Drucksache 17 / 12 169 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2013) und Antwort BER-Debakel (LXXI): Sicherheitsrisiko BER? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Betreiber und deren Betriebsbereiche von Firmen liegen im Umkreis von 20 km um den Flug- hafen Berlin Brandenburg (BER), die unter § 1 der Stör- fall-Verordnung -12. BImSchV fallen? Bitte aufschlüsseln nach: - Name oder Firma des Betreibers sowie vollständiger Anschrift des betreffenden Betriebsbe- reichs, - eingetragenem Firmensitz und vollständiger Anschrift des Betreibers, - Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe oder der Kategorie gefährlicher Stoffe, - Menge und physikalischer Form der gefährlichen Stoffe, - Tätigkeit oder beabsichtigter Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs, - Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Antwort zu 1: Auf dem Flughafengelände befindet sich als Anlage mit Grundpflichten im Sinne der 12. Bun- desimmissionsschutzgesetz (BImSchV) ein Kerosintank- lager im Eigentum der Total. Zu dieser und den sonstigen Anlagen in Brandenburg liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Informationen sind beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Branden- burg zu erhalten (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.29 9858.de). . Für die Betriebsbereiche in Berlin wird zu den Teil- strichen 1 bis 5 auf die tabellarische Auflistung in der Anlage zu Frage 1 verwiesen. Zum Teilstrich 6: Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung eines Betriebsbereiches, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, sind insbesondere Dominoeffekte nach § 15 der 12. BImSchV. Zwischen den in der Anlage zu Frage 1 aufgeführten Betriebsbereichen in Berlin wurden keine Dominoeffekte festgestellt. Andere Besonderheiten in der Umgebung der in der Anlage zu Frage 1 aufgeführten Betriebsbereichen, die einen Störfall auslösen können, liegen nicht vor oder sind nicht bekannt. Zu den Gegebenheiten des Störfallbetriebs auf dem Flughafengelände und anderen evtl. Betriebsbereichen in Brandenburg liegen hier keine Erkenntnisse vor. Informa- tionen sind beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zu erhalten (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.29 9858.de). Frage 2: Liegen für die betroffen Betreiber und deren Betriebsbereiche von Firmen in Frage 1. Konzepte zur Verhinderung von Störfällen laut §8 des 12. BImSchV vor, die durch den BER oder dessen Flughafenbetrieb ausgelöst werden können? Antwort zu 2: Zum Flughafen Berlin Brandenburg und den Betriebsbereichen in Brandenburg liegen keine Erkenntnisse vor. Informationen können beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Lan- des Brandenburg erfragt werden. Für alle in der Anlage zu Frage 1 aufgeführten Be- triebsbereiche in Berlin liegen Konzepte zur Verhinde- rung von Störfällen nach § 8 der 12. BImSchV vor. Die Erstellung dieser Konzepte ist eine gesetzliche Grund- pflicht aller Betreiber von Störfallbetrieben. Die Konzepte beinhalten allgemeine Ziele und Grundsätze des Betrei- bers zur Begrenzung der Gefahren von Störfällen und beschreiben das betriebliche Sicherheitsmanagementsys- tem. Die Konzepte haben keinen Bezug zum Flughafen- betrieb und werden auch nicht durch diesen ausgelöst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 169 2 Frage 3: Wenn ja, wie werden die Personen und Ein- richtungen mit Publikumsverkehr, wie etwa Schulen und Krankenhäuser, die von oben genannten Störfällen in Fra- ge 2. in diesen Betriebsbereichen betroffen sind, infor- miert und wo werden diese Informationen der Öffentlich- keit zur Verfügung gestellt? Antwort zu 3: Die Antwort entfällt. Frage 4: Wie stimmt sich die Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH mit den Betreibern der o. g. Betriebsbe- reiche, den Behörden für die allgemeine Gefahrenabwehr, dem Katastrophenschutz und sonstigen Behörden