Drucksache 17 / 12 170 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 31. Mai 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2013) und Antwort Spezialeinheiten der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Spezialeinheiten gibt es bei der Berliner Po- lizei und seit wann jeweils? Zu 1.: Die Spezialeinheiten der Polizei Berlin, zu de- nen die Mobilen Einsatzkommandos (MEK) und das Spe- zialeinsatzkommando (SEK) zählen, sind organisatorisch dem LKA (Landeskriminalamt) 6 angegliedert. Das SEK (LKA 63) wurde 1972, das MEK Personen- schutz (LKA 66) 1974 und das Mobile Einsatzkommando (LKA 62) inklusive des MEK Aufklärung/Operative Dienste (A/OD – LKA 64) 1979 gegründet. 2. Wie viele Einsätze wurden durch die Spezialeinhei- ten der Berliner Polizei in den Jahren seit 2008 durchge- führt? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahren und Ein- heiten.) 3. Welche Art von Einsätzen haben die Spezialeinhei- ten der Berliner Polizei in den Jahren seit 2008 durchge- führt? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahren, Einsatz- art und Einheiten.) Zu 3.: Das LKA 6 unterstützt unterschiedlichste Dienststellen bei der operativen Bekämpfung schwerer und schwerster Gewaltkriminalität. Im Wesentlichen – so auch im benannten Zeitraum – beinhaltet das Aufklärungsmaßnahmen (LKA 64), Observationen (LKA 62), Festnahmen (LKA 63) und Personenschutzmaßnahmen (LKA 66). Weiteres siehe Beantwortung zur Frage 2. 4. Wie viele Polizeibeamt*innen stehen im Dienst der jeweiligen Spezialeinheiten? (Bitte nach Geschlecht und Einheiten getrennt aufschlüsseln.) Zu 4.: Die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivoll- zugsbeamten (PVB) der Spezialeinheiten schlüsseln sich wie folgt auf: Dezernat männliche PVB weibliche PVB LKA 62 134 30 LKA 63 104 0 LKA 64 54 8 LKA 66 178 9 5. Über welche besonderen Ausrüstungsgegenstände und Waffen verfügen die jeweiligen Spezialeinheiten ab- weichend zur Grundausstattung der Berliner Polizei? (Bit- te Einzelaufschlüsselung nach Spezialeinheiten.) Zu 5.: In der Abteilung 6 des LKA Berlin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die für die Polizei Berlin übliche Grundausstattung (Dienstpistole, Reiz- stoffsprühgerät, Handfessel) hinaus mit den in der Tabelle genannten Einsatzmitteln ausgestattet: Einheit Jahr Anzahl der Einsätze LKA 62 2008 227 2009 197 2010 211 2011 277 2012 183 LKA 63 2008 nicht erfasst 2009 486 2010 480 2011 490 2012 580 LKA 64 2008 nicht erfasst 2009 409 2010 216 2011 332 2012 359 LKA 66 2008 nicht erfasst 2009 nicht erfasst 2010 259 2011 259 2012 148 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 170 2 LKA 62 LKA 63 LKA 64 Überziehschutzweste x x ballistischer Schutzhelm x x Dienstpistole mit 19 Schuss Magazin x Maschinenpistole (MEK Gruppen-/ SEK Mannausstattung) x x x Taktisches Einsatzgerät x x x zum Teil (30 Beamte) Präzisionsschützenge- wehre x unterschiedliche Langwaffen x Digital-Elektroimpulsgerät x PVB des LKA 66 besitzen keine abweichende Grund- ausstattung. 6. Welche Vorrausetzungen müssen jeweils vorliegen, damit die unter 5. aufgeführten besonderen Ausrüstungs- gegenstände/Waffen im Einsatz verwendet werden dür- fen? Zu 6.: Der Einsatz von Waffen unterliegt dem „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)“. 