Drucksache 17 / 12 136 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 28. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2013) und Antwort Zur Einsicht gelangt – Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten in der Praxis Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde eine landesweite Abfrage in den Senats- und Bezirksverwal- tungen durchgeführt. Die Ermittlung der erfragten Daten war im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen An- frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgehend möglich. 1. Gibt es weitere Weisungen, Richtlinien und Hin- weise bezüglich des Akteneinsichtsrechts für Abgeordne- te nach § 45 Absatz Verfassung von Berlin (VvB) außer § 24 a Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) I sowie dem Rundschreiben I Nr. 54/2006 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 6. November 2006 (wenn ja, bitte alle auflisten und im Originalwortlaut beifügen/verlinken)? Zu 1.: Nach den Geschäftsordnungen einiger Bezirks- ämter bedarf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht gemäß Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) der Be- schlussfassung durch das Bezirksamt. Es handelt sich dabei um folgende Regelungen: Geschäftsordnung (GO) des Bezirksamtes Treptow- Köpenick: § 1 Abs. 2 GO (1) […] (2) Das Bezirksamt beschließt und berät insbesonde- re über: [...] 13. die Entscheidung über Anträge von Abgeordneten nach Art. 45 Abs. 2 Verfassung von Berlin auf Einsicht in Akten und sonstige Unterlagen des Bezirksamts oder nachgeordneter Einrichtungen; […]. Geschäftsordnung des Bezirksamtes Pankow: § 1 Abs. 1 GO Das Bezirksamt berät und beschließt über alle ihm durch Rechtsvorschriften (insbesondere § 36 Abs. 2, 3 BezVG) zugewiesenen Angelegenheiten der Bezirksver- waltung, soweit nicht die Zuständigkeit der Bezirksver- ordnetenversammlung oder des Senats gegeben ist, sowie über Angelegenheiten von grundsätzlicher und erhebli- cher politischer, wirtschaftlicher und sonstiger Bedeu- tung. Angelegenheiten in diesem Sinne sind insbesondere: […] 7. die Entscheidung über die Gewährung oder Ableh- nung der Akteneinsicht gegenüber Mitgliedern des Abgeordnetenhauses; […]. Geschäftsordnung des Bezirksamts Reinickendorf: § 1 GO (1) Das Bezirksamt als die Verwaltungsbehörde berät und beschließt in Bezirksaufgaben über die wichtigen Angelegenheiten aller Geschäftsbereiche der Bezirksver- waltung, soweit nicht die Zuständigkeit der Bezirksver- ordnetenversammlung begründet ist. (2) Wichtige Angelegenheiten im Sinne von Abs. 1 sind insbesondere: […] 6. die Verweigerung der Einsichtnahme in Akten gegenüber einem Ausschuss der Bezirksverordnetenver- sammlung (§ 17 Abs. 2 BezVG), gegenüber einem Mit- glied der Bezirksverordnetenversammlung (§ 11 Abs. 2 BezVG) oder gegenüber einem Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (Art. 45 VvB); […]. Geschäftsordnung des Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf § 1 GO Das Bezirksamt führt als Kollegialorgan die Geschäf- te, die ihm durch Gesetz […] sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z.B. § 24a GGO I i.V.m. Art. 45 Abs. 2 VvB) zugewiesen sind oder die wegen ihrer Eigenart oder grundsätzlicher Bedeutung eine Zuständigkeit einzelner Mitglieder des Bezirksamts nicht zulasse. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 136 2 2. Finden im Land Berlin Erfahrungsaustausche zum Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete statt? a. Wenn ja, wie häufig fanden und finden diese Tref- fen statt? b. Wenn ja, welche Stelle koordiniert diese Treffen? Zu 2.: Nein. 3. