Drucksache 17 / 12 183 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 05. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2013) und Antwort Polizeieinsatz bei der Versammlung „berlin supports istanbul | diren gezi parki“ am 3. Juni 2013 in Berlin-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen waren beim Polizeieinsatz im Zusammenhang mit der Versammlung „berlin supports istanbul | diren gezi parki“ am 3. Juni 2013 in Berlin-Kreuzberg insgesamt im Einsatz? (Bitte eine ge- naue Einzelaufschlüsselung nach Einheiten.) Zu 1.: Im Zusammenhang mit der Versammlung „berlin supports istanbul | diren gezi parki“ am 3. Juni 2013 in Berlin-Kreuzberg waren insgesamt 157 Dienstkräfte der Polizei Berlin im Einsatz. 2. Waren alle eingesetzten Polizist*innen bei der oben genannten Versammlung individuell gekennzeich- net? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Ja, außer den Dienstkräften in bürgerlicher Kleidung, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterlie- gen. 3. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass es erneut zu Verstößen gegen die individuelle Kennzeich- nungspflicht von eingesetzten Polizist*innen bei der oben genannten Versammlung gekommen ist? Zu 3.: Verstöße gegen die individuelle Kennzeich- nungspflicht von eingesetzten uniformierten Polizeikräf- ten sind nicht bekannt. 4. Wie viele Zivilpolizist*innen waren bei der oben genannten Versammlung im Einsatz und auf welcher je- weiligen Rechtsgrundlage? (Bitte eine genaue Einzelauf- schlüsselung nach Einheiten.) Zu 4.: Anlässlich der Versammlung „berlin supports istanbul | diren gezi parki“ waren vier Dienstkräfte der Polizei Berlin in bürgerlicher Kleidung im Einsatz. Sie wurden auf Grund der gesetzlichen Aufgabenzu- weisung zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung eingesetzt. 5. Welche Aufgaben haben die Zivilpolizist*innen der jeweiligen Einheiten bei der oben genannten Ver- sammlung jeweils wahrgenommen? (Bitte einzeln auf- schlüsseln nach Einheiten, Aufgabenwahrnehmung sowie der jeweiligen Rechtsgrundlage.) Zu 5.: Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte es, Umstän- de und Geschehensabläufe zu ermitteln, die für die Poli- zeiführung des Einsatzes im Rahmen ihrer Aufgabenerfül- lung für die Beurteilung der Lage wie die Erstellung und Aktualisierung eines Lagebildes erforderlich sind. Zur Rechtsgrundlage siehe Antwort zur Frage 4. 6. In welchen Zeiträumen und aus welchen Anlässen kam es bei der oben genannten Versammlung zum Ein- satz polizeilicher Zwangsmittel wie Pfefferspray, körper- licher Gewalt, Platzverweise etc.? (Bitte eine genaue Ein- zelaufschlüsselung nach Zwangsmitteleinsatz, Anlässen und Rechtsgrundlage)? Zu 6.: Die Versammlung wurde als Spontanversamm- lung bewertet und die Aufzugsstrecke mit der Versamm- lungsleitung im Rahmen eines Kooperationsgesprächs koordiniert. Während dieser Klärungsphase versuchten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteil- nehmer eine polizeiliche Absperrung zu durchbrechen. Aufgrund der Vielzahl von Angriffen auf die einge- setzten Dienstkräfte (Schläge, Tritte, Stöße und verein- zelte Würfe mit Glasflaschen) kam es bei der Abwehr im Zeitraum von 19:45 bis 19:47 Uhr zur Anwendung unmit- telbaren Zwangs in Form von körperlicher Gewalt (Schieben, Stoßen) und der Anwendung des Mehrzweck- stocks als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 183 2 Unmittelbarer Zwang findet seine Ermächtigungs- grundlage in § 5a des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 8. Dezember 1976 i.V.m. §§ 6, 12 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) sowie § 1 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbe- amte des Landes Berlin (UZwG Bln). 7. Nach welchen Rechtsgrundlagen wurde bei der oben genannten Versammlung wann, wie oft und von welchen Polizeieinheiten gefilmt? (Bitte Einzelaufschlüs- selung nach Zeiträumen, Rechtsgrundlage und Anlass.) Zu 7.:Im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen wur- den durch Einsatzkräfte im Zeitraum von 19:25 bis 20:13 Uhr mit zwei Videokameras 15 Filmsequenzen aufge- zeichnet. Diese erfolgten nicht durchgehend, sondern le- diglich phasenweise. 8. Wie viele Minuten Filmmaterial sind dabei insgesamt entstanden? Zu 8.: Es sind insgesamt 22:28 Minuten Filmmaterial entstanden. Berlin, den 16. Juli 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013)