammlung und im Aufsichtsrat der BWB, die als „Ausweis“ eines gestärkten Einflusses des Landes Berlin auf die BWB zu kennzeichnen wären? Zu 6.: Die BWB-Unternehmenspolitik richtet sich weiterhin an dem übergeordneten Ziel aus, die Bevöl- kerung Berlins sicher und qualitativ hochwertig mit Wasser zu versorgen und das Abwasser zu entsorgen. Hier gibt es keine strategische Veränderung. Der Rück- kauf der Anteile der privaten Anteilseignerinnen soll die Berliner Wasserbetriebe künftig unabhängig von vertrag- lichen Garantien machen. Ziel des Senats ist eine lang- fristige Stabilisierung der Wasserpreise. 7. Wie verträgt sich die Neubestellung des Vorstandsvorsitzenden der BWB (und in der Konsequenz ein rein männlich besetzter Vorstand der AöR) mit der gesetzlichen Pflicht, aktiv auf die Geschlechtergleich- stellung hinzuwirken und dabei insbesondere im Vorfeld von Entscheidungen zu prüfen, wie diese sich auf Frauen und Männer auswirken? Zu 7.: Es handelte sich um eine Bestellung eines Vorstandsmitglieds, bei der nach § 5 Abs. 6 Landes- gleichstellungsgesetz (LGG) eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Bekanntmachung möglich ist. Näheres ist nicht geregelt. Aus Sinn und Zweck des LGG lässt sich entnehmen, dass diese Ausnahme von der Bekannt- machungspflicht sorgfältig geprüft und begründet werden muss. Dies ist hier geschehen. Die kommissarische Übernahme des Bereichs Technik durch Herrn Simon ist notwendig, um im Rahmen des Projekts eine einheitliche Leitung und Koordinierung der inhaltlich verbundenen Prozesse zu gewährleisten. 8. Warum wurde die Stelle des Vorstandsvorsitzen- den trotz der Erweiterung des Aufgabenbereiches nicht öffentlich ausgeschrieben und inwieweit ist diese Entscheidung mit dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar? Zu 8.: Es ist richtig, dass das Landesgleichstellungs- gesetz (LGG) grundsätzlich die Bekanntmachung in Form einer öffentlichen Ausschreibung für die Besetzung von Vorstands- und Geschäftsleitungspositionen vorsieht. § 5 Abs. 6 LGG ermöglicht Ausnahmen von der Verpflich- tung zur Bekanntmachung, wenn es sich um Wieder- bestellungen von Vorständen und Geschäftsleitungen handelt. Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen. 9. Wurde im Rahmen der Neubestellung des Vor- standsvorsitzenden der BWB die zuständige Frauenvertre- terin beteiligt und wenn ja, in welcher Weise? Zu 9.: Die Beteiligung der Frauenvertretung ist im Vorfeld durch die Befassung im Personalausschuss er- folgt. Die Gesamtfrauenvertreterin der BWB ist Mitglied im Personalausschuss des Aufsichtsrats. 10. Sind im Zusammenhang mit diesen Verände- rungen im BWB-Vorstand auch Veränderungen (Bestel- lungen, Zuständigkeiten, Vergütung) im Vorstand der Berlinwasser Holding (BWH) erfolgt? Wenn ja, welche? Zu 10.: Entsprechend dem Prinzip der einheitlichen Leitung der Berlinwassergruppe sind die Veränderungen im Vorstand der BWB auch in der Holding entsprechend vollzogen worden. Berlin, den 05. Juli 2013 Cornelia Y z e r .................................................... Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013)