Drucksache 17 / 12 122 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 23. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mai 2013) und Antwort Wie sieht das IT-Recycling-Konzept der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutzaus (II)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es in der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz ein IT-Recycling-Konzept? Wenn ja, seit wann, welche konkreten Details beinhaltet es und wo ist es schriftlich erfasst? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Bei der Senatsverwaltung für Justiz und Ver- braucherschutz gibt es aufgrund der dezentralen IT- Struktur ihres Geschäftsbereichs kein zentrales IT- Recycling-Konzept. Die Entsorgung der IT-Altgeräte ist in ihrem Geschäftsbereich im Wesentlichen auf die Berli- ner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung verlagert. Siehe dazu im Einzelnen Antwort zu Frage 4. 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer von Servern, Arbeitsplatz-PC's, Notebooks, Tablets, Bild- schirmen und Druckern in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und deren nachgeordneten Behör- den? Nach welchen Kriterien werden die genannten Gerä- te einem Recycling-Verfahren zugeführt? Wie viele Gerä- te werden durchschnittlich im Jahr entsorgt? Zu 2.: Die durchschnittliche Nutzungsdauer richtet sich grundsätzlich nach dem berlinweiten Nutzungsdau- erkatalog. Sie beträgt bei Servern 48 Monate, bei Arbeitsplatz -PCs, Notebooks, Tablets, Bildschirmen und Dru- ckern 60 Monate, bzw. im Dauer-Betrieb 36 Monate. Die- se Nutzungsdauern werden grundsätzlich nicht unter- schritten, vielfach jedoch - zum Teil erheblich - über- schritten. Die Geräte werden regelmäßig nur ausgeson- dert, wenn sie in ihrer Funktionsfähigkeit nicht mehr den Anforderungen entsprechen oder defekt sind und eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Durchschnittlich werden rund 2.900 Geräte pro Jahr entsorgt. 3. Gibt es Rücknahmeverträge bei Neukauf von In- formationstechnik? Werden alternativ Leasing-Verträge zur Beschaffung von IT-Hardware geschlossen? Zu 3.: Die Endgeräte der ordentlichen Gerichtsbarkeit - dem größten Geschäftsbereich der Justiz - werden derzeit überwiegend über die Rahmenverträge des ITDZ be- schafft. Als Standard-Leistung bietet das ITDZ an, die dort beschafften Geräte auf Anforderung entgeltfrei abho- len und fachgerecht entsorgen zu lassen. Zum Teil - und vorwiegend in den Strafverfolgungs- behörden - werden Server, Thin-Clients und Netzwerk- komponenten, wenn möglich, bei Neubeschaffungen im Rahmen von „Trade-Ins“ an die Lieferanten bzw. Hersteller zurückgegeben. Die Rückgabe wird finanziell vergü- tet. Weit überwiegend werden solche Verträge aber auf- grund der schnellen Überalterung von IT-Hardware und dem entsprechenden Wertverlust nicht angeboten. Großdrucker und Kopierer bzw. Multifunktionsgeräte werden grundsätzlich geleast. 4. Mit welchen Firmen oder Vereinen, die sich auf Recycling von IT-Hardware spezialisiert haben, arbeitet die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und deren nachgeordneten Behörden zusammen, und in welcher quantitativen und finanziellen Größenordnung wird auf diese Weise IT-Hardware recycelt? Zu 4.: Die Entsorgung der IT-Hardware erfolgt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit über Rahmenvertragspartner der BIM GmbH, soweit nicht die unter 3. dargestellte Lösung greift. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 122 2 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit entsorgt ihre Altgerä- te durch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LFG). Das Stammhaus arbeitet vorrangig mit der „gemeinnützigen Qualifizierungsgesellschaft für Umwelt- schutz und Energieberatung mbH C.U.B.A.“ zusammen. C.U.B.A. übernimmt die Altgeräte, Kosten entstehen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht. Zum Teil wurden auch Geräte unentgeltlich an verschie- dene Schulen abgegeben. Der Justizvollzug und das Amtsgericht Tiergarten lie- ferten Altgeräte zum Teil auch an das Projekt Eco-PC der Justizvollzugsanstalt für Frauen und der Jugendstrafan- stalt mit der Hemingway-Schule, 10115 Berlin. Das Sozi- algericht arbeitete in der Vergangenheit - in geringem Umfang - mit der Firma Rohstoffscout zusammen. Zur quantitativen und finanziellen Größenordnung der recycelten IT-Hardware liegen keine belastbaren Zahlen vor. Berlin, den 19. Juni 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013)