Drucksache 17 / 12 186 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 03. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2013) und Antwort Keine Meinungsfreiheit auf dem Tempelhofer Feld? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich beim Tempelhofer Feld um öffentlichen Raum? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Ist das Verteilen von Informationsbroschüren mit weltanschaulichen und/oder politischen Inhalten auf dem Gelände des Tempelhofer Felds untersagt? Antwort zu 2: Nein, das Verteilen von Informationen kann bei der Grün Berlin GmbH angefragt werden. Sofern in den Druckwerken politische oder weltanschauliche Inhalte dargestellt werden, wird das Verteilen i.d.R. ge- stattet. Frage 2a: Wenn ja, warum ist das Verteilen untersagt? Antwort zu 2a: Entfällt. Frage 2b: Wenn ja, warum ist ein Verbot des Vertei- lens von Informationsbroschüren im Sinne von Frage 2. nicht in die Benutzungsordnung Tempelhofer Park aufge- nommen wurden? Antwort zu 2b: Entfällt. Frage 3: Handelt es sich bei der Berlin Grün GmbH um eine 100%igeTochtergesellschaft des Landes Berlin? Antwort zu 3: Ja, die Grün Berlin GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landes Berlins. Frage 4: Welche Firma (Wachschutz) hat die Berlin Grün GmbH mit der „Bewachung“ des Tempelhofer Feldes beauftragt? Antwort zu 4: Die Dussmann Service Deutschland GmbH ist mit dem Wachschutz beauftragt. Frage 5: Ist dem Senat bekannt, dass Mitarbei- ter*innen des Wachschutzes wiederholt Aktivist*innen der Bürgerinitiative „100% Tempelhofer Feld“ das Verteilen von Informationsbroschüren über die Anliegen un- tersagt haben? Antwort zu 5: Nein. Frage 5a: Wenn es dem Senat bekannt ist, seit wann ist es dem Senat bekannt und wie hat er bisher darauf rea- giert? Antwort zu 5a: Entfällt. Frage 5b: Wenn es dem Senat nicht bekannt war, wie wird der Senat jetzt darauf reagieren? Antwort zu 5b: Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird das Thema in den regelmäßigen Abstimmungsrunden mit der Grün Berlin GmbH behandeln. Frage 6: Beabsichtigt der Senat, die Berlin Grün GmbH darauf hinzuweisen, dass das Verteilen von Infor- mationsbroschüren mit weltanschaulichen und/oder politi- schen Inhalten auf dem Gelände des Tempelhofer gestat- tet ist? Antwort zu 6: S. Antwort zu 5b. Frage 7: Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterla- gen wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwie- weit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fort- laufend zu aktualisieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 186 2 Antwort zu 7: Die Fragen wurden ohne Datensätze oder Unterlagen beantwortet. Frage 8: An der Beantwortung welcher Fragen dieser Kleinen Anfrage waren welche Senatsverwaltungen, wel- che Abteilungen und welche weiteren Stellen jeweils be- teiligt? Antwort zu 8: Die zuständige Fachabteilung hat in- nerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die inhaltliche Beantwortung der Fragen vorge- nommen. Frage 9: Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 9: Nein. Berlin, den 2. Juli 2013 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2013)