ab? Antwort zu 4: Die Notfallplanung wird mit den zu be- teiligenden Diensten und Behörden abgestimmt und bei neuen Erkenntnissen aus Übungen und Einsatzauswertun- gen fortgeschrieben. Der Entwurf der Notfallplanung für den BER ist/wird abgestimmt mit: - Landkreis Dahme Spreewald, Ordnungsamt, Sachgebiete Feuerschutz und Rettungsdienst, Zi- vil- und Katastrophenschutz (bei Kreis- und Länderübergreifendem Sachbezug in Abstim- mung mit dem Ministerium des Innern des Lan- des Brandenburg) - Kreisbrandmeister des Landkreises Dahme Spreewald - Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landkreis Dahme Spreewald (bei Kreis- und Länderüber- greifendem Sachbezug in Abstimmung mit dem Ministerium Umwelt, Gesundheit und Verbrau- cherschutz des Landes Brandenburg) - Bundespolizeidirektion Berlin, Projektgruppe BER - Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, Polizeiinspektion Flughafen - Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde BerlinBrandenburg - Deutschen Bahn AG - Bodenverkehrsdienstleister - Deutschen Flugsicherung, Tower BER Frage 5: Wie stellt die Flughafengesellschaft den ständigen Informationsfluss zur Öffentlichkeit sicher? Antwort zu 5: Bei Notfällen und Großschadensereig- nissen am Flughafen wird die Technische Einsatzleitung durch die Notfall-Einsatzzentrale am Flughafen unter- stützt. Die Notfall-Einsatzzentrale (NEZ) ist die Flug- platzeinrichtung für die Gesamtkoordination bei Notfällen entsprechend ICAO Annex 14, Volume 1, Chapter 9, Emergency and Other Services. Die Notfall-Einsatzzentrale wird immer dann einberu- fen, wenn das absehbare oder eingetretene Schadenser- eignis die Unterstützung der Technischen Einsatzleitung oder einer Einsatzleitung vor Ort erfordert, externe Diens- te betroffen sind, der reibungslose Betrieb des Unterneh- mens gefährdet ist oder politisches und öffentliches Inte- resse besteht. Die NEZ ist die Flugplatzeinrichtung, die übergeordnete Aufgaben koordiniert und die Technische Einsatzleitung bzw. die Einsatzleitung vor Ort unterstützt. Die Einsatzleitung tauscht die Informationen und La- gebilder regelmäßig mit der NEZ aus und berät sich mit ihr über die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zur Vorbereitung operativ-taktischer Entscheidungen. Die NEZ beteiligt im notwendigen Umfang interne und externe Dienste, Behörden und Einrichtungen und koordiniert deren Belange. Die beteiligten Dienste stellen dazu geeignetes Personal und Verbindungsbeamte, mit der Kompetenz, die Anforderungen aus der NEZ umzu- setzen. Die Besetzung der NEZ ist auch über längere Zeit, wenn notwendig in einem Schichtsystem durch die betei- ligten Dienste sicherzustellen. Veröffentlichungen und Informationen für die Medien und/oder die Öffentlichkeit sind durch die Pressesprecher der betroffenen Dienste in der NEZ abzustimmen. Frage 6: An welchen Stellen liegt der nach der Stör- fall-Verordnung – 12. BImSchV zu erstellende Sicherheitsbericht der Betreiber aus? Antwort zu 6: Sicherheitsberichte sind nur für Stör- fallbetriebe mit erweiterten Pflichten gesetzlich vorge- schrieben. Die Sicherheitsberichte sind vom Betreiber zu erstellen und von den störfallrechtlichen Überwachungs- behörden zu prüfen. Sie werden nicht ausgelegt, liegen aber beim Betreiber und den Behörden vor und können allgemein auf Anfrage und nach vorheriger Ankündigung eingesehen werden. Von der Einsichtnahme ausgenom- men sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Frage 7: Besteht die Gefahr eines Domino-Effekts laut § 15 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV, der durch den Betrieb des BER ausgelöst werden kann? Antwort zu 7: Zu Dominoeffekten zwischen Betriebs- bereichen in Brandenburg sind beim Landesamt für Um- welt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Informationen zu erhalten. Zu den in der Anlage zu Frage 1 aufgeführten Be- triebsbereichen in Berlin wurden Dominoeffekte