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht nach § 45 Absatz 2 VvB wurden seit 2006 an welche öffentlichen Stellen gestellt (bitte nach Jahren und öffentlichen Stellen aufschlüsseln)? Zu 3.: Anzahl der Anträge pro Jahr Behörde 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Senatskanzlei – Stammhaus – 0 0 0 2 1 0 19 1 23 Senatskanzlei – Kultur – 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Senatverwaltung für Ar- beit, Integration und Frau- en 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissen- schaft 0 0 1 0 1 1 0 1 4 Senatsverwaltung für Fi- nanzen 0 2 0 0 0 0 1 1 4 Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Senatsverwaltung für Inne- res und Sport 0 0 0 0 0 0 5 1 6 Der Polizeipräsident in Berlin 0 0 0 1 0 1 1 0 3 IT-Dienstleistungs- zentrum Berlin 2 2 2 2 2 2 0 0 12 Senatsverwaltung für Jus- tiz und Verbraucherschutz 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 0 3 3 2 0 1 1 1 11 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 0 1 0 0 0 0 4 0 5 Bezirksamt Charlotten- burg-Wilmersdorf 0 1 0 0 0 0 0 0 1 Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Lichtenberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Mitte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Neukölln 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Pankow 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Spandau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bezirksamt Treptow- Köpenick 0 1 0 0 0 0 2 0 3 4. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils geneh- migt/ganz abgelehnt/teilweise abgelehnt? Wie häufig hat die Senatskanzlei von ihrem Recht zu einer rechtlichen Stellungnahme nach § 24 a Absatz 3 GGO I Gebrauch gemacht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 136 3 Zu 4.: Behörde Anträge 2006 – 2013 insgesamt Akteneinsicht Stellungnahme Senatskanzlei ge- mäß § 17 Abs. 3 GGO I gewährt teilweise/ eingeschränkt1 gewährt abgelehnt Senatskanzlei – Stammhaus – 23 23 0 0 0 Senatskanzlei – Kultur – 1 1 0 0 0 Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissen- schaft 4 4 0 0 0 Senatsverwaltung für Fi- nanzen 4 1 3 0 2 Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales 1 1 0 0 0 Senatsverwaltung für Inne- res und Sport 6 0 52 0 0 Der Polizeipräsident in Berlin 3 1 2 0 0 IT-Dienstleistungs-zentrum Berlin 12 12 0 0 0 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 1 0 1 0 0 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 11 8 2 1 0 Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Technologie und Forschung 5 1 1 2 1 Bezirksamt Charlotten- burg-Wilmersdorf 1 1 0 0 0 Bezirksamt Treptow- Köpenick 3 3 0 0 0 1 Z. B. im Fall vollumfänglicher Akteneinsicht mit der Maßgabe vertraulicher Behandlung. 2 Ein Antrag aus 2013 ist noch nicht beschieden. 5. Was war in jedem einzelnen Fall Gegenstand der (beantragten und genehmigten) Akteneinsicht, wo hat diese Akteneinsicht jeweils stattgefunden und wem wurde diese Einsicht eröffnet (allen Abgeordneten, Mitgliedern eines Ausschusses, Mitgliedern einer Fraktion; bei Ein- zelabgeordneten bitte ggf. Angabe der Fraktion)? Zu 5.: Senatskanzlei – Stammhaus –  Zwei Abgeordneten aus der CDU-Fraktion wurde 2009 zum Gegenstand „Modemesse BREAD & Butter“ Akteneinsicht im Datenraum des Abgeordnetenhauses gewährt.  Einem Abgeordneten aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde zum Gegenstand „Beratung zum Dritten Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung vom 11. Juli 2006“ Akteneinsicht in den Räumen der Senatskanzlei gewährt.  Einem Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im Jahr 2010 zum Gegenstand „Flugrouten“ Akteneinsicht in den Räumen der Senatskanzlei gewährt.  Einer Abgeordneten aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie einem Abgeordneten aus der CDU-Fraktion wurde im Jahr 2012 zum Gegen- stand „Eröffnung des Flughafens BerlinBrandenburg International“ Akteneinsicht in den Räumen der Senatskanzlei gewährt.  