Drucksache 17 / 12 176 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2013) und Antwort Brauchen wir ein gedrucktes Amtsblatt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Existieren gesetzliche Regelungen, die die Heraus- gabe eines Amtsblattes für Berlin in gedruckter Form zwingend erfordern, und wenn ja, welche? Zu 1.: Nein. Die Organisation des Amtsblattes von Berlin richtet sich – entsprechend der sachlichen Erfordernisse – nach dem Rundschreiben über das Amtsblatt für Berlin (Amtsblatt-Rundschreiben) vom 30. Juni 2008 (ABl. S. 1775), das durch Rundschreiben vom 19. Januar 2009 (ABl. S. 295) geändert worden ist. 2. Wie hoch ist die Auflage des Amtsblattes für Ber- lin? Zu 2.: Nach Angaben der Kulturbuch-Verlag GmbH wird das Amtsblatt mit einer Auflage von 2.300 Exempla- ren vertrieben. 3. Wie viel von dieser Auflage wird von Berliner Be- hörden erworben und welche Kosten entstehen dadurch pro Jahr (jeweils für 2010, 2011 und 2012)? Zu 3.: Die anlässlich dieser Kleinen Anfrage von den Verwaltungen gemeldeten Daten weisen folgenden Abon- nentenkreis von Berliner Behörden aus: 2010 2011 2012 318* 315* 295,75* * Unterjährige Veränderungen wurden jeweils anteilig berücksichtigt. Aus den vorstehenden Daten ergeben sich behörden- seitig für das Jahr 2010 Bezugskosten in Höhe von 28.620 €, für das Jahr 2011 Bezugskosten in Höhe von 34.020 € und für das Jahr 2012 Bezugskosten in Höhe von 31.941 € (jährlicher Abonnentenpreis in 2010 in Höhe von 90 €, ab 2011 in Höhe von 108 €). Da der Bezug von Einzelheften durch Behörden eine Ausnahme darstellt, wurde von einer diesbezüglichen Kostenermittlung abgesehen. Der Erkenntnisgewinn stän- de in keinem angemessenen Verhältnis zum damit ver- bundenen Ermittlungsaufwand für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage. 4. Existieren darunter Behörden, die nicht an das In- ternet oder das Intranet der Berliner Verwaltung ange- schlossen sind? 5. Existieren darunter Behörden, die keinen Zugang zu einem Drucker haben? Zu 4. und 5.: Alle meldenden Behörden verfügen über Internetanschluss und über Drucker. Grundsätzlich haben die Behörden auch Zugang zum Intranet des Landes Ber- lin. Lediglich einige Behörden im Bereich Kulturelle An- gelegenheiten und Bildung sind nicht an das Intranet des Landes Berlin angeschlossen. 6. Sind Berliner Behörden verpflichtet oder angehal- ten, das gedruckte Amtsblatt zu erwerben? Wenn ja, in welcher Form? Zu 6.: Nein, eine Bezugspflicht für das Amtsblatt für Berlin besteht nicht. Als wesentliche Informationsquelle für amtliche Bekanntmachungen ist das Amtsblatt für Berlin gleichwohl als unverzichtbare Arbeitsgrundlage für Berliner Behörden anzusehen. Für die Verwaltung besteht ein kostenloser elektronischer Zugang zum Amtsblatt für Berlin über das Intranetangebot des Landesverwaltungs- amtes. 7. Wie viele Abonnenten hat das gedruckte Berliner Amtsblatt, die keine Behörden oder Bibliotheken sind? Zu 7.: Die Daten von Abonnentinnen und Abonnenten gehören als Teil der Vermarktungsrechte der Kulturbuch- Verlag GmbH und sind dem Senat nicht bekannt. Laut Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 176 2 Verlag werden keine differenzierten Verteilerlisten ge- führt. Die Abonnementzahl beträgt 1.985, von denen der überwiegende Teil laut Verlag private Abonnentinnen und Abonnenten umfasst. Aus der Angabe ergibt sich unter Zugrundelegung der Antwort zu 3. ein Abonnementanteil der Berliner Behör- den von etwa 15 %. 8.a) Welche Zahlungen und Abtretungen von Exklu- sivrechten beinhaltet der Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Kulturbuch-Verlag zur Herausgabe des Amtsblatts? b) Sieht dieser Vertrag eine Mindestabnahme des ge- druckten Amtsblatts durch Berliner Behörden vor, und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 8.: a) Im Rahmen des Konzessionsvertrages erfol- gen die Herstellung und die Vermarktung einschließlich Rechnungsstellung und Kosteneinziehung für die originä- re Herausgabe des Amtsblattes für Berlin durch die Kul- turbuch-Verlag GmbH. Für die Herstellung und Vermarktung zahlt die Kul- turbuch-Verlag GmbH dem Land Berlin jährlich eine Konzessionsabgabe in Höhe von 60.000 € (Sockelbetrag bei einem zu erwartenden Seitenumfang des Amtsblattes für Berlin von jährlich 2.500 Seiten). b) Nein. Berlin, den 22. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2013)