Drucksache 17 / 12 124 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Harald Moritz (GRÜNE) vom 22. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2013) und Antwort Baufeldfreimachung von Kleingartenanlagen für SOV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Sachverhalte wer- den nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Weshalb wurde mit der Umsetzung der Pla- nungen des 1. Teilabschnitts der Süd-Ost-Verbindung (SOV) im März, also während der Brut- und Vegetations- periode, begonnen? Frage 2: Welche zwingenden Gründe gab es für die Baufeldfreimachung der 13.900 qm betroffenen Kleingär- ten während dieser Schutzzeit? Frage 3: Warum war es nicht möglich die Kleingärten an der Nalepastraße im Herbst/Winter 2012/2013 abzu- räumen oder auf den Herbst/Winter 2013/2014 zu ver- schieben? Antwort zu 1 - 3: Die vorläufige Förderzusage für das Bauvorhaben SOV lag dem Bezirk zum 24.10.12 vor. Eine Ausschreibung für die Umsetzung der Baufeldfrei- machung konnte erst ab diesem Zeitpunkt begonnen wer- den. Bedingt durch die erforderliche europaweite Aus- schreibung und die damit einzuhaltenden Fristen konnte die Auftragserteilung erst am 11.03.2013 erfolgen. Die Baufeldfreimachung ist Voraussetzung für den planmäßigen Beginn und den Ablauf der GRW (Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “)-geförderten Gesamtmaßnahme. Zu artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen kam es auf Grund des langen Winters im März nicht, da Zugvö- gel noch nicht eingetroffen waren und Standvögel noch nicht mit der Brut beginnen konnten. Frage 4: Zu welchem Termin wurden die Verträge al- ler betroffenen Grundstücke, insbesondere die Flächen der Kleingärten, gekündigt und wann wurden sie von den Kleingärtnern geräumt? Antwort zu 4: Auf Aufforderung des Vorhabensträ- gers (Tiefbauamt) mit Schreiben vom 13.03.2012 sind die von dem Bauvorhaben betroffenen Kleingartenparzellen gegenüber dem Bezirksverband der Gartenfreunde Köpe- nick e.V. als Zwischenpächter kleingärtnerisch genutzter Flächen mit Schreiben vom 20.04.2012 zum 30.06.2012 bzw. zum 30.11.2012 für Teilflachen gekündigt worden. In einer am 11.04.2012 stattgefundenen Besprechung beim Vorhabensträger konnte der Zwischenpächter errei- chen, dass der Kündigungstermin auf den 31.08.2012 verlegt und somit dem Wunsch der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner entsprochen wurde, einen Teil der laufenden Gartensaison nutzen zu können. Frage 5: Welche Untersuchungen wurden in den vergangenen Jahren durchgeführt, um sicher zu stellen, dass keine streng geschützten Arten von der Beräumung aller Flächen betroffen sind (z. B. Zauneidechsen)? Frage 6: Wie aktuell sind diese Untersuchungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 124 2 Antwort zu 5 und 6: Das Bauvorhaben SOV unterlag einem Planfeststellungsverfahren. Bestandteil war auch die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), welcher alle Eingriffe in Natur und Landschaft allumfassend betrachtet und bewertet hat, so dass die ent- sprechenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss vom 27.02.2012 festgesetzt sind. Die Grundlage zur Erfassung aller ge- schützten Arten war eine ergänzende Kartierung von 2008. Frage 7: Wurde vor den Fällungen auf allen Flächen eine Begehung mit einem Ornithologen durchgeführt? Antwort zu 7: Ja, eine Begehung durch einen Gutach- ter (BUBO Arbeitsgemeinschaft Freilandbiologie) erfolg- te im März 2013 unmittelbar vor Fällbeginn. Frage 8: Wurde vor der Räumung das gesamte Areal auf Fledermausquartiere (Bäume mit Höhlungen, Spal- tenquartiere) untersucht? Antwort zu 8: Ja. Laut Gutachten gab es im betroffe- nen Gebiet keine Höhlenbäume; Brutnachweise von Höh- lenbrütern gab es nur in den Nistkästen der Kleingarten- anlagen. Fledermäuse befanden sich zum Räumungszeit- raum noch im Winterschlaf. Winterquartiere waren inner- halb der Bautrasse nicht bekannt und auch nicht zu erwarten . Frage 9: Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden für gegebenenfalls betroffene streng geschützte Arten, ge- schützte Bäume und Biotope vorgesehen, bereits umge- setzt bzw. sind noch geplant? Antwort zu 9: In der Planfeststellungsunterlage sind sämtliche Ausgleichsmaßnahmen enthalten und festge- setzt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise mit dem Baufortschritt der Gesamtmaßnahme. Im Gebiet der Kleingar- tenanlagen wurden keine Arten der Roten Liste der Brut- vögel von Berlin nachgewiesen. Der streng geschützte Grünspecht wurde nur als Nah- rungsgast beobachtet. Weiterhin wurden auf der ehemali- gen GUS(Gemeinschaft Unabhängiger Staaten)-Fläche sowie zwischen Spree und Schnellerstraße einzelne Zau- neidechsen sowie der Neuntöter (Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie) beobachtet. Für diese Arten wer- den Ausgleichsflächen am Ufer des Britzer Zweigkanals bereitgestellt. Dort werden auch Trockenrasen und Ge- büschbiotope ausgeglichen. Frage 10: Mit welchen weiteren Einschränkungen bzw. Belastungen (auch baubedingt) muss am Ort der Ausführung noch gerechnet werden? Antwort zu 10: Es ist mit Einschränkungen hinsicht- lich des Anliegerverkehrs über den gesamten Bauzeitraum bis 2017 zu rechnen. Zur Vermeidung von unzulässigen Erschütterungs- und Lärmimmissionen während der Bauzeit ist das Be- zirksamt gesetzlich verpflichtet. Frage 11: In welchen Schritten und in welchem zeitli- chen Rahmen ist die bauliche Realisierung dieses 1. Teil- stücks der SOV geplant? Antwort zu 11: Der Bauendtermin des 1. Abschnittes der SOV ist 2017 vorgesehen. Berlin, den 17. Juni 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juni 2013)