Ebenfalls in 2012 wurde einer Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gegenstand „Erwerb eines 50%igen Geschäftsanteils an der RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH“ Akteneinsicht im Datenraum des Abgeordnetenhauses gewährt.  In 16 weiteren Fällen in 2012 wurden sieben Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vier Abgeordneten der PIRATEN, drei Abgeordne- ten aus der CDU-Fraktion sowie drei Abgeordne- ten aus der Fraktion Die Linke Akteneinsicht in den Räumen der Senatskanzlei zum Thema „Flughafen Berlin-Brandenburg International“ gewährt.  Gegenstand des Antrags auf Akteneinsicht im Jahr 2013 waren die Protokolle, Sitzungsunterlagen und Berichte der Rundfunkkommission der Länder seit Beginn der 17. Legislaturperiode des Abgeordne- tenhauses von Berlin. Die Akteneinsicht hat in den Räumen der Senatskanzlei stattgefunden. Senatskanzlei – Kultur –  Gegenstand des Antrags auf Akteneinsicht in 2008 war die Vergabe der Basisförderung 2009 bis 2010. Ein Theater hatte einen Förderantrag ge- stellt, der von der Jury abgelehnt wurde. Die Ab- geordnete nahm im Büro der zuständigen Sachbe- arbeiterin Einsicht in die Förderakte des Theaters für das Jahr 2008. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 136 4  Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft  Der 2013 gestellte Antrag eines Abgeordneten der PIRATEN richtete sich auf Trägervertragsunterla- gen nach den §§ 78a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Der Antrag wurde positiv beschieden und die erbetenen Vertragsunterlagen an den Antragsteller übersandt.  Der 2008 aus der CDU-Fraktion gestellte Antrag richtete sich auf Einsicht in die Akten zur Verset- zung einer Dienstkraft. Die gewährte Aktenein- sicht fand im geschützten Datenraum des Abge- ordnetenhauses statt. Senatsverwaltung für Finanzen:  Zwei gleichlautende Anträge wurden von zwei Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei der Senatsverwaltung für Finanzen und zu- gleich bei der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen gestellt. Diese waren auf Einsicht in sämtliche bei diesen Senats- verwaltungen vorhandenen Akten zur Teilprivati- sierung der Berliner Wasserbetriebe einschließlich aller Nebenverträge, insbesondere in den Kaufver- trag zwischen dem Land Berlin und den Erwerbern der Berliner Wasserbetriebe, der RWE und Veolia (ehemals Vivendi) gerichtet. Ein Mitglied der Fraktion machte an zwei Terminen von dem Ein- sichtsrecht in den Räumen der Senatsverwaltung für Finanzen Gebrauch. Zum Teil wurde Einsicht im Abgeordnetenhaus gewährt.  Ein weiterer Antrag auf Akteneinsicht bezog sich auf sämtliche bei der Senatsverwaltung für Finan- zen vorhandenen Akten – auch Archivakten – zur Veräußerung der Wohnungsbaugesellschaft GSW. Es handelte sich um einen Antrag eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Die Einsicht wurde im Abgeordnetenhaus gewährt.  Ein Akteneinsichtsantrag eines Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betraf zwei Gut- achten aus dem Jahr 2003, die die Senatsverwal- tung für Finanzen im Vorfeld des Abschlusses des Verkehrsvertrages mit der S-Bahn Berlin GmbH in Auftrag gegeben hatte. Die Akteneinsicht hat am 20. März 2013 stattgefunden. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales:  Gegenstand des Antrags auf Akteneinsicht in 2011 waren Grundstücksfragen im Zusammenhang mit der Kooperation zwischen dem „Evangelischen Geriatriezentrum Berlin“ und der Charité im Rahmen der geriatrischen Versorgung. Eine Abgeord- nete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm in der Bibliothek der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Ak- teneinsicht. Senatsverwaltung für Inneres und Sport:  Gegenstand der Anträge auf Akteneinsicht in den Jahren 2012 und 2013 war der Themenbereich „Nationalsozialistischer Untergrund“. Die Akteneinsicht wurde im Geheimschutzraum des Abge- ordnetenhauses sowie teilweise in den Räumen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewährt. Der Polizeipräsident in Berlin:  Der Antrag eines Abgeordneten der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2009 bezog sich auf die Polizei- dienstvorschrift 100. Dem Abgeordneten wurde eine Kopie übersandt.  