Drucksache 17 / 12 133 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (Piratenfraktion) vom 27. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2013) und Antwort Muss der Senat den Abgeordneten die Wahrheit sagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Unterliegt die Beantwortung von Kleinen Anfra- gen einer Wahrheitspflicht? 2. Wie lautet die entsprechende Rechtsgrundlage? Zu 1. und 2.: Ja. Aus Artikel 45 Absatz 1 der Verfas- sung von Berlin und § 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin folgt die Pflicht des Senats, Kleine Anfragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten. Dabei sind alle Informationen mitzutei- len, über die der Senat verfügt oder die er mit zumutba- rem Aufwand innerhalb des für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehenen Zeitraums in Erfahrung bringen kann. 3. Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 3.: Nein. Berlin, den 12. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2013)