Drucksache 17 / 12 145 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Harant (SPD) vom 07. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2013) und Antwort Entwidmungsverfahren Sportfläche Strandbad Müggelsee Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Verfahrensschritt befindet sich das Entwidmungsverfahren gemäß §7 Abs. 2 Sportförderge- setz einer Teilfläche (gemäß Drs. VII / 0109 des BA Treptow-Köpenick die Fläche unmittelbar um das denk- malgeschützte Gebäude) des Strandbads Müggelsee im Bezirk Treptow-Köpenick, basierend auf dem Bezirk- samtsbeschluss Nr. 25/12 Treptow-Köpenick vom 7.2.2012? Zu 1.: Die Beschlussvorlage ist - bis auf das Ergebnis der Anhörung im Rahmen gemäß § 7 Abs. 4 Sportförde- rungsgesetz (SportFG) - fertiggestellt und vom Bezirk gegengeprüft. Der nächste Schritt wäre die Befassung im Senat. 2. Um welche Art FNP-Änderungsverfahren handelt es sich: eine Standardänderung oder eine Vereinfachte Änderung? 3. In welchem zeitlichen Rahmen verläuft erfahrungs - und erwartungsgemäß ein derartiges Änderungs- verfahren, beginnend mit dem Einleitungsbeschluss? 4. Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange können und welche müssen beteiligt werden? Zu 2. bis 4.: Ein Flächennutzungsplan-Änderungsver- fahren ist nicht eingeleitet. Es besteht dafür auch kein Erfordernis. Der FNP stellt die Nutzung dar, nicht die Trägerschaft. Auch nach Aufgabe des öffentlichen Strandbades bleibt das Planungsziel eines öffentliches "Freibades" an diesem Uferabschnitt des Müggelsees be- stehen. Dieses Ziel wird durch die Darstellung im FNP - Grünfläche mit Symbol "Sportanlage"- verdeutlicht. 5. Gibt es bereits Stellungnahmen zur geplanten Entwidmung einer Teilfläche des Strandbads Müggelsee und wenn ja, wie lauten diese? 6. Warum liegt nach über einem Jahr noch keine Stellungnahme vom Bezirkssportbund Treptow-Köpenick vor? Zu 5.und 6.: Im Rahmen der Anhörung gem. § 7 Abs. 4 SportFG am 11.04.2012 votierte der Vertreter des Be- zirkssportbundes Treptow-Köpenick (BSBTK) zunächst gegen die Teilentwidmung, da der Bezirk nicht zusichern konnte, die für den öffentlichen Strandbetrieb erforderli- chen Sanitär- und Funktionseinrichtungen dauerhaft beim Fachvermögen Sport anzusiedeln und dort eine Grundfi- nanzierung zu sichern. Laut Schreiben des Bezirksbür- germeisters vom 08.02.2013 verlangte der BSBTK, vor Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung Einblick in die Unterlagen zu erhalten. Dies ist wegen der Verletzungdes Gleichheitsgrundsatzes für die am Verfah- ren Beteiligten vergaberechtlich unzulässig. Nach einem klärenden Gespräch wurde der BSBTK nunmehr unter Fristsetzung von 4 Wochen zur Abgabe einer endgültigen Stellungnahme aufgefordert. Der Landessportbund (LSB) erklärte mit Email vom 27.09. 2012, er orientiere sein Votum an der Forderung des BSBTK. 7. Wie wird verfahren, wenn der Bezirkssportbund Treptow-Köpenick keine Stellungnahme innerhalb gesetz- ter Fristen abgibt? Zu 7.: Das Verfahren wird weiter geführt. Der § 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz (SportFG) sieht lediglich eine Anhörung des Bezirksportbundes vor, nicht aber auch dessen Zustimmung. 8. Wann wird das Entwidmungsverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein und das Gelände damit frei für eine weitere Entwicklung? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 145 2 Zu 8.: Der Antrag des Bezirks vom 06.06.2012 kann im Juli dem Senat und ggf. nach der Parlamentspause dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet wer- den, wo die Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt-, Sport- und Hauptausschuss behandelt wer- den wird. Berlin, den 17. Juni 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Juli 2013)