Drucksache 17 / 12 182 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2013) und Antwort Klassengrößen an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die tatsächliche durchschnittliche Klassengröße in Berliner Schulen pro Bezirk? 2. Aus wie vielen Schüler/-innen besteht zurzeit die größte Klasse? (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln.) 3. Aus wie vielen Schüler/-innen besteht zurzeit die kleinste Klasse? (Bitte pro Bezirk aufschlüsseln.) Zu 1., 2. und 3.: Die folgende Tabelle bezieht sich auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne son- derpädagogische Förderzentren, aber auch an allgemein bildenden Schulen sind oft kleine Klassen nötig, um z.B. Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse in speziellen Klas- sen oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- schem Förderschwerpunkt in sonderpädagogischen Kleinklassen zu unterrichten. Im Gegenzug sind die ein- zelnen großen Klassen z.B. in der Grundstufe an grund- ständigen Gymnasien oder in der Mittelstufe auf Grund der weiter unten ausgeführten Tatsachen eingerichtet worden: Öffentliche allgemein bildende Schulen Ohne Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Schuljahr 2012/13 Frequenzen 1) Anzahl der Schülerinnen und Schüler der größten Klasse Anzahl der Schülerinnen und Schüler der kleinsten Klasse 1) Bezirk Grundstufe Mittel- stufe Grundstufe Mittel- stufe Grundstufe Mittel- stufe Mitte 21,7 24,8 31 34 5 9 Friedrichshain-Kreuzberg 22,8 25,3 30 33 6 5 Pankow 23,2 26,7 32 35 6 11 Charlottenburg-Wilmersdorf 23,3 26 32 35 13 9 Spandau 22,7 26 32 34 11 10 Steglitz-Zehlendorf 23,2 27,7 32 35 5 9 Tempelhof-Schöneberg 22,6 26,1 32 34 2 12 Neukölln 21,7 25,6 29 35 5 9 Treptow-Köpenick 22,4 26,4 32 33 10 10 Marzahn-Hellersdorf 23 25,3 32 33 5 5 Lichtenberg 22,3 25,1 32 34 2 5 Reinickendorf 22,9 26,9 33 36 2 11 Insgesamt 22,6 26,1 33 36 2 5 1) unter Einbeziehung aller Kleinklassen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 182 2 4. Gemäß § 4 Abs. 8 Grundschulverordnung (GsVO) besteht jede Klasse in der Schulanfangsphase grund- sätzlich aus 23 bis 26 Schüler/-innen. a) Wie ist hier der Rechtsbegriff „grundsätzlich“ zu verstehen? b) In wie vielen Fällen wurde die Höchstgrenze von 26 Schüler/-innen überschritten? (Bitte pro Bezirk und pro Klassenstufe aufschlüsseln.) 5. Gemäß § 5, Abs. 7, Satz 1 Sekundarstufe I- Verordnung (Sek I-VO) darf an Gymnasien, in der Jahr- gangsstufe 7 eine Höchstgrenze von 32 Schüler/-innen pro Klasse nicht überschritten werden. In wie vielen Fäl- len wurde die Höchstgrenze von 32 Schüler/-innen über- schritten? (Bitte pro Bezirk und pro Klassenstufe auf- schlüsseln.) Zu 4. und 5.: „Grundsätzlich“ bedeutet, dass in begründeten Ausnahmefällen Über- und Unterschreitungen von der Bandbreite 23 bis 26 Schülerinnen und Schülern zulässig sind. Die folgende Tabelle zeigt die Zahl der Klassen in den Bezirken, in welchen die Höchstgrenze überschritten wird: Öffentliche allgemein bildende Schulen Ohne Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Schuljahr 2012/13 Bezirk Anzahl der Klassen mit mehr als 26 Schülerinnen und Schüler Anzahl der Klassen an Gymnasien mit mehr als 32 Schülerinnen und Schüler Schulanfangsphase Jahrgangsstufe 7 Mitte 6 3 Friedrichshain-Kreuzberg 11 1 Pankow 15 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 9 1 Spandau 1 0 Steglitz-Zehlendorf 8 2 Tempelhof-Schöneberg 6 0 Neukölln 6 1 Treptow-Köpenick 3 0 Marzahn-Hellersdorf 6 0 Lichtenberg 0 0 Reinickendorf 3 1 Zusammen 74 9 Zusammen in Prozent 3,9 2,4 Anzahl der Klassen insgesamt 1881 375 6. Gemäß § 5, Abs. 7, Satz 2 Sek I-VO beträgt die Höchstgrenze an der Integrierten Sekundarschule für die Jahrgangsstufen 7 und 8 26 Schüler/-innen. In wie vielen