Drucksache 17 / 12 154 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 30. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2013) und Antwort Öffentlichkeitsarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang ist der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin insgesamt und in den einzelnen Wachen eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit gestattet? Zu 1.: Die Verantwortung für die Öffentlichkeitsar- beit der Berliner Feuerwehr liegt, wie bei allen Behörden des Landes Berlin, in der Behördenleitung und wird na- mentlich durch den Stabsbereich Kommunikation koordi- niert. Eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit einzelner Bereiche innerhalb der Berliner Feuerwehr ist nicht ge- stattet. Der Wunsch einzelner Bereiche nach Öffentlich- keitsarbeit wird jedoch stets im Rahmen des Möglichen und Notwendigen unterstützt. 2. Ist es der Freiwilligen Feuerwehr insoweit gestattet online und offline, z.B. auf Plakaten und in sozialen Netzwerken, mit Fotografien über die ehrenamtlich ge- leistete Arbeit zu informieren? Zu 2.: Jegliche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einzelner Bereiche der Berliner Feuerwehr bedürfen der Zustimmung des Stabsbereiches Kommunikation. Sie müssen geeignet sein, das Bild der Berliner Feuerwehr in der Öffentlichkeit zu fördern und den rechtlichen Best- immungen (Datenschutz, Korruptionsprävention etc.) entsprechen. 3. Darf die Freiwillige Feuerwehr hierzu auch ihr von Dritten ausdrücklich zur unentgeltlichen Veröffentlichung und Nutzung überlassene "Einsatzfotos" etc. verwenden? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Inwieweit darf die Freiwillige Feuerwehr im Rah- men ihrer Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Einsatzorten, z.B. privaten Häusern und Fahrzeugen, verwenden und was ist gegebenenfalls insoweit zu beachten? Zu 4.: Siehe Antwort zu 2. 5. Gelten die Regelungen zu den Antworten auf die Fragen 3 und 4 auch für die Berufsfeuerwehr? Zu 5.: Ja (siehe Antwort zu 2.) 6. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine gute und umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit für die Freiwillige Feuerwehr in Berlin einerseits eine wichtige Form der Anerkennung der ehrenamtlich geleisteten Arbeit ist und andererseits auch ein gutes Mittel zur Gewinnung neuer Mitglieder für dieses wichtige Ehrenamt darstellt? Zu 6.: Ja. Die Berliner Feuerwehr strebt durch ihre Öf- fentlichkeitsarbeit stets an, ein positives Bild der gesam- ten Berliner Feuerwehr in der öffentlichen Wahrnehmung zu erzeugen. Dies beinhaltet auch eine angemessene Dar- stellung der ehrenamtlichen Tätigkeit, um die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu würdigen und den Nachwuchs an ehrenamtlichen Einsatzkräften zu fördern. Berlin, den 16. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)