Drucksache 17 / 12 166 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 31. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2013) und Antwort Wohnungsgrößen und Miethöhen städtischer Wohnungsbaugesellschaften bei Neubauvorhaben und im Bestand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestalten sich bei den städtischen Woh- nungsbaugesellschaften der Wohnungsschlüssel und die Miethöhen der seit dem 1.1.2010 fertig gestellten Wohneinheiten sowie der geplanten oder bereits im Bau befindlichen Wohneinheiten (bitte differenziert nach Un- ternehmen, Objektadresse, Raumanzahl, Quadratmetern und kalkulierter Nettokaltmiete pro m 2 )? Frage 2: In welcher Spanne liegen die Betriebskosten der von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften er- richteten o. g. Neubauwohnungen? Antwort zu 1 und 2: Die sechs städtischen Wohnungs- unternehmen haben in den letzten Jahren keinen Neubau von Wohnungen mehr durchgeführt. Aufgrund des Bünd- nis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten sind die Gesellschaften angehalten, den öffentlichen Wohnungsbestand auf 300.000 Wohnungen zu erhöhen. In der aktuellen Legislaturperiode sollen etwa 30.000 Wohnungen hinzukommen. Die Gesellschaft DEGEWO hat als erstes städtisches Wohnungsunternehmen das Neubauvorhaben „Mariengrün“ begonnen. Hier entstehen folgende Wohnungsschlüssel: 5 x 5 Zimmerwohnungen mit 554,80 m² netto 5 x 4 Zimmerwohnungen mit 492,45 m² netto 6 x 3 Zimmerwohnungen mit 479,34 m² netto 24 x 2 Zimmerwohnungen mit 1.346,40 m² netto 12 x 1 Zimmerwohnungen mit 447,12 m² netto Die durchschnittliche Nettokaltmiete bei diesem Pro- jekt wird bei etwa 8,50 €/m² liegen. Die Planungen bei den anderen fünf städtischen Ge- sellschaften befinden sich in unterschiedlichen Planungs- stadien, so dass keine detaillierteren Aussagen zu Woh- nungsschlüsseln oder Betriebskosten möglich sind. Frage 3: Welche Vorgaben und Fördermaßnahmen plant der Senat, damit ein Anteil neu zu bauender Woh- nungen den Richtwerten der WAV entspricht? Antwort zu 3: Senat und städtische Wohnungsunter- nehmen orientieren sich bei der Miethöhe an den entste- henden Kosten und laufenden Aufwendungen. Aus die- sem Grund gibt es keine Richtwertvorgaben. Soweit Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken errichtet werden, soll ein Anteil der neu errichteten Wohnungen zu Nettokaltmieten von 6,50 €/ m²/ monatlich vergeben werden . Über den Einsatz weiterer Fördermittel für Woh- nungsneubau werden Senat und Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsplan 2014/ 2015 beschließen. Frage 4: Wie groß ist die durchschnittliche Woh- nungsgröße der seit dem 1.1.2010 fertig gestellten und der geplanten bzw. im Bau befindlichen Wohnungen städ- tischer Wohnungsbaugesellschaften im Vergleich zu allen in diesem Zeitraum fertig gestellten Wohnungen in Ber- lin? Antwort zu 4: Für die in den Jahren 2010, 2011 und 2012 neu erbauten Wohnungen in Mehrfamilien-häuser lagen die durchschnittlichen Wohnflächen bei 101,1 m², 97,6 m² und 99,2 m². Da städtische Gesellschaften in diesen Jahren keinen Neubau errichtet haben, ist ein Vergleich nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 166 2 Frage 5: Wie stellt sich bei den städtischen Woh- nungsbaugesellschaften der Wohnungsschlüssel der vor dem 1.1.2010 fertig gestellten Wohneinheiten dar (bitte differenziert nach Unternehmen, Raumanzahl, Quadrat- metern und Nettokaltmiete pro m 2 )? Antwort zu 5: Der Senat verfügt zur Beantwortung dieser Frage über keine Informationen. Berlin, den 28. Juni 2013 In Vertretung Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013)