Drucksache 17 / 12 172 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2013) und Antwort Einsatz von Pfefferspray und anderen Reizstoffen II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren durch den Einsatz von Pfefferspray durch Berliner Polizist*innen verletzt? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahren.) a) Zu welchen Verletzungen ist es dabei jeweils gekommen ? b) Welche Konsequenzen hat die Berliner Polizei aus den entstandenen Verletzungen für den Einsatz von Pfefferspray gezogen? (Bitte Angabe von konkreten Maßnahmen, welche die Berliner Poli- zei ergriffen hat, um Verletzungen beim Einsatz von Pfefferspray zu verhindern bzw. zu minimie- ren wie z.B. Anweisungen, Richtlinien und Hin- weise zur Handhabung.) Zu 1.: Die Zahlen über Verletzte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray werden nicht erfasst. Es wird auf die Antwort zu Frage 11 Ihrer Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 17/11898 vom 15. April 2013 verwiesen. Zu 1a.: Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 1b.: Es wird auf die Antwort zu Frage 12 Ihrer Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 17/11898 vom 15. April 2013 verwiesen. 2. Bei wie vielen Personen ist es in den letzten fünf Jahren durch den Einsatz von Pfefferspray durch Berliner Polizist*innen zu erheblichen Verletzungen und Schäden gekommen? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach Jahren.) a) Zu welchen erheblichen Verletzungen und Schäden ist es dabei jeweils gekommen? b) Welche Konsequenzen hat die Berliner Polizei aus den entstandenen Verletzungen und Schäden für den Einsatz von Pfefferspray gezogen? (Bitte Angabe von konkreten Maßnahmen, welche die Berliner Polizei ergriffen hat, um erhebliche Verletzungen und Schäden beim Einsatz von Pfefferspray zu verhindern bzw. zu minimieren wie z.B. Anweisungen, Richtlinien und Hinweise zur Handhabung etc.) Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 ver- wiesen. 3. Wie viele Personen sind in den letzten fünf Jahren in Folge des Einsatzes von Pfefferspray durch Berliner Polizist*innen gestorben? (Für die Beantwortung der vor- stehenden Frage ist eine Mitursächlichkeit des Pfeffer- sprays am Tode ausreichend.) Zu 3.: Erkenntnisse über Todesfälle liegen weder dem Senat noch der Polizei Berlin vor. Es wird auf die Ant- wort zu Frage 11 Ihrer Kleinen Anfrage (Drucksachen- nummer 17/11898) vom 15. April 2013 verwiesen. 4. Hat die Berliner Polizei selbst Gutachten in Auftrag gegeben, um die Wirkung und die Anwendung von Pfefferspray zu erforschen? a) Wenn ja, welche waren das? (Bitte im Originalwortlaut beifügen oder eine Einsichtnahme in diese gewähren.) b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen die Gutachten jeweils und in welchen Untersuchungsauf- trag hatten diese? c) Wer hat diese Gutachten jeweils gestellt? d) Ergaben sich aus diesen Studien konkrete Hand- lungsanweisungen/Kriterien zum Umgang mit Pfefferspray durch die Polizei und wenn ja, welche waren das jeweils? e) Wenn nein, worauf stützt die Berliner Polizei dann ihre Erkenntnisse im Umgang mit Pfefferspray? Zu 4.a) - d): Nein. Zu 4. e): Der Umgang mit Pfefferspray wird auf die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) er- stellte und bundesweit gültige Technische Richtlinie „Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit Oleoresin Capsium (OC) und Pelargonsäurevanillylamid (PAVA)“, die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 172 2 „Handhabungshinweise für RSG“ und auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter der Hersteller gestützt, die wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. 5. Hat die Berliner Polizei ihre Erkenntnisse im Umgang mit Pfefferspray aus anderen – als selbst in Auftrag gegebenen – Gutachten und wenn ja, aus welchen? (Diese bitte im Originalwortlaut beifügen oder Einsichtnahme in diese gewähren.) a) Zu welchen Ergebnissen kamen die Gutachten jeweils und welchen Untersuchungsauftrag hatten diese? b) Wer hat diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben und erstellt? c) Ergaben sich aus diesen Studien konkrete Handlungsanweisungen /Kriterien zum Umgang mit Pfefferspray durch die Polizei und wenn ja, welche waren die jeweils? Zu 5.a) - c).: Nein. Siehe auch Antwort zu Frage 4. e) und Frage 6. 6. Was verbirgt sich unter „Wissenschaftliche Gutachten Reizstoffe“ (vgl. Aktenplan SenInnSport III B 3, 0317/3216)? a) Welche Gutachten sind unter „Wissenschaftliche Gutachten“ (vgl. Aktenplan SennInnSport III B 3, 0317/3216) erfasst? (Bitte Einzelaufschlüsselung nach jeweiligen Gutachten mit Name, Inhalt, Auf- traggeber*in, Auftragnehmer*in, Untersuchungs- auftrag und den jeweiligen Kernaussagen.) b) Wer hat diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben , erstellt und zu welchem Zweck? c) Sind diese Gutachten öffentlich einsehbar und wenn ja, wo und wie? d) Falls diese nicht öffentlich einsehbar sind, wo können diese eingesehen werden? Zu 6.: Unter dieser Aktenplannummer ist eine Unter- suchung des Aachener Centrum für Technologietransfer in der Ophthalmologie (ACTO) abgelegt. Das ACTO untersuchte im Jahr 2008 mögliche Augenverletzungen durch den Einsatz von Reizstoff-Sprühgeräten. Ergebnisse des Gutachtens sind in die Technische Richtlinie „Reizstoff-Sprühgeräte (RSG) mit OC und PAVA“ und in die „Handhabungshinweise für RSG“ eingeflossen . Zu 6.a): Siehe Antwort zu 6.. Zu 6.b): Auftraggeber war die DHPol. In Bezug auf den Inhalt wird auf die Antwort zu 6. verwiesen. Zu 6.c): Nein. Zu 6.d): Laut DHPol ist es nicht vorgesehen, dass die- se Untersuchung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. 7. Was verbirgt sich unter „Forschungsvorhaben Reizstoffe“ (vgl. Aktenplan SenInnSport III B 3, 0317/3213)? (Bitte genaue Angaben zu den einzelnen Forschungsvorhaben.) Zu 7.: Unter der genannten Aktenplannummer ist bis- lang keine Ablage erfolgt. 8. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- fend zu aktualisieren? Zu 8.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. 9. An der Beantwortung welcher Fragen dieser Kleinen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils betei- ligt? Zu 9.: An der Beantwortung waren die Senatsverwal- tung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin beteiligt. Seitens der Polizei Berlin waren es die Zentrale Ser- viceeinheit (ZSE), der Beauftragte für Arbeitsschutz (PPr ArbSich) und der zuständige Stabsbereich (PPr St 2) des Polizeipräsidenten. 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 10.: Nein. Berlin, den 04. Juli 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2013)