nicht festgestellt. Frage 8: Wie oft und aus welchen Gründen hat die Flughafengesellschaft seit dem Planfeststellungsbeschluss die Analyse der Risiken Dritter im Flughafenbereich ver- ändert? Antwort zu 8: Im Risikomanagement der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) werden Risiken erfasst, in deren Folge die Finanz-, Ertrags- oder Vermögenslage negativ beeinflusst werden kann. Die Risikoverantwortli- chen der einzelnen Bereiche/Abteilungen melden auch Risiken, die bedingt durch Dritte einen entsprechenden negativen Einfluss auf die FBB haben können. Hierbei sind vor allem solche Risiken zu nennen, die sich auf Kreditoren/Debitoren beziehen oder die durch sich än- dernde rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen entstehen. Des Weiteren gibt es Risiken, die die Gefahr von Streiks Dritter mit unmittelbarem Einfluss auf die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 169 3 FBB beschreiben (z.B. bei Airlines, Flugsicherungen, Sicherheitsdienstleistern), sich auf von der Planung ab- weichenden Marktentwicklungen beziehen (z.B. Kapital- marktrisiken) oder aus der Projektarbeit mit Dritten her- vorgehen können. Ebenso sind Katastrophenrisiken, die z.B. durch einen Terroranschlag im Terminalbereich oder im Bereich einer Start- und Landebahn drohen, darge- stellt. Diese Einzelrisiken werden wie alle im Risikomana- gementsystem der FBB erfassten Risiken regelmäßig - üblicherweise viermal im Jahr - durch die Risikoverant- wortlichen plausibilisiert und ggf. aktualisiert. Frage 9: Inwiefern haben sich die externen Risikower- te am und um den Flughafen verändert? (Bitte nach geän- derten Werten und Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 9: Wie bei Frage 8 dargestellt, findet eine regelmäßige Risikoaktualisierung statt. Durch Dritte be- dingte externe Faktoren (z.B. drohende Änderung der Gesetzgebung), die einen Einfluss auf die Risikobeschrei- bung und -bewertung (Schadenspotenziale und Eintritts- wahrscheinlichkeiten) haben, finden auf diese Weise fort- laufend Eingang in die Risikodarstellung (d.h. Risikobe- schreibung und -bewertung). Berlin, den 27. Juni 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Jul. 2013) Anlage zur Kleinen Anfrage 17/12169, Frage 1, Teilstriche 1 - 5 Name oder Firma des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches Name und Anschrift des Betreibers, wenn abweichend von nebenstehender Angabe Pflichten 1 Angaben zu den gefährlichen Stoffen (beschränkt auf störfallrelevante Stoffe und Hauptgefahren) Tätigkeit TBG Tanklager Beteiligungsgesell-schaft mbH Straße 3A Nr. 1 12357 Berlin TBG Tanklager Beteiligungsgesellschaft mbH E > 25.000 t Heizöl / Diesel (flüssig, umweltgefährlich) Lagerung von Erdölerzeugnissen in Behältern Praxair Deutschland GmbH Schnellerstr. 6-13 12439 Berlin Hans-Böckler-Str. 1 40476 Düsseldorf G < 24 t brennbare Gase < 123 t brandfördernde Gase < 0,2 t giftige Gase Die Gase befinden sich überwiegend in ortsbeweglichen Druckgasbehältern und teilweise im Lagertank Lagern und Abfüllen von Gasen Brenntag GmbH Tempelhofer Weg 36 12347 Berlin Stinnes-Platz 1 45472 Mühlheim an der Ruhr E > 25.000 t Heizöl / Diesel (flüssig, umweltgefährlich) Lagerung von Erdölerzeugnissen in Behältern Linde AG Gradestr. 91-107 12347 Berlin Seitnerstr. 70 82049 Pullach G < 30 t brennbare Gase < 60 t brandfördernde Gase < 1 t giftige Gase Die Gase befinden sich überwiegend in ortsbeweglichen Druckgasbehältern und teilweise im Lagertank Lagern und Abfüllen von Gasen GETA Berlin GmbH Tempelhofer Weg 34 12347 Berlin Gradestr. 