Drucksache 17 / 12 128 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 27. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013) und Antwort Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) – einmal drin, immer drin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragestellun- gen erfolgt anhand der dem Senat vorliegenden Daten und kann nicht in der gewünschten Tiefe, insbesondere in Form von Angaben bezogen auf die einzelnen Werkstät- ten für behinderte Menschen (WfbM), erfolgen. Die Da- ten für 2012 sind noch nicht auf Plausibilität geprüft. In- sofern kann lediglich Zahlenmaterial für die Jahre 2008 bis 2011 mitgeteilt werden. 1. Wie viele anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit wie vielen Plätzen im Arbeitsbe- reich der Werkstätten gibt es in Berlin und welche Ent- wicklung ist seit 2008 zu verzeichnen (bitte Auflistung je WfbM einschließlich Stand der Auslastung)? Zu 1.: Mit Stand 31.12.2011 gab es 17 anerkannte WfbM im Land Berlin mit insgesamt 6.831 beschäftigten behinderten Menschen. Von 2008 bis 2012 gab es 17 anerkannte WfbM im Land Berlin, in 2013 wurde eine 18. WfbM gem. § 142 SGB IX anerkannt. Die Entwicklung der im Arbeitsbe- reich (AB) beschäftigten behinderten Menschen seit 2008 (jeweils Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres) war wie folgt: 2. Wie viele Zugänge gab es jährlich seit 2008 in den Arbeitsbereichen der WfbM a) nach i.R. 3-monatigem Eingangsverfahren b) nach Abschluss des Berufsbildungsbereiches (bitte Auflistung nach WfbM)? Zu 2.: Für die berlinweite Planung des Bedarfs an Werkstattplätzen werden lediglich Nettozugänge pro Jahr erhoben. Eine differenzierte Aussage von Zugängen im Anschluss an das Eingangsverfahren sowie den Berufs- bildungsbereich kann somit nicht erfolgen. Die Nettozuwächse ab 2008 stellen sich wie folgt dar: 3. Wie viele psychisch kranke Menschen arbeiten in WfbM und welche Entwicklungen sind hier seit 2008 erkennbar? Zu 3.: Der Anteil der psychisch kranken Menschen in den Berliner WfbM liegt bei rd. 21 %. Dabei ist ein ge- ringer kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Nachstehend die Entwicklung seit 2008: 4. Wie hoch sind die Arbeitsentgelte in den einzelnen WfbM und welche Veränderungen gab es seit 2008? Zu 4.: Für das Jahr 2010 kann ein durchschnittliches Monatsentgelt von 131,64 € (Grund- + Steigerungsbetrag) sowie für 2011 von 131,07 € über alle WfbM-Träger mitgeteilt werden, für die Vorjahre liegen keine Daten vor. Darüber hinaus erhalten WfbM-Beschäftigte ein Arbeits- förderungsgeld (AFöG) von i. d. R. monatlich 26,00 € gem. § 43 SGB IX. Die Arbeitsentgeltspanne bewegte sich in 2010 über alle WfbM von 73,00 – 677,98 € sowie in 2011 von 75,00 – 717,58 € (ohne AFöG). 2008 2009 2010 2011 Zuwachs (netto) 200 319 139 136 2008 2009 2010 2011 Anteil psychisch beh. Menschen in %: 20,48 20,74 21,09 21,39 2008 2009 2010 2011 AB- Belegung 31.12. 5.996 6.365 6.592 6.831 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 128 2 5. Wie ist die altersmäßige Zusammensetzung der im Arbeitsbereich Beschäftigten? Zu 5.: Die altersmäßige Zusammensetzung der Be- schäftigten wird für die Gesamtbelegung, d. h. für alle Beschäftigten im Eingangsverfahren, im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, erhoben. Eine lediglich auf den Arbeitsbereich bezogene Darstellung der altersmäßigen Zusammensetzung ist nicht möglich. Seit 2008 stellt sich die altersmäßige Zusammenset- zung aller in den Berliner WfbM Beschäftigten wie folgt dar: 6. Wie viele Beschäftigte im Arbeitsbereich haben seit 2008 die WfbM verlassen und wie viele davon a) weil sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermit- telt wurden; b) weil sie aus Altersgründen (Rentenanspruch) aus- schieden; c) weil sie aus gesundheitlichen Gründen die Tätig- keit beenden mussten; d) weil andere Gründe vorhanden waren? Zu 6.: Die Anzahl der Abgänge von Beschäftigten der WfbM wird für die Gesamtbelegung, d. h. aller Beschäf- tigten im Eingangsverfahren, im Berufsbildungs- und im Arbeits-bereich, erhoben. Eine lediglich auf den Arbeits- bereich bezogene Darstellung der Abgänge ist daher nicht möglich. Die Abgänge seit 2008 stellen sich wie folgt dar: Bei den Abgängen aus sonstigen Gründen sind auch die Abgänge auf eigenen Wunsch, die Abgänge in einen Förderbereich und die Abgänge in ein anderes Bundes- land erfasst. 