Drucksache 17 / 12 132 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 27. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013) und Antwort Hilfsangebote für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Hilfsangebote gibt es in Berlin für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs und deren Fami- lien, bitte jeweils mit vollständigen Kontaktangaben? 2. In welchem Umfang sind die Anbieter aus Frage 1. auch präventiv tätig? Zu 1. und 2.: Gemäß SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – ist in Berlin in Zusammenarbeit mit freien Trägern ein differenziertes Hilfeangebot entstanden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssi- tuationen zu gewährleisten und Familien bei der Verhin- derung von Gewalt zu unterstützen. Das betrifft auch den sexuellen Kindesmissbrauch. So hat der Berliner Senat im Jahr 2007 mit dem Kon- zept für ein „Netzwerk Kinderschutz“ umfangreiche integrierte Maßnahmen gemeinsam mit den Bezirken, freien Trägern und anderen Beteiligten auf den Weg gebracht und umgesetzt. Die unterschiedlichen Hilfen umfassen Prävention und Beratung, Krisenintervention und die Ge- währung weiterführender ambulanter und stationärer Hil- fen. Darin eingeschlossen sind Angebote und Hilfen für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche, Beratung und Hilfe für die Angehörigen von Opfern sexueller Ge- walt sowie Arbeit mit den Täterinnen/Tätern. Im Rahmen des bestehenden „Netzwerk Kinderschutz “ arbeiten verschiedene spezialisierte Einrichtungen eng zusammen:  HILFE-FÜR-JUNGS e.V. mit dem Projekt „subway“ für Jungs, die unterwegs sind und „anschaffen “ gehen und dem Projekt „berliner jungs“ zur Prävention von sexueller Gewalt an Jungen mit dem Schwerpunkt der außerfamiliären Gewalt und dem Projekt „tag + nacht“ - betreutes Wohnen für Jungen, die sexuelle Ausbeutung und Gewalt erfahren haben  Kind im Zentrum des Trägers EJF gAG mit zwei Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien sowie für die Arbeit mit den Täterinnen/Tätern  Therapeutische Wohngruppen für Jungen mit sexuell auffälligem Verhalten („male I“ und „male II“ mit jeweils 8 Plätzen) des Trägers EJF gAG  Therapeutische Wohngruppe für Mädchen ab 14 Jahre „Myrrha“ (mit 8 Plätzen) und Betreutes Einzelwohnen für junge Frauen ab 16 Jahre (mit 4 Plätzen) des Trägers EJF gAG  Wildwasser Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e.V. mit zwei Bera- tungsstellen für Mädchen und einer Kriseneinrich- tung  Kinderschutz-Zentrum Berlin e.V. mit zwei Beratungsstellen für telefonische Beratung, Kri- senintervention, Familienberatung, Therapien für Kinder und Jugendliche sowie Eltern-Kind- Gruppen  Deutscher Kinderschutzbund – Landesverband Berlin e.V. mit einer Beratungsstelle für Familien und ihrer Kinder zu Maßnahmen der Prävention und Hilfen bei Gewalt in der Familie  Strohhalm e.V. mit einer Beratungsstelle zur Durchführung eines Präventionsprogramms in Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen Darüber hinaus steht der überregional für die Berliner Jugendämter arbeitende „Berliner Notdienst Kinderschutz “ mit dem Kinder-, Jugend- und Mädchennotdienst als Anlaufstelle in akuten Krisensituationen zur Verfü- gung. Die Berliner Projektträger gegen sexuellen Miss- brauch sind auf den verschiedenen Ebenen präventiv tätig. Das schließt die Fachberatung und Fortbildung von päda- gogischen Fachkräften unterschiedlicher Institutionen (u.a. Kita, Schule, Sportverein) ein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 132 2 Die im Rahmen des „Netzwerk Kinderschutz“ eingerichtete 4-sprachige „Hotline Kinderschutz“ mit einer rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für Kinder und Jugendli- che, Bürgerinnen und Bürger und pädagogische Fachkräf- te stellt im Übrigen einen wichtigen Zugangsweg der Früherkennung und somit eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung des (interkulturellen) Kinderschutzes in Berlin dar. Die Kontaktangaben der Hilfeangebote sind der Kin- derschutz-Webseite www.kinderschutznetzwerk-berlin.de zu entnehmen. 3. Hält der Senat den derzeitigen Umfang an Hilfsangeboten und deren Nutzung in den Bezirken für ausrei- chend? 4. Welchen konkreten Verbesserungsbedarf sieht der Senat gegebenenfalls? Zu 3. und 4.: Die o.g. Beratungsstellen werden sowohl von Betroffenen als auch im Rahmen von Schulung und Qualifizierung immer häufiger genutzt. Die Fachberatun- gen nehmen dabei einen großen Anteil der Beratungstä- tigkeit ein. Seit 2010 werden den genannten Trägern da- her – ergänzend zu den abgeschlossenen mehrjährigen Fördervereinbarungen – zusätzlich Fördermittel für die Fachberatung gewährt. Im Rahmen des nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) geltenden Beratungsanspruchs von Dritten gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (§ 8b SGB VIII) ist beabsichtigt, bei der Berliner Hotline- Kinderschutz angebunden an den Berliner Notdienst Kin- derschutz (BNK), ein zusätzliches Beratungsangebot durch das Kinderschutz-Zentrum Berlin vorzuhalten. Ent- sprechende Vorkehrungen dafür sind für den Haushalts- plan 2014/15 angemeldet worden. Berlin, den 25. Juni 2013 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013)