36 12347 Berlin E > 25.000 t Heizöl / Diesel (flüssig, umweltgefährlich) Lagerung von Erdölerzeugnissen in Behältern Paul Hettich GmbH & Co. KG Motzener Straße 20 12277 Berlin Wie nebenstehend angegeben E ca. 35 t giftige bzw. sehr giftige Stoffe überwiegend in Wirkbädern; im Störfall auch Freisetzung giftiger Gase möglich Metallverarbeitung mit Hilfe elektrolytischer oder chemischer Verfahren 1 E = erweiterte Pflichten und G = Grundpflichten Anlage zur Kleinen Anfrage 17/12169, Frage 1, Teilstriche 1 - 5 Name oder Firma des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches Name und Anschrift des Betreibers, wenn abweichend von nebenstehender Angabe Pflichten 1 Angaben zu den gefährlichen Stoffen (beschränkt auf störfallrelevante Stoffe und Hauptgefahren) Tätigkeit Kandler, Michael Rigistr. 8 12277 Berlin Wie nebenstehend angegeben G max. 75 t explosions-gefährliche Stoffe in versandfähiger Verpackung Lagerung von Feuerwerkskörpern Pyro-Partner GmbH Rigistr. 10 12277 Berlin Rigistr. 8 G max. 60 t explosions-gefährliche Stoffe in versandfähiger Verpackung Lagerung von Feuerwerkskörpern Potsdamer Feuerwerks Vertriebs GmbH Buckower Chaussee 60 12277 Berlin Rigistr. 8 G max. 60 t explosions-gefährliche Stoffe in versandfähiger Verpackung Lagerung von Feuerwerkskörpern Heizkraftwerk Klingenberg Köpenicker Chaussee 42-45 in 10317 Berlin Vattenfall Europe Wärme AG Puschkinallee 52 in 12435 Berlin G 20.400 t Heizöl (flüssig, umweltgefährlich) 170 t Schwefeldioxid (druckverflüssigt, giftig) Energieerzeugung Fernheizwerk Neukölln AG Weigandufer 49 12059 Berlin Wie nebenstehend angegeben G 12.900 t Heizöl (flüssig, umweltgefährlich) Energieerzeugung Oiltanking Deutschland GmbH &Co. KG Kaiser-Wilhelm-Str. 135 12247 Berlin Admiralitätsstr. 55 20459 Hamburg E > 25.000 t Heizöl / Diesel (flüssig, umweltgefährlich) Lagerung von Erdölerzeugnissen in Behältern Karl Kunze Massengalvanisierungen Boppstr. 6 10967 Berlin Wie nebenstehend angegeben G ca. 8,6 t sehr giftige und 0,2 t giftige Stoffe überwiegend in Wirkbädern; im Störfall auch Freisetzung giftiger Gase möglich Metallverarbeitung mit Hilfe elektrolytischer oder chemischer Verfahren Oberflächentechnik Kläke GmbH Oranienstr. 189 10999 Berlin Oberflächentechnik Kläke GmbH Köpenicker Str. 147 10997 Berlin G ca. 19 t sehr giftige und 2,5 t giftige Stoffe überwiegend in Wirkbädern; im Störfall auch Freisetzung giftiger Gase möglich Metallverarbeitung mit Hilfe elektrolytischer oder chemischer Verfahren Anlage zur Kleinen Anfrage 17/12169, Frage 1, Teilstriche 1 - 5 Name oder Firma des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereiches Name und Anschrift des Betreibers, wenn abweichend von nebenstehender Angabe Pflichten 1 Angaben zu den gefährlichen Stoffen (beschränkt auf störfallrelevante Stoffe und Hauptgefahren) Tätigkeit Heizkraftwerk Lichterfelde Ostpreußendamm 61 12207 Berlin Vattenfall Europe Wärme AG Puschkinallee 52 in 12435 Berlin G 85,68 t Ammoniak (druckverflüssigt, giftig) 1,9 t Hydrazin (flüssig, krebserzeugend) Energieerzeugung Oberflächentechnik Kläke GmbH Köpenicker Str. 147 10997 Berlin Wie nebenstehend angegeben G ca. 10,5 t sehr giftige und 24 t giftige Stoffe überwiegend in Wirkbädern; im Störfall auch Freisetzung giftiger Gase möglich Metallverarbeitung mit Hilfe elektrolytischer oder chemischer Verfahren Heizkraftwerk Mitte Köpenicker Str. 59-73 10179 Berlin Vattenfall Europe Wärme AG Puschkinallee 52 in 12435 Berlin G 7.450 t Heizöl (flüssig, umweltgefährlich) Energieerzeugung Diehl Metal Applications GmbH Am Stichkanal 6-8 14167 Berlin Wie nebenstehend angegeben E < 140 t sehr giftige und < 66 t giftige Stoffe überwiegend in Wirkbädern; im Störfall auch Freisetzung giftiger Gase möglich Metallverarbeitung mit Hilfe elektrolytischer oder chemischer Verfahren Heizkraftwerk Wilmersdorf Forkenbeckstr. 3-6 14199 Berlin Vattenfall Europe Wärme AG Puschkinallee 52 in 12435 Berlin G 15.045 t Heizöl (flüssig, umweltgefährlich) Energieerzeugung Sala Abfallbehandlung und Dienstleistung GmbH Frank-Schweitzer Str. 3 12681 Berlin Wie nebenstehend angegeben G Gefährliche Abfälle (giftig, umweltgefährlich) in Mengen unterhalb der Mengenschwelle für die erweiterten Pflichten Behandlung von Abfällen ka17-12169 k1712169_Anlage