Drucksache 17 / 12 173 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juni 2013) und Antwort Sicherheit von Kindertagesstätten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Berliner Kindertagesstätten ist in den Jahren 2005 bis 2013 eingebrochen werden? Bitte nach Bezirken, nach Größe der Einrichtung und nach Jahren auflisten und zu möglichen auffälligen jährlichen Ent- wicklungen Stellungen beziehen. Zu 1.: Die Einbruchszahlen in Kindergärten und Kin- derhorte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Örtlichkeiten werden erst seit der Einführung des Polizeilichen Landessystems zur Information, Kommuni- kation und Sachbearbeitung (POLIKS) am 1. April 2005 erfasst, so dass sich die Werte für das Jahr 2005 nur auf das zweite bis vierte Quartal des Jahres beziehen. Für 2013 ist bisher nur das erste Quartal ausgewertet worden. Eine Auswertung nach der Größe der Einrichtungen ist nicht möglich. Auffällige jährliche Entwicklungen sind anhand der Zahlen nicht erkennbar. 2. Wie hoch ist der jährliche Schaden durch Einbrü- che, Hausfriedensbrüche und Diebstähle in Berliner Kin- dertagesstätten? Welche Kosten verursachen diese Delikte durch polizeiliche Maßnahmen pro Jahr? Zu 2.: Die durch Einbrüche und Diebstähle verur- sachten Schäden werden in der Polizeilichen Kriminalsta- tistik (PKS) erfasst und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bei Hausfriedensbrüchen ist ein Schaden nicht zu beziffern, da es sich nicht um ein Schadensdelikt handelt. Die Erfassung des Schadens in POLIKS umfasst den „Eigentums -/Vermögensschaden“ sowie den „Sonstigen Schaden“, etwa eine durch den Einbruch beschädigte Tür. Die Kosten der polizeilichen Maßnahmen für die Be- arbeitung der Delikte werden nicht erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 173 2 3. Wie gedenkt die Polizei den Generalauftrag der Prävention zum Schutz der Kindertagesstätten vor Ein- brüchen, Hausfriedensbrüchen, Diebstählen oder vor sonstigem unbefugten Zugang zu den Einrichtungen um- zusetzen? Welche Alternativen zu technischen Überwa- chungsmaßnahmen wurden bisher umgesetzt und welche sind geplant? Zu 3.: Die Beratungsstelle Einbruchschutz im Landes- kriminalamt (LKA) bietet allen Kindertagesstätten kos- tenfreie Beratungen zur Verhinderung von Einbrüchen und zur Zugangssicherung an. Die Verantwortlichen der Kindertagesstätten können sich darüber hinaus an die in allen Berliner Polizeiabschnitten tätigen Präventionsbe- auftragten wenden. Dieses Beratungsangebot wird von den Verantwortlichen auch wahrgenommen. Eine zah- lenmäßige Erfassung der Beratungsleistungen für Kin- dertagesstätten erfolgt nicht. Geplante oder umgesetzte Alternativen zu technischen Überwachungsmaßnahmen sind dem Senat nicht bekannt. 4. Sind dem Berliner Senat Kindertagesstätten be- kannt, die durch ein Sicherheitsdienst bewacht unge- schützt werden? Wenn ja, bitte die Anzahl nach Bezirken und Größe der Einrichtung auflisten. 5 Sind dem Senat Berliner Kindertagesstätten be- kannt, die durch das Bedienen von Fingerabdruckscan- nern zugänglich sind? Wenn ja, bitte die Anzahl nach Bezirken und Größe der Einrichtung auflisten. 6. Sind dem Senat Kitas bekannt, in denen solche Fingerabdruckscanner in Zukunft eingeführt werden sol- len? Wenn ja, bitte die Anzahl nach Bezirken und Größe der Einrichtung auflisten. 7. Sind dem Senat Kindertagesstätten bekannt, die mit Videokameras oder sonstigen technischen Überwa- chungsanlagen ausgerüstet sind? Wenn ja, bitte die An- zahl nach Bezirken und Größe der Einrichtung auflisten. Zu 4. – 7.: Dem Senat liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Die Frageinhalte betreffen auch keine erlaub- nisrelevanten Inhalte nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, so dass sie nicht erfassungsrelevant sind. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Einrichtungen zur Ein- bruchssicherung technische Vorkehrungen getroffen ha- ben. Eine gesonderte Abfrage aller Tageseinrichtungen für Kinder würde den Rahmen der Beantwortung einer Klei- nen Anfrage bei Weitem übersteigen. 8. Zu welchen Maßnahmen sind Kita-Leiter/innen und Erzieher/innen in Berlin angehalten, um sicherzu- stellen, dass jedes Kind von einer berechtigten Person von der Kita abgeholt wird? Zu 8.: Die Abholung der Kinder erfolgt entweder durch die Personensorgeberechtigten (Regelfall), die den Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen be- kannt sind oder durch von Personensorgeberechtigten schriftlich bevollmächtigten Personen. 9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 9 und 10.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Inneres und Sport. Berlin, den 26. Juli 2013 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2013)