Drucksache 17 / 12 126 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 27. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013) und Antwort Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Einrichtungen werden derzeit in Berlin als Aufnahmeeinrichtungen im Sinne der §§ 44 und 47 AsylVfG genutzt? Zu 1.: In Berlin werden derzeit die Gemeinschaftsun- terkünfte in der Motardstraße 101 (Bezirk Spandau) und in der Rhinstraße 125-127 (Bezirk Lichtenberg) als Auf- nahmeeinrichtungen im Sinne von §§ 44, 47 Asylverfah- rensgesetz (AsylVfG) betrieben. 2. In welchen dieser Einrichtungen wird vor Ort quali- fizierte Asylverfahrensberatung angeboten (bitte angeben: Stunden pro Woche, Anbieter mit eingesetztem Personal und Qualifizierung) und wie wird die Sprachmittlung or- ganisiert? Zu 2.: Die Asylverfahrensbetreuung gehört nicht zu den Aufgaben des in den Unterkünften beschäftigten Per- sonals. Allein die Beratung in sozialen Fragen des Alltags wird durch das Personal in den Unterkünften vorgenom- men. Eine eingehende Beratung in allen das Asylverfahren betreffenden Angelegenheiten wird durch die Aufnahme- und Weisungsstelle des LAGeSo sowie den dortigen So- zial-dienst angeboten. Zur Vermeidung von Wiederho- lungen wird diesbezüglich auf die Antwort des Senats vom 28.01.2013 auf die Kleine Anfrage 17/11368 vom 17.12.2012 über „Asylverfahrens- und Rückkehrberatung im LAGeSo“ verwiesen. 3. Was versteht der Senat unter dem Begriff „Notunterkunft “ und was ist aus Sicht des Senats die maximal zumutbare Wohndauer in einer Notunterkunft? Zu 3.: Einrichtungen, die als Notunterkünfte für die vorübergehende Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen genutzt werden, eignen sich im Regelfall auf Grund ihrer Beschaffenheit und Unterbringungsbedin- gungen nicht für eine dauerhafte Belegung. Sie sollen daher nur temporär für diesen Zweck verwendet werden, wenn Ausweichkapazitäten in vertragsgebundenen Ge- meinschafsunterkünften nicht verfügbar sind und daher nur durch die Inbetriebnahme einer Notunterkunft der gesetzliche Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zur Vermeidung einer potenti- ellen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch drohende Obdachlosigkeit einer größeren Anzahl hilfebedürftiger Personen erfüllt werden kann. Das LAGeSo strebt aus diesen Gründen an, die Nut- zung einer Notunterkunft zeitlich so weit wie möglich zu begrenzen. Eine generelle Höchstdauer kann jedoch nicht festgesetzt werden, da die Erforderlichkeit, Notunterkünf- te zu belegen, von der Zuzugs- und landesweiten Bele- gungssituation abhängt und zudem die Unterbringungsbe- dingungen in den einzelnen Notunterkünften unterschied- lich ausgeprägt sind. 4. Was sind die Unterschiede zwischen den Aufnah- meeinrichtungen, den Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylVfG und den sogenannten Notunterkünften hin- sichtlich der Qualitätsanforderungen, der Ausstattung, der räumlichen Lage, der Beratungsangebote in der Einrich- tung (Qualität und Umfang), des Personalschlüssels oder anderer Kriterien? Zu 4.: Sowohl die Aufnahmeeinrichtungen im Sinne der Fragestellung zu 1. als auch die vertragsgebundenen Gemeinschaftsunterkünfte erfüllen die vom LAGeSo im Internet unter dem Link http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/sozial es/qualit__tsanforderungen_f__r_vertragsgebundene_unte rk__nfte.pdf?start&ts=1315199964&file=qualit__tsanford erungen_f__r_vertragsgebundene_unterk__nfte.pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 126 2 veröffentlichen Qualitätsanforderungen. Diese Vorausset- zungen werden bei Notunterkünften zwar ebenfalls so weit wie möglich angestrebt, können aber nicht immer in vollem Umfang realisiert werden, da insoweit die Ver- meidung von Obdachlosigkeit vorrangige Zielsetzung