Drucksache 17 / 12 168 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gottfried Ludewig (CDU) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Juni 2013) und Antwort Bürokratenmonster Personalzumessung für die Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie steht der Senat dazu, dass der Personalbestand in den Kindertagesstätten monatlich anhand des Alters der Kitakinder geregelt wird und sich somit auf- grund eines Alterwechsels auch von einem Monat auf den nächsten die Personalzumessung ändert? 2. Entstehen hierdurch unterjährig Personalschwankungen in den Kindertagesstätten und wenn ja, welchen Umfang haben die Personalschwankungen für das Land Berlin? 3. Wenn zu der Frage 2 keine Informationen vorliegen sollten; sieht die Senatsverwaltung die Notwendig- keit diese Daten zu erheben? 4. Werden durch diese häufigen Personalschwankungen die Kindertagesstätten nicht in einen unhaltbaren und schlecht planbaren Zustand versetzt? 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine langfristige gültige Personalzumessung dem weiteren Ausbau von Kindertagesstätten fördern würde? 6. Stellt die monatliche Zumessung nicht einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand dar? Zu 1. bis 6.: Der Gesetzgeber hat mit dem ersten Ber- liner Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) vom 19. Ok- tober 1995 die seit 1978 bestehenden Personalstandards festgeschrieben. Zentrales Anliegen des Gesetzes war es, eine weitgehende Flexibilisierung des Förderangebots, orientiert insbesondere an den Bedürfnissen von Familien, zu erreichen. Hiermit ging die Regelung einer Personal- ausstattung einher, die sich am Bedarf der Kinder hin- sichtlich der im Einzelfall angemessenen Betreuungszeit (Betreuungsumfang) orientierte. Gleichzeitig wurde auf die Vorgabe fester Gruppengrößen verzichtet, die bis dato die Erzieher-Kind-Relation festlegte. Mit der Einführung der Kindertageseinrichtungsper- sonalverordnung (KitaPersVO) im Jahr 1998 wurden die Regelungen zur Ermittlung der erforderlichen Ausstattung mit pädagogischem Fachpersonal und zusätzlichen Fach- kräften ausgeführt. Insbesondere wurden Stellenanteile pro Kind, je nach Alter und Betreuungsumfang, unter- schieden nach den Tarifgebieten Ost und West, definiert. Dabei wurde bereits 1998 wie auch aktuell davon ausge- gangen, dass „... bei einer entsprechenden Organisation eine gleichbleibende kontinuierliche pädagogische Förde- rung der einzelnen Kinder durch mindestens eine ihnen vertraute Bezugsperson gewährleistet ist.“ (§ 12 Abs. 2 Kindertagesförderungsverordnung–VOKitaFöG). Die gesetzlichen Standards sehen eine Personalausstattung vor, die mindestens vorzuhalten ist. Die Regelungen zur Personalausstattung geben den Trägern die erforderliche Flexibilität, pädagogische Veränderungen, bspw. Konzep- te der Altersmischung und der gruppenoffenen Arbeit, voranbringen und umsetzen zu können. Die Belegung einer Kindertageseinrichtung schwankt im gesamten Kita-Jahresverlauf. Bis in den Juni des Folgejahres hinein werden nach allen Erfahrungen neue Kinder aufgenommen. Die Personalausstattung ist daher nicht nur aufgrund des Alters der Kinder, sondern folge- richtig auch an die jeweilige Anzahl der belegten Plätze, anzupassen. Die Neuaufnahme von kleinen Kindern im Jahresverlauf reduziert die Personalschwankungen, die durch das fortschreitende Alter der Kinder ggf. ausgelöst würden. Schwankungen bezogen auf den Personalbedarf und Personalbestand sind einrichtungsbezogen und im Jahres- verlauf unterschiedlich. Neben den Personalbemessungs- kriterien sind sie von weiteren Faktoren wie Größe der Einrichtung, Beschäftigungsverboten bei Schwanger- schaft, Mutterschutz, Elternzeit, Erkrankungen usw. ab- hängig. Eine landesweite Datenerhebung wäre, soweit überhaupt möglich, daher nur wenig aussagekräftig. Klei- ne Einrichtungen unterliegen kaum Personalschwankun- gen, da hier bereits aus aufsichtlichen Gründen eine über dem Standard liegende Personalausstattung die Regel ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 168 2 Der Kita-Ausbau wird durch die Regelungen zur Per- sonalbemessung nicht beeinträchtigt. Das belegen die Zahlen der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder eindrücklich. So wurden im Vergleich am 31.12.2012 ca. 10.000 Kinder mehr als am 31.12.2010 in Kindertageseinrichtungen betreut. Der Kita-Ausbau wird weiter vorangetrieben, nicht zuletzt durch das im Juli 2012 gestartete Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ und das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013/2014“ des Bundes für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter dem dritten Lebensjahr. 7. Wie hoch schätzt der Senat den personellen Aufwand für die Umsetzung und Kontrolle der monatlich schwankenden Personalzumessung ein? 8. Sieht der Senat hier Handlungsbedarf? Zu 7. und 8.: Die Umsetzung der korrekten Mindest- personalausstattung erfolgt durch jeden einzelnen Träger von Kindertageseinrichtungen. Wie oben dargestellt, un- terliegen kleine Einrichtungen häufig keinen oder nur geringen Schwankungen. Große Träger von Kindertages- einrichtungen haben sich auf die organisatorischen Her- ausforderungen eingestellt, die insbesondere durch die genannten zusätzlichen Faktoren entstehen können. Die Kontrolle der Personalbemessung erfolgt durch die Ein- richtungsaufsicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einmal jährlich zum Stichtag 15. März sowie anlassbezogen. Im Rahmen der Melde- pflichten nach § 47 SGB VIII melden Träger von Tages- einrichtungen auch unterjährig Personalwechsel. 9. Wie sieht der Senat die Möglichkeit diese monatliche Personalzumessung in z.B. einen viertel-, halb- oder jährlichen Turnus zu verändern? Zu 9.: Eine solche Personalbemessung würde das be- stehende System grundsätzlich in Frage stellen, Flexibili- tät einschränken und erhebliche Folgewirkungen für das Finanzierungsverfahren nach sich ziehen, auf das sich das Land Berlin mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Ber- liner Kinder- und Schülerläden (DaKS e.V.) verständigt hat, da dann vom Prinzip der ausschließlichen Finanzie- rung belegter Plätze abgewichen werden müsste. Berlin, den 31. Juli 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2013)