7. Unter welchen Vorrausetzungen dürfen Waffen im Einsatz direkt auf Personen gerichtet werden? Zu 7.: Schusswaffen dürfen nur unter den Vorausset- zungen des UZwG Berlin direkt auf Personen gerichtet werden. Darüber hinaus gelten die für jedermann gültigen Rechte des § 32 Strafgesetzbuch (StGB) auch für PVB. 8. Über welche besonderen Ausbildungs- und Schu- lungsmaßnahmen verfügen die jeweiligen Spezialeinhei- ten abweichend zur Grundausstattung der Berliner Poli- zei? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Spezialeinheiten.) Zu 8.: Angehörige der Spezialeinheiten absolvieren zu Beginn ihrer Tätigkeit einen mehrwöchigen Fortbildungs- lehrgang, mit dem sie für die Bewältigung ihrer jeweili- gen zukünftigen Aufgabe intensiv und zielgerichtet vorbe- reitet werden. Die jeweilige Lehrgangsgestaltung orien- tiert sich an technischen wie taktischen Erfordernissen und Entwicklungen, sodass Fortbildungsinhalte variieren. Weitere Fortbildungsmaßnahmen erfolgen kontinuier- lich während der Verwendungszeit. LKA 6 arbeitet grundsätzlich einsatzunterstützend für andere Polizeieinheiten, sodass sich die Fortbildungsin- halte am jeweiligen Auftrag ausrichten und sich daher lageangepasst wandeln müssen. 9. Welche Standards gelten für die Anforderung und den Einsatz des SEK in Berlin? (Bitte auch die „Qualitätsstandards für die Anforderung und den Einsatz des SEK“ im Originalwortlaut beifügen/verlinken.) Zu 9.: Zu den Aufgaben des SEK gehören insbesonde- re  die Beseitigung konkreter Gefahrenlagen bei o erpresserischem Menschenraub, o Geiselnahmen, o Flugzeugentführungen,  die Klärung von Lagen mit erheblichem Gefährdungsgrad ,  die Festnahme von Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrechern, von denen eine erhebliche Gefahr auszugehen droht,  die Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung strafprozessualer Maßnahmen gegen Gewalttäte- rinnen und Gewalttäter sowie  der Schutz von Personen, die aus besonderen Anlässen einer erheblichen konkreten Gefährdung ausgesetzt sind. Für die Anforderung und den Einsatz des LKA 63 wurden zur Bewältigung von Lagen der Schwerstkrimina- lität Qualitätsstandards festgelegt. Die Inhalte sind gemäß Verschlusssachenanweisung „Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft, sodass die Einsichtnahme den Regeln der Vertraulichkeit unterliegt. 10. Wie häufig und bei welchen Einsatzarten kam es in den Jahren seit 2001 zum Einsatz von Elektroschock- waffen (Taser) durch Spezialeinheiten der Berliner Poli- zei? (Bitte Einzelauflistung nach Einsatz, Einheit und Einsatzart.) Zu 10.: Seit 2001 hat das SEK Distanz- Elektroimpulsgeräte (umgangssprachlich „Taser“) insgesamt 18-mal (davon 14-mal anlässlich von Suizidversu- chen und 4-mal aus Anlass von Bedrohungsszenarien) eingesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 170 3 11. Wann wird die Taser-Testphase abgeschlossen sein? Ist es geplant, dass das SEK weiterhin Taser benut- zen darf, und ist es beabsichtigt, deren Einsatz auf andere Einheiten auszuweiten? Worauf stützen Senat und Polizei ihre Erkenntnisse? Zu 11.:Die beim Spezialeinsatzkommando verwende- ten Distanz-Elektroimpulsgeräte haben sich in den ver- gangenen 12 Jahren bewährt. Ein ausreichender Erkenntnisstand basiert auf bislang durchgeführten Einsatzlagen der Polizei Berlin (siehe Beantwortung zur Frage 10) sowie Erfahrungsberichten anderer Bundesländer. Derzeit wird geprüft, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine Ausrüstung von Dienst- kräften außerhalb des Spezialeinsatzkommandos sinnvoll bzw. möglich ist. 12. Wie oft wurden in den Jahren seit 2008 bei den Einsätzen der Spezialeinheiten der Berliner Polizei Men- schen verletzt oder getötet bzw. Sachen beschä- digt/zerstört? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Einheiten und Jahren.) Zu 12.: Eine statistische Erfassung liegt nur hinsicht- lich durchgeführter SEK-Einsatzlagen vor: 2008 2009 2010 2011 2012 Verletzte Personen 60 60 57 62 62 Getötete Personen 0 0 0 0 0 Eine Registrierung der Fallaufkommen zu sämtlichen beschädigten oder zerstörten Sachen anlässlich durchge- führter Einsatzlagen wird von keiner Spezialeinheit der Polizei Berlin vorgehalten. 13. Wie viele Polizeibeamt*innen wurden in den Jah- ren seit 2008 bei Einsätzen der Spezialeinheiten ver- letzt/getötet? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Einheiten und Jahren.) Zu 13.: Einen tödlichen Unfall hatte das LKA 6 seit dem Jahr 2008 nicht zu beklagen. Folgende Tabelle zeigt die Anzahl der verletzten Be- amtinnen/ Beamten infolge eines Einsatzes: Jahr LKA 62 LKA 63 LKA 64 LKA 66 2008 23 42 18 18 2009 30 44 20 19 2010 27 39 16 15 2011 28 46 16 24 2012 23 30 23 18 2013 9 11 5 9 14. Wie viele einsatzbezogene Dienstaufsichtsbe- schwerden, Strafanzeigen und Anklagen gegen Polizeibe- amt*innen von Spezialeinheiten gab es in den Jahren seit 2008 und mit welchem Ergebnis? (Bitte Einzelaufschlüs- selung nach Jahren und Einheiten.) Zu 14.: Jahr LKA 62 LKA 63 LKA 64 LKA 66 2008 1 (als unbegrün- det eingestellt) 3 (davon 1x nicht zu klären, da Bear- beitung bei LKA 341 als Strafanzei- ge; 1x unberechtigt und 1x berech- tigt) 1 (nicht zu klären, da Bearbeitung bei LKA 341 als Strafanzeige) 0 2009 0 2 (davon 1x nicht zu klären, da Bear- beitung bei LKA 341 als Strafanzei- ge sowie 1x unberechtigt) 1 (unberechtigt) 1 (nicht zu klären*1) 2010 0 2 (davon 1x nicht zu klären, da Bear- beitung bei LKA 341 als Strafanzei- ge sowie 1x berechtigt) 1 (unberechtigt) 1 (unberechtigt) 2011 0 3 (unberechtigt) 1 (unberechtigt) 2 (unberechtigt) 2012 0 4 (unberechtigt) 0 2 (davon 1x berechtigt und 1x unbe- rechtigt) 2013 (Stand 11.06.) 0 2 (1x unberechtigt und 1x derzeit noch in Bearbeitung, daher noch ohne Abschlussbewertung) 1 (unberechtigt) 2 (davon 1x nicht zu klären, da Be- arbeitung bei LKA 341 als Straf- anzeige sowie 1x berechtigt) *1[Grund nicht mehr nachvollziehbar, da die entsprechenden Unter- lagen aufgrund der behördlichen Speicherfristen bereits vernichtet wurden] Eine statistische Erhebung zu Strafanzeigen und An- klagen gegen PVB ist nicht möglich, da nach Freispruch, Einstellung der Verfahren und Beachtung von Tilgungs- fristen die Daten wieder gelöscht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 170 4 15. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 15.: Da eine zentrale statistische Erfassung nicht erfolgt, wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage die aktenführenden Organisationseinheiten beteiligt. Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind wei- testgehend nur für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird nicht erwogen. 16. Welche Kosten entstehen durch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage? Zu 16.: Dies zu errechnen sprengte den Rahmen einer Kleinen Anfrage. 17. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Klei- nen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils betei- ligt? Zu 17.: An der Beantwortung aller Fragen waren be- teiligt: - Senatsverwaltung für Inneres und Sport - diverse Dienststellen der Berliner Polizei 18. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 18.: Nein. Berlin, den 10. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2013)