Gegenstand des Antrags auf Akteneinsicht in 2011 waren Geschäftsanweisungen und Polizeidienst- vorschriften. Dem Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Akteneinsicht an- geboten. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Akteneinsicht auch erfolgte.  Der Antrag einer Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2012 bezog sich auf den Polizeibericht für einen Einsatz in der Turmstraße am 2. Juli 2012. Die Akteneinsicht wurde in den Räumen der Berliner Polizei ge- währt. IT-Dienstleistungszentrum Berlin:  Die Anträge in den Jahren 2006-2011 bezogen sich auf den Jahresabschluss des ITDZ Berlin und den Wirtschaftsplan des ITDZ Berlin. Die Dokumente wurden den Abgeordneten im geschützten Raum des Abgeordnetenhauses Berlin vertraulich zur Einsichtnahme bereitgestellt. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz:  Der Antrag war gerichtet auf Einsicht in die Akten der Untersuchungsgruppe zur Medikamentenver- sorgung im Berliner Strafvollzug. Dem Antrag wurde ganz überwiegend stattgegeben. Einschrän- kungen ergaben sich in geringem Umfang nach Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus Gründen des Datenschutzes in Bezug auf Strafgefangene. Die Akteneinsicht hat im Dienstgebäude der dama- ligen Senatsverwaltung für Justiz stattgefunden; sie wurde allen damaligen Mitgliedern des Aus- schusses für Verfassungs- und Rechtsangelegen- heiten, Immunität und Geschäftsordnung eröffnet. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  Der Hauptausschuss hat im Jahre 2007 um Akteneinsicht in die mit dem Land Berlin abgeschlosse- nen Verträge über den Schienenpersonennahver- kehr gebeten. Die Einsichtnahme hat im Daten- raum des Abgeordnetenhauses stattgefunden.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2007 waren Unterlagen zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens über die Verlängerung der A 100. Dem Antragsteller aus der Fraktion Die Linke wurde teilweise Akteneinsicht bewilligt. Ob und ggf. wo die Akteneinsicht tatsächlich stattge- funden hat, lässt sich auf Grund des Zeitablaufs nicht mehr ermitteln.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2007 waren Akten, die im direkten Zusammen- hang mit der Maßnahme „Einführung von 16 Tempo 30 Abschnitten auf Hauptverkehrsstraßen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 136 5 in Berlin“ stehen. Dem Antragsteller aus der CDUFraktion wurde Akteneinsicht bewilligt. Ob und ggf. wo die Akteneinsicht tatsächlich stattgefunden hat, lässt sich auf Grund des Zeitablaufs nicht mehr ermitteln.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2008 war die Einsichtnahme in Akten zum Be- bauungsplan I-50. Dem Antragsteller aus der Frak- tion Bündnis 90 / Die Grünen wurde die Aktenein- sicht gewährt. Ob diese bewilligte Akteneinsicht tatsächlich stattgefunden hat und wo, lässt sich auf Grund des Zeitablaufs nicht mehr ermitteln.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2008 war die Einsichtnahme in die verkehrliche Analyse im Stadtraum zwischen B 1/5 und B 96a sowie Stadtgrenze und Treskowallee. Dem Antrag- steller aus der SPD-Fraktion wurde die Aktenein- sicht bewilligt. Ob und ggf. wo die bewilligte Ak- teneinsicht tatsächlich stattgefunden hat, lässt sich auf Grund des Zeitablaufs nicht mehr ermitteln.