Drucksache 17 / 12 163 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2013) und Antwort Pflegestufen von Menschen mit Demenz in Berliner stationären Einrichtungen und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen mit Demenz (eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) leben in stationä- ren Einrichtungen und haben die A. Pflegestufe 0 B. Pflegestufe 1 C. Pflegestufe 2 D. Pflegestufe 3 und welche Entwicklung hat sich hier in den letzten drei Jahren gezeigt? Zu 1.: In Berlin erfolgt in jedem ungeraden Jahr zum Stichtag 15.12. eine Zusatzerhebung in stationären Lang- zeitpflegeeinrichtungen parallel zur Bundespflegestatistik durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. Seit- dem im Jahre 2001 erstmals Zahlen zu den an Demenz Erkrankten in den stationären Langzeitpflegeeinrichtun- gen erfragt wurden, lag der Anteil dieser Menschen rela- tiv konstant bei 45-50 %. Insgesamt lebten in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Jahr 2011 26.669 und im Jahr 2009 25.600 Personen. Für 2010 liegen keine Daten vor. Eine Zuordnung zu den einzelnen Pflegestufen, ist nicht möglich, da der Senats-verwaltung hierzu keine statistischen Erhebungen, weder im Rahmen der Bundes- pflegestatistik noch im Rahmen der Berliner Zusatzerhe- bung, vorliegen. Zu Gästen der Einrichtungen der Tages- und Kurz- zeitpflege liegen keine statistischen Erhebungen zum An- teil der Menschen mit Demenz und der Verteilung auf die Pflegestufen vor. 2. Wie viele betreute Wohngemeinschaften nach De- finition des Berliner Wohnteilhabegesetzes gibt es in Ber- lin, wie viele sind davon Wohngemeinschaften für Men- schen mit Demenz und welche Entwicklung hat sich in den letzten drei Jahren vollzogen? Zu 2.: Mit Stand 31.03.2013 waren von den melde- pflichtigen Leistungserbringern (Pflege-dienste) insge- samt 521 betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürf- tige Nutzerinnen und Nutzer gemeldet worden. Darin enthalten sind 272 Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, 182 Wohngemeinschaften ohne Spezialisie- rungen sowie 67 Wohngemeinschaften mit anderen Spe- zialisierungen. Die Entwicklung der Wohngemeinschaften für Men- schen mit Demenz seit Inkrafttreten des Wohnteilhabege- setzes zum 01.07.2010 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.03.2013 Wohngemeinschaften (WG für pflegebe- dürftige Menschen 411 455 508 521 davon WG für Menschen mit Demenz 218 238 268 272 WG ohne Spezialisierung 147 160 177 182 WG mit anderen Spezialisierungen 46 57 63 67 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 163 2 3. Wie viele Menschen mit Demenz (eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI) leben in Wohn- gemeinschaften für Demenzkranke bzw. in sogenannten gemischten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und welche Entwicklung zeigte sich in den letzten drei Jah- ren? 4. Wie viele Menschen mit Demenz in Wohngemein- schaften haben die A. Pflegestufe 0 B. Pflegestufe 1 C. Pflegestufe 2 D. Pflegestufe 3 und welche Entwicklung zeichnet sich hier ab? Zu 3. und 4.: Im Rahmen der Bundespflegestatistik werden keine Daten zu Wohngemeinschaften erhoben. Eine Zusatzerhebung, die wie bei den stationären Lang- zeitpflegeeinrichtungen parallel zur Bundespflegestatistik durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung durchgeführt wird, gibt es für die Wohngemeinschaften nicht. Damit liegen der Senatsverwaltung nur die Daten vor, die die Heimaufsicht aufgrund der Meldungen der Leistungs- erbringer gemäß dem Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz - WTG) zur Verfügung stellen kann. Mit Stand 31.03.2013 waren insgesamt 3875 Plätze in betreuten Wohngemeinschaften gemeldet worden. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in betreuten Wohngemeinschaften lässt sich anhand der gemeldeten Plätze und der jeweiligen Spezialisierung bei der Auf- nahme der Leistungserbringung nicht genau ermitteln. Zudem müssen Veränderungen der Nutzerzahl oder der Anforderungen an Pflege und Betreuung von den Leis- tungserbringern nicht gemeldet werden. So kann insbe- sondere die Zahl der Menschen mit Demenz in Wohnge- meinschaften ohne Spezialisierung durch die Heimauf- sicht nicht ermittelt werden. Die Entwicklung der Platzzahlen insbesondere bei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.03.2013 Wohngemeinschaften für pflegebedürfti- ge Menschen 3049 3398 3758 3875 davon WG für Menschen mit Demenz 1616 1781 2018 2067 WG ohne Spezialisierung 1089 1186 1279 1317 WG mit anderen Spezialisierungen 347 431 461 491 Nicht möglich sind die Zuordnung der Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften zu den einzelnen Pfle- gestufen und die Darstellung der Entwicklungen, da die Melde-verpflichtung nach dem WTG diese detaillierten Angaben nicht von den Leistungserbringern verlangt. Berlin, den 27. Juni 2013 Mario C z a j a Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jul. 2013)