Drucksache 17 / 12 160 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2013) und Antwort Funktionsstellen an Berliner Schulen - Unbesetzte Stellen und langwierige Bewerbungsverfahren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Funktionsstellen, insb. Fachleiter/- innenstellen an allgemeinbildenden Schulen und Berufs- schulen sind zurzeit ausgeschrieben, obwohl sie in den kommenden zwölf Monaten nicht besetzt werden können, weil zunächst ein Überhang abgebaut werden muss und die Verfahren auf jeden Fall eine Zeit lang liegen werden? a) Ist dieses Vorgehen gängige Praxis und was ist der Sinn und Zweck hierbei? Zu 1.: Derzeit ist eine Stelle in der Besoldungsgruppe (BesGr.) A 15 ausgeschrieben, die aufgrund einer beste- henden Überhangsituation voraussichtlich nicht vor Ab- lauf von 12 Monaten besetzt werden kann. Auf den vo- raussichtlichen Termin zur Besetzung der Stelle wurde im Rahmen der Ausschreibung hingewiesen. Bei Stellen für Fachleiterinnen und Fachleiter der BesGr. A 14 liegt kei- ne Überhangsituation vor. Zu 1 a): Es handelt sich hier nicht um eine gängige Praxis, sondern um eine Einzelfallentscheidung. 2. Wie erfolgt die kommissarische Beauftragung von Schulleiter/-innen-, Stellvertreter/-innenstellen und Fach- bereichsleiter/-innenstellen und welchen Einfluss hat die- se auf das Bewerbungsverfahren? Zu 2.: Die Beauftragung von Lehrkräften mit der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben erfolgt schrift- lich. Die Zuständigkeit für diese Beauftragungen liegt bei den Referatsleiterinnen und Referatsleitern in den regio- nalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. 3. Erzielt das Land Berlin durch kommissarische Be- setzungen von Funktionsstellen an Berliner Schulen Ein- sparungen und wenn ja, wie hoch waren diese für den Haushalt 2012/2013? Zu 3.: Die kommissarische Beauftragung mit Schul- funktionen dient der Sicherstellung der Aufgabenwahr- nehmung. Ein Einsparziel wird damit nicht verfolgt, even- tuelle Minderausgaben gegenüber einer dauerhaften Auf- gabenübertragung werden nicht erfasst und lassen sich nicht beziffern. 4. Zwischen der Ausschreibung von Funktionsstellen und der Entscheidung für eine/-n Bewerber/-in liegen, laut der Kleinen Anfrage, Drs. 17/11664, im Durchschnitt zwölf Monate. Wie hoch ist die längste und wie hoch die kürzeste Wartezeit? Zu 4.: Es erfolgt keine konkrete Erhebung und Aus- wertung der Verfahrensdauer für Auswahlverfahren. Aus diesem Grund kann die Frage nach der kürzesten und längsten Dauer nicht beantwortet werden. 5. Wie lange dauern die Bewerbungsverfahren um Funktionsstellen in anderen Bundesländern und wie be- gründet der Senat signifikante Unterschiede? Zu 5.: Der Senat hat keine Kenntnisse über die Dauer von Auswahlverfahren zur Besetzung von Funktionsstel- len in anderen Bundesländern. Die Auswahlverfahren werden in den Bundesländern auf unterschiedlichen ge- setzlichen Grundlagen durchgeführt; insofern wird die Dauer der Verfahren nur sehr bedingt vergleichbar sein. 6. Wie viele Bewerbungsverfahren um Funktionsstel- len an Berliner Schulen liegen zurzeit vor und wie lange ist jeweils die Wartezeit? Bitte aufschlüsseln nach Schul- formen und Bezirken. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 160 2 Zu 6.: Eine entsprechende Auswertung wurde im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11 664 zum Stichtag 11.03.2013 erstellt und ist aus der An- lage 2 der damaligen Beantwortung ersichtlich. 7. Wie wird im genannten Zeitraum mit Bewerber/- innen verfahren, die in der Zwischenzeit sich für die je- weilige Stelle interessieren und sich bewerben? Zu 7.: Die eingehenden Bewerbungen werden zu- nächst dahingehend geprüft, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen. Bei einer positiven Bewertung wird der Auswahlvorgang der für die Schule zuständigen Schulaufsicht zugeleitet, die das Auswahlver- fahren durchführt. Die Schulaufsicht lädt die Bewerberin- nen und Bewerber zu den Auswahlgesprächen ein und informiert auch darüber hinaus über den Fortgang des Stellenbesetzungsverfahrens. 8. Die dienstliche Beurteilung, die im Bewerbungs- verfahren um eine Funktionsstelle vorgelegt werden muss, soll zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht älter als 12 Monate sein. a) Wie viele Neubeurteilungen mussten daher in den letzten zwei Jahren neu geschrieben werden? b) Wie bewerten Sie den Umstand, dass durch ggf. geänderte Noten die Reihenfolge der Kandidaten- auswahl sich ändern könnte? c) Welcher Mehraufwand ergibt sich hieraus? d) Wird dadurch das Bewerbungsverfahren verlängert und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 8.: Durch die Rechtsprechung ist hinreichend ge- klärt, dass für die Auswahlentscheidung von jeder Bewer- berin oder jedem Bewerber eine aktuelle dienstliche Beur- teilung vorliegen muss, die zum Zeitpunkt der Auswahl- entscheidung nicht älter als ein Jahr ist. Eine auf der Grundlage älterer dienstlicher Beurteilungen getroffene Auswahlentscheidung ist zu beanstanden und hätte in einem von einer unterlegenen Konkurrentin oder einem unterlegenem Konkurrenten angestrengten Verwaltungs- gerichtsverfahren keinen Bestand. Insofern ist das Vorlie- gen aktueller dienstlicher Beurteilungen alternativlos. Auswertungen zum Aufwand oder über die Verlängerung der Dauer von Auswahlverfahren liegen nicht vor. Sofern die Bewerberin oder der Bewerber über keine hinreichend aktuelle dienstliche Beurteilung verfügt, wird die Bewerberin oder der Bewerber von der Schulaufsicht auf die Erstellung einer aktuellen dienstlichen Beurteilung hingewiesen, die bei der/dem zuständigen Beurteile- rin/Beurteiler unverzüglich zu beantragen ist. Die dienst- liche Beurteilung ist unverzüglich zu erstellen. 9. Insofern die Bekanntgabe bzw. die Ernennung des Ergebnisses des Bewerbungsverfahrens auf den gleichen Tag erfolgten sollte: Welche Möglichkeiten haben in die- sen Fällen unterlegende Kandidat/-innen rechtliche Schritte (Konkurrentenklagen) einzuleiten? Zu 9.: Vor der Ernennung einer ausgewählten Bewer- berin oder ausgewählten Bewerbers wird generell die Frist für die Einleitung einer Konkurrentenklage durch die nicht ausgewählten Mitbewerberinnen und Mitbewerber abgewartet. Eine Ernennung findet in keinem Fall bereits am Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses des Auswahl- verfahrens statt. 10. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 10.: Es wird vorausgesetzt, dass der allgemeine Ablauf der Bearbeitung einer Kleinen Anfrage dem fra- genden Abgeordneten bekannt ist. Inhaltlich wurde diese Kleine Anfrage in der Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft vom zuständigen Bereich bearbei- tet. 11. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11.: Nein. Berlin, den 13. Juni 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juni 2013)