Drucksache 17 / 12 159 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 16. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013) und Antwort Wie sollen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eigentlich endlich bei den Berliner Kindern und Jugendlichen ankommen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anspruchsberechtigte des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes gibt es in Berlin? Zu 1.: In Berlin gibt es mit Stand Januar 2013 insge- samt 201.548 anspruchsberechtigte Kinder im Alter von 0 – unter 18 Jahren. 2. Wie hoch war der tatsächliche prozentuale Anteil aller Anspruchsberechtigten des Bildungs- und Teilhabe- paketes in Berlin in den Jahren 2011 und 2012? Zu 2.: Wie bereits in den Kleinen Anfragen 17/ 11305, 17/ 10416 und 17/ 11712 dargelegt, können für die Jahre 2011 und 2012 keine Angaben über die prozentuale Inan- spruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe gemacht werden, da dafür keine aussagefähigen Daten der amtlichen Statistik verfügbar sind. Die berlinweite Bil- dungs- und Teilhabe (BuT)-Ausgaben- und Empfänger- statistik befindet sich noch im Aufbau. 3. Angesichts dessen, dass jedes dritte Kind in Berlin in Armut lebt, welche Schlüsse zieht der Berliner Senat aus der Tatsache, dass in den Jahren 2011 und 2012 nur ein Bruchteil der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in Anspruch genommen wurden? Zu 3.: Grundlage für die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilha- bepaket waren nicht die voraussichtlichen Kosten der Bildungs- und Teilhabeleistungen, sondern ein prozentua- ler Anteil (5,4 %) der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II. Bei den absoluten Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen liegen die Ausgaben des Landes Berlin höher als in Hamburg, mehr als doppelt so hoch wie in Bremen, fast doppelt so hoch wie im Land Bran- denburg und etwa auf dem Niveau von ganz Bayern. Bei der Festlegung der Beteiligungsquote des Bundes gemäß § 46 Abs. 6 SGB II handelt es sich um eine reine Rechengröße, die keine Rückschlüsse über die tatsächli- che Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe zulässt. 4. Was wird der Berliner Senat konkret und wann tun, um den Anteil der Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach den Regelungen des SGB II, SGB XII, Asylbewerberleis- tungsgesetz und des Bundeskindergeldgesetz schnell zu erhöhen? Zu 4.: Die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden in unter-schiedlichem Maße in Anspruch genommen. Die Gründe hierfür können eben- falls ganz unterschiedlich sein. So ist beispielsweise der Anteil von Kindern mit Migrations-hintergrund, die Leis- tungen nach SGB II beziehen, überproportional hoch. Wie eine Untersuchung des Sachverständigenrates für Integra- tion und Migration festgestellt hat, besuchen aber gerade diese Kinder eine Kita eher unterproportional. Dadurch können sie auch nicht die entsprechenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Mittagessen, Ausflüge etc. in Anspruch nehmen. Ebenso können Kosten für Mit- tagessen in der Schule nicht übernommen werden, wenn Kinder aus ganz unterschiedlichen Gründen erst gar nicht am Mittagessen teilnehmen. Über die Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe entscheidet also zunächst einmal der Grad der vollständigen sozialen, ge- sellschaftlichen und kulturellen Teilhabe aller Bevölke- rungsgruppen. Diese Beteiligung ständig zu erhöhen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Berlin, den 19. Juni 2013 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jun. 2013)