Drucksache 17 / 12 167 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 31. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2013) und Antwort Familienfreundlichkeit mit französischem „Anti-Homo-Ehe“-Logo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat das Logo des Bezirkes Lichtenberg „Familienfreundlicher Bezirk“ bekannt und trifft es zu, dass sich dieses Logo an der „neu eingeführten Richtlinie der Senatskanzlei für ganz Berlin orientiert“ (Antwort des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin auf die Kleine An- frage 0245/VII)? 2. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass dieses Logo dem auf den zum Teil gewaltsamen Demonstratio- nen in Frankreich und Paris gegen die Öffnung der Ehe durch Gesetz der Nationalversammlung verwendeten Symbol der „Anti-Homo-Ehe“-Bewegungen zum Verwechseln ähnlich sieht? 3. Teilt der Senat die Einschätzung, dass ein Logo, das die klassische heterosexuelle Zweierbeziehung mit zwei Kindern in den tradierten, heteronormativen Ge- schlechterrollen (bis hin zu „Zöpfchen und Röckchen“) gestalterisch präsentiert, nicht für die symbolische Inklu- sion eines modernen Geschlechter- und Familienbegriffes unter Einschluss von z.B. Regenbogen- und Patchwork- familien geeignet ist? 4. Inwieweit ist es dem Bezirk Lichtenberg von Ber- lin nach der Richtlinie der Senatskanzlei für das Corporate Design des Landes Berlin gestattet, das Prädikat „familienfreundlicher Bezirk“ mit einem anders gestalteten Logo zu symbolisieren? 5. Teilt der Senat die Ansicht des Bezirksbürgermeis- ters von Lichtenberg, die Verwendung des Logos sei un- problematisch, weil „wir Demokraten (…) souverän zu unseren Symbolen stehen (müssen)“ und „uns diese Symbole von Extremisten nicht aus der Hand nehmen las- sen“ dürfen – wenn diese Symbole doch gerade Ausdruck konservativer Familien- und Geschlechtervorstellungen sind, denen das Land Berlin nach Verabschiedung der Initiative Sexuelle Vielfalt (ISV) gerade nicht folgen will? Zu 1., 2. und 4.: Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2012 Corporate Design-Richtlinien für die Berliner Verwaltung beschlossen. Den Bezirken wurde empfohlen, für die eigene Kommunikation diese Design-Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Die Richtlinien regeln die Platzierung und Gestaltung des Berlin-Logos. Bei dem Logo des Bezirks Lichtenberg „Familienfreundlicher Bezirk“ handelt es sich um ein Aktionslogo. Für die Platzierung von Aktions- oder Partnerlogos und für die Einbindung von Gestaltungselementen werden in den Design-Richtlinien Beispiele gegeben. Die Richtlinien enthalten keine Empfehlungen, wie Aktionslogos auszu- sehen haben. Sie geben die Freiheit, in eigener Verant- wortung zu gestalten. Zu Frage 3: Der Senat arbeitet – vor dem Hintergrund der vielfältigen Familienkonstellationen und der demografischen Entwicklung – auf der Grundlage eines weit gefassten Familienbegriffs: Familie ist danach jede Gemein- schaft unterschiedlicher Generationen, in denen Men- schen füreinander Sorge tragen (Berliner Familienbericht 2011). Dieser Familienbegriff schließt Alleinerziehende ebenso ein wie Regenbogenfamilien und Patchworkfami- lien. Der Senat ist bestrebt, in seinen Veröffentlichungen die Ziele der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung auch bildlich zu repräsentieren. So soll auf die Darstel- lung der Vielfalt von Familien- und Lebensformen ebenso auf Aspekte der kulturellen Vielfalt, des Alters und möglicher Behinderungen bei der Neueinrichtung eines Fami- lieninformationsportals des Familienbeirats durchgängig geachtet werden. Die künstlerische Gestaltung von Logos und anderen bildlichen Darstellungen liegt jeweils in der Verantwortung der zuständigen Verwaltung, im in der Anfrage genannten Fall beim Bezirksamt Lichtenberg. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 167 2 Zu Frage 5: Abgeordnetenhaus und Senat haben mit der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) seit 2010 einen Prozess der Auseinandersetzung mit der Homophobie in der Gesellschaft und einen positiven Wandel hin zu Toleranz, Akzeptanz und Respekt vor sexueller und geschlechtli- cher Vielfalt initiiert. Dies bezieht sich auch auf die Sichtbarmachung und Wertschätzung von Familien ho- mosexueller Eltern in Bildung und Jugendhilfe. Berlin hat sich u.a. im Bundesrat für die Gleichstellung von Einge- tragenen Lebenspartnerschaften im Kindschaftsrecht ein- gesetzt (BR-Drs. 124/11; 124/1/11). Zwischen dem Senat und den Bezirken findet anlassbezogen ein Austausch über Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Die Verant- wortung für die Umsetzung auf bezirklicher Ebene liegt auch hier bei den Bezirksämtern. Berlin, den 25. Juni 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister von Berlin (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juni 2013)