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2008 waren die Vorgänge zu den Neubauten Justizvollzugsanstalt Heidering und Justizvoll- zugsanstalt Düppel. Dem Antragsteller aus der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde die Ak- teneinsicht vor Ort gewährt.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2009 waren die Akten zum Bebauungsplan XVI – 1b. Dem Antragsteller aus der Fraktion der CDU wurde die Aktenauskunft gewährt. Es wurden die begehrten Kopien übersandt.  2009 gab es einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Akteneinsicht in den Verkehrs- vertrag des Landes Berlin und des Landes Bran- denburg mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Bedienung der Strecken im S-Bahnverkehr der Region Berlin/Brandenburg in den Jahren 2003- 2017. Dem Antrag wurde stattgegeben durch Ein- sichtnahme im Datenraum des Abgeordnetenhau- ses.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2012 war die Einsichtnahme in den Verkehrs- vertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH und in Gut- achten und Stellungnahmen zur Fuhrparkfrage, zur Gesamt-/Direkt-/Teil-Vergabe (Ausschreibung) sowie zur sog. Inhouse-Lösung. Dem Antragsteller aus der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde die Aktenauskunft teilweise gewährt und Kopien übersandt. Im Übrigen war das Verwaltungsver- fahren noch nicht abgeschlossen, so dass ein über- wiegendes öffentliches Interesse an der Geheim- haltung dieser Unterlagen bestand, um den Mei- nungsbildungsprozess nicht zu gefährden.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2011 waren „sämtliche bei der Senatsverwaltung für Umwelt und dem kommunalen Unter- nehmen Berliner Stadtreinigung (BSR) vorhande- nen Akten im Zusammenhang mit der europawei- ten Ausschreibung für die Biogasanlage am Stand- ort Ruhleben“. Der Antragstellerin aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Aktenein- sicht nicht gewährt, weil in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt keine dement- sprechenden Unterlagen vorhanden waren.  Gegenstand der beantragten Akteneinsicht im Jahre 2013 waren Akten zum Umbau der Staatsoper. Die Akteneinsicht hat im Dienstgebäude Fehrbel- liner Platz 2 stattgefunden. Dem Antragsteller aus der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde die Akteneinsicht gewährt. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung:  Es wurde teilweise Akteneinsicht zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gewährt. Da der Antrag parallel bei der Senatsverwaltung für Finanzen sowie bei der Senatsverwaltung für Wirt- schaft gestellt worden war, wurde die Einsicht- nahme von der federführenden Senatsverwaltung für Finanzen durchgeführt (siehe dazu bereits oben).  Des Weiteren wurde ein Antrag auf Akteneinsicht zum Thema Open Data positiv beschieden. Die gewährte Möglichkeit zur Einsichtnahme wurde nicht in Anspruch genommen. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:  Der Akteneinsichtsantrag einer Abgeordneten aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2007 betraf die Eigentumsverhältnisse und denk- malspezifische Sachverhalte hinsichtlich des Grundstücks Kurfürstendamm 206-209 („Ku’damm Karree“). Die Akteneinsicht wurde im Bezirksamt gewährt. Bezirksamt Treptow-Köpenick:  Alle Einsichtsanträge richteten sich an das Amt für Weiterbildung und Kultur des Bezirksamts Trep- tow-Köpenick. Der Antrag aus 2007 betraf die Vergabe von Zuwendungen durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Die Anträge aus 2012 betrafen die Infrastrukturkosten des Dienstgebäudes des Amtes für Kultur und Weiterbildung sowie die Rechtsauffassung des Bezirksamtes zu freien Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der Musikschule. Berlin, den 1. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Aug. 2013)