Drucksache 17 / 12 158 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar und Silke Gebel (GRÜNE) vom 30. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013) und Antwort Wann kümmert sich der Senat endlich um ein barrierefreies ÖPNV-Angebot im Gebiet um die nördliche Luisenstadt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in Frage 2 wie- dergegeben. Frage 1: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im Gebiet um die nördliche Luisenstadt keine U-Bahnhöfe barrierefrei ausgestaltet sind? Antwort zu 1: Im Gebiet der nördlichen Luisenstadt stehen mit dem U-Bahnhof Märkisches Museum und dem S-Bahnhof Jannowitzbrücke barrierefrei zugängliche Schnellbahnhöfe zur Verfügung. Die U-Bahnhöfe Janno- witzbrücke, Heinrich-Heine-Straße und Moritzplatz sind bislang noch nicht barrierefrei zugänglich. Die weitere Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von U-Bahnhöfen erfolgt streng nach dem Votum der Prioritätenliste für den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen. Diese wurde im Rahmen der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt angesiedelten AG "Bauen und Verkehr - barrierefrei" gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt. Die Auswahl der Bahnhöfe erfolgt dabei auf Grundlage der Bedeutung (z. B. Aufkommensschwerpunkte wie Al- ten- oder Behinderteneinrichtungen) und der Netzwirkung (z. B. Umsteigebahnhof) der einzelnen U-Bahnhöfe sowie der vorhandenen Möglichkeiten, alternative barrierefreie Verkehrsmittel zu nutzen. An den U-Bahnhöfen Jannowitzbrücke, Heinrich- Heine-Straße und Moritzplatz stehen mit weiteren Ange- boten des ÖPNV (S-Bahn-Linien 5, 7 und 75 sowie Bus- linien M29, 248, 265, N8, N40 und N65) direkt barriere- freie Alternativen sowohl im Tages- als auch im Nacht- verkehr zur Verfügung. Somit ist die barrierefreie Er- reichbarkeit des Gebietes der nördlichen Luisenstadt auch im Zeitraum bis zum barrierefreien Ausbau der genannten U-Bahnhöfe gewährleistet. Frage 2: Im Aufzugsprogramm der BVG ist bis 2016 vorgesehen, zumindest den Bahnhof Jannowitzbrücke mit einem Aufzug auszustatten - wann ist mit dem Beginn der Maßnahme und insbesondere der Fertigstellung des Auf- zugs zu rechnen? Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG Folgendes mit: „Nach derzeitigem Planungsstand und vorbehaltlich der Finanzierung ist der Baubeginn in Mitte 2014 vorge- sehen. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2015.“ Frage 3: Wann ist vorgesehen, die U-Bahnhöfe Hein- rich-Heine-Straße und Moritzplatz mit Aufzügen auszu- statten? Wann ist mit dem Beginn der Maßnahme und insbesondere mit der Fertigstellung des jeweiligen Auf- zugs zu rechnen? Antwort zu 3: In der aktuellen Prioritätenliste für den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen, die im Jahr 2016 endet, sind diese beiden Bahnhöfe nicht enthalten. Der barrierefreie Ausbau dieser Bahnhöfe ist somit für den Zeitraum nach 2016 vorgesehen. Eine genauere Terminierung erfolgt im Zuge weiterer Abstimmungen zur Prioritätenliste 2017 – 2020, die zurzeit durch die AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei “ erarbeitet wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 158 2 Frage 4: Wie bewertet der Senat, dass immer abends (ab 18.00 Uhr) und sonntags der Bus 147 in der nördli- chen Luisenstadt nicht verkehrt und deswegen abends (ab 18.00 Uhr) und sonntags keine Möglichkeit zur barriere- freien Nutzung des ÖPNV besteht? Antwort zu 4: Die eingeschränkten Bedienzeiten der Buslinie 147 im Abschnitt zwischen dem U-Bahnhof Märkisches Museum und dem Ostbahnhof sind mit der geringeren Nachfrage in diesem Abschnitt zu begründen. Aufgrund der nur begrenzt verfügbaren öffentlichen fi- nanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV-Leistungen ist es nicht möglich, auf allen Linien ein vollständiges Betriebsprogramm anzubieten. Bei Ausweitung der Bedi- enzeiten müssten andere bestehende Angebote mit we- sentlich höherer Fahrgastnachfrage abbestellt werden, was aus verkehrlicher Sicht nicht akzeptabel ist. Im Bereich der nördlichen Luisenstadt stehen jedoch alternative bar- rierefreie Angebote des ÖPNV (S-Bahn-Linien 5, 7 und 75 sowie Buslinien M29, 248, 265, N8, N40 und N65) sowohl im Tages- als auch im Nachtverkehr in akzeptab- ler Entfernung zur Verfügung. Die in den aktuellen Eck- punkten des Nahverkehrsplanes des Landes Berlin vorge- gebenen Erschließungs- und Bedienungsstandards werden somit erfüllt und eine barrierefreie Nutzung des ÖPNV ermöglicht. Frage 5: Wird der Senat die Bus-Linie 147 zumindest bis zur Fertigstellung des Aufzuges am U-Bahnhof Jannowitzbrücke auch für die Sonntage bestellen? Antwort zu 5: Nein. Siehe Antwort zu 4. Frage 6: Welche Alternative oder Ratschläge macht bzw. hat der Senat ansonsten für die BewohnerInnen der nördlichen Luisenstadt bzw. auch für die BesucherInnen des Kiezes? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu 1. und 4. Berlin, den 25. Juni 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2013)