Fällen wurde diese Höchstgrenze überschritten? (Bitte pro Bezirk und pro Klassenstufe aufschlüsseln.) Zu 6.: Bei folgenden Klassen an öffentlichen Inte- grierten Sekundarschulen im Schuljahr 2012/13 wurde die Höchstgrenze von 26 Schülerinnen und Schülern über- schritten: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 182 3 Bezirk Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufe 8 Mitte 1 3 Friedrichshain-Kreuzberg 1 2 Pankow 3 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 Spandau 1 6 Steglitz-Zehlendorf 1 3 Tempelhof-Schöneberg 13 15 Neukölln 1 Treptow-Köpenick 3 Marzahn-Hellersdorf 1 Lichtenberg 1 3 Reinickendorf 1 4 Zusammen 20 45 Zusammen in Prozent 3,8 6,7 Anzahl der Klassen insgesamt 531 675 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage können die in der GsVO und in der Sek I-VO geregelten Höchstgrenzen für Klassengrößen überschritten werden? Zu 7.: Rechtsgrundlage für ein Unterschreiten der Ein- richtungsfrequenzen in der Schulanfangsphase ist § 4 Abs. 8 der Grundschulverordnung. Eine Rechtsgrundlage für das Überschreiten der Höchstgrenzen in den Jahr- gangsstufen 7 und 8 der Integrierten Sekundarschule und der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium gibt es nicht. Eine Überschreitung der Höchstgrenzen ist im Einzelfall dann rechtlich zulässig, wenn das Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Entscheidung trifft. Grund dafür ist in der Regel ein Fehler im Aufnahmeverfahren. In diesen Fällen wäre es unbillig, eine oder einen zuvor ggf. zu Un- recht aufgenommene/n Schülerin oder Schüler nachträg- lich abzuweisen. 8. Wo sind die Klassengrößen für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 (ISS und Gymnasium) geregelt? Zu 8.: Eine Regelung über Klassengrößen im Sinne von Höchstfrequenzen gibt es für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien nicht. 9. Wo sind die Klassengrößen für Oberstufenzentren bzw. Berufsschulen geregelt? Zu 9.: Eine Regelung über Klassengrößen im Sinne von Höchstfrequenzen gibt es bei Oberstufenzentren und Berufsschulen nicht. Die Zumessungsfrequenzen werden in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (IV. Leis- tung für den Unterricht aller Schüler an beruflichen Schu- len) geregelt. 10. Gemäß der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2011 - 2030, Drs. 17/0748 (S. 2) steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe 6 bis 18 um fast 20%, auf ca. 388.000 an. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass in Zukunft die in 4. bis 6. genannten Verordnungen hinsichtlich einer Anhebung der Höchstgrenzen für Klassengrößen geändert werden? 11. Welche Maßnahmen plant der Senat, um trotz der in 7. genannten Bevölkerungsprognose dafür Sorge zu tragen, dass sich Klassengrößen nicht erhöhen, sondern sinken, um das Ziel der möglichst individuellen Förde- rung jedes/-r einzelnen Schülers/-in gerecht zu werden? Zu 10. und 11.: Die Modellrechnungen zum Lehrer- einstellungsbedarf (siehe Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 17/11 982) zeigen, welche Auswirkungen die Zu- wächse an Schülerinnen und Schülern in den nächsten Jahren haben werden und wie viele zusätzliche Lehrkräfte benötigt werden. Dabei wird von unveränderten Zumes- sungsrichtlinien ausgegangen. Vorrangiges Ziel ist es also, die pädagogischen Rahmenbedingungen zumindest beizubehalten und ggf. zu verbessern. 12. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 12.: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage waren die Abteilungen I und II der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beteiligt. 13. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 13.: Nein. Berlin, den 10. Juli 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2013)