7. Wie viele ausgelagerte Arbeitsplätze auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt (§136 SGB IX) werden seit wann in Berlin angeboten und wie und wo werden diese ge- nutzt? Zu 7.:Erst mit der Ergänzung von Abs. 1 in § 136 SGB IX wurde Ende 2008 die gesetzliche Grundlage für das Einrichten von ausgelagerten Plätzen auf den allge- meinen Arbeitsmarkt geschaffen. Seit dem ist grundsätz- lich eine Zunahme dieses besonderen Angebotes an Werkstattplätzen zu verzeichnen. Die gemeldeten Zahlen sind noch nicht trennscharf genug erhoben, so dass leider noch keine hinreichend validen Angaben möglich sind. 8. Welche Europa-, Bundes- und/oder Landespro- gramme und Maßnahmen gab bzw. gibt es seit 2008 zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinde- rung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und wie wirkten sich diese auf die Situation von Beschäftigten in WfbM aus? Zu 8.: Folgende Programme und Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinde- rung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind hier bekannt: a) Europaprogramme: Von 2008 bis 2011 gab es eine jahresweise aus den Mitteln des Europäischen Sozi- alfonds (ESF-Mittel) geförderte Maßnahme der Bus gGmbH zur Förderung der Übergänge von Beschäftigten in einer WfbM auf den 1. Arbeitsmarkt. In 2012 wurden insgesamt 4 Projekte mit der vorgenannten Zielrichtung aus ESF-Mitteln gefördert (3 x Bus gGmbH und 1 x Spektum gGmbH). Die Vermittlungen waren alle wäh- rend der jeweiligen Förderungszeit erfolgreich und wirk- ten sich somit positiv auf die ehemaligen Beschäftigten einer WfbM aus. b) Bundesprogramme: Seitens der Bundesagentur für Arbeit wird seit 2010 im Rahmen des Fachkonzeptes für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungs- bereich in WfbM (HEGA 06/10-02) der Abschluss von Zielvereinbarungen zur Durchführung von Praktika für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit den Trägern der WfbM gefordert. Auswertungen hier- zu liegen nicht vor. c) Bundesarbeitsmarktprogramm Initiative Inklusion : Seit Anfang 2012 setzt der Senat in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das Bundesarbeitsmarkt- programm Initiative Inklusion um. Der Senat erhofft sich, dass insbesondere im Rahmen der Aktivitäten im 1. Handlungsfeld der Initiative Inklusion – Berufsorientierung - mehr schwerbehinderte Schulabgängerin- nen und Schulabgänger alternativ zu einer Beschäftigung in einer WfbM eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten werden. Hierzu wer- den dem Senat erste Zwischenergebnisse voraussichtlich im Herbst 2013 vorliegen. Alter 2008 2009 2010 2011 bis 19 Jahre 240 276 225 219 von 20 bis 29 Jahre 2346 2433 2401 2441 von 30 bis 39 Jahre 1834 1919 1985 2001 von 40 bis 49 Jahre 1940 1976 2001 1983 von 50 bis 59 Jahre 897 958 1063 1147 von 60 bis 65 Jahre 95 109 134 154 älter als 65 Jahre 0 0 1 2 2008 2009 2010 2011 Abgänge (Anzahl der Personen) ins- gesamt 782 766 830 817 a) Abgänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt 43 33 43 46 b) Abgänge aus Altersgründen (Al- tersrente) 21 32 30 38 c) Abgänge wegen Krankheit/Tod 307 294 316 318 d) Abgänge aus sonstigen Gründen 411 407 441 415 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 128 3 d) Landesprogramme: Im Zeitraum vom 01.07.2009 bis zum 31.05.2013 wurde das landeseigene Arbeits- marktprogramm „Schwerbehinderten-Joboffensive Berlin 2010“ (SchwoB 2010) durchgeführt. Ursprüngliches Ziel des Programms war die Schaffung von 100 neuen Ar- beitsplätzen für besonders betroffene schwer-behinderte Menschen sowie von 50 neuen Ausbildungsplätzen für schwer-behinderte Jugendliche. Aufgrund der hohen Nachfrage, wurde das ursprünglich nur bis Ende 2010 geplante Projekt verlängert. Bestandteil des Programms war auch die Beauftragung eines speziellen Integrations- fachdienstes, der schwer-behinderte Menschen beim Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeits- markt berät und begleitet. Mit Schwob 2010 konnten bis Ende 2012 insgesamt 250 neue Arbeitsplätze, von denen 68 (= 27 %) mit WfbM-Abgängerinnen und WfbM- Abgängern besetzt werden konnten, sowie 62 Ausbil- dungsplätze (hier keine WfbM-Abgänger) geschaffen werden. Insofern hatte SchwoB 2010 einen positiven Einfluss auf die Situation von Beschäftigten in WfbM hinsichtlich einer Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. e) Weitergehende Maßnahmen: keine bekannt. 9. Wie viele Beschäftigte werden zurzeit nach § 5 (Absatz 5) der Werkstattverordnung als „für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Be- tracht“ kommend, eingestuft und befinden sich in entsprechende , „übergangsfördernden Maßnahmen“ (bitte Auflistung nach WfbM)? Zu 9.: Daten zu „für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht“ kommend, liegen nicht vor. Berlin, den 15. Juli 2013 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)