ist. In den Aufnahmeeinrichtungen wird ferner der not- wendige Bedarf an Ernährung durch Sachleistungen ge- deckt. Diese Besonderheit folgt aus den Bestimmungen des § 3 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), wo- nach die alternative Gewährung als Geldleistung lediglich bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrich- tungen im Sinne des § 44 AsylVfG zulässig ist. Darüber hinausgehende grundsätzliche Unterschiede bestehen nicht, vielmehr ist hinsichtlich der übrigen in der Fragestellung genannten Kriterien die Situation der je- weils konkreten Einrichtung maßgebend. 5. Worin unterscheiden sich vertragsfreie und ver- tragsgebundene Einrichtungen und welche Personengrup- pen werden in den sogenannten vertragsfreien Unterkünf- ten untergebracht? Zu 5.: Vertragsgebundene Einrichtungen dienen aus- schließlich der Unterbringung bedürftiger Personengrup- pen (überwiegend Asylbegehrende und Flüchtlinge) auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, für wel- che die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) einen Mustervertrag online gestellt hat: http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/sozial es/markterkundung/mustervertrag_gu_2012.pdf?start&ts= 1345723308&file=mustervertrag_gu_2012.pdf Demgegenüber handelt es sich bei vertragsfreien Ein- richtungen im Regelfall um kleinere Hotels, Hostels, Ju- gendherbergen oder ähnliche Beherbergungsbetriebe, in denen bei Bedarf Zimmerkontingente auch für die Unter- bringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden ange- mietet werden, sofern freie Plätze in vertragsgebundenen Einrichtungen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind. 6. Welche vertragsgebundenen und welche vertrags- freien Unterkünfte werden derzeit mit Beziehenden von Leistungen nach a) § 3 AsylbLG und b) § 2 AsylbLG belegt? Zu 6.: In der in Anlage 1 beigefügten Übersicht sind alle derzeit von der BUL betreuten Einrichtungen aufge- führt. Eine Differenzierung nach leistungsrechtlicher An- spruchsgrundlage in jeder dieser Einrichtungen würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand erfordern. Dem Daten-bestand des Gesundheit- und Sozialinforma- tionssystems der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (GSI) ist jedoch zu entnehmen, dass (zum Aus- wertungsstichtag 31.12.2012) folgende Personenkreise untergebracht sind: Art der Einrichtung Personen nach § 2 AsylbLG Personen nach § 3 AsylbLG Aufnahmeeinrichtungen 2 960 vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte 67 4.353 vertragsfreie Einrichtungen 16 190 (Nicht berücksichtigt sind in der vorstehenden Über- sicht sowohl sogenannte leistungsrechtliche Mischfälle (Wechsel der Anspruchsgrundlage innerhalb des Auswer- tungszeitraums) als auch statistisch als „unbekannt“ ausgewiesene Fälle, bei denen eine eindeutige Zuordnung zu einer definierten Fallgruppe – etwa wegen eines Bedienungs -fehlers bei der Dateneingabe durch die Leistungs- behörde oder weil die betroffenen Personen mietfrei un- tergebracht sind – nicht möglich ist. 7. Was sind die Aufgaben der Berliner Unterbrin- gungsleitstelle und für welche Personengruppen ist sie zuständig? Zu 7.: Die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) ist die im LAGeSo für die Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, jüdische Zuwan- derinnen und Zuwanderer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zuständige Organisationseinheit. Die ihr im Einzelnen obliegenden Aufgaben können der im Inter- net unter dem Link http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungslei tstelle/index.html veröffentlichten Präsentation entnommen werden. 