Drucksache 17 / 12 121 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 23. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013) und Antwort Wie sieht das IT-Recycling-Konzept der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft aus (II)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein IT-Recycling-Konzept? Wenn ja, seit wann, welche konkreten Details beinhaltet es und wo ist es schriftlich erfasst? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Nein. Funktionsfähige und den Mindeststandard für den Einsatz an Schulen erfüllende Geräte werden an Schulen abgegeben. Geräte, die diese Kriterien nicht er- füllen, werden über einen für fachgerechtes Recycling zertifizierten Vertragspartner der Berliner Immobilienma- nagement GmbH (BIM) entsorgt. 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PC's, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Druckern in der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft und deren nachgeordne- ten Behörden? Nach welchen Kriterien werden die ge- nannten Geräte einem Recycling-Verfahren zugeführt? Wie viele Geräte werden durchschnittlich im Jahr ent- sorgt? Zu 2.: Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Ser- vern beträgt 4 - 5 Jahre und die von Arbeitsplatz-PC's, Notebooks, Bildschirmen und Druckern 5 - 6 Jahre. Jähr- lich werden ca. 900 Gegenstände ausgesondert und gemäß Punkt 1 einer Nachnutzung bzw. Entsorgung zugeführt 3. Gibt es Rücknahmeverträge bei Neukauf von Informationstechnik ? Werden alternativ Leasing-Verträge zur Beschaffung von IT-Hardware geschlossen? Zu 3.: Durch umfassende Inanspruchnahme der Rah- menverträge des IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) bei Neukauf von Informationstechnik wird von der vertraglich garantierten Rücknahmeverpflichtung Ge- brauch gemacht. Leasingverträge werden nicht geschlos- sen. 4. Mit welchen Firmen oder Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, arbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft und deren nachgeordneten Behörden zusammen, und in welcher quantitativen und finanziellen Größenord- nung wird auf diese Weise IT-Hardware recycelt? Zu 4.: Vergleiche Antwort zu 1. Eine Zusammenarbeit mit Firmen und Vereinen, die sich auf das Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, gibt es darüber hinaus nicht. Berlin, den 07. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)