Drucksache 17 / 12 156 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 31. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013) und Antwort Rückläuferzahlen zum Schuljahr 2013/2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zur Planungssicherheit der Bezirke stellt sich die Frage, mit wie vielen Rückläufern der Senat derzeit für das Schuljahr 2013/2014 rechnet (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 1.: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das Probejahr am Gymnasium nicht bestehen werden, kann vorab nicht sicher eingeschätzt werden. Zum einen wird über den Erfolg des Probejahres erst am Ende der Unter- richtszeit entschieden, zum anderen können selbst dann noch keine endgültigen Zahlen genannt werden, da nach den Sommerferien noch Nachprüfungen stattfinden, die einem Teil der Schülerinnen und Schüler trotz Nichtbe- stehens des Probejahres den Verbleib am Gymnasium ermöglichen. Für die Schulträger besteht hinsichtlich der für die „Umsteigerinnen und Umsteiger“ zu planenden Plätze darüber hinaus die Schwierigkeit, dass für die Unterbrin- gung an einer Integrierten Sekundarschule der Wohnort- bezirk, nicht aber der Bezirk des abgebenden Gymnasi- ums zuständig ist. Die unter den gegebenen Unwägbarkei- ten in den Bezirken derzeit erwartete Zahl der an Inte- grierten Sekundarschulen in der Klassenstufe 8 Unterzu- bringenden ist der anliegenden Tabelle zu entnehmen, ebenso die Zahl der voraussichtlich einzurichtenden Klas- sen für „Umsteigerinnen und Umsteiger“. Insgesamt erwarten die Schulträger zum jetzigen Zeitpunkt bis zu 700 „Umsteigerinnen und Umsteiger“, berlinweit ist mit der Einrichtung von etwa 22 neuen Klassen zu rechnen. 2. Gibt es bereits Vorkehrungen, um die zu erwarten- de Anzahl der Rückläufer sinnvoll in den ISS unterzu- bringen? 6. Befürwortet der Senat die Öffnung einer Zweig- stelle, um dort die Rückläufer unterzubringen? Zu 2. und 6.: Soweit vorhanden, werden die freien Plätze an den Integrierten Sekundarschulen bis zu deren im Einzelfall festgelegter Höchstfrequenz - maximal bis zu 26 - in Anspruch genommen, um Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, die das Probejahr am Gymnasium nicht bestanden haben. Ein Überschreiten dieser Höchst- frequenz darf es im Interesse einer effizienten Förderung aller Schülerinnen und Schüler dieser Klassen nicht ge- ben. Um jedoch den besonderen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, die das Probejahr am Gymna- sium nicht bestanden haben, in den Integrierten Sekundar- schulen zu entsprechen, wird durch die Einrichtung von entsprechenden Klassen der Neustart durch eine gezielte Lernstandserhebung, die in individuelle Förderpläne mündet, unterstützt. In Ausnahmefällen können für die Unterbringung dieser Klassen auch Filialen in anderen Schulgebäuden genutzt werden, wenn andere räumliche Bedingungen nicht vorliegen. 3. In welchen Bezirken könnte es Probleme bei der Unterbringung geben? Zu 3.: Da sich die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin gegen die Einrichtung spezieller Klassen für „Umsteigerinnen und Umsteiger “ ausgesprochen hat, die Unterbringung sämtlicher erwarteter „Umsteigerinnen und Umsteiger“ in bestehenden Klassen der Integrierten Sekundarstufe jedoch nicht möglich wäre, ohne die zulässige Höchstfrequenz zu überschreiten, zieht der Schulträger die Unterbringung eines Teils der „Umsteigerinnen und Umsteiger“ in Nachbarbezirken in Erwägung. In allen anderen Bezirken kann eine Unterbringung auf freien Plätzen und in Umsteigerklassen ohne besonde- re Probleme erfolgen. 