Drucksache 17 / 12 179 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2013) und Antwort IT-Sicherheit in Berlin III: Sicherheitsbeauftragte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Behörden haben eine*n IT- Sicherheitsbeauftragte*n gemäß Nr. 3.7 der IT-Sicher- heitsgrundsätze des Landes Berlin? Zu 1.: In 60 Behörden der Haupt- und Bezirksver- waltung ist jeweils ein IT-Sicherheitsbeauftragter vor- handen. Lediglich in 9 Behörden ist dies nicht der Fall. 2. Welche Berliner Behörden, die keine*n Sicher- heitsbeauftragte*n bestellt haben, planen dies in absehba- rer Zeit zu tun? Zu 2.: Alle 9 Behörden, die derzeit noch keinen IT-Si- cherheitsbeauftragten haben, planen in absehbarer Zeit einen IT-Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. 3. In welchen Berliner Behörden sind Sicherheitsbe- auftragte (auch mittelbar) dem IT-Management oder der Leitung der IT-Stelle unterstellt? Wie beurteilt der Senat dies in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte? Zu 3.: Der für die Berliner Verwaltung maßgebliche IT-Grundschutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik legt die organisatorische Zuord- nung der IT-Sicherheitsbeauftragten nicht abschließend fest. Damit wird die notwendige organisatorische Gestal- tungsfreiheit der Behörden unterstützt. Gleichwohl sollte aus Sicht des Senats grundsätzlich auf eine personelle Trennung zwischen IT-Sicherheitsbe- auftragtem und IT-Infrastrukturanbieter (IT-Stelle) ge- achtet werden. Die konkrete organisatorische Zuordnung von IT-Si- cherheitsbeauftragten obliegt jedoch der Organisationsho- heit der jeweiligen Behörden. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen dezentralen Anforderungen und Rand- bedingungen sind in einigen Behörden der Berliner Ver- waltung die IT-Sicherheitsbeauftragten organisatorisch dem Bereich der IT-Stelle zugeordnet. 4. Wie sind die Planungen zur Einrichtung eines re- gelmäßigen Erfahrungsaustauschs von Sicherheitsbeauf- tragten der Berliner Behörden vorangeschritten? Zu 4.: Ergänzend zu der bereits seit 1999 bestehenden behördenübergreifenden Arbeitsgruppe zu Fragen der Informationssicherheit (AG IT-Sicherheit) wird im zwei- ten Halbjahr 2013 unter Federführung der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport mit einem regelmäßigen, auf die spezifischen Aufgaben der IT-Sicherheitsbeauftragten der Berliner Behörden ausgerichteten Erfahrungsaus- tausch begonnen. Berlin, den 24. Juni 2013 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Juli 2013)