8. Wer ist für die Unterbringung von geduldeten Flüchtlingen in Berlin zuständig? Zu 8.: Die Unterbringung ist Bestandteil der Leistun- gen nach dem AsylbLG. Die leistungsrechtliche Zustän- digkeit für Menschen, die im Besitz einer Duldung sind, liegt bei den Sozialämtern von Berlin. Dies ergibt sich aus den Regelungen der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AV ZustAsylbLG) vom 24.05. 2012 (ABl. S. 918), in Kraft getreten am 09.06.2012, welche unter http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner- sozialrecht/land/av/av_zustasylblg.html im Internet veröffentlicht sind. 9. Welchen Personalschlüssel (Sozialarbeiter, Sozial- betreuer, Dolmetscher, Kinderbetreuer, Sicherheitsperso- nal, Verwaltungspersonal usw.) hält der Senat für Auf- nahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für angemessen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 126 3 Zu 9.: Allgemein verbindliche Personalschlüssel für Aufnahmeeinrichtungen und vertragsgebundene Gemein- schaftsunterkünfte wurden bislang nicht festgelegt. Bei vertragsgebundenen Einrichtungen wird im jeweiligen Einzelfall – orientiert am unterzubringenden Personenkreis und ggf. den örtlichen/baulichen Gegebenheiten – Art und Umfang des Personals vereinbart. Im Vertrag werden die Stellenanteile für die folgenden Positionen vereinbart: Leitung, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbei- ter, Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer, Kinderbe- treuerinnen und Kinderbetreuer, Verwaltungskräfte, nächtlicher Wachschutz. 10. Welches Personal ist in den vertragsgebundenen und vertragsfreien Aufnahmeeinrichtungen und Gemein- schaftsunterkünften in Berlin derzeit a) laut Vertrag und b) tatsächlich beschäftigt? 11. Wie überprüft der Senat die tatsächliche Beschäf- tigung des vertraglich vereinbarten Personals sowie die fachliche Eignung des beschäftigten Personals? Zu 10. und 11.: In Bezug auf das Personal in vertrags- freien Einrichtungen hat das LAGeSo keine Erkenntnisse. Zu dem in den vertragsgebundenen Aufnahmeeinrich- tungen und Gemeinschaftsunterkünften tätigen Personal wird auf die in Anlage 2 beigefügte tabellarische Über- sicht verwiesen. Die Berliner Unterbringungsleitstelle verfolgt das Ziel, die vertragsgebundenen Einrichtungen einmal jähr- lich durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter auf- zusuchen und zu begehen, um die Einhaltung der Quali- tätsstandards zu überwachen. Wegen der besonderen Ar- beitsbelastung als Folge des anhaltend hohen Zuzugs von Asylbegehrenden, von denen zudem ein Großteil sein Asylbegehren in Berlin erstmalig vorbringt, kann diese Aufgabe derzeit nur eingeschränkt in Form von stichpro- benartig durchgeführten Begehungen wahrgenommen werden, so dass keine valide Aussage zu dem tatsächlich beschäftigten Personal getroffen werden kann. Allerdings liegen auch keine Hinweise vor, dass die Einrichtungen ihren Verpflichtungen aus dem Betreibervertrag im Hin- blick auf das vereinbarte Personal nicht nachkommen. Die fachliche Eignung des Personals wird zu Beginn des Einrichtungsbetriebs sowie anlassbezogen durch Ein- sicht in die Qualifikationsnachweise überprüft. 12. Welche Anforderungen setzt der Senat hinsichtlich der fachlichen Qualifikation und Eignung des Personals? Zu 12.: Die Anforderungen an das in den vertragsge- bundenen Einrichtungen tätige Personal sind unter Ab- schnitt III der in der Antwort zu 4. verlinkten Qualitätsan- forderungen beschrieben. 13. Welche tätigkeitsbezogenen Fortbildungsveran- staltungen bietet der Senat für die Beschäftigten der Auf- nahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte? 14. Nach welcher Zeit müssen die Betreiber der ver- tragsgebundenen Einrichtungen bei Personalausfall (z.B. wegen Krankheit) eine Vertretung sicherstellen? Zu 13. und 14.: Die Standardfassung des Betreiberver- trags des LAGeSo enthält folgende Regelung: „Die Betreiberin stellt sicher, dass das in der Gemeinschaftsunterkunft beschäftigte Personal bei Ausfall spä- testens nach vier Wochen vertreten wird. Sie stellt eben- falls sicher, dass das Personal unter Anrechnung auf die Arbeitszeit mindestens einmal pro Jahr an tätigkeitsbezo- genen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.“ Derartige Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht durch den Senat angeboten, was jedoch Einzelmaßnah- men zu bestimmten Aspekten der Tätigkeit - wie etwa die seitens der für Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung angebotene Vermittlung von Informationen zur schuli- schen und außerschulischen Betreuung von Flüchtlings- kindern - nicht ausschließt. Auswahl und Teilnahme obliegen der Eigenverant- wortung der Einrichtungsbetreiberinnen und Einrich- tungsbetreiber und ihrer Beschäftigten. 15. Durch wen und wie oft überprüft der Senat die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und der sonstigen Vertragsvereinbarungen in den vertragsgebundenen Ein- richtungen? Zu 15.: Seit 2011 findet eine Überprüfung einmal jährlich und darüber hinaus aus besonderem Anlass statt. 16. Welche Sanktionsmöglichkeiten sind bei Nicht- einhaltung der Qualitätsanforderungen und der sonstigen Vertragsvereinbarungen gegenüber den vertragsgebunde- nen Einrichtungen vorgesehen und wie oft hat der Senat von diesen Möglichkeiten in den letzten 12 Monaten Ge- brauch gemacht? Zu 16.: Unmittelbar im Anschluss einer Prüfung wer- den die festgestellten Mängel besprochen und eine Ver- einbarung getroffen, bis wann und in welcher Weise diese behoben werden. Die Abstellung der Mängel wird ggf. vor Ort kontrolliert. Werden Mängel nicht abgestellt, so können die Zahlungen gemindert werden (Minderleis- tung) oder es kann ein Belegungsstopp verhängt werden. Diese Maßnahme war allerdings bisher nicht notwendig. Berlin, den 12. Juli 2013 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Juli 2013) Personalstelle Motardsraße Rhinstraße Brandenburgische Straße Rognitzstraße Zeughofstraße Stallschreiberstraße Degnerstraße Falkenberger Straße Otto-Rosenberg- Straße Lehrter Straße Schöneberger Ufer Chausseestraße Eichborndamm Trachenbergring Marienfelder Allee Köpenicker Landstraße Heimleiterin/Heimleiter 1,00 1,00 1,00 1,00 0,81 1,00 1,00 1,00 0,70 1,00 1,00 0,00 0,65 1,00 1,00 Sozialpädagogin/Sozialpädagoge 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter 1,00 1,99 0,00 2,00 1,30 3,00 1,00 2,00 0,30 2,00 2,00 0,00 0,50 7,23 0,00 Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer 4,00 3,25 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,30 1,00 2,00 0,00 1,00 0,00 2,00 Verwaltungsmitarbeiterin/ Verwaltungsmitarbeiter 2,00 2,00 1,00 1,00 0,57 1,00 1,50 0,50 0,30 1,00 1,50 0,00 0,78 3,00 1,00 Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer 1,00 1,50 0,25 1,00 0,52 1,00 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,78 4,12 0,00 Lehrkraft 1,00 0,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hausbesorgerin/Lageristin Hausbesorger/Laberist 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,50 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wirtschaftsmitarbeiterin/ Wirtschaftsmitarbeiter 2,00 3,00 0,00 0,00 0,32 0,00 0,00 1,50 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 Wäscheschließerin/Wäscheschließer 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Studenten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Haustechnikerin/Haustechniker 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Haushandwerkerin/meisterin Haushandwerker/meister 2,00 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00 1,50 0,00 1,00 1,00 0,00 1,00 3,50 1,00 Hausarbeiterin/Hausarbeiter 2,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Pförtnerin/Pförtner 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Aushilfen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstiges 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 ohne Notunterkünfte Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Unterbringung Flüchtlinge - Kapazität der Unterkünfte gem. Absprache mit den Bezirken Stand 02.07.2013 9:00 Uhr Art der Einrichtung Bezirk Straße Betreiber aktuelle Laufzeit Kapazität * Belegung Auslastung Aufnahmeeinrichtung AE Spandau Motardstr. 101a Arbeiterwohlfahrt (AWO) 31.12.13 400 490 123% Lichtenberg Rhinstr. 125-127 Arbeiterwohlfahrt (AWO) 31.01.17 350 347 99% Gemeinschaftsunterkünfte GU Chlbg-Wilm Brandenburgische Str. 74 DIMO Wehner 30.09.15 190 195 103% Chlbg-Wilm Rognitzstr. 8 PeWoBe GmbH 31.07.13 240 214 89% Frh-Krzbg Zeughofstr. 12-15 Diakonisches Werk 30.09.13 147 136 93% Frh-Krzbg Stallschreiberstr.12 PRISOD GmbH 30.11.17 198 180 91% Lichtenberg Degnerstr. 82 PRISOD GmbH 30.08.13 310 306 99% Marz-Hell Otto-Rosenberg-Str. 4-10 Neustart Berlin GmbH 30.09.13 140 138 99% Mitte Lehrter Str. 67 Berliner Stadtmission ** 30.06.13 73 67 92% Mitte Schöneberger Ufer 75-77 PeWoBe GmbH 24.10.13 285 283 99% Mitte Chausseestr. 54 City 54 Hotel und Hostel Berlin GmbH 31.12.22 250 242 97% Pankow Falkenberger Str. 151-154 PRISOD GmbH 30.11.13 95 103 108% Rdf Eichborndamm 124 AWO offen 200 167 84% Temp-Schbg Trachenbergring 71-83 Internationaler Bund (IB) 30.04.14 176 172 98% Temp-Schbg Marienfelder Allee 66-80 Internationaler Bund (IB) 31.12.14 600 619 103% Trep-Köp Köpenicker Landstr. 280 Arbeiterwohlfahrt (AWO) 31.10.13 250 252 101% vertragsfreie Unterkünfte Marz-Hell Hellersdorfer Weg 33 B BWV GmbH ohne 30 12 40% Lichtenberg Werneuchener Straße 19 Werneuchener Straße GmbH ohne 394 374 95% Neukölln Lahnstraße 56 PeWoBe GmbH ohne 29 13 45% Unterk. unbegl. Minderjährige Stegl-Zehld Wupperstaße 17 FSD laufend 40 40 100% Summe/Auslastung 4.397 4.350 99% Notunterkünfte Lichtenberg Max-Brunnow-Straße 2-4 PRISOD 30.09.13 150 135 90% Mitte Levetzowstr. 3-5 GIERSO 31.12.13 200 241 121% Pankow Straßburger Straße 56 PRISOD 31.12.13 200 168 84% Rdf Im Erpelgrund 11-17 ASB offen 115 99 86% Rdf Oranienburger Str. 285 PRISOD GmbH 31.10.13 450 442 98% Chlbg-Wilm Soorstr. 83 GIERSO 31.07.18 150 149 99% Trep-Köp Wassersportallee 56-58 PeWoBe GmbH 31.12.13 138 138 100% Spandau Askanierring 71a-71b AWO 31.12.13 200 184 92% Spandau Staakener Str. 79 Gierso offen 100 100 100% Stegl-Zehld Klingsorstr. 119 GIERSO offen 109 106 97% Summe Notunterkünfte 1.812 1.762 Summe aller Unterkünfte 6.209 6.112 * Die Kapazitätsangabe entsprechen den mit den Bezirken abgesprochenen Kapazitätsobergrenzen oder der aktuell möglichen Belegungsobergrenze. Nicht erfasst werden temoräre Unterbringungen in Hostels ** In der GU Lehrter Straße sind Plätze aufgrund von Sonderbelegung (ärztl. Attest u.ä.) blockiert, die maximal mögliche Kapazität liegt bei 56 Personen. Mail: Unterbringungsleitstelle@lageso.berlin.de Personalstelle Aufnahmeeinrichtungen Gemeinschaftsunterkünfte Heimleiterin/Heimleiter 2,00 11,16 Sozialpädagogin/Sozialpädagoge 1,00 2,00 Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter 2,99 21,33 Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer 7,25 9,30 Verwaltungsmitarbeiterin/ Verwaltungsmitarbeiter 4,00 13,15 Kinderbetreuerin/Kinderbetreuer 2,50 10,67 Lehrkraft 1,50 0,00 Hausbesorgerin/Lageristin Hausbesorger/Laberist 0,00 3,50 Wirtschaftsmitarbeiterin/ Wirtschaftsmitarbeiter 5,00 4,32 Wäscheschließerin/Wäscheschließer 1,00 0,00 Studenten 0,00 0,00 Haustechnikerin/Haustechniker 0,00 1,00 Haushandwerkerin/meisterin Haushandwerker/meister 4,00 13,00 Hausarbeiterin/Hausarbeiter 2,00 1,00 Pförtnerin/Pförtner 0,00 3,00 Aushilfen 0,00 7,00 Sonstiges 0,00 11,00 ohne Notunterkünfte ka17-12126 K1712126_Anlage1 K1712126_Anlage2 K1712126_Anlage3