4. Welche Lösungsansätze schlägt der Senat vor, um in diesen Bezirken den „Ansturm“ an Rückläufern zu lösen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 156 2 Zu 4.: Von einem „Ansturm“ an „Umsteigerinnen und Umsteiger“ in Tempelhof-Schöneberg zu sprechen, erscheint nicht sachgerecht. Zu den Aufgaben der Gymnasien gehört es auch, durch eine an den individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Förderung den er- folgreichen Verbleib am Gymnasien zu eröffnen, um so die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ggf. das Pro- bejahr nicht bestehen, möglichst weiter zu senken. So sind die Schulen gehalten, Förderpläne zu erstellen, um die Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße zu för- dern, die Potentiale aufweisen, aber auf Grund ihrer Vor- bildung nur schwer den Anschluss schaffen. Damit es nicht zu einer Situation an den Gymnasien kommt, dass Kinder aufgrund einer falschen Wahl der Schulart das Probejahr nicht bestehen, soll eine Intensi- vierung der Beratung der Eltern im Hinblick auf den für ihr Kind geeigneten Bildungsweg dazu beitragen, dass als weiterführende Schulart nicht vorrangig das Gymnasium angesehen wird. Dazu gehört es auch, die Eltern noch besser über die Bildungsmöglichkeiten an den Integrierten Sekundarschulen bis hin zum Abitur zu informieren. Hierbei werden insbesondere die mit den Integrierten Se- kundarschulen kooperierenden Grundschulen eine wichti- ge Funktion übernehmen, aber auch durch eine noch ver- besserte Information über die besonderen Angebote der einzelnen Sekundarschulstandorte - insbesondere hin- sichtlich der vorhandenen Förderungsmöglichkeiten - soll den Eltern die Wahl dieser Schulart erleichtert werden. Zudem ist im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Schulgesetzes u.a. die Einführung eines verpflichten- den weiteren Beratungsgesprächs für die Erziehungsbe- rechtigten vorgesehen, deren Kind eine Durchschnittsnote der Förderprognose von 3,0 oder höher hat, die aber gleichwohl ihr Kind an einem Gymnasium anmelden möchten. Sinn und Zweck dieses weiteren Beratungsge- sprächs ist es, den Erziehungsberechtigten die unter- schiedlichen Anforderungen der Bildungsgänge des Gymnasiums und der Integrierten Sekundarschule darzu- stellen, wie auch auf die Konsequenzen eines eventuell nicht bestandenen Probejahres hinzuweisen. Schließlich erfolgt zur Unterstützung der bezirklichen Schulträger bei ihrer organisatorischen Aufgabe, den „Umsteigerinnen und Umsteigern“ einen Platz an einer Integrierten Sekundarschule zur Verfügung zu stellen, derzeit eine Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung. Danach erhält der Schulträger die Möglichkeit, die Höchstgrenze an Inte- grierten Sekundarschulen für die Jahrgangsstufe 7 von 26 Schülerinnen und Schülern auf 25 zu senken. 5. In wie vielen Schulen musste im ablaufenden Schuljahr die Klassenfrequenz in der aufnehmenden Schule überschritten werden? Zu 5.: Von den dafür zuständigen Schulträgern wur- den – mit einer einzigen Ausnahme im Bezirk TreptowKöpenick – keine Überschreitungen der zulässigen Höchstfrequenz in der Klassenstufe 8 gemeldet, die durch die Aufnahme von „Umsteigerinnen und Umsteiger“ verursacht wurden. Berlin, den 08. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2013) SenBJW II B 1 Anlage zur KA 17-12156 Juni 2013 auf freien Plätzen in neuen Klassen Mitte 100 - 100 4 Einschätzung durch reg. Schulaufsicht Friedrichshain- Kreuzberg 60 20 43 2 Rückmeldungen aus anderen Bezirken noch offen Pankow 19 - 19 1 Charlottenburg- Wilmersdorf 72 20 52 2 Spandau 72 2 70 3 3 Umsteigerklassen erforderlich Steglitz- Zehlendorf 67 52 2 3 Umsteigerklassen möglich Tempelhof- Schöneberg 67 12 0 0 aktueller BVV-Beschluss: keine Umsteigerklassen ggf. Unterbringung in Nachbarbezirken Neukölln 96 5 91 4 Treptow- Köpenick 15 15 1 Restplätze werden durch Zuzüge u.a. belegt Marzahn- Hellersdorf 26 26 1 Lichtenberg 10 10 0 0 Reinickendorf 74 20 52 2 gesamt 678 89 520 22 Erwartete "Umsteiger und Umsteigerinnen" zum Schuljahresanfang 2013/2014 Bezirk erwartete "Umsteiger und Umsteigerinnen" Von den Schulträgern... geplante Unterbringung zu erwartende Anzahl Umsteigerklassen Bemerkungen ka17